Decheng Technology AG i.I., Köln

Geschäftsbericht vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Geschäftsbericht 2018

der Decheng Technology AG i.I., Köln

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Inhaltsverzeichnis

Decheng Technology AG i.I. Geschäftsbericht 2018

Lagebericht zum 31. Dezember 2018 ............................................................................................

3

Bilanz zum 31. Dezember 2018 ...................................................................................................

15

Gewinn- und Verlustrechnung für 2018 .......................................................................................

16

Anhang zum Geschäftsjahr 2018 .................................................................................................

17

Kapitalflussrechnung für 2018 ......................................................................................................

28

Anlagevermögen zum 31. Dezember 2018 .................................................................................

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Eigenkapitalveränderungsrechnung 2018 ...................................................................................

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Lagebericht für den Abschluss zum 31. Dezember 2018

Vorbemerkung

Spätestens seit Mitte 2018 ist der Kontakt zu den ehemaligen Vorständen der Decheng Technology AG i.I., Herr Xiaofang Zhu, Herr Guan Hoe Ooi und Herr Xiaohua Zhu abgerissen.

Die Aufsichtsräte Herr Jürgen Schrollinger (Vorsitzender), Herr Cern Yong Teo und Herr Haibin Zhu sind mit Meldung vom 15. Juni, 18. Juni und 28. Juni 2018 zurückgetreten. Der Aufsichtsrat war bis zur gerichtlichen Bestellung des aktuellen Aufsichtsrats am 9. August 2018 unbesetzt.

Mit Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 9. August 2018 wurden auf Antrag des Aktionärs Ralf Wilke nunmehr Herr Ralf Wilke, Frau Dr. Caroline Schäfer und Herr Per Yuen zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Geschäftsjahres 2021 beschließt, bestellt.

Mit Beschluss vom 10. April 2019 hat der Aufsichtsrat der Decheng Technology AG i.I. die Vorstandmitglieder Herr Xiaofang Zhu, Herr Guan Hoe Ooi und Herr Xiaohua Zhu mit sofortiger Wirkung abberufen. Ebenfalls mit Beschluss des Aufsichtsrats vom 10. April 2019 mit Wirkung ab dem 2. Mai 2019 wurde Herr Hansjörg Plaggemars zum alleinvertretungsberechtigten Vorstand der Gesellschaft bestellt.

Die Bemühungen des Vorstands Plaggemars bestanden im Wesentlichen darin, sich über die tatsächliche Lage der Decheng Technology AG i.I. einen Überblick zu verschaffen. Die versuchte Kontaktaufnahme sowohl zu der direkten Tochtergesellschaft in Hongkong als auch zu der indirekten Beteiligung, der Tochtergesellschaft in China, war jedoch nicht erfolgreich. Auf die chinesische Gesellschaft bestand damit kein Einfluss mehr.

Der Vorstand hat basierend auf seinen Ermittlungen am 28. Mai 2019 Insolvenzantrag wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung beim Amtsgericht Köln gestellt. Mit Beschluss vom 10. Oktober 2019 hat das Amtsgericht Köln das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet. Herr Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering wurde zum Insolvenzverwalter über das Vermögen der Decheng Technology AG i.I. mit Sitz in Köln ernannt.

Das Ziel des Vorstands ist es nunmehr, in Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter und mit Unterstützung eines Aktionärs, die Gesellschaft über einen Insolvenzplan zu sanieren und zu rekapitalisieren.

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018 wurden wertaufhellende Ereignisse bis zum 29. September 2020 berücksichtigt. Aufgrund der über lange Zeiträume hinweg bis zum 2. Mai 2019 fehlenden Aktivitäten der damaligen Vorstände ist jedoch unklar, inwieweit die vorliegenden Buchhaltungsunterlagen im Geschäftsjahr 2018 vollständig sind.

A. Geschäfts- und Rahmenbedingungen

1. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Die deutsche Wirtschaft ist nach Angaben des Statistischen Bundesamts zum Jahresbeginn gewachsen. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, ist das deutsche Wirtschaftswachstum ins Stocken geraten. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) bereits in seiner Schnellmeldung am 14. November 2018 mitgeteilt hatte, war das Bruttoinlandsprodukt (BIP) im dritten Quartal 2018 - preis-, saison- und kalenderbereinigt - um 0,2 % niedriger als im zweiten Quartal 2018. Das ist der erste Rückgang zum Vorquartal seit dem ersten Quartal 2015.

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In der ersten Jahreshälfte 2018 war das BIP gestiegen, und zwar um 0,5 % im zweiten und 0,4 % im ersten Quartal. Im vergangenen Jahr war das BIP stärker gestiegen, zuletzt + 0,6 % im dritten und + 0,5 % im vierten Quartal 2017.

Im dritten Quartal 2018 stieg das saisonbereinigte Bruttoinlandsprodukt gegenüber dem Vorquartal im Euroraum (ER-19) um 0,2 % und in der EU-28 um 0,3 %, laut Schätzung von Eurostat, dem statistischen Amt der Europäischen Union. Im zweiten Quartal 2018 war das Bruttoinlandsprodukt im Euroraum um 0,4 % und in der EU-28 um 0,5 % gestiegen. Im Vergleich zum entsprechenden Quartal des Vorjahres nahm das saisonbereinigte Bruttoinlandsprodukt im dritten Quartal 2018 im Euroraum um 1,6 % und in der EU-28 um 1,8 % zu, nach +2,2 % beziehungsweise +2,1 % im Vorquartal.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamts lag die jährliche Inflationsrate in Deutschland in 2017 bei 1,8 % und die Prognose für die Inflationsrate in Deutschland für das Jahr 2018 liegt weiterhin bei 1,9 %. Im November lag die Inflationsrate bei 2,3 % zum Vorjahresmonat.

Die jährliche Inflationsrate im Euroraum lag im November 2018 bei 2,0 %, gegenüber 2,1 % im Oktober. Ein Jahr zuvor hatte sie 1,5 % betragen. Die jährliche Inflationsrate in der Europäischen Union lag im November 2018 bei 2,0 %, gegenüber 2,1 % im Oktober. Ein Jahr zuvor hatte sie 1,8 % betragen. Diese Daten wurden von Eurostat, dem statistischen Amt der Europäischen Union, veröffentlicht.

Die Europäische Zentralbank hatte im März 2016 den Leitzinssatz von 0,05 % auf 0,00 % abgesenkt und seitdem auf diesem Niveau belassen. Der Leitzins gibt an, unter welchen Bedingungen sich Kreditinstitute bei Noten- und Zentralbanken Geld leihen können. Der Strafzins für Geschäftsbanken den die Institute zahlen müssen, wenn sie überschüssige Gelder über Nacht bei der Notenbank parken, liegt nach wie vor bei -0,40 %.

Im Berichtszeitraum hat der Euro gegenüber dem US Dollar leicht an Wert verloren. Ausgehend von einem Wert von 1,17 US Dollar zum Beginn des Geschäftsjahres sank der Euro zum Ende des Geschäftsjahres auf 1,15 US Dollar. Gegenüber dem britischen Pfund stieg der Euro von einem Wert von 0,89 GBP zum Geschäftsjahresanfang auf 0,91 GBP zum Ende des Berichtszeitraums.

In 2018 lag die Performance des Dax bei rund -20 %. Notierte er zu Anfang des Jahres noch bei 13.168 Punkten waren es zum 31.12.2018 nur noch 10.559 Punkte. Wesentlich für die negative Entwicklung der Börse ist die hohe Unsicherheit aufgrund der Brexit-Verhandlungen, die Sorge um Italiens Haushalt aber vor allem wegen dem schwelenden Handelskonflikt zwischen China und den USA, was auch zu einer anhaltenden Volatilität der Märkte führt.

Das durchschnittliche KGV der Dax-Werte lag zum Jahresende bei 11 und spiegelt damit im historischen Vergleich eine günstige Bewertung wider. Natürlich gelten diese Betrachtungen nicht nur für den DAX. Ein ähnliches Bild sehen wir beim MDAX und SDAX. Die Mid-Caps haben seit Jahresbeginn knapp 18 % verloren und weisen zum Jahresende ein KGV von 14 auf, während die Small-Caps für das laufende Jahr einen Verlust von knapp 20 % verzeichnen mussten und mit einem KGV von 15 im historischen Vergleich ebenfalls nicht teuer bewertet sind. Anders das Bild dagegen in den USA. Mit einem Minus von knapp 6 % beim marktbreiten S&P500 fällt die Enttäuschung in den USA bei weitem nicht so groß aus. Dafür sind die Bewertungen mit einem durchschnittlichen KGV von 18 hier schon etwas ambitionierter.

Zusammengefasst befinden wir uns aktuell also weiter in einer von Nervosität und Unsicherheit geprägten Börsenphase mit moderaten Bewertungen für den europäischen bzw. deutschen Aktienmarkt.

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2. Entwicklung der Geschäftstätigkeit Konzernorganisation

Die Decheng Technology AG i.I. ist die deutsche Holdinggesellschaft der Decheng-Gruppe. Das operative Geschäft wird bzw. wurde auf Basis der vom vorherigen Vorstand kommunizierten Informationen ausschließlich von der Quanzhou De Cheng Tech Resin Co. Ltd, Quanzhou City, Provinz Fujian, VR China, aus betrieben. Die Quanzhou De Cheng Tech Resin Co. Ltd ist ein Produzent von Polyurethanharzen. Diese werden verwendet, um Textilien und Lederprodukten weitere Eigenschaften wie Wasserdichtigkeit, Feuerfestigkeit und andere Funktionalitäten hinzuzufügen.

