IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT Duisburg

Konzernabschluss und Bericht über die Lage des Konzerns und der Gesellschaft

31. Dezember 2019

Zusammengefasster Lagebericht der IFA HOTEL & TOURISTIK

AKTIENGESELLSCHAFT, Duisburg, für das Geschäftsjahr 2019

Der Lagebericht und der Konzernlagebericht werden im Folgenden zusammengefasst. Soweit nichts anderes vermerkt, gelten die Aussagen für beide Berichte. Sofern in diesem Lagebericht Zahlen für einzelne Regionen, Länder, Betriebe oder Gesellschaften genannt sind, entsprechen diese jeweils den lokalen Einzelabschlüssen. Die für den Konzern und die Segmente aufgeführten Zahlen entsprechen dem IFRS Konzernabschluss.

Grundlagen und Geschäftstätigkeit des IFA-Konzerns

Die IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT (im Folgenden auch IFA Hotel & Touristik AG oder H&T oder IFA) mit Sitz in 47051 Duisburg, Düsseldorfer Str. 50, ist die Muttergesellschaft des IFA-Konzerns und eine börsennotierte Aktiengesellschaft deutschen Rechts. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg (HRB 3291) eingetragen.

Die Aktien der IFA Hotel & Touristik AG werden seit Juli 1995 unter der Wertpapier-Kennnummer 613 120 (ISIN DE0006131204) an den Wertpapierbörsen Frankfurt am Main, Düsseldorf, Hamburg, Berlin, Stuttgart und Mün- chen sowie im elektronischen Handelssystem Xetra gehandelt und sind am regulierten Markt notiert.

Muttergesellschaft der IFA Hotel & Touristik AG ist die Lopesan Touristik S.A., Las Palmas de Gran Canaria, Spanien, die zum 31. Dezember 2019 76,26 % der ausgegebenen Anteile der IFA Hotel & Touristik AG unmittel- bar hält. Die Gesellschaft, die den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt, in den der Konzernabschluss der IFA Hotel & Touristik AG einbezogen ist, ist die Invertur Helsan S.L.U., Las Palmas de Gran Canaria, Spanien, (LOPESAN-Konzern).

Die Geschäftstätigkeit der IFA Hotel & Touristik AG besteht im Wesentlichen aus der Bewirtschaftung und Ver- marktung von Ferienhotels und Ferienclubs sowie den Bereichen Gesundheit und Rehabilitation. Seit September 2016 hat sich das Geschäftsfeld um die touristische Vermarktung von Timesharing und damit den Verkauf von Nutzungsrechten an Ferienwohnungen aufgrund des Erwerbs von 50 % der Anteile an der Anfi- Unternehmensgruppe auf Gran Canaria erweitert. Der IFA-Konzern arbeitet mit deutschen und europäischen Reiseveranstaltern zusammen, ergänzend hierzu ist er auch im Eigenvertrieb tätig. Daneben stellen das Internet und die Vermarktung über Buchungsportale Vertriebswege dar. Der IFA-Konzern verfügt über Ferienhotels und - appartements in den Qualitätsstufen 3 bis 5 Sterne.

Unsere Gäste kommen vorwiegend aus dem deutschsprachigen Raum sowie Großbritannien. In der Dominikani- schen Republik richtet sich unser Angebot darüber hinaus insbesondere an US-amerikanische Gäste.

In 2019 betrieb der H&T-Konzern (siehe Konzernschaubild S. 9) neun Ferienhotels und Hotelanlagen, die in den Regionen Deutschland (Ostsee, Vogtland), Spanien (Gran Canaria), Österreich (Kleinwalsertal) und Dominikani- sche Republik (Playa Bávaro) liegen. Auf der Hotelanlage in der Dominikanischen Republik fand bis Ende April 2019 aufgrund des Neubauprojekts kein Betrieb statt. An zwei Standorten (Therapiezentrum Usedom, Südstrandklinik Fehmarn) wurden weiterhin drei Gesundheitsbetriebe geführt. Alle Anlagen befinden sich im Eigentum der IFA. Zudem hält die IFA seit 2016 eine Beteiligung, welche auf Gran Canaria zwei Anlagen auf Basis des Timesharing-Modells betreibt.

