CORPORATE GOVERNANCE

CORPORATE-GOVERNANCE-BERICHT

2020/2021

Gemäß § 243b UGB

TRANSPARENTE INFORMATIONSPOLITIK

Die Gurktaler AG notiert seit Februar 2013 an der Wiener Börse und verfolgt eine transparente Informations­ politik gegenüber den unterschiedlichen Interessengruppen. Vorstand und Aufsichtsrat bekennen sich zu Trans- parenz und dem partnerschaftlichen Umgang gegenüber allen Interessengruppen. Unsere Strategie am Markt ist es, den Marken durch Fokus auf die Kundenbedürfnisse trotz regulatorischer Herausforderungen zu weiterem Wachstum zu verhelfen und auch in Zukunft eine starke, zunehmend internationale Position bei Kräuterspiri- tuosen einzunehmen.

Die Organe der Gurktaler AG bekennen sich ausdrücklich zu den in Österreich für börsennotierte Gesellschaf- ten geltenden Corporate-Governance-Bestimmungen. Der Österreichische Corporate Governance Kodex, der im Oktober 2002 in Kraft gesetzt wurde, hat für das Berichtsjahr 2020/2021 in der Fassung vom Jänner 2020 bzw. Jänner 2021 Gültigkeit.

STABILE AKTIONÄRSSTRUKTUR

Zum Stichtag 31. März 2021 befanden sich mehr als 83 % der 1.354.364 Stammaktien im Eigentum der H. Underberg-Albrecht GmbH & Co Verwaltungs- und Vertriebs KG, Deutschland. Die restlichen Stammaktien entfallen auf den Streubesitz.

Es sind der Gesellschaft keine Aktionäre bekannt, deren direkte oder indirekte Beteiligung zumindest 10 % im Sinne des § 243a Abs. 1 Z. 3 UGB beträgt.

CORPORATE GOVERNANCE KODEX (§ 243B ABS. 1 Z. 1 UGB)

Alle vom Österreichischen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom Jänner 2021 geforderten Informa- tionen sind in diesem Bericht und entsprechend der thematischen Zugehörigkeit entweder im Geschäftsbericht, Lagebericht oder auf der Website des Unternehmens enthalten.

Der Kodex unterteilt sich in drei Kategorien, wobei die erste Kategorie, die L-Regeln (Legal Requirements), auf zwingenden Rechtsvorschriften beruht und somit verpflichtend anzuwenden ist. Die zweite Kategorie, die C-Regeln (Comply or Explain), sollte eingehalten oder bei Abweichung begründet werden. Abweichungen von C-Regeln werden in diesem Bericht erörtert. Von R-Regeln, die reinen Empfehlungscharakter haben, können die Unternehmen ohne Erklärung abweichen.

Der Österreichische Corporate Governance Kodex ist auf der Homepage des Österreichischen Arbeitskreises für Corporate Governance (www.corporate-governance.at) veröffentlicht und gilt an der Wiener Börse als all- gemein anerkannt.

ABWEICHUNGEN VOM CORPORATE GOVERNANCE KODEX

Die im Kodex definierten Grundsätze sind Bestandteil der Gurktaler Unternehmenskultur. Die Abweichungen und die Erläuterungen zu den C-Regeln sind nachstehend dargestellt.

Regel 18:

Die Größe des Unternehmens mit nur drei bis vier Mitarbeitern erfordert es, dass die Aufgabe der internen Revision im Rahmen der Dienstleistungen, welche von der Schlumberger Gruppe für die Gurktaler Gruppe erbracht

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wurden, von mehreren Mitgliedern der Schlumberger Organisation im Rahmen ihres Aufgabenbereichs wahr- genommen wurde. Die fachliche Leitung und Kontrolle sind bei der dortigen Leitung des Rechnungswesens angesiedelt.

Regel 30 und 31:

Die Vergütungen des Vorstands der Gurktaler AG bestehen aus einem Basisgehalt. Es finden die EU-Vergütungs- empfehlungen vom 30. April 2009 Anwendung, die im Kodex zusammengefasst sind.

In der Gurktaler AG gibt es keine Aufwendungen für die Altersversorgung von Vorstandsmitgliedern. Für den Fall der Beendigung der Vorstandstätigkeit wurden keine gesonderten Vereinbarungen hinsichtlich Anwartschaften oder Ansprüchen der Vorstandsmitglieder getroffen, die über die allgemeingültigen arbeitsrechtlichen Bestim- mungen hinausgehen.

Es besteht eine D&O-Versicherung; die damit verbundenen Aufwendungen werden vom Unternehmen getragen.

Regel 41 und 43:

Der Aufsichtsrat nimmt als Gesamtgremium die Nominierung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands sowie die Regelung der Vorstandsvergütung wahr. Aus diesem Grund sind weder ein Nominierungs- noch ein Vergütungsausschuss eingerichtet.