Organigramm der Decheng-Gruppe:

Decheng Technology AG i.I.

(Deutschland)

100 %

Hong Kong De Cheng Holding

Co. Ltd (Hongkong)

100 %

Quanzhou De Cheng Tech Resin

Co. Ltd (VR China)

Die Tochterunternehmen der Decheng Technology AG i.I. sind rechtlich selbstständige Unternehmen, an denen die jeweilige Muttergesellschaft jeweils Alleingesellschafterin ist. Auf die Zwischenholding in Hongkong sowie auf die chinesische Gesellschaft besteht gegenwärtig kein Einfluss. Es wird aktuell angestrebt, über eine Gesellschafterversammlung der Hong Kong De Cheng Holding die aktuell eingetragenen Geschäftsführer durch einen neuen Geschäftsführer zu ersetzen. Erfahrungsgemäß ist es auch mit Zugriff auf die Zwischenholding in Hongkong äußerst schwierig das Besitzrecht in China durchzusetzen. Es ist daher nicht davon auszugehen, dass der Einfluss auf die chinesische Tochtergesellschaft in absehbarer Zeit und ohne zusätzliche finanzielle Mittel zurückgewonnen werden kann.

Gemäß Auszug aus dem chinesischen Handelsregister wurde darüber hinaus vermutlich das wesentliche Vermögen der Quanzhou De Cheng Tech Resin Co. Ltd (VR China) am 30. Juni 2019 an einen fremden Dritten im Rahmen einer Zwangsversteigerung verkauft. Inwiefern dies zu marktüblichen Konditionen erfolgte ist jedoch ohne Zugriff auf Unterlagen nicht zu beurteilen. Allerdings dürfte der öffentlich bekannte Kaufpreis von 25 Millionen RMB nicht ausreichen um die öffentlich bekannten Schulden der chinesischen Gesellschaft von 192 Millionen RMB (soweit bekannt) zu decken; aus diesem Grund ist davon auszugehen, dass die Quanzhou De Cheng Tech Resin Co. Ltd (VR China) selbst insolvent ist.

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Geschäftstätigkeiten

Die mittelbare Tochtergesellschaft der Decheng Technology AG i.I., die Quanzhou De Cheng Tech Resin Co., Ltd ("DECHENG") ist ein chinesischer Produzent von Polyurethanharzen. Polyurethanharze von DECHENG werden verwendet, um Textilien, Lederprodukten sowie weiteren Materialien Eigenschaften wie Wasserdichtigkeit, Feuerfestigkeit und andere Funktionalitäten hinzuzufügen.

Die von DECHENG auf Ölbasis hergestellten Polyurethanharze umfassen (i) Ein- und Zweikomponenten-Polyurethanharze trockene Gewebe (ii) mittels Nasswicklungstechnik hergestellte Polyurethane (iii) Polyurethanharze für die Faserbeschichtung (iv) Polyurethanharze mit magnetischer Absorption.

DECHENG stellt die Polyurethanharze mittels der Ausgangsstoffe Diphenylmethan-Diisocyanat (MDI) und Toluylendiisocyanat gemischt mit Polyesterpolyol her.

Zudem produziert DECHENG brückenbildende Stoffe und Härter (im Folgenden auch kurz "Additive"), die von Kunden und Textilindustrie mit den von DECHENG hergestellten Polyurethanharzen kombiniert werden können.

Die Polyurethanharze von DECHENG werden zur Produktveredelung insbesondere von der Textil- und Lederindustrie eingesetzt. Typische Anwendungsgebiete in der Textilindustrie finden sich bei Outdoor-Ausstattern in Form von wasserdichten, windabweisenden Jacken, schnelltrocknender Kleidung, Zelten, Rucksäcken, Schlafsäcken und Iso-Matten. Anwendungsgebiete in der Lederindustrie sind insbesondere Lederprodukte wie Ledersofas, Lederbekleidung, Schuhe und Fußbälle. Die hergestellten brückenbildenden Stoffe und Additive dienen dazu, die funktionellen Eigenschaften der Harze zu erhöhen, z. B. durch Klebkraft oder Beschleunigung des Trocknungsprozesses der Harze.

DECHENG verkauft seine Produkte ausschließlich auf dem chinesischen Markt, im Wesentlichen direkt an Textilunternehmen in den Regionen Fujian, Guangdong, Zhenjiang, Jiangsu, Guangxi und Shanghai.

Die Produktion der chinesischen Gesellschaft befindet sich am Sitz der DECHENG, "Pu'an Leather Center", Quanzhou, Fujian, Postleitzahl 362801, Volksrepublik China ("VR China").

Geschäftsverlauf

Die Decheng Technology AG i.I. ("Decheng AG") ist die Konzernmuttergesellschaft der Decheng- Gruppe. Der Geschäftszweck der Gesellschaft ist die Leitung von Unternehmen und die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen, die insbesondere in folgenden Geschäftsfeldern tätig sind: Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Polyurethan Produkten. Neben den Ergebnissen aus den gehaltenen Beteiligungen erzielt die Gesellschaft keine nennenswerten Erträge und unterhält keine eigene operative Geschäftstätigkeit.

Für die Geschäftsjahre 2018 bis 2019 ist aufgrund der über lange Zeiträume hinweg bis zum 2. Mai 2019 fehlenden Aktivitäten des damaligen Vorstandes unklar, inwieweit die vorliegenden Buchhaltungsunterlagen vollständig sind. Erträge aus den Beteiligungen sind für diese Jahre ebenso wenig bekannt.

Mit Beschluss vom 9. August 2018 hat das Amtsgericht neue Aufsichtsräte für die Decheng Technology AG i.I. bestellt. Die gerichtliche Bestellung war erforderlich, weil im Juni 2018 alle drei Aufsichtsräte das Mandat niedergelegt haben, ohne das Nachfolger ernannt worden wären. Die

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Gesellschaft verfügte deshalb über keinen Aufsichtsrat mehr.

In der Sitzung des gerichtlich bestellten Aufsichtsrats am 10. April 2019 wurde Herr Hansjörg Plaggemars zum einzelvertretungsberechtigten Vorstand der Gesellschaft bestellt. Herr Plaggemars nahm seine Bestellung mit Wirkung zum 2. Mai 2019 an.

Nach intensiver Untersuchung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens wurde festgestellt, dass die Buchhaltung bis längstens August 2018 gebucht wurde. Über die Vollständigkeit der Buchhaltung konnte keine Kenntnis erlangt werden. Sowohl zu der direkten Tochtergesellschaft in Hongkong als auch zu der indirekten Beteiligung, der Enkelgesellschaften in China, konnte keinerlei Kontakt hergestellt werden. Es hat sich auch herausgestellt, dass die Decheng Technology AG i.I. keine Durchgriffsmöglichkeit auf ihre operativen Tochtergesellschaften hat, so dass es weder zu Gewinnausschüttungen noch zur Verfügungsstellung der für die Decheng Technology AG i.I. notwendigen Liquidität durch die Tochtergesellschaften kam. Der Vorstand hat sodann am 28. Mai 2019 Insolvenzantrag gestellt.

Das Amtsgericht Köln hat mit Beschluss vom 10. Oktober 2019, das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Decheng Technology AG i.I., Köln, eröffnet. Herr Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering, Köln, wurde zum Insolvenzverwalter bestellt.

Für den Zeitraum 1. Januar 2018 bis heute liegen nur ungeprüfte Buchhaltungszahlen vor, deren Vollständigkeit nicht gewährleistet werden kann. Zudem lagen bis zum 2. Mai 2019 die Kontoauszüge nicht durchgängig vor. Aufbauend auf dem letzten Buchhaltungsstand vom August 2018 wurden Saldenbestätigungen für Bankkonten, Forderungen und Verbindlichkeiten eingeholt. Die zum letzten Buchhaltungsstand noch nicht verbuchten Verbindlichkeiten wurden, soweit erkenntlich, nachgebucht, bei fehlender Rückmeldung wurde aus Sicherheitsgründen die Verbindlichkeit in bestehender Höhe beibehalten.

Aufgrund der nachhaltigen Beschränkung der Ausübung der Rechte als Muttergesellschaft und das Fehlen der für die Aufstellung eines Konzernabschlusses erforderlichen Angaben ist die Gesellschaft nach § 290 Abs. 5 HGB i. V. m. § 296 HGB von der Aufstellung eines Konzernabschlusses und Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2018 befreit. Die folgenden Erläuterungen beziehen sich daher nur auf den Einzelabschluss der Decheng Technology AG i.I..

  1. Vermögens-,Finanz- und Ertragslage

Die folgenden Erläuterungen beziehen sich auf den von der Gesellschaft aufgestellten Einzelabschluss.

Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Decheng Technology AG i.I. ist im Mitteilungszeitraum ganz wesentlich von den zuvor dargestellten Ereignissen beeinflusst. Die Gesellschaft hat aufgrund dessen ihre Anteile an der Hong Kong De Cheng Holding Co. Ltd., Hong Kong, ("DECHENG HK") im Geschäftsjahr auf einen Erinnerungswert von EUR 1,- abgeschrieben. Dies führte auch zur bilanziellen Überschuldung der Gesellschaft.