Mit Datum vom 24. November 2019 wurde die Hotelgesellschaft IFA Hotel Faro Maspalomas S. A., Maspalomas, Gran Canaria, Spanien, zum Preis von EUR 68 Mio. veräußert. Der Vollzug des Kaufvertrags hängt davon ab, dass einige operative und rechtliche Bedingungen, unter anderem die kartellrechtliche Freigabe der Transaktion durch die EU-Kommission und der Abschluss der Renovierungs- und Umbauarbeiten an dem Hotel IFA Faro, vor dem 1. Januar 2021 erfüllt werden. Zum 31. Dezember 2019 waren diese Vollzugsbedingungen nicht erfüllt. Die Aktiva und Passiva der IFA Hotel Faro Maspalomas S. A. aus Konzernsicht werden auf der Aktivseite unter der Position "Zum Verkauf stehende Vermögenswerte" und auf der Passivseite unter der Position "Rückstellungen und Verbindlichkeiten aus zum Verkauf stehenden Vermögenswerten" ausgewiesen (siehe Erläuterung 33 des Konzernanhangs).

Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Im Folgenden werden die zur Steuerung des IFA-Konzerns genutzten und bedeutsamen finanziellen und nichtfi- nanziellen Leistungsindikatoren vorgestellt. Die IFA Hotel & Touristik AG misst die operative Leistungsfähigkeit des Konzerns insgesamt, der einzelnen Segmente bzw. Regionen sowie der einzelnen Hotelbetriebe anhand der Rentabilitätskennziffer EBITDA (Jahresergebnis vor Finanzerträgen und -aufwendungen, Ertragsteuern und Ab- schreibungen) und der EBITDA-Marge, die die operative Leistungsfähigkeit im Verhältnis zu den Umsatzerlösen darstellt. Weitere zentrale Kennziffer zur Messung unseres Unternehmenserfolges sind die erzielten Umsatzerlö- se pro Zimmer. Alle finanziellen Leistungsindikatoren werden monatlich je Region, Hotel und Gesundheitsbetrieb erhoben und an den Vorstand berichtet. Sie dienen zudem der Berichterstattung über die Geschäftsentwicklung an den Aufsichtsrat. Zu den nichtfinanziellen Leistungsindikatoren gehört für die IFA insbesondere die Kundenzu- friedenheit, welche nur schwer messbar ist. Zur Erfassung der Kundenzufriedenheit werten wir anonyme Frage- bögen aus, die in den Hotels ausliegen und um deren Ausfüllung der Gast speziell bei der Abreise gebeten wird. Weiter lassen wir unsere Hotels im Mystery-Check-Verfahren durch eine externe Firma im Zufallssystem mehr- mals im Jahr prüfen, die im Anschluss an die Prüfung eine Auswertung erstellt. Unseren Ruf in den im Internet hinterlegten Hotelbewertungen werten wir mit Review Pro aus, einem System, das täglich alle im Internet zu unseren Hotels veröffentlichten Kundenkommentare zusammenfasst und dadurch eine Auswertung ermöglicht. Deutlich besser messbar ist die von uns laufend zu Steuerungszwecken eingesetzte Kennziffer der Belegungs- quote, die uns Informationen über die Auslastung unserer Häuser im Saisonverlauf liefert.

Nichtfinanzielle Erklärung

Vorwort

Als Grundlage unserer Nichtfinanziellen Erklärung dient der Nachhaltigkeitsbericht der Lopesan-Group und der Jahresabschluss der Invertur Helsan S.L.U. als Muttergesellschaft (http://www.lopesan.com), der die wichtigsten Indikatoren für die Hotel- und Tourismusbranche beinhaltet, die von der Global Reporting Initiative (GRI) vorge- schlagen wurden, ergänzt um Aspekte, die den Grundsätzen der Sustainable Development Goals (SDG) der UN Global Compact entsprechen. IFA bekennt sich zu der Nachhaltigkeitspolitik der Lopesan-Group (https://www.lopesan.com/upload/politica_sostenibilidad_en.pdf").