Regel 53 und 54:

Ein Mitglied des Aufsichtsrats ist nicht im Sinne des Kodex als unabhängig anzusehen. Als Kriterium für die Unabhängigkeit gilt das materielle Ausmaß der geschäftlichen Beziehung, das keinen wesentlichen Anteil am jeweiligen Einkommen haben soll. Die unabhängigen Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß Regel 53 und 54 sind Herr KR Kranebitter, Herr Dr. Bürgers und Herr Mempel.

Regel 68:

Die Gesellschaft veröffentlicht ihre Berichte in deutscher Sprache, da aus Aktionärssicht bisher kein Erfordernis bestand, diese in englischer Sprache zu verfassen.

ZUSAMMENSETZUNG DES VORSTANDS

MAG . KARIN TRIMMEL, ALLEINVORSTAND BIS 31.12 . 2020

Zuständig für Finanzen, Unternehmensbeteiligungen, Unternehmensstrategie, Öffentlichkeitsarbeit Geburtsjahr 1967

Erstmals bestellt am 11.9.2014

Aufsichtsratsmandate in anderen börsennotierten Unternehmen:

Zwack Unicum Nyrt., Budapest, Ungarn (At-Equity-Konsolidierung bei der Gurktaler AG)

MAG . WOLFGANG SPILLER, ALLEINVORSTAND SEIT 1.1. 2021

Zuständig für Finanzen, Unternehmensbeteiligungen, Unternehmensstrategie, Öffentlichkeitsarbeit Geburtsjahr 1967

Erstmals bestellt am 10.1.2013 bis 31.12.2014 Wiederbestellt am 1.1.2021

Ende der aktuellen Funktionsperiode: 31.12.2023 Aufsichtsratsmandate in anderen börsennotierten Unternehmen:

Zwack Unicum Nyrt., Budapest, Ungarn (At-Equity-Konsolidierung bei der Gurktaler AG)

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ZUSAMMENSETZUNG DES AUFSICHTSRATS

DR . HUBERTINE UNDERBERG - RUDER, VORSITZENDE

Geburtsjahr 1962

Erstmals bestellt am 30.11.2012

Ende der aktuellen Funktionsperiode: 1 Jahr nach der ordentlichen Hauptversammlung der Gurktaler AG für das Geschäftsjahr 2020/2021 im September 2022 Aufsichtsratsmandate in anderen börsennotierten Unternehmen:

Zwack Unicum NYRT., Budapest, Ungarn (At-Equity-Konsolidierung bei der Gurktaler AG)

KR EDUARD KRANEBITTER, STELLVERTRETER DER VORSITZENDEN

Geburtsjahr 1957

Erstmals bestellt am 11.9.2014

Ende der aktuellen Funktionsperiode: 1 Jahr nach der ordentlichen Hauptversammlung der Gurktaler AG für das Geschäftsjahr 2020/2021 im September 2022 Aufsichtsratsmandate in anderen börsennotierten Unternehmen: keine

DR . TOBIAS BÜRGERS, MITGLIED

Geburtsjahr 1962

Erstmals bestellt am 30.11.2012

Ende der aktuellen Funktionsperiode: 1 Jahr nach der ordentlichen Hauptversammlung der Gurktaler AG für das Geschäftsjahr 2020/2021 im September 2022 Aufsichtsratsmandate in anderen börsennotierten Unternehmen: keine

THOMAS MEMPEL, MITGLIED

Geburtsjahr 1967

Erstmals bestellt am 23.9.2020

Ende der aktuellen Funktionsperiode: 1 Jahr nach der ordentlichen Hauptversammlung der Gurktaler AG für das Geschäftsjahr 2023/2024 im September 2025 Aufsichtsratsmandate in anderen börsennotierten Unternehmen: keine

ARBEITSWEISE UND KONTROLLE

Zur Sicherstellung einer hohen Transparenz sowie einer umfassenden und zeitgleichen Informationsaussendung an alle relevanten Interessengruppen überwacht der Vorstand als Compliance-Verantwortlicher die Einhaltung des Compliance Codes der Gurktaler AG, der auf der Emittenten-Compliance-Verordnung der österreichischen Finanzmarktaufsicht basiert.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Gesellschaft pflegen zusätzlich zu den ordentlichen Aufsichtsratssitzun- gen einen regen Gedankenaustausch zur strategischen Ausrichtung des Unternehmens, zur Geschäftsentwick- lung, zum Risikomanagement und zu wesentlichen Geschäftsfällen. Bei wichtigen Anlässen bzw. Ereignissen ergeht unverzüglich Nachricht an die Vorsitzende des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat übt seine Kontrolltätigkeit im Prüfungsausschuss bzw. als Gesamtgremium aus. Er entscheidet in Fragen von grundsätzlicher Bedeutung und bestimmt über die strategische Ausrichtung des Unternehmens.