1. Ertragslage

Die Gesellschaft erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2018 einen Verlust in Höhe von TEUR 33.433 (Vorjahr: Überschuss von TEUR 188). Der Fehlbetrag resultiert im Wesentlichen aus der Wertberichtigung auf den Beteiligungsbuchwert von TEUR 29.950 (Vorjahr: TEUR 0), den Wertberichtigungen des Darlehens an DECHENG HK und den Forderungen gegen verbundene

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Unternehmen von TEUR 3.461 (Vorjahr: TEUR 0) sowie aus sonstigen betrieblichen

Aufwendungen von TEUR 166 (Vorjahr: TEUR 335) und Aufwendungen für Ertragssteuern von

TEUR 161 (Vorjahr: TEUR 63). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich im

Wesentlichen aus Aufsichtsratsvergütungen von TEUR 67 (Vergleichsperiode: TEUR 77),

Nebenkosten des Geldverkehrs inklusive der Notierungsgebühren von TEUR 25 (Vorjahr: TEUR

24), Versicherungen von TEUR 14 (Vorjahr: TEUR 14), Abschluss- und Prüfungskosten von

TEUR 16 (Vorjahr : TEUR 121) und Rechts- und Beratungskosten in Höhe von rund TEUR 1

(Vorjahr: TEUR 49) zusammen.

2. Vermögenslage

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen gegenüber der Hong Kong De Cheng Holding Co. Ltd., Hong Kong und der Quanzhou De Cheng Tech Resin Co. Ltd, China, und haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen gegenüber Mr. Zhu und haben eine Fälligkeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen wurden im Berichtszeitraum gemäß § 253 Abs. 3 HGB auf den niedrigeren beizulegenden Wert außerplanmäßig abgeschrieben.

Die sonstigen Vermögensgegenstände betrugen TEUR 33 (Vorjahr: TEUR 2) und bestanden im Wesentlichen aus Umsatzsteuerforderungen.

Das Guthaben bei Kreditinstituten betrug zum Bilanzstichtag rund TEUR 2 (Vorjahr: rund TEUR 20).

Das gezeichnete Kapital belief sich zum Ende des Geschäftsjahres unverändert auf TEUR 30.730, die Kapitalrücklage unverändert auf TEUR 1.849. Während des Jahres wurden keine Aktien ausgegeben. Einzelheiten zur Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals und der Anzahl der ausgegebenen Aktien sind im Abschnitt J. "Übernahmerelevante Angaben" gemacht.

Aufgrund des Bilanzverlustes zum 31. Dezember 2018 in Höhe von rund TEUR 33.181 weist die Gesellschaft zum Bilanzstichtag einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von rund TEUR 602 aus.

3. Finanzlage

Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit beträgt TEUR -18 (Vorjahr: TEUR -190) und resultiert im Wesentlichen aus dem Jahresergebnis von TEUR -33.433 zuzüglich der Abschreibungen auf Beteiligungen von TEUR -29.950, zuzüglich der Zunahme von Rückstellungen von TEUR 80, zuzüglich der Abnahme der Forderungen sowie anderer Aktiva von TEUR 3.255 und der Zunahme von Verbindlichkeiten von TEUR 130.

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit belief sich auf TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 368). Der Cashflow

aus der Finanzierungstätigkeit beträgt TEUR 0 (Vorjahr: TEUR -208).

In Summe reduziert sich der Finanzmittelbestand von TEUR 20 zum 31. Dezember 2017 um TEUR -18 auf TEUR 2 zum 31. Dezember 2018.

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  1. Chancenbericht

Aufgrund der fehlenden Informationen über die wirtschaftliche Entwicklung der operativen Gesellschaft in China, kann keine Aussage über zukünftige Beteiligungserträge getroffen werden. Bis zum Erstellungszeitpunkt des Geschäftsberichts konnten keine Beteiligungserträge festgestellt werden. Durch die Insolvenz sowie die historische Fokussierung auf das Halten der Beteiligung an der De Cheng Hong Kong, besteht derzeit keine Chance, eine eigenständige Geschäftstätigkeit für die Decheng Technology AG i.I. zu entwickeln.

  1. Risikobericht

Ziel des verfolgten Risikomanagements ist die Minimierung aller von der Gesellschaft selbst zu tragenden Risiken. Die Unternehmensleitung ist zunächst bestrebt, Risiken für die Decheng Technology AG i.I. zu vermeiden und ggf. zu vermindern. Der Risikotransfer, d. h. die Überwälzung von Risiken auf Dritte, stellt ein weiteres Ziel des Managements dar.

Mit diesem Risikomanagementsystem verfolgt die Decheng Technology AG i.I. die Strategie, mögliche Gefährdungspotenziale zu vermeiden oder zu verringern und den Bestand sowie die erfolgreiche Weiterentwicklung der Gesellschaft sicherzustellen.

Die Decheng Technology AG i.I. verfügt über ein internes Kontrollsystem, welches dazu dient, eine fristgerechte, einheitliche und korrekte Rechnungslegung für alle Geschäftsvorgänge und - transaktionen zu gewährleisten. Das Rechnungslegungsverfahren für die Decheng Technology AG i.I. wird von der Gesellschaft intern sowie von einem externen Dienstleister, unterstützt und verwaltet. Systemgestützte Kontrollen werden überwacht und durch manuelle Prüfungen ergänzt.

In allen Phasen des Rechnungslegungsprozesses müssen vorgeschriebene Genehmigungsverfahren eingehalten werden, um so die Aufgabenabgrenzung zu gewährleisten. Neben definierten Kontrollmechanismen wie systemgestützten und manuellen Überleitungsprozessen umfassen die Grundprinzipien des internen Kontrollsystems die Aufgabentrennung sowie die Einhaltung von Richtlinien und Geschäftsabläufen.

Aufgrund des faktischen Kontrollverlustes über die operative chinesische Tochtergesellschaft, konnte die Gesellschaft trotz Risikomanagementsystem die Insolvenzantragsstellung aufgrund Illiquidität und Überschuldung am 28. Mai 2019 und die Insolvenzeröffnung zum 10. Oktober 2019 nicht verhindern.

Vor dem Hintergrund des laufenden Insolvenzverfahrens ist das Risikomanagement deutlich eingeschränkt und erfüllt in seinem Umfang nicht vollumfänglich die Voraussetzungen des § 91 Abs. 2 AktG.

Gesamtbewertung der Risikolage

Auf Basis der aktuellen Situation der Abhängigkeit von einer Zwischenholding, wenigen handelnden Personen und der großen Distanz zu China sowie der laufenden Insolvenz kann derzeit nicht von einer Fortführung der Gesellschaft ausgegangen werden.

Die Verantwortung für die Risikomanagementaktivitäten obliegt dem Aufsichtsrat, der auch für die Planung, Steuerung und Kontrolle der zuvor genannten Risiken verantwortlich ist.

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  1. Prognosebericht

Die Decheng Technology AG erwartet, während des laufenden Insolvenzverfahrens weiterhin Verluste zu erwirtschaften. Inwiefern es noch eine Chance auf die Wiederbelebung der Geschäftstätigkeit gibt, bleibt abzuwarten, ist aber eher sehr unwahrscheinlich.

Eine der Hauptaufgaben ist es, im Rahmen der Möglichkeiten und in Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter Informationen über die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaften in China sowie des Tochterunternehmens in Hong Kong zu erlangen. Bis heute ist es nicht gelungen, die Kontrolle über die operativen chinesischen Gesellschaften und das Tochterunternehmen in Hong Kong wieder zu erlangen. Trotz intensiver Nachforschungen, auch des Insolvenzverwalters, konnten bis jetzt auch keine verlässlichen Informationen über den Verbleib von Herr Xiaofang Zhu, Herr Guan Hoe Ooi und Herr Xiaohua Zhu sowie die Vermögens-

  • Finanz- und Ertragslage der Gesellschaften in China und Hong Kong erlangt werden. Es ist daher nicht davon auszugehen, dass der Einfluss auf die chinesischen Tochtergesellschaften zurückgewonnen werden kann.

Das Ziel des Vorstands ist es nun, in Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter und mit Unterstützung eines Aktionärs, die Gesellschaft über einen Insolvenzplan zu sanieren und zu rekapitalisieren. Sollte die Gesellschaft die im Nachtragsbericht des Anhangs erläuterten Kapitalmaßnahmen umsetzen können, so beabsichtigt der Vorstand den Geschäftszweck in den einer Beteiligungsgesellschaft zu ändern und das zugeführte Kapital in börsennotierte und nicht börsennotierte Beteiligungen mit einem guten Chance / Risiko-Verhältnis zu investieren. Der Vorstand sieht auf Basis dieses neuen Geschäftskonzeptes bei Zuführung von ausreichendem Kapital die Chance einer gewinnbringenden Geschäftstätigkeit. Ob die hierfür notwendigen Mittel der Gesellschaft im Rahmen des Insolvenzplans und der darin enthaltenen Kapitalmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden, ist jedoch derzeit noch vollkommen offen.

  1. Gesamtaussage

Zusammenfassend ist festzustellen, dass aufgrund des Kontrollverlustes über die Konzerngesellschaften und der Unklarheiten über die dortigen Vermögensverhältnisse gepaart mit der Überschuldung der Decheng Technology AG i.I. und des laufendes Insolvenzverfahrens derzeit von keiner Fortführung der Gesellschaft ausgegangen werden kann.

  1. Vergütungsbericht

Den Mitgliedern des VORSTANDS wurden im Geschäftsjahr analog dem Vorjahr keine Vergütung zugesagt und/ oder ausbezahlt. Die Vorstände erhalten keine Bezüge von der Decheng Technology AG i.I., sondern werden von Konzerngesellschaften im Rahmen der mit diesen abgeschlossenen Verträgen vergütet.