Wir verweisen weiterhin explizit auf die Darstellung unserer Geschäftstätigkeit (S. 1), unsere finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren (S. 2) sowie auf unseren Risiken- und Chancenbericht (S. 32).

Im Folgenden werden die Aspekte zur Nachhaltigkeit des IFA-Konzerns dargestellt. Wir weisen darauf hin, dass im Nachhaltigkeitsbericht der Lopesan-Group und der Invertur Helsan, S.L.U. bereits für IFA relevante Aspekte und Kriterien dargestellt werden. Die folgenden Ausführungen stellen eine Erweiterung bzw. eine Vertiefung dar.

Umwelt

Die H&T bekennt sich zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen. We- sentliche Einflüsse auf die Umwelt sehen wir insbesondere durch Emission, Abfall und Wasserverbrauch.

Emission

Die H&T hat in 2016 ein Energiemanagementsystem (EnMS) gemäß ISO 50001 für die Standorte in Deutschland eingeführt. Dieses beinhaltet vor allem die Erstellung eines Energiemanagement-Handbuchs, die Berufung der Verantwortlichen (Oberste Leitung) durch die Geschäftsführung, die Berichterstellung und Bewertung energeti- scher Leistungen sowie interne Audits. Die Überprüfung wird von einer Zertifizierungsstelle abgeschlossen. Die Oberste Leitung bewertet jährlich die fortdauernde Eignung, Angemessenheit und Wirksamkeit des EnMS. Sollte ein Verbesserungsbedarf festgestellt werden, so wird dies der Geschäftsführung empfohlen. Dies war im Rahmen der zuletzt durchgeführten Prüfung (03/2020) nicht der Fall.

Dass sich aus umweltschonenden Konzepten auch wirtschaftliche Vorteile ergeben können, zeigt das Beispiel der Installation von Blockheizkraftwerken (BHKW's) an mehreren unserer Standorte. So wurden auf Usedom (2011), in Graal-Müritz (2014), Fehmarn (2016) und auf Rügen (Fertigstellung April 2019) die oben erwähnten BHKW's installiert. Ein BHKW ist eine Anlage zur Umwandlung von Primärenergie in Strom und Wärme. Dabei kann die während der Stromerzeugung freigesetzte Wärme in unseren unmittelbar angrenzenden Hotelanlagen optimal genutzt werden. Zu nennen sind neben der normalen Beheizung der Zimmer und Gebäude auch z. B. die Beheizung eines Schwimmbads. Unsere BHKW's werden von Gas betrieben, sodass die angeschlossenen Ho- telanlagen nur zu einem geringen Teil auf Energie aus dem Netz angewiesen sind. Der Strom der BHKW's wird durch einen Generator erzeugt, der wiederum durch einen Verbrennungsmotor angetrieben wird. Wie bereits erwähnt, wird dazu Gas verwendet, wobei sowohl Erdgas als auch erneuerbares Bioerdgas einsetzbar ist. Durch kurze Transportwege im Vergleich zu konventionellen Kraftwerken geht weniger Energie verloren. Nicht benötig- ter Strom kann weiterhin ins Netz gestellt und anderen Teilnehmern zur Verfügung gestellt werden; dadurch wird auch insgesamt weniger konventionelle Energie (z. B. Kohle- oder Atomenergie) benötigt. Die Kosten der BHKW's amortisieren sich in einem Zeitablauf zwischen vier - sechs Jahren, sodass auch aus ökonomischer Sicht die Installation unserer BHKW's vorteilhaft ist.

