BONN/BERLIN (Dow Jones)--Die Bundesnetzagentur übernimmt mit dem nun in Kraft getretenen Energiewirtschaftsgesetz neue Aufgaben im Bereich der Regulierung von Wasserstoffinfrastrukturen. Das teilte die Behörde in Bonn mit. "Durch die neuen Regelungen werden die notwendigen Rahmenbedingungen für einen zügigen Markthochlauf für Wasserstoff geschaffen", sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann.

Die Betreiber von Wasserstoffnetzen haben laut den Angaben von nun an die Möglichkeit, sich durch Abgabe einer sogenannten "Opt-In-Erklärung" regulieren zu lassen. Betreiber von Wasserstoffspeicheranlagen können demnach ebenfalls erklären, dass der Zugang zu ihren Anlagen entsprechend den Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes erfolgen soll. Ein jährlicher Plan-Ist-Kostenabgleich durch die Netzagentur stelle eine stabile und zukunftssichere Finanzierung der regulierten Wasserstoffinfrastruktur sicher.

Die Bedingungen und Methoden zur Ermittlung der Kosten und Entgelte blieben einer Verordnung durch die Bundesregierung vorbehalten. Die Neuregelung sehe eine Ad-hoc-Bedarfsprüfung der einzelnen Infrastrukturvorhaben durch die Bundesnetzagentur vor, die eine rasche, transparente und verbindliche Bestätigung der geplanten Projekte ermöglicht. "Dies trägt der erwarteten Dynamik des Infrastrukturaufbaus und des Wasserstoff-Markthochlaufs Rechnung", erklärte die Behörde.

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July 27, 2021 06:50 ET (10:50 GMT)