Die Vergütung der Mitglieder des AUFSICHTSRATS ist in der Satzung geregelt und wird durch die Hauptversammlung bestimmt. Die Hauptversammlungsprotokolle der Vergangenheit liegen nicht vor. Auf Basis des Geschäftsjahres 2017 erhalten der Vorsitzende, Stellvertretende Vorsitzende und das weitere Mitglied des Aufsichtsrats eine jährliche Vergütung von jeweils TEUR 35, TEUR 35 und TEUR 7. In 2018 wurden TEUR 67 als Aufsichtsratsvergütungen aufgewendet.

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  1. Sonstige Angaben

Corporate Governance

Der Deutsche Corporate Governance Kodex ("DCGK") stellt wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften dar und enthält in Form von Empfehlungen und Anregungen international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Ziel ist, diese Empfehlungen und Anregungen für nationale und internationale Investoren transparent zu machen und das Vertrauen in die Unternehmensführung deutscher Gesellschaften zu stärken. Die Erklärung nach § 161 AktG (Corporate Governance Kodex) wurde zuletzt für das Geschäftsjahr 2017 vom damaligen Vorstand und vom Aufsichtsrat abgegeben. Die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289a HGB wurde auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.dechengtechnology.com öffentlich zugänglich gemacht. Auf Grund er Führungslosigkeit von Mitte 2018 bis zum 2. Mai 2019 und der damit fehlenden Kontinuität in der Verwaltung liegen die Erklärungen zum Corporate Governance Codex aus der Vergangenheit um Aufstellungszeitpunkt dieses Zwischenberichts nicht vor.

  1. Erklärung zur Unternehmensführung

Die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289a HGB wurde 2017 auf der damaligen Internetseite der Gesellschaft unter www.dechengtechnology.com öffentlich zugänglich gemacht. Diese Webseite ist nicht mehr erreichbar und die Erklärung zur Unternehmensführung liegt dem heutigen Vorstand und Aufsichtsrat auf Grund der Führungslosigkeit von Mitte 2018 bis zum 2. Mai 2019 und der damit fehlenden Kontinuität in der Verwaltung auch nicht vor.

  1. Übernahmerelevante Angaben

Die Decheng Technology AG i.I. ist als börsennotierte Gesellschaft, deren stimmberechtigte Aktien an einem organisierten Markt im Sinne des § 2 Abs. 7 WpÜG notiert sind, verpflichtet, in den Lagebericht die in § 289a HGB näher bezeichneten Angaben aufzunehmen. Sie sollen einen Dritten, der an der Übernahme einer börsennotierten Gesellschaft interessiert ist, in die Lage versetzen, sich ein Bild von der Gesellschaft, ihrer Struktur und etwaigen Übernahmehindernissen zu machen.

Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Das gezeichnete Kapital der Decheng Technology AG i.I. betrug zum 31. Dezember 2018 EUR 30.729.857,00 und war in 30.729.857 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie eingeteilt. Das Grundkapital ist in Höhe von EUR 30.729.857,00 vollständig eingezahlt. Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden; Aktien unterschiedlicher Gattung sind nicht vorhanden. Jede Aktie an der Decheng Technology AG i.I. gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme und den gleichen Anteil am Gewinn. Das Unternehmen ist nicht autorisiert eigene Aktien zu erwerben.

Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen

Alle Aktien der Gesellschaft sind satzungsgemäß frei übertragbar. Die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffende Beschränkungen sind dem Vorstand der Gesellschaft zum Berichtszeitpunkt nicht bekannt.

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Aus eigenen Aktien stehen der Gesellschaft keine Rechte zu. In den Fällen des § 136 AktG ist das Stimmrecht aus den betroffenen Aktien kraft Gesetzes ausgeschlossen.

Direkte oder indirekte Beteiligungen, die 10 % der Stimmrechte überschreiten

Hinsichtlich direkter und indirekter Beteiligungen am Kapital der Decheng Technology AG i.I. die zehn Prozent übersteigen, wird auf die im Anhang zum Jahresabschluss der Decheng Technology AG i.I. gemachten Angaben unter dem Punkt "VI. Mitteilungen nach dem Aktiengesetz bzw. Wertpapierhandelsgesetz" verwiesen.

Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und die Änderung der Satzung.

Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands erfolgen auf der Grundlage der §§ 84, 85 AktG. Gemäß § 84 AktG werden die Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat für eine Amtszeit von höchstens fünf Jahren bestellt. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit ist zulässig. Der Vorstand der Decheng Technology AG i.I. besteht gemäß § 7 der Satzung aus einem oder mehreren Mitgliedern. Über die Zahl der Mitglieder des Vorstands, die Bestellung und den Widerruf der Bestellung sowie die Anstellungsverträge entscheidet der Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat kann einen Vorsitzenden des Vorstands und einen Stellvertreter des Vorsitzenden ernennen. Mitglieder des Vorstands können für einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren bestellt werden. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Der Aufsichtsrat kann die Bestellung zum Vorstandsmitglied widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher Grund ist namentlich grobe Pflichtverletzung, Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung oder Vertrauensentzug durch die Hauptversammlung, es sei denn, dass das Vertrauen aus offenbar unsachlichen Gründen entzogen worden ist. Der Aufsichtsrat kann eine Geschäftsordnung für den Vorstand erlassen.

Jede Satzungsänderung bedarf eines Beschlusses der Hauptversammlung. Der Beschluss der Hauptversammlung bedarf einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst. Gemäß § 179 Abs. 2 Satz 2 AktG kann die Satzung eine andere Kapitalmehrheit, für eine Änderung des Gegenstands des Unternehmens jedoch nur eine größere Kapitalmehrheit bestimmen. Nach der Satzung der Decheng Technology AG i.I. fasst die Hauptversammlung, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, ihre Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen und - sofern das Gesetz außer der Stimmenmehrheit eine Kapitalmehrheit vorschreibt - mit der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals.

Befugnisse des Vorstands Aktien auszugeben

Die ordentliche Hauptversammlung hat den Vorstand am 26. April 2016 ermächtigt, in der Zeit bis zum 25. April 2021 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmal oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR 15.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 15.000.000 neuen Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016) sowie den Beginn der Gewinnberechtigung abweichend vom Aktiengesetz festzusetzen. In jedem Fall ist die Ausgabe von Stammaktien und/oder stimmrechtslose Vorzugsaktien möglich.

Die neuen Aktien sind den Aktionären grundsätzlich zum Bezug anzubieten. Die satzungsgemäßen Bezugsrechte können auch so angeboten werden, dass die neuen Aktien von einer Bank oder einem Syndikat aus Banken übernommen werden mit der Verpflichtung, sie gemäß des § 186 Abs. 5 AktG (indirektes Bezugsrecht) den Aktionären des Unternehmens zum

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Bezug anzubieten. Der Vorstand ist mit dem Einverständnis des Aufsichtsrats autorisiert, in folgenden Fällen den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu beschließen:

  1. für Spitzenbeträge;
  2. wenn die Kapitalerhöhung des Aktienkapitals als Sacheinlage dazu verwendet wird Unternehmen, Teile von Unternehmen oder Anteile an Unternehmen zu erwerben oder des Zusammenschlusses mit Unternehmen;
  3. wenn die ausgegebenen Aktien unter Berücksichtigung der Bareinlagen den Anteil von 10% am gesamten Aktienkapital weder zur Zeit des Inkrafttretens noch zum Zeitpunkt der Ermächtigung übersteigen. Die Aktien müssen zum Ausgabepreis verkauft werden, der (gemäß § 203 Abs.1 und 2, § 186 Abs. 3 S. 4 AktG) nicht wesentlich geringer sein darf als der Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabepreises. Die Schwelle von 10% beinhaltet auch bereits ausgegebene oder gegebenenfalls noch auszugebende Aktien mit Wandlungs- und Optionsrechten zur Bedienung einer Anleihe, falls diese Anleihen mit einem Ausschluss des Bezugsrechts gemäß mutatis mutandis Anwendung des §186 Abs. 3 S.4 AktG ausgegeben wurden; auf die Höchstgrenze von 10% des Grundkapitals sind ferner diejenigen eigenen Aktien der Gesellschaft anzurechnen, die währen der Laufzeit des genehmigten Kapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß $ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, § 186 Abs. 3 S. 4 AktG veräußert werden;
  4. zur Gewährung von Aktien an Mitarbeiter und Mitglieder der Geschäftsführung oder eines verbundenen Unternehmens im Rahmen Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen, wenn die Kapitalerhöhung den zehnten Teil des Grundkapitals, das zur Zeit der Ausnutzung dieser Ermächtigung vorhanden ist, nicht übersteigt;
  5. soweit ein Dritter, der nicht Kreditinstitut i.S.d. § 186 Abs. 5 AktG ist, die neuen Aktien zeichnet und sicherstellt, dass den Aktionären ein mittelbares Bezugsrecht eingeräumt wird.

Gemäß § 5 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Inhalt der Aktienrechte, die Einzelheiten der Kapitalerhöhung sowie die Bedingungen der Aktienausgabe, insbesondere den Ausgabebetrag, festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der Ausnutzung des genehmigten Kapitals oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen.

Das Unternehmen ist nicht autorisiert eigene Aktien zu erwerben.

  1. Erklärung gemäß § 312 Abs.3 AktG (Abhängigkeitsbericht)

Aufgrund der bestehenden Aktionärsstruktur ist kein Abhängigkeitsbericht erforderlich.

  1. Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Versicherung der gesetzlichen Vertreter der Decheng Technology AG i.I., Köln, gemäß § 264 Abs.