Auf den Kanaren verfolgt IFA bezüglich der Emissionsreduzierung eine Strategie, die u. a. ebenfalls auf der Ver- wendung von alternativer Energie beruht (siehe Nachhaltigkeitsbericht der Lopesan-Group). Zur Reduzierung von CO2-Ausstößen wurden Photovoltaik- bzw. Solaranlagen installiert. Sämtliche Hotels der Lopesan-Gruppe auf den Kanaren sind zusätzlich in das Projekt PILEV (Punto de Información Lopesan de las Energías Verdes) ein- bezogen. Dieses Projekt ist eine Kooperation zwischen der Lopesan-Group, der Universität von Las Palmas de Gran Canaria und der Universitätsstiftung von Las Palmas de Gran Canaria. Über PILEV können die für die Hotels relevanten Energiedaten abgelesen, ausgewertet und überwacht werden. Durch die Veröffentlichung der Daten soll zu einem sensibleren Umgang mit Energie ermutigt werden. Zu diesen Daten gehören z. B.:

  • produzierte "grüne" Energie pro Minute/Stunde/Tag
  • verbrauchte Energie pro Minute/Stunde/Tag
  • eingesparteCO2-Emission pro Minute/Stunde/Tag

Durch unsere Maßnahmen konnten wir sowohl den direkten als auch den indirekten Energieverbrauch in den vergangenen Jahren deutlich reduzieren.

Abfall

Die Hotelbranche generiert allgemein ein hohes Abfallaufkommen. Dabei werden unterschiedlichste Arten von Müll produziert: einerseits Abfall aufgrund von Serviceleistungen, andererseits durch laufende Arbeiten im Hotel wie z. B. Reparaturen oder Wartungen. Die Strategie der IFA ist es, dieses Aufkommen im ersten Schritt zu mi- nimieren und im zweiten Schritt den tatsächlich anfallenden Abfall umweltverträglich zu verwerten oder zu ent- sorgen.

Zur Vermeidung von Abfall gehören insbesondere Maßnahmen wie die Bestellung von Großpackungen statt vieler einzeln verpackter Artikel mit der gleichen Gesamtmenge und die Vermeidung der Bestellung von Artikeln, die nicht bis zum Verfallsdatum aufgebraucht werden könnten. Dies wird vor allem durch unser Warenwirt- schaftssystem gewährleistet: nachzubestellende Artikel werden bei Erreichen eines Mindestbestands automa- tisch gemeldet, mit weiteren nachzubestellenden Artikeln zusammengefasst (Fassungs-/Bestellvorschlag) und in Gesamtlieferungen bestellt. Somit wird vermieden, dass ein einzelner nachzubestellender Artikel automatisch eine (Klein-) Lieferung auslöst, die weder ökologisch noch ökonomisch sinnvoll wäre. Durch diese Maßnahmen beim Einkauf entsteht einerseits weniger Abfall, andererseits kann auch der Logistik-Aufwand eingeschränkt werden. Dadurch wiederum werden z. B. zusätzliche Emissionen durch LKW-Transporte vermieden.

Weiterhin werden sowohl unsere Gäste als auch unsere Mitarbeiter mit Hilfe von Hinweisschildern darum gebe- ten, sich möglichst umweltschonend zu verhalten. Diese einfache Maßnahme führt neben der Abfallvermeidung an unseren Standorten auch zu einer umweltbewussteren Haltung im Alltag.

Ein weiterer Aspekt zur Reduzierung von Abfall - in diesem Fall Altpapier - ist die Nutzung moderner Medien. Früher wurden in der Touristikbranche vornehmlich Printmedien genutzt. Die Umstellung von Printmedien auf elektronische Medien bietet nicht nur Vorteile für die Umwelt. Für viele Benutzer ist die Handhabung wesentlich einfacher (z. B. durch das Verlinken von Websites, Suchfunktionen etc.), während aufgrund des Verzichts von größeren Mengen an Druckexemplaren auch die Kosten verringert werden (Druckkosten, Versand etc.). Dadurch steigt die Akzeptanz der Umstellung bei allen Beteiligten. IFA verstärkt deshalb die Nutzung moderner, elektroni- scher Medien, während gleichlaufend die Nutzung von Printmedien immer mehr zurückgefahren wird.

