Jagan Lamps Limited gab bekannt, dass der Verwaltungsrat des Unternehmens in seiner Sitzung vom 6. April 2024 das von Jagan Lamps Limited abzuschließende Joint-Venture-Abkommen genehmigt hat. Ein Joint-Venture-Abkommen zwischen: a) Jagan Lamps Limited und b) Top Lamp (UK) Ld., Vereinigtes Königreich.

Zweck des Abschlusses des Abkommens: DER EHRENMINISTER VON INDIEN hat das sehr ehrgeizige Ziel ausgegeben, Indien bis zum Jahr 2028 zu einer 5 Billionen Dollar Wirtschaft zu machen und hat auch ein Exportziel von 2 Billionen Dollar bis zum Jahr 2030 gesetzt. Als Reaktion auf den Aufruf des ehrenwerten Premierministers zu MAKE IN INDIA haben Jagan lamps Ltd. und Top Lamp (UK) Ltd. - Großbritannien eine Zusammenarbeit mit der Absicht eingegangen, ein europäisches Vertriebszentrum und ein Forschungs- und Entwicklungszentrum in Großbritannien durch ein Joint Venture Unternehmen (JV) mit dem Namen Gerlux Lighting Limited (Gerlux UK) einzurichten, das vollständig von Top Lamps (UK) Ltd. kontrolliert wird, aber im Rahmen dieser Zusammenarbeit von beiden Parteien gleichermaßen kontrolliert wird, indem sie 50:50 Anteile halten und gleichberechtigte Mitglieder in den Vorstand des JV entsenden. Das JV wird den Vertrieb und die logistischen Dienstleistungen für alle JLL-Produkte auf dem europäischen Markt ausweiten.

Das Forschungs- und Entwicklungszentrum wird bei der Entwicklung neuer Technologien im Bereich der Automobilbeleuchtung helfen und das Vertriebszentrum wird die Produkte von Jagan auf dem europäischen Markt vertreiben. Beide Unternehmen tun sich zusammen, um ihre Kernkompetenzen zu kombinieren und eine neue internationale Marke "Gerlux" für ihre Produkte zu entwickeln. JLL wird qualitativ hochwertige Autolampen anbieten und Gerlux UK wird sein Marketing-Know-how nutzen, um die von JLL hergestellten Produkte zusammen mit der Möglichkeit der Lagerhaltung und Logistik in Europa und anderen Ländern zu verkaufen.

gegebenenfalls eine Beteiligung an dem Unternehmen, mit dem die Vereinbarung geschlossen wird: Beide Parteien des Joint-Venture-Abkommens werden zu gleichen Teilen Anteile an Gerlux Lighting Limited halten. JLL wird die Anteile des Joint Ventures zum entsprechenden Zeitpunkt von Top Lamps (UK) Ltd. erwerben. Wesentliche Vertragsbedingungen (in Kürze) Sonderrechte wie das Recht, Direktoren zu ernennen, das Erstzeichnungsrecht bei der Ausgabe von Aktien, das Recht, jede Änderung der Kapitalstruktur zu beschränken usw.:- JLL und Top Lamps (UK) Limited werden das Recht haben, mindestens zwei oder mehr Direktoren zu gleichen Teilen in den Vorstand des Joint Ventures zu berufen. Es wird ein 50:50% Joint Venture sein.

Die Parteien des Joint Ventures haben das Recht, weitere vom Joint Venture ausgegebene Aktien im Verhältnis zu ihrer Beteiligung zu zeichnen. Zum jetzigen Zeitpunkt sind das Transaktionsvolumen und der Preis noch nicht endgültig festgelegt. Dies wird zu gegebener Zeit entschieden.

JLL wird die Aktien (Erstaktien) des JV zum entsprechenden Zeitpunkt zu einem Preis von je £5,00 erwerben. Spätere Emissionen werden zu einem Preis gezeichnet, der von Zeit zu Zeit vom JV festgelegt wird.