2 Satz 3 HGB, § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB für das Geschäftsjahr 2018:

Ich versichere nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der

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Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

Köln, 29. September 2020

Decheng Technology AG i.I.

Der Vorstand

gez. Hansjörg Plaggemars

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Bilanz zum 31. Dezember 2018

A k t i v a

P a s s i v a

31.12.2018

31.12.2017

31.12.2018

31.12.2017

EUR

EUR

EUR

EUR

A. Anlagevermögen

A. Eigenkapital

I.

Sachanlagen

I.

Gezeichnetes Kapital

30.729.857,00

30.729.857,00

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

0,00

0,00

II.

Kapitalrücklage

1.824.642,50

1.824.642,50

II.

Finanzanlagen

III.

Gewinnrücklagen

24.174,77

24.174,77

Anteile an verbundenen Unternehmen

1,00

29.950.000,00

IV.

Bilanzgewinn/-verlust

-33.181.127,34

251.572,08

-602.453,07

32.830.246,35

1,00

29.950.000,00

davon nicht durch Eigenkapital gedeckt:

602.453,07

0,00

0,00

32.830.246,35

B

Umlaufvermögen

I.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

B. Rückstellungen

1. Forderungen aus Lieferung und Leistung

0,00

0,00

1.

Steuerrückstellungen

206.773,18

46.042,17

2.

Forderungen gegen verbundene Unternehmen

2,00

3.281.051,95

2.

Sonstige Rückstellungen

105.637,40

186.300,00

3.

Sonstige Vermögensgegenstände

32.878,83

1.821,53

312.410,58

232.342,17

0,00

C. Verbindlichkeiten

II.

Guthaben bei Kreditinstituten

1.905,81

19.895,70

1.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

251.298,83

121.649,36

34.786,64

3.302.769,18

2.

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter

0,00

0,00

3.

Sonstige Verbindlichkeiten

76.481,30

76.481,30

C. Rechnungsabgrenzungsposten

2.950,00

7.950,00

327.780,13

198.130,66

D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

602.453,07

0,00

640.190,71

33.260.719,18

640.190,71

33.260.719,18

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Gewinn- und Verlustrechnung für das

Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018

01.01.2018

01.01.2017

bis

bis

31.12.2018

31.12.2017

EUR

EUR

1.

Umsatzerlöse

250.000,00

500.000,00

2.

Sonstige betriebliche Erträge

2.700,00

32.526,27

3. Abschreibungen

auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögen, soweit diese die

in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten

-3.460.507,15

0,00

4.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

-166.199,17

-334.776,98

5.

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

56.365,99

54.050,00

6.

Abschreibungen auf Finanzanlagen

-29.949.999,00

0,00

7.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

-4.264,58

0,00

8.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

-160.795,51

-63.397,30

9.

Jahresüberschuss (+) /Jahresfehlbetrag (-)

-33.432.699,42

188.401,99

10.

Gewinn-/Verlustvortrag

251.572,08

280.338,69

11.

Einstellung in Kapitalrücklage

0,00

-9.420,10

12.

Ausschüttung Dividende

0,00

-207.748,50

13.

Bilanzgewinn/Bilanzverlust

-33.181.127,34

251.572,08

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ANHANG ZUM JAHRESABSCHLUSS ZUM 31. DEZEMBER 2018

  1. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Decheng Technology AG i.I., Köln, HRB 87176, wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie nach ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes aufgestellt.

Die Gesellschaft ist seit dem 28. Juni 2016 im General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse unter der Kennnummer "ISIN: DE000A1YDDM9" gelistet. Entsprechend gilt die Gesellschaft zum Bilanzstichtag als eine große Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 264d HGB.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Aufgrund der über lange Zeiträume hinweg bis zum 2. Mai 2019 fehlenden Aktivitäten des damaligen Vorstandes ist unklar, inwieweit die vorliegenden Buchhaltungsunterlagen in den Geschäftsjahren 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2019 vollständig sind.

Mit Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 9. August 2018 wurden auf Antrag des Aktionärs Ralf Wilke nunmehr Herr Ralf Wilke, Frau Dr. Caroline Schäfer und Herr Per Yuen zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Geschäftsjahres 2021 beschließt, bestellt.

Mit Beschluss vom 10. April 2019 hat der Aufsichtsrat der Decheng Technology AG i.I. die Vorstandmitglieder Herr Xiaofang Zhu, Herr Guan Hoe Ooi und Herr Xiaohua Zhu mit sofortiger Wirkung abberufen. Ebenfalls mit Beschluss des Aufsichtsrats vom 10. April 2019 mit Wirkung ab dem 2. Mai 2019 wurde Herr Hansjörg Plaggemars zum alleinvertretungsberechtigten Vorstand der Gesellschaft bestellt.

Die Bemühungen des Vorstands Plaggemars bestanden im Wesentlichen darin, sich über die tatsächliche Lage der Decheng Technology AG i.I. einen Überblick zu verschaffen. Der versuchte Kontakt sowohl zu der direkten Tochtergesellschaft in Hongkong als auch der indirekten Beteiligung, der Tochtergesellschaft in China war jedoch nicht erfolgreich. Auf die chinesische Gesellschaft bestand damit kein Einfluss mehr.

Der Vorstand hat basierend auf seinen Ermittlungen am 28. Mai 2019 Insolvenzantrag wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung beim Amtsgericht Köln gestellt. Mit Beschluss vom 10. Oktober 2019 hat das Amtsgericht Köln das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet. Herr Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering wurde zum Insolvenzverwalter über das Vermögen der Decheng Technology AG i.I. mit Sitz in Köln ernannt.

Das Ziel des Vorstands ist es nunmehr, in Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter und mit Unterstützung eines Aktionärs, die Gesellschaft über einen Insolvenzplan zu sanieren und zu rekapitalisieren.

  1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Bei der Bewertung wird aufgrund der zum Zeitpunkt der Erstellung des Halbjahresabschlusses eingetreten Insolvenz nicht mehr von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind daher zum Bilanzstichtag zu den Liquidationswerten einzeln bewertet.

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Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten gemäß § 255 Abs. 1 HGB oder, bei voraussichtlich dauernder Wertminderung, mit den niedrigeren beizulegenden Werten zum Bilanzstichtag bilanziert.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt, soweit nicht bei Währungspositionen gemäß § 256a HGB zum Devisenkassakurs am Abschlussstichtag umzurechnen ist oder, im Falle erkennbarer Einzelrisiken, der niedrigere beizulegende Wert anzusetzen ist.

Die Forderungen in fremder Währung werden im Rahmen der Zugangsbewertung mit dem Kurs am Tage des Geschäftsvorfalls bewertet. Verluste aus Kursänderungen bis zum Abschlussstichtag werden stets, Gewinne aus Kursänderungen nur bei Restlaufzeiten von einem Jahr oder weniger berücksichtigt.

Die liquiden Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt.

Bei der Bildung der sonstigen Rückstellungen wurde den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag angemessen Rechnung getragen. Die Bemessung des Erfüllungsbetrags erfolgte in einer Höhe, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Sämtliche Verbindlichkeiten sind zu ihren Erfüllungsbeträgen bilanziert, soweit nicht bei Währungspositionen gemäß § 256a HGB zum Devisenkassakurs am Abschlussstichtag umzurechnen ist.

Die Verbindlichkeiten in fremder Währung werden im Rahmen der Zugangsbewertung mit dem Kurs am Tage des Geschäftsvorfalls bewertet. Verluste aus Kursänderungen bis zum Abschlussstichtag werden stets, Gewinne aus Kursänderungen nur bei Restlaufzeiten von einem Jahr oder weniger berücksichtigt.

  1. Erläuterungen zu ausgewählten Posten der Bilanz

1. Anlagevermögen

Die Darstellung der Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage zu diesem Anhang dargestellt.

2. Finanzanlagen

Die Finanzanlagen enthalten ausschließlich die Beteiligung von 100 % an der Hong Kong De Cheng Holding Company Limited, Hongkong ("DECHENG HK"). Die 10.000 Anteile an der DECHENG HK wurden am 26. April 2016 durch deren Anteilseigner gegen 29.950.000 neue Aktien der Decheng Technology AG i.I. zum Nennwert von EUR 1,00 je Aktie in die Decheng Technology AG i.I. eingelegt. Der Jahresabschluss der DECHENG HK zum 31. Dezember 2017 weist ein Eigenkapital in Höhe von TEUR 5.111 und ein Jahresfehlbetrag von TEUR 381 aus. Für das Geschäftsjahr 2018 liegen keine Angaben vor, da es dem neuen Vorstand und Aufsichtsrat nicht gelungen ist, einen Kontakt zu der DECHENG HK herzustellen. Der Beteiligungsbuchwert wurde bereits zum 30. Juni 2018 auf den Erinnerungswert von EUR 1,00 abgeschrieben.

Die DECHENG HK, hält ihrerseits eine Beteiligung von 100% der Anteile an der Quanzhou De Cheng Tech Resin Co., Ltd, VR China ("DECHENG"). Der Gesellschaft liegen zu dieser mittelbaren Beteiligung keine Angaben vor.