Durch die Umsetzung unserer Maßnahmen können wir das Abfallaufkommen bereits reduzieren. Der nächste Schritt unserer Strategie ist die umweltverträgliche Entsorgung des entstandenen Abfalls. Dazu arbeiten wir mit zertifizierten Entsorgungsunternehmen zusammen, die sich dazu verpflichtet haben, unsere Abfälle umweltge- recht und umweltschonend zu entsorgen. Ebenso erfolgt eine Trennung des recyclebaren Abfalls durch die Ent- sorgungsunternehmen, damit dieser in den Wiederaufbereitungsanlagen professionell verarbeitet werden kann. Auch in unseren Hotels und Kliniken findet bereits im Vorfeld eine Trennung verschiedener Müllarten statt.

Da unsere Kliniken neben den üblichen Haus- und Küchenabfällen auch Müll erzeugen, der besonderen Anforde- rungen unterliegt, müssen Sammlung, Aufbewahrung und Transport besonders vorsichtig erfolgen. Dazu werden die Müllarten kategorisiert, und zwar in den üblichen Hausmüll und Klinik-Müll, der über den Hausmüll entsorgt werden kann sowie Müll, der von zertifizierten Spezialfirmen zu entsorgen ist.

Durch diese Maßnahmen konnten wir unsere Ziele der Müllreduzierung und der umweltgerechten Entsorgung/ Weiterverarbeitung erfolgreich umsetzen.

Wasser

Der Wasserverbrauch ist immer wieder ein wichtiges (Umwelt-) Thema für die Hotelbranche. Neben den mittler- weile fast schon obligatorischen Hinweisschildern in den Hotels, die an ein verantwortungsbewusstes Verhalten beim Wasserverbrauch erinnern, werden weitere Maßnahmen mittlerweile standardmäßig durchgeführt, die zu deutlichen Verbesserungen geführt haben (Spararmaturen, Sparbrausen und Durchflussbegrenzer etc.).

Die Abwasserentsorgung erfolgt in den Hotels und Gesundheitsbetrieben so, dass ein Kontaminationsrisiko ver- hindert wird. Küchenabwasser kann z. B. einen hohen Fettanteil, organische Belastungen sowie Reinigungs- und Desinfektionsmittel enthalten. Um zu vermeiden, dass diese schädlichen Bestandteile in das normale Abwasser-

kanalsystem gelangen, wurden verschiedene Maßnahmen umgesetzt. Dazu gehört die Installation entsprechen- der technischer Einrichtungen (z. B. Fett- und Ölabscheider, Umkehrosmose- und Wasserenthärtungsanlagen), welche bereits im Vorfeld für eine Separierung der Schadstoffe und - falls möglich - für Wiederaufbereitung des Wassers sorgen.

Teilweise ist es auch möglich, Brauchwasser zu recyceln und erneut zu nutzen. Dazu stehen die bereits oben erwähnten Wasseraufbereitungsanlagen sowie Grauwasserbehälter zur Verfügung, die den Verbrauch reduzie- ren. Je nach Verschmutzungsgrad und Wiederaufbereitungsverfahren kann es z. B. für Toiletten-Spülungen, zur Beregnung von Grünflächen oder sogar - nach intensiver Wiederaufbereitung - für die Schwimmbäder genutzt werden.

Der schonende Umgang mit Wasser ist für die Kanaren aufgrund des trockenen Klimas von besonderer Bedeu- tung. Insbesondere in Jahren extremer Trockenheit wird dies immer deutlicher. Deshalb spielt die Wiederaufbe- reitung und -verwendung hier eine herausragende Rolle.

