Liebe Mitarbeiter,
liebe Kunden, Gäste, Freunde des Hauses,

wir haben uns am 28.08.2015 durch einen Antrag beim Insolvenzgericht unter den Schutz des so genannten "kleinen Schutzschirms" des ESUG (Erläuterung s. rechts) gestellt.

Ziel ist es, mit diesem modernen Instrument das Unternehmen neu aufzustellen und frei von Altlasten fit für die Zukunft zu machen.
Wir bitten Sie, vor allem im Interesse der Mitarbeiter, diesen Prozess wohlwollend und unterstützend zu begleiten.
Für Rückfragen steht Ihnen ausschließlich der Vorstand zur Verfügung.
Bitte machen Sie davon Gebrauch.
vorstand@ag-bad-neuenahr.de

Mit freundlichen Grüßen
Christoph Reinicke, Vorstand

und Antworten

  • Im ESUG-Verfahren können alle Verträge auf den Prüfstand gestellt werden.
  • Die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter werden für 3 Monate von der Arbeitsagentur gezahlt, danach normal von der AG BN.
  • Der Vorstand kontrolliert die Geschicke des Unternehmens weiter.
  • Es ergeben sich für unsere Gäste keine Einschränkungen.
  • Was innerhalb der 3 Monate bestellt wird, wird auch bezahlt.
  • Zwischen 3 und 5 Monate.
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