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Im Berichtszeitraum wurde aufgrund der vor Aufstellung des Jahresabschlusses eingetretenen Insolvenz sowie des zwischenzeitlich eingetretenen Kontrollverlustes der Wert der Anteile an der DECHENG HK in Höhe von EUR 29.950.000,00 auf den Erinnerungswert von EUR 1,00 außerplanmäßig abgeschrieben. Auch wenn zum Zeitpunkt 31. Dezember 2018 noch personelle Verflechtungen der damaligen Vorstände der Decheng Technology AG i.I. und des Hauptanteilseigners mit den Geschäftsführungen der DECHENG HK und der chinesischen Tochtergesellschaft DECHENG bestanden und insofern zu diesem Zeitpunkt nicht von einem Kontrollverlust ausgegangen werden kann, so wird doch der abgerissene Kontakt seit Mitte 2018 sowie die zwischenzeitlich eingetretenen Insolvenz als werterhellend angesehen und aufgrund des zwischenzeitlich eingetretenen Kontrollverlustes sowie ersten Recherchen des neuen Vorstandes, welche nahelegen, dass die Tochtergesellschaft in China selbst illiquide ist, wird der Liquidationswert nach dem Vorsichtsprinzip mit EUR 1,00 bewertet.

3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten im Wesentlichen Darlehensforderungen gegen die DECHENG HK einschließlich abgegrenzter Zinsansprüche in Höhe von TEUR 2.437 und Ansprüche aus konzerninternen Verrechnungen gegen die DECHENG HK und die DECHENG CN in Höhe von TEUR 1.023. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Im Berichtszeitraum wurden aufgrund der vor Aufstellung des Berichts eingetretenen Insolvenz sowie des zwischenzeitlich eingetretenen Kontrollverlustes die Forderungen aus Darlehen sowie die Verrechnungskonten der verbundenen Unternehmen auf den Erinnerungswert von EUR 1,00 je verbundenem Unternehmen außerplanmäßig abgeschrieben.

4. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

5. Eigenkapital

a. Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 30.729.857,00 ist eingeteilt in 30.729.857 auf den Inhaber lautende Stammaktien (Stückaktien) mit dem rechnerischen Nennbetrag von EUR 1,00.

  1. Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage enthält den Unterschiedsbetrag zwischen Ausgabepreis und Nennwert der ausgegebenen Aktien. Aufgrund der Ausgabe von 729.857 Aktien (Nennwert EUR 1,00 je Aktie) zum Ausgabepreis von EUR 3,50 je Aktie im Geschäftsjahr 2016 wurden EUR 1.824.643 in die Kapitalrücklage eingestellt.

  1. Gewinnrücklage

Die Gewinnrücklagen beinhalten ausschließlich die gesetzliche Rücklage. Im Geschäftsjahr 2018 erfolgte keine Zuführung in die gesetzliche Rücklage.

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  1. Genehmigtes Kapital

Gemäß § 5 Abs. 1 ist der Vorstand durch Beschluss der Hauptversammlung vom 26. April 2016 bis zum 25. April 2021 ermächtigt das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe von insgesamt 15.000.000 neue, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage um bis zu insgesamt EUR 15.000.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016), sowie den Beginn der Gewinnberechtigung abweichend vom Aktiengesetz festzusetzen. In jedem Fall ist die Ausgabe von Stammaktien und/oder stimmrechtslose Vorzugsaktien möglich.

Gemäß § 5 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags, haben Aktionäre grundsätzlich Bezugsrechte. Die satzungsgemäßen Bezugsrechte können auch so angeboten werden, dass die neuen Aktien von einer Bank oder einem Syndikat aus Banken übernommen werden mit der Verpflichtung, sie gemäß des § 186 Abs. 5 AktG (indirektes Bezugsrecht) den Aktionären des Unternehmens zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist mit dem Einverständnis des Aufsichtsrats autorisiert, in folgenden Fällen den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu beschließen:

  1. für Spitzenbeträge;
  2. wenn die Kapitalerhöhung des Aktienkapitals als Sacheinlage dazu verwendet wird Unternehmen, Teile von Unternehmen oder Anteile an Unternehmen zu erwerben oder des Zusammenschlusses mit Unternehmen;
  3. wenn die ausgegebenen Aktien unter Berücksichtigung der Bareinlagen den Anteil von 10% am gesamten Aktienkapital weder zur Zeit des Inkrafttretens noch zum Zeitpunkt der Ermächtigung übersteigen. Die Aktien müssen zum Ausgabepreis verkauft werden, der (gemäß § 203 Abs.1 und 2, § 186 Abs. 3 S. 4 AktG) nicht wesentlich geringer sein darf als der Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabepreises. Die Schwelle von 10% beinhaltet auch bereits ausgegebene oder gegebenenfalls noch auszugebende Aktien mit Wandlungs- und Optionsrechten zur Bedienung einer Anleihe, falls diese Anleihen mit einem Ausschluss des Bezugsrechts gemäß mutatis mutandis Anwendung des §186 Abs. 3 S.4 AktG ausgegeben wurden; auf die Höchstgrenze von 10% des Grundkapitals sind ferner diejenigen eigenen Aktien der Gesellschaft anzurechnen, die währen der Laufzeit des genehmigten Kapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß $ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, § 186 Abs. 3 S. 4 AktG veräußert werden;
  4. zur Gewährung von Aktien an Mitarbeiter und Mitglieder der Geschäftsführung oder eines verbundenen Unternehmens im Rahmen Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen, wenn die Kapitalerhöhung den zehnten Teil des Grundkapitals, das zur Zeit der Ausnutzung dieser Ermächtigung vorhanden ist, nicht übersteigt;
  5. soweit ein Dritter, der nicht Kreditinstitut i.S.d. § 186 Abs. 5 AktG ist, die neuen Aktien zeichnet und sicherstellt, dass den Aktionären ein mittelbares Bezugsrecht eingeräumt wird.

Gemäß § 5 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Inhalt der Aktienrechte, die Einzelheiten der Kapitalerhöhung sowie die Bedingungen der Aktienausgabe, insbesondere den Ausgabebetrag, festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der Ausnutzung des genehmigten Kapitals oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen.

Das Unternehmen ist nicht autorisiert eigene Aktien zu erwerben.

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e. Bilanzverlust

Der Bilanzverlust zum 31. Dezember 2018 errechnet sich entsprechend § 158 Abs. 1 AktG wie folgt:

EUR

Bilanzgewinn 01.01.2018

251.572,08

Fehlbetrag zum 31.12.2018

-33.432.699,42

Bilanzverlust 31.12.2018

-33.181.127,34

6. Steuerrückstellungen

Die Steuerrückstellungen in Höhe von TEUR 207 (Vergleichszeitraum: TEUR 46) beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Steuern auf Basis der zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen aus Körperschafts- und Gewerbesteuer der Jahre 2016, 2017 und 2018.

7. Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 106 (Vorjahr: TEUR 186) beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Aufsichtsratsvergütungen.

8. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

9. Sonstige Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

IV. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

1. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge resultieren im Wesentlichen aus Erträgen aus der Währungsumrechnung.

2. Abschreibungen

Die Abschreibungen resultieren aus dem Ansatz der Liquidationswerte und betreffen das Darlehen der DECHENG HK und Forderungen gegen verbundene Unternehmen DECHENG HK und DECHENG.

3. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen von TEUR 166 resultieren im Wesentlichen aus Aufsichtsratsvergütungen (TEUR 67), Nebenkosten des Geldverkehrs inklusive der Notierungsgebühren (TEUR 25), Versicherungen (TEUR 14), Abschluss- und Prüfungskosten (TEUR 16) und Rechts- und Beratungskosten (TEUR 1).

4. Abschreibungen auf Finanzanlagen

Die Abschreibungen auf Finanzanlagen beruhen auf der Wertberichtigung der Beteiligung an der DECHENG HK , siehe hierzu die Ausführungen in Absatz III Nr. 2 Finanzanlagen

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5. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beruhen auf der zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen aus Körperschafts- und Gewerbesteuer der Jahre 2016, 2017 und 2018.

  1. Sonstige Angaben

1. Mutterunternehmen

Die Decheng Technology AG i.I. ist die deutsche Holdinggesellschaft der Decheng-Gruppe. Das operative Geschäft wird bzw. wurde auf Basis der vom damaligen Vorstand kommunizierten Informationen ausschließlich von der Quanzhou De Cheng Tech Resin Co. Ltd, Quanzhou City, Provinz Fujian, VR China, aus betrieben. Die Quanzhou De Cheng Tech Resin Co. Ltd ist ein Produzent von Polyurethanharzen. Diese werden verwendet, um Textilien und Lederprodukten weitere Eigenschaften wie Wasserdichtigkeit, Feuerfestigkeit und andere Funktionalitäten hinzuzufügen.

Organigramm der Decheng-Gruppe:

Decheng Technology AG i.I.

(Deutschland)

100 %

Hong Kong De Cheng Holding

Co. Ltd (Hongkong)

100 %

Quanzhou De Cheng Tech Resin

Co. Ltd (VR China)

Die Tochterunternehmen der Decheng Technology AG i.I. sind rechtlich selbstständige Unternehmen, an denen die jeweilige Muttergesellschaft jeweils Alleingesellschafterin ist. Auf die Zwischenholding in Hongkong sowie auf die chinesische Gesellschaft besteht gegenwärtig kein Einfluss. Es wird aktuell angestrebt, über eine Gesellschafterversammlung der Hong Kong De Cheng Holding die aktuell eingetragenen Geschäftsführer durch einen neuen Geschäftsführer zu ersetzen. Erfahrungsgemäß ist es auch mit Zugriff auf die Zwischenholding in Hongkong äußerst schwierig das Besitzrecht in China durchzusetzen. Es ist daher nicht davon auszugehen, dass der Einfluss auf die chinesische Tochtergesellschaft in absehbarer Zeit und ohne zusätzliche finanzielle Mittel zurückgewonnen werden kann.