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Der Aufsichtsrat traf sich im Geschäftsjahr 2020/2021 zu fünf ordentlichen Sitzungen. Es nahmen im Berichts- jahr bei vier Sitzungen alle Mitglieder des Aufsichtsrats persönlich oder über Webkonferenz teil. Bei einer Sitzung waren drei von vier Mitgliedern des Aufsichtsrats vertreten. Die Teilnahmequote lag somit bei 95 %.

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Der Prüfungsausschuss befasst sich mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, des internen Kont- rollsystems und des Jahresabschlusses sowie der Überprüfung und Auswahl des Abschlussprüfers. Alle diesbe- züglichen Vorschriften des Kodex werden dabei beachtet.

Dem Prüfungsausschuss gehören folgende Mitglieder des Aufsichtsrats an:

Dr. Hubertine Underberg-Ruder(Vorsitzende, Finanzexpertin)

Dr. Tobias Bürgers

Der Prüfungsausschuss tagte im Geschäftsjahr 2020/2021 fünfmal, wobei bis auf eine Ausnahme jeweils beide Mitglieder persönlich oder via Telefonkonferenzschaltung anwesend waren. Bei zwei der fünf Sitzungen war der Abschlussprüfer anwesend.

VERGÜTUNG DES AUFSICHTSRATS

Die Gesamthöhe der Vergütung des Aufsichtsrats wird von der Hauptversammlung beschlossen, die Aufteilung der Summe wird dem Aufsichtsrat überlassen.

Die 8. ordentliche Hauptversammlung beschloss im September 2020 über die Gesamthöhe der Aufsichtsrats- vergütungen. Für das Geschäftsjahr 2019/2020 wurden an die Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2020/2021 Vergütungen in folgender Höhe ausbezahlt

Dr. Hubertine Underberg-Ruder

EUR 12.000

KR Eduard Kranebitter

EUR

8.000

Dr. Tobias Bürgers

EUR

8.000

Gesamt:

EUR 28.000

Für Reisekosten fiel für Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2020/2021 eine Vergütung in Höhe von TEUR 2 (Vorjahr: TEUR 2) an. Jegliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen werden wie mit unabhängigen Dritten durchgeführt und entsprechen den Prinzipien der Fremdüblichkeit. Details hierzu finden sich im Anhang zum Konzernabschluss unter "Nahestehende Personen und Unternehmen".

Im Geschäftsjahr 2020/2021 wurden keine zustimmungspflichtigen Verträge im Sinne der L-Regel 48 vereinbart. Sofern davor zustimmungspflichtige Verträge abgeschlossen wurden, waren diese vom Aufsichtsrat genehmigt und wurden, sofern sie über den Zeitraum eines Geschäftsjahres hinausreichten, vom Aufsichtsrat bestätigt.

VERGÜTUNG DES VORSTANDS

Die Aufwendungen für die Bezüge der Mitglieder des Vorstands beliefen sich im Geschäftsjahr 2020/2021 gemäß Konzernabschluss der Gurktaler AG auf TEUR 123 (im Vorjahr TEUR 116).

GLEICHBEHANDLUNG

Die Gurktaler AG beschäftigt vier MitarbeiterInnen. Die Besetzung von Positionen wird unter nachvollzieh- baren Kriterien und unter größter Objektivität getroffen. Die Gleichbehandlung unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder anderen Kriterien nimmt dabei oberste Priorität ein. Bei der Gurktaler AG haben zwei der vier MitarbeiterInnen eine Führungsposition.

Der Aufsichtsrat besteht derzeit aus vier Mitgliedern, der Aufsichtsratsvorsitzenden und drei Mitgliedern des Aufsichtsrats. Die Frauenquote liegt somit bei 25 %.

Im Vorstand ist derzeit ausschließlich Herr Mag. Wolfgang Spiller tätig.

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ABSCHLUSSPRÜFER

In der 8. ordentlichen Hauptversammlung vom 23. September 2020 wurde die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020/2021 bestellt.

Die Honorare für die Aufwendungen der Abschlussprüfer belaufen sich auf rund TEUR 59 und beinhalten die Prüfung des Konzernabschlusses, andere Bestätigungsleistungen und sonstige Leistungen.

Wien, am 28. Juni 2021

Der Vorstand

Mag. Wolfgang Spiller

Mehr Informationen erhalten Sie unter:

http://gruppe.gurktaler.at sowie unter der Telefonnummer +43/1/368 22 58-0

Rückfragen an:

Investor Relations: Brigitte Dudli, Gurktaler­ AG

Tel: +43/1/368 60 38-300,E-Mail: services@gurktaler.at

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Gurktaler AG published this content on 15 July 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 30 July 2021 07:58:05 UTC.