IRW-PRESS: Apollo Minerals Limited : Berufungsgericht Bordeaux weist Berufung zurück

18. Juni 2020 - Wie bereits gemeldet, hatten Apollo Minerals Limited (Apollo Minerals oder das
Unternehmen) und der französische Staat beim Berufungsgericht Bordeaux abgestimmte Berufungen
gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Toulouse vom 28. Juni 2019 eingelegt, die
Explorationsgenehmigung für Couflens (die Couflens-Genehmigung) aufzuheben. Die
Couflens-Genehmigung bezieht sich auf die hochwertige historische Wolframmine Salau, die im Eigentum
der französischen Tochtergesellschaft des Unternehmens, Variscan Mines SAS (Variscan), steht.


Das Berufungsgericht Bordeaux hat nunmehr die Berufung zurückgewiesen und damit die
Aufhebung der Couflens-Genehmigung bestätigt. In seinem Urteil verkündete das
Berufungsgericht Bordeaux, dass der französische Staat eine regelwidrige Verfahrensweise
verfolgt und vor der Einräumung der Couflens-Genehmigung die Öffentlichkeit nicht
angemessen konsultiert hatte. 

Der französische Staat und das Unternehmen hatten die Entscheidung des Verwaltungsgerichts
Toulouse mit der Begründung angefochten, dass das Unternehmen zum Zeitpunkt der Einräumung
der Couflens-Genehmigung über eine ausreichende Finanzkraft verfügte. 

Bei Beantragung der Couflens-Genehmigung hatte Apollo Minerals dem französischen Staat
nachzuweisen, dass es über ausreichende finanzielle Mittel für die Durchführung
seiner geplanten Explorationstätigkeiten verfügte. Das Unternehmen legte dem
französischen Staat im Oktober 2016 unterstützende Dokumente vor, um seine Finanzkraft zu
belegen; im Anschluss daran wurde Variscan die Genehmigung eingeräumt. Vor der Einräumung
der Couflens-Genehmigung musste der französische Staat diese unterstützenden Dokumente der
Öffentlichkeit zugänglich machen, was jedoch nicht erfolgte. 

Das Berufungsgericht stellte fest: Angesichts des Interesses an der Qualität und
Vollständigkeit der Informationen, die zur Finanzkraft des Betreibers [Variscan] vorgelegt
wurden, wurden der Öffentlichkeit in diesem Punkt die zustehenden vollständigen
Informationen vorenthalten.

Unter Berücksichtigung dieses Urteils wird das Unternehmen seine Position weiter vehement
verteidigen und erforscht derzeit das Spektrum an Optionen, die ihm zur Verfügung stehen. 

Das Unternehmen wird den Markt über wesentliche Entwicklungen auf dem Laufenden halten. 

Infolge des Beginns des Earn-in für das Projekt Kroussou in Gabun im Mai 2020 konzentriert
sich das Unternehmen weiterhin auf die Ausarbeitung der Planung für die erste Bohrphase. 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Robert Behets, Director 
Dylan Browne, CFO und Company Secretary
Tel.: +61 8 9322 6322 -E-Mail: info@apollominerals.com

Diese Pressemitteilung wurde von Herrn Robert Behets, Director, zur Veröffentlichung
freigegeben.

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