Gemäß Auszug aus dem chinesischen Handelsregister wurde darüber hinaus vermutlich das wesentliche Vermögen der Quanzhou De Cheng Tech Resin Co. Ltd (VR China) am 30. Juni 2019 an einen fremden Dritten im Rahmen einer Zwangsversteigerung verkauft. Inwiefern dies zu marktüblichen Konditionen erfolgte, ist jedoch ohne Zugriff auf Unterlagen nicht zu beurteilen. Allerdings dürfte der öffentlich bekannte Kaufpreis von 25 Millionen RMB nicht ausreichen, um die öffentlich bekannten Schulden der chinesischen Gesellschaft von 192 Millionen RMB zu decken; aus diesem Grund ist davon auszugehen, dass die Quanzhou De Cheng Tech Resin Co. Ltd (VR China) selbst insolvent ist.

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Dementsprechend lagen der Decheng AG zum Bilanzstichtag keine Informationen über die Vermögens- Finanz- und Ertragslage der Tochtergesellschaften vor und diese konnten auch trotz der unternommenen Anstrengungen nicht beigeschafft werden.

Gemäß § 296 Absatz 2 Ziffer 1 und 2 HGB braucht ein Tochterunternehmen in den Konzernabschluss nicht einbezogen zu werden, wenn

  1. erhebliche und andauernde Beschränkungen die Ausübung der Rechte des Mutterunternehmens in Bezug auf das Vermögen oder die Geschäftsführung des Tochterunternehmens nachhaltig beeinträchtigen oder
  2. die für die Aufstellung des Konzernabschlusses erforderlichen Angaben nicht ohne unverhältnismäßig hohe Kosten oder Verzögerungen erhalten werden können.

Insofern ist die Decheng AG gemäß § 290 Abs. 5 i. V. m § 296 HGB von der Aufstellung eines Konzernabschlusses und eines Konzernlageberichtes befreit, da sie nur Tochterunternehmen hat, die gem. § 296 HGB nicht in den Konzernabschluss einzubeziehen sind.

2. Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag bestehen keinerlei Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen.

3. Vorstand

Zusammensetzung des Vorstands im Berichtszeitraum bis 31. Dezember 2018:

  • ZHU Xiaofang, Kaufmann, Vorsitzender, Volksrepublik China
  • ZHU Xiaohua, Kaufmann, stellvertretender Vorsitzender, Volksrepublik China

4. Mitglieder des Aufsichtsrats

  1. Herr Jürgen Schrollinger, Finanzberater, wurde mit Beschluss der Hauptversammlung am 16. März 2016 bestellt. Herr Jürgen Schrollinger hat im Berichtszeitraum neben seiner Tätigkeit als Vorsitzender des Aufsichtsrats der Decheng Technology AG i.I., soweit bekannt, noch nachfolgende Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG inne:
    • OZOP Medical AG, München, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats Herr Jürgen Schrollinger ist mit Meldung vom 15. Juni 2018 zurückgetreten.
  2. Herr Cern Yong Teo, Kaufmann, wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom
    1. März 2016 als Mitglied des Aufsichtsrats der Decheng AG bestellt. Herr Cern Yong Teo hat im Berichtszeitraum neben seiner Tätigkeit als stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Decheng Technology AG i.I., soweit bekannt, keine weiteren Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs.
    1. Satz 5 AktG inne.

Herr Cern Yong Teo ist mit Meldung vom 18. Juni 2018 zurückgetreten.

  1. Herrn Haibin Zhu, Rentner, wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16. März 2016 als Mitglied des Aufsichtsrats der Decheng Technology AG i.I. bestellt. Herr Haibin Zhu hatte im Berichtszeitraum neben seiner Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats der Decheng AG, soweit bekannt, keine weiteren Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und

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Decheng Technology AG i.I., Köln

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anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz AktG inne.

Herr Haibin Zhu ist mit Meldung vom 28. Juni 2018 zurückgetreten.

Der Aufsichtsrat der Decheng Technology AG i.I. war vom 28. Juni 2018 bis zur gerichtlichen Bestellung des aktuellen Aufsichtsrats am 9. August 2018 unbesetzt.

  1. Herr Ralf Wilke, Euskirchen, wurde durch den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 9. August 2018 zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Geschäftsjahres 2021 beschließt, bestellt. Herr Ralf Wilke hatte im Berichtszeitraum neben seiner Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats der Decheng Technology AG i.I., soweit bekannt, keine weiteren Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz AktG inne.
  2. Frau Dr. Caroline Schäfer, Marpingen, wurde durch den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 9. August 2018 zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Geschäftsjahres 2021 beschließt, bestellt. Frau Dr. Caroline Schäfer hatte im Berichtszeitraum neben seiner Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats der Decheng Technology AG i.I., soweit bekannt, keine weiteren Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des §
    1. Abs. 1 Satz AktG inne.
  3. Herr Per Yuen, Rechtsanwalt, Bremen, wurde durch den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 9. August 2018 zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Geschäftsjahres 2021 beschließt, bestellt. Herr Per Yuen hatte im Berichtszeitraum neben seiner Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats der Decheng Technology AG i.I., soweit bekannt, keine weiteren Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs.
    1. Satz AktG inne.

5. Bezüge des Vorstands und Aufsichtsrats

Die Gesamtbezüge des Vorstands betrugen im Berichtszeitraum TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 0). Die Vorstände erhalten keine Bezüge von der Decheng Technology AG i.I., sondern wurden scheinbar von Konzerngesellschaften im Rahmen der mit diesen abgeschlossenen Verträgen vergütet.

Für Vergütungen des Aufsichtsrats werden im Berichtszeitraum TEUR 67 unter der Position "sonstige betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen.

6. Zahl der Mitarbeiter

Zum Bilanzstichtag 30. Juni 2018 beschäftigte die Gesellschaft keine (Vorjahr: 0) Mitarbeiter.

7. Abschlussprüfer

Das Gesamthonorar für den Abschlussprüfer im Sinne des § 319 Abs. 1 Satz 1, 2 HGB im Geschäftsjahr 2018 (im Vorjahr erfolgte kein gesonderter Ausweis für den Einzelabschluss der Decheng Technology AG i.I.) beträgt:

-

für die Abschlussprüfung:

TEUR 0

-

andere Bestätigungsleistungen:

TEUR 0

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Auf Grund der Insolvenz und um eine zügige Offenlegung der nachträglich erstellten fehlenden Geschäftsberichte zu ermöglichen wurde auf die Prüfung oder prüferische Durchsicht der Geschäftsberichte verzichtet. Für die Kosten der Abschlussprüfung 2018 wurden TEUR 8 als Rückstellung erfasst, eine Abschlussprüfungsgesellschaft wurde vom Gericht noch nicht bestellt.

8. Erklärung zum Corporate Governance Codex

Die Erklärung nach § 161 AktG (Corporate Governance Kodex) wurde für das Geschäftsjahr 2017 vom Vorstand und vom Aufsichtsrat abgegeben. Die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289a HGB wurde auf der damaligen Internetseite der Gesellschaft unter www.dechengtechnology.com öffentlich zugänglich gemacht. Auf Grund der Führungslosigkeit von Mitte 2018 bis zum 2. Mai 2019 und der damit fehlenden Kontinuität in der Verwaltung liegen die Erklärungen zum Corporate Governance Codex aus der Vergangenheit um Aufstellungszeitpunkt dieses Geschäftsberichts nicht vor.

IV. Mitteilungen nach dem Aktiengesetz bzw. Wertpapierhandelsgesetz

Aktienbesitz der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates

Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft sind nach § 15 a WpHG gesetzlich verpflichtet, den Erwerb bzw. die Veräußerung von Aktien unverzüglich der Gesellschaft mitzuteilen. Bis zur Berichtserstellung im Juni 2020 wurden für die Geschäftsjahre 2018 bis 2019 keine Jahresabschlüsse aufgestellt. Auf Grund der Führungslosigkeit der Gesellschaft von spätestens Mitte 2018 bis zur Neubesetzung des Vorstandes am 2. Mai 2019 wurden keine Pflichtmitteilungen der Decheng AG veröffentlicht. Ob der Gesellschaft Pflichtmitteilungen zugegangen sind, ist unbekannt.

Der zuletzt im Geschäftsbericht 2017 veröffentlichte direkt gehaltene Aktienbestand des Vorstandes, über den keine aktuellere Meldung vorliegt, setzt sich wie folgt zusammen:

Mitteilungspflichtiger

BaFin ID

Veröffentlichung

§§ 33, 34

§§ 39 WpHG

gemäß § 40 Abs.

WpHG

Herr Xiaofang Zhu

61049915

01.07.16

66,45 %

66,45%

Stimmrechtsmitteilung nach § 40 Abs. 1 WpHG

Bezüglich der historischen Stimmrechtsmitteilungen wird auf Grund der fehlenden Informationen die Aufstellung aus dem vollständigen veröffentlichten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 wieder gegeben.

Mitteilungspflichtiger

BaFin ID

Veröffentlichung

§§ 33, 34

§§ 39

gemäß § 40 Abs.

WpHG

WpHG

All Time Wonderful Limited

61049901

01.07.16

6,67 %

6,67 %

Rongshang Limited

61049916

01.07.16

6,67 %

6,67 %

Chen Capital Limited S.a`.r.l.

61049931

01.07.16

4,78 %

4,78 %

Asia Small Capital V Limited S.a`.r.l.

