13.08.2015 AD HOC Information: Sachverständiger Prüfer und Aufsichtsrat bestätigen Barabfindung für Minderheitsaktionäre

KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft als gerichtlich bestellter, sachverständiger Prüfer bestätigte in ihrem schriftlichen Bericht gemäß § 3 Abs 2 GesAusG vom heutigen Tag die Richtigkeit des gemeinsamen Berichts des Vorstands der BENE AG und der Hauptaktionärin BGO Beteiligungsverwaltungs GmbH gemäß § 3 Abs 1 GesAusG sowie die Angemessenheit der Barabfindung von EUR 1,03 je Aktie.

Der Aufsichtsrat der BENE AG prüfte den geplanten Ausschluss der Minderheitsaktionäre auf der Grundlage des Berichts des gerichtlich bestellten, sachverständigen Prüfers und des gemeinsamen Berichts des Vorstands der BENE AG und der Hauptaktionärin BGO Beteiligungsverwaltungs GmbH gemäß § 3 Abs 3 GesAusG und bestätigte die Angemessenheit der Barabfindung in seinem schriftlichen Bericht ebenfalls vom heutigen Tag. Darüber hinaus befürwortete der Aufsichtsrat den geplanten Ausschluss der Minderheitsaktionäre.

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Bene ist international führender Anbieter für die Gestaltung und Einrichtung von inspirierenden Büro- und Arbeitswelten. Bene definiert Büro als Lebensraum und setzt dies mit seinen Konzepten, Produkten und Dienstleistungen überzeugend um. Dabei verbinden sich 225 Jahre Qualitätstradition mit Innovation und preisgekröntem Design. Die an der Wiener Börse notierte Unternehmensgruppe mit Hauptsitz und Produktion in Waidhofen an der Ybbs/Österreich ist in über 40 Ländern tätig. Als Gesamtausstatter realisiert Bene zukunftsweisende Bürokonzepte und trägt dadurch zum Unternehmenserfolg seiner Kunden bei.




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