CAMERIT AG

Ordentliche Hauptversammlung am 5. Juni 2024

Erläuterung zu Tagesordnungspunkt 1 und 6 gemäß § 124a Satz 1 Nr. 2 AktG

Der Punkt 1 der Tagesordnung, der am 5. Juni 2024 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung trägt folgende Überschrift:

"Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der CAMERIT AG, des Lageberichts der CAMERIT AG, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a HGB für das Geschäftsjahr 2023"

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt; der Jahres- abschluss ist damit festgestellt. Eine Feststellung des Jahresabschlusses durch die Haupt- versammlung ist daher nicht erforderlich. Deshalb ist zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen.

Der Punkt 6 der Tagesordnung der am 5. Juni 2024 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung trägt folgende Überschrift:

"Vorlage des Vergütungsberichts"

Zu diesem Punkt der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung vorgesehen. Eine Be- schlussfassung über die Billigung des Berichts ist gemäß § 120a Abs. 5 AktG nicht erforder- lich, da es sich bei der CAMERIT AG um eine (börsennotierte) kleine Gesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB handelt.

Hamburg, im April 2024

CAMERIT AG

Der Vorstand

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Camerit AG published this content on 25 April 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 25 April 2024 11:56:05 UTC.