Mitarbeiter

Die Mitarbeiter der H&T sind eine der wichtigsten Säulen für den Erfolg unseres Unternehmens. In 2019 hatten wir durchschnittlich 1.719 Mitarbeiter in vier verschiedenen Ländern, die aus über 40 Ländern stammen. In etwa die Hälfte davon sind Frauen.

Wir verweisen an dieser Stelle auf den Lopesan-Nachhaltigkeitsbericht, insbesondere auf den Abschnitt "05.2 Our Team". Im Folgenden werden zusätzliche Ziele, Maßnahmen und Ergebnisse bezüglich Arbeitnehmerbelan- gen der IFA dargestellt.

Sicherung des Personalbestands

Die größte Herausforderung für die Hotelbranche in Deutschland ist nach aktuellen Umfragen von DEHOGA der Fachkräftemangel. Auch für die H&T stellt dieser Punkt ein Risiko dar. Umso wichtiger ist es, Engpässe bei der Belegschaft zu vermeiden. Die H&T hat verschiedene Strategien entwickelt, um den Personalbestand zu sichern. Dazu gehört natürlich auch, dass alle Mitarbeiter - unabhängig von Geschlecht, ethnischer Herkunft oder Über- zeugung - die gleichen Chancen im Unternehmen erhalten.

Unsere Mitarbeiter aus anderen Ländern sind ein wichtiger Bestandteil der Hotels und Kliniken. In den vergange- nen fünf Jahren wurden Arbeitsverträge mit Angestellten aus über 40 Ländern abgeschlossen. Die in Deutsch- land am stärksten vertretenen Gruppen stammen aus Tschechien, Polen, Spanien und Lettland, insgesamt wur- den fast 700 Arbeitsverträge mit Nicht-Deutschen in dieser Zeit unterschrieben. Unterstützt werden sie dabei z. B. durch Sprachkurse, Hilfe bei Wohnungssuche und Behördengängen. Mittlerweile sind sie eine feste Stütze unse- res Personalbestands.

Neben der Sicherung des aktuellen Personalbestands ist auch die Rekrutierung von jungen Auszubildenden ein weiterer Baustein der Personalpolitik der IFA. Unser Hotel am Standort Rügen z. B. erhielt zum 12. Mal in Folge die Auszeichnung "TOP-Ausbildungsbetrieb in Mecklenburg-Vorpommern". Aber auch die anderen Standorte setzen auf eine gute Ausbildung junger Menschen, die sich für die Touristikbranche interessieren. So wurden in 2019 in mehreren Hotels zum Beispiel Schülern im Rahmen der Berufsorientierung Einblicke in das operative Tagesgeschäft gewährt und darüber hinaus Schülerpraktika und Informationsveranstaltungen angeboten. Dabei kommen die potentiellen zukünftigen IFA-Mitarbeiter nicht nur aus der näheren Umgebung. Im Rahmen verschie- dener Projekte können z. B. auch Jugendliche aus dem Ausland in deutschen Unternehmen ihre Ausbildung absolvieren. Besonders unproblematisch ist dies für EU-Ausländer: so haben vor allem junge Auszubildende aus Spanien, das seit Jahren an hoher Jugendarbeitslosigkeit leidet, den Weg in die deutschen IFA-Hotels gefunden.

Gleichberechtigung von Geschlechtern

In 2015 wurde bereits auf der Ebene der Geschäftsführung mit der Bestellung von Frau García Suárez in den Vorstand für ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis gesorgt. Im Bereich der leitenden Angestellten - Direkto- ren und Verwaltungsleiter - sind drei Frauen (von insgesamt 12 leitenden Angestellten) für IFA tätig, während an unseren Kliniken zwei Ärztinnen und ein Arzt für die medizinische Leitung verantwortlich sind. Insgesamt betrach- tet liegt derzeit eine für die Hotelbranche übliche Tendenz von mehr weiblichen Mitarbeitern im IFA-Konzern vor, wobei sich IFA klar zur Gleichberechtigung beider Geschlechter bekennt und ein möglichst ausgeglichenes Ge- schlechterverhältnis anstrebt.

Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

Die Sicherheit und Gesundheit unserer Mitarbeiter sind der H&T ein besonderes Anliegen. Neben den teils sehr umfangreichen offiziellen Vorgaben und Richtlinien gibt es regelmäßig Seminare und Schulungen. Zu unseren Maßnahmen gehört u. a. auch die Beauftragung eines Ingenieurbüros für Arbeitsschutz und technische Sicher- heit. Es werden regelmäßige Meetings abgehalten und protokolliert, an denen die Direktoren/ Verwaltungsleiter, Betriebsrats-Mitglieder, Sicherheitsbeauftragte und Betriebsärzte teilnehmen. Hier wird z. B. über Auswertungen zu Arbeits- und Brandschutzbegehungen, Ausführungen zu durchgeführten Untersuchungen und Belehrungen für Saisonkräfte berichtet sowie das weitere Vorgehen im Bereich von Sicherheit und Gesundheit besprochen. Es werden Empfehlungen bei Verbesserungsbedarf ausgesprochen.

Achtung der Rechte der Arbeitnehmer und Förderung

Für die H&T ist es selbstverständlich, dass die Gesetze zu den Arbeitnehmerrechten eingehalten werden, welche von Land zu Land verschieden sind. Dazu gehören natürlich auch Menschenrechte wie das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, Gleichbehandlung und Verhinderung von Diskriminierung. Wichtig ist uns ebenfalls der Schutz personenbezogener Daten, zu dessen Umsetzung wir einen externen Dienstleister beauftragt haben. Unsere Mitarbeiter werden sensibilisiert, um die genannten Punkte umzusetzen.

Unsere Mitarbeiter werden dazu ermuntert, Schulungen und Seminare für ihren Arbeitsbereich zu besuchen. Weiterhin sollen regelmäßig in Mitarbeitergesprächen individuelle Entwicklungspotenziale identifiziert und geför- dert werden. Wir sehen neben der Qualitätssicherung der Arbeit auch die persönliche Motivation unserer Mitar- beiter im Vordergrund. Die Förderung unserer Mitarbeiter durch Weiterbildung führt zu einem sicheren Auftreten am Arbeitsplatz, wodurch wiederum eine steigende Zufriedenheit erzielt wird. Dabei ist uns wichtig, dass diese Maßnahmen auf einer freiwilligen Basis erfolgen.

Gesellschaft und Soziales

Im Umgang mit der Gesellschaft und der sozialen Verantwortung teilt die H&T die im Nachhaltigkeitsbericht der Lopesan-Group offengelegten Werte (siehe Nachhaltigkeitsbericht der Lopesan-Group, Abschnitt "05 - Social responsibility"). Bezüglich der entsprechenden Aspekte, Kriterien und Maßnahmen verweisen wir auch auf diesen Abschnitt. Im Folgenden werden weitere Aspekte der IFA im Umgang mit der Gesellschaft dargestellt.

Einbezug lokaler Dienstleister und Erzeuger

Aufgrund der Größe unserer Häuser können wir nicht ausschließlich mit lokalen Unternehmen vor Ort an unseren Destinationen zusammenarbeiten. So kann z. B. ein lokaler Metzger, Fischhändler oder Weinlieferant nicht den regelmäßigen Bedarf unserer Küche am jeweiligen Standort bedienen, insbesondere nicht zur Hochsaison. Zur Grundsicherung unserer angebotenen Speisen und Getränke sind wir deshalb auf Lebensmittel-Großhändler angewiesen. Daneben versuchen wir, über lokale Anbieter Nahrungsmittel und Getränke zu beschaffen. Selbiges gilt im Bereich der Dienstleistungen, die H&T in Anspruch nimmt, wie z. B. Sanitärdienstleistungen, Schreiner- oder Malerarbeiten. Hier werden in der Regel bevorzugt die ansässigen Firmen in Anspruch genommen. Dies

fördert auf der einen Seite den Kontakt zur Gemeinde, andererseits haben diese Geschäftsbeziehungen Vorteile aufgrund der räumlichen Nähe wie z. B. eine schnelle und flexible Auftragsannahme.

Kontakt zur Gemeinde, Behörden und weiteren Institutionen

Ein partnerschaftlicher Umgang mit öffentlichen und nicht-öffentlichen Einrichtungen, Verwaltungen und Behör- den ist IFA wichtig. Es bestehen zu verschiedenen Institutionen gute Verbindungen, die sich über Finanzverwal- tungen, Bau- und Wohnwesen, Hochschulen, Institutionen der Branche und vielen weiteren erstrecken. Wichtig sind uns auch Kontakte zu diversen Verbänden unterschiedlichster Art, z. B. von Skiverbänden (Region Vogtland/ Schöneck und Kleinwalsertal) über den "Verein der Köche" und der "DRK Werkstatt für behinderte Menschen" (Rügen), einem Ringreitverein (Fehmarn), ortsansässigen Schulen, Sportvereinen und Feuerwehren (Graal- Müritz) bis zur Hilfsorganisation "Den Kindern von Tschernobyl" (Kliniken Usedom/ Fehmarn).

Insbesondere in unseren Kliniken steht das Engagement für diejenigen im Vordergrund, die es am dringendsten benötigen. So haben wir zum Beispiel in unserem Therapiezentrum Usedom aufgrund einer Vielzahl von Anfra- gen durch medizinische Verbände bzw. aufgrund eines allgemein hohen Rehabilitationsbedarfs von Nierenpatien- ten eine sogenannte Schwerpunktrehabilitation ins Leben gerufen. Auf diesem Gebiet sind die landesweiten An- gebote sehr begrenzt. Wir führen nun einmal jährlich diese Schwerpunktrehabilitation für Kinder mit schweren nephrologischen Erkrankungen durch. Aufgrund des großen Bedarfs und der geringen Kapazitäten deutschland- weit war der Rehabilitationsdurchgang sofort ausgebucht. Wir haben beschlossen, diese Schwerpunktrehabilitati- on jedes Jahr durchzuführen, so lange uns das medizinische Personal hierfür zur Verfügung steht. Aufgrund der extrem geringen Angebote von Kliniken zur Betreuung nierenkranker Kinder ist die Resonanz der Nierenzentren in Deutschland äußerst positiv.

Vermeidung von Korruption und Bestechung

Es gibt verschiedene Maßnahmen zur Verhinderung von Compliance-Verstößen. Rahmenverträge z. B. mit Liefe- ranten, Reiseveranstaltern, Dienstleistern oder Beratern werden in Abstimmung mit den Abteilungsleitern, den Direktoren und der Geschäftsführung geschlossen. Einzelunterschriften führen in der Regel nicht zur Rechtsgül- tigkeit solcher Verträge.

Unser jährlich zu erstellender Abhängigkeitsbericht stellt sicher, dass bei den Rechtsgeschäften der IFA Hotel & Touristik AG mit verbundenen Unternehmen für Leistungen angemessene Gegenleistungen erfolgen.

Um die Einhaltung von allgemeinen Compliance-Grundsätzen bei größeren Aufträgen zu gewährleisten, können einzelne Mitarbeiter keine entsprechenden Investitionen auslösen. Investitionsvorschläge für unsere Häuser sind von den Abteilungen bzw. Direktoren vorzubereiten und der Geschäftsführung mitzuteilen und zu begründen. Nach Prüfung und gegebenenfalls durchgeführten Korrekturen werden diese jährlich in einem Investitionsplan gebündelt, welcher vom Aufsichtsrat zu genehmigen ist. Die Einhaltung der Investitionspläne bzw. einzelner Maßnahmen wird laufend kontrolliert und Abweichungen der Geschäftsführung mitgeteilt. Sollten unterjährig Sonderinvestitionen