61049929

01.07.16

4,78 %

4,78 %

South China Fund II Limited S.a`r.l

61049932

01.07.16

4,78 %

4,78 %

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VI. Angaben nach §114 Abs. (2) WpHG

Der vorliegende Jahresabschluss mit Lagebericht der Gesellschaft wurde auf Grund der in der Insolvenz fehlenden finanziellen Mittel keiner Prüfung unterzogen. Es ist beabsichtigt, dies nach Genehmigung des Insolvenzplans und ausreichend finanzieller Mittel nach zu holen.

VII. Nachtragsbericht

Auf Grundlage des Insolvenzantrags der Decheng Technology AG i.I. vom 28. Mai 2019 hat das Amtsgericht Köln im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens mit Beschluss vom 11. Juni 2019 Herrn Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering zum Insolvenzgutachter bestellt. Auf Basis des Insolvenzgutachtens von Herr Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering vom 1. Oktober 2019 wurde das Insolvenzverfahren am 10. Oktober 2019 eröffnet und Herr Rechtsanwalt Dr. Niering zum Insolvenzverwalter bestellt.

Das Ziel des Vorstands ist es, in Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter und mit Unterstützung eines Aktionärs, die Gesellschaft über einen Insolvenzplan zu sanieren und zu rekapitalisieren.

Die Bemühungen des mit Wirkung zum 2. Mai 2019 zum alleinvertretungsberechtigten Vorstand der Gesellschaft bestellten Herrn Hansjörg Plaggemars bestanden im Wesentlichen darin, sich über die tatsächliche Lage der Decheng Technology AG i.I. einen Überblick zu verschaffen. Der versuchte Kontakt sowohl zu der direkten Tochtergesellschaft in Hongkong als auch der indirekten Beteiligung, der Tochtergesellschaft in China war jedoch nicht erfolgreich. Auf die chinesische Gesellschaft besteht damit kein Einfluss. Es ist daher auch nicht davon auszugehen, dass der Einfluss auf die chinesisch Tochtergesellschaft zurückgewonnen werden kann.

Des Weiteren war der Vorstand bemüht, die versäumte Finanzberichtserstattung nachzuholen sowie die Kapitalmarktkommunikation wieder aufzunehmen. In der Folge wurden intensive Kontakte zur Deutsche Börse und zur Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (im Folgenden "BaFin") aufgenommen, um den Handel der Aktien der Decheng Technology AG i.I. im regulierten Markt aufrecht zu erhalten, obwohl die Finanzberichterstattung seit dem Geschäftsjahr 2017 ausgeblieben war.

Mit Vertrag vom 4. Juni 2020 zwischen der Deutsche Balaton AG mit Sitz in Heidelberg und dem Insolvenzverwalter gewährte die Deutsche Balaton AG dem Insolvenzverwalter ein Massedarlehen über einen Betrag in Höhe von 105.000 Euro. Unter der Bedingung, dass der Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wird, soll dieses gestundet werden. Darüber hinaus wurde Im Interesse einer zügigen Verfahrenseröffnung der Gesellschaft zur Deckung der Verfahrenskosten bereits vor Insolvenzeröffnung ein Darlehen über 20.000,00 Euro zur Verfügung gestellt.

Das Massedarlehen dient in erster Linie zur Begleichung der entstandenen und der laufenden Masseverbindlichkeiten, um somit eine geordnete Mindestverfahrensabwicklung zu ermöglichen, im Wesentlichen bestehend aus ordnungsgemäßer steuerlicher Bearbeitung und Erstellung der Jahresabschlüsse im Rahmen des Insolvenzverfahrens und der Aufrechterhaltung der Börsennotiz. Erst auf Basis des Massedarlehens war es möglich die Finanzbuchhaltung auf Stand zu bringen und somit die versäumten Halbjahres- und Jahresabschlüsse nachzuholen.

Mit Schreiben vom 26. August 2020 legte Frau Dr. Caroline Schäfer ihr Amt als Aufsichtsrat der Gesellschaft mit sofortiger Wirkung nieder.

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Die Aktien der Decheng Technology AG i.I. sind noch im regulierten Markt zum Handel zugelassen und es konnte eine neue inländische Geschäftsanschrift in Heidelberg eingerichtet werden.

Ziel des Insolvenzplanverfahrens ist es, die Gesellschaft in einen wirtschaftlichen und finanziellen Zustand zu versetzen, der ihr die Verfolgung einer gewinnorientierten Geschäftstätigkeit erlaubt. Der Decheng Technology AG i.I. soll ein Neustart ermöglicht werden, der getrennt von den Belastungen und Unsicherheiten der asiatischen Tochtergesellschaften erfolgen soll. Zu diesem Zweck wird die Decheng Technology AG i.I. wirtschaftlich getrennt von ihrer Beteiligung an der DECHENG HK eine neue Geschäftstätigkeit aufnehmen.

Die Insolvenz eröffnet der Decheng Technology AG i.I. Chancen, ihr Geschäftsmodell neu auszurichten. Die Gesellschaft plant ihre Neuausrichtung als Beteiligungsgesellschaft. Der Gesellschaft sollen im Rahmen der finanzwirtschaftlichen Sanierung im Rahmen des Insolvenzplans rund 1,5 Mio. Euro an neuem Kapital zugeführt werden, mit welchen die Decheng Technology AG i.I. beabsichtigt, Investitionen in Kapital- und Personengesellschaften zu tätigen, welche ein gutes Chance / Risiko Verhältnis darstellen. Die Kostenstrukturen werden im Rahmen des Insolvenzplans auf die optimale Struktur zur Verfolgung des Geschäftszwecks angepasst, so dass die Gesellschaft künftig wieder Erträge erwirtschaften kann. Der Insolvenzplan steht auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://decheng-ag.de/invstor-relations/insolvenzzum Abruf bereit. Das Amtsgericht Köln, Insolvenzabteilung, hat den Termin zur Erörterung des Insolvenzplanes vom 03. Juni 2020 in der Fassung vom 27. Juli 2020 und des Stimmrechts der Gläubiger sowie zur Abstimmung über den Insolvenzplan anberaumt auf Mittwoch, 14.10.2020, 11:30 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243. Ob der Insolvenzplan letztlich gelingt ist jedoch noch völlig ungewiss, da hierzu noch verschiedene Bedingungen, nicht zuletzt die Zustimmung zum Insolvenzplan im Rahmen der vom Insolvenzgericht anberaumten Gläubigerversammlung, erfüllt werden müssen.

Köln, 29. September 2020

Decheng Technology AG i.I.

Der Vorstand

gez. Hansjörg Plaggemars

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Geschäftsbericht vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Decheng Technology AG i.I.

Kapitalflussrechnung für das

Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018

01.01.2018

01.01.2017

bis

bis

31.12.2018

31.07.2017

EUR

EUR

1.

Periodenergebnis

-33.432.699

188.402

2.

Abschreibungen (+) / Zuschreibungen (-) des Anlagevermögens

29.949.999

0

3.

Zunahme (+) / Abnahme (-) der Rückstellungen

80.068

48.298

4.

Zunahme (-) / Abnahme (+) der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und

3.254.993

-135.545

Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder

Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind

5.

Zunahme (+) / Abnahme (-) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

129.649

76.747

sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit

zuzuordnen sind

6.

Sonstige Beteiligungserträge (-)

0

-367.966

7.

Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit

-17.990

-190.065

8.

Erhaltene Beteiligungserträge

0

367.966

9.

Cash Flow aus der Investitionstätigkeit

0

367.966

10.

Gezahlte Dividenden

0

-207.749

11.

Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit

0

-207.749

12.

Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds

-17.990

-29.847

13.

Finanzmittelfonds am Anfang der Periode

19.896

49.743

14.

Finanzmittelfonds am Ende der Periode

1.906

19.896

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Geschäftsbericht vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Decheng Technology AG i.I., Köln - Anlagespiegel

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018

ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN

AUFGELAUFENE ABSCHREIBUNGEN

NETTOBUCHWERTE

31.12.2017

Zugänge

Abgänge

31.12.2018

31.12.2017

Zugänge

Abgänge

31.12.2018

31.12.2018

31.12.2017

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

nanzanlagen

Anteile an verbundenen

Unternehmen

29.950.000,00

0,00

0,00

29.950.000,00

0,00

29.949.999,00

0,00

29.949.999,00

1,00

29.950.000,00

29.950.000,00

0,00

0,00

29.950.000,00

0,00

29.949.999,00

0,00

29.949.999,00

1,00

29.950.000,00

29.950.000,00

0,00

0,00

29.950.000,00

0,00

29.949.999,00

0,00

29.949.999,00

1,00

29.950.000,00

Decheng Technology AG i.I., Köln

Eigenkapitalspiegel

für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018

Gezeichnetes

Summe

Kapital

Kapitalrücklage

Gewinnrücklage

Bilanzergebnis

Eigenkapital

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

Stand am 1. Januar 2017

30.729.857

1.824.643

14.755

280.339

32.849.593

Einstellung in Rücklagen

0

0

9.420

-9.420

0

Ausschüttung

0

0

0

-207.749

-207.749

Jahresüberschuss

0

0

0

188.402

188.402

Stand am 31. Dezember 2017

30.729.857

1.824.643

24.175

251.572

32.830.246

Stand am 1. Januar 2018

30.729.857

1.824.643

24.175

251.572

32.830.246

Jahresfehlbetrag

0

0

0

-33.432.699

-33.432.699

Stand am 31. Dezember 2018

30.729.857

1.824.643

24.175

-33.181.127

-602.453

Seite 29

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Decheng Technology AG published this content on 29 September 2020 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 30 September 2020 08:29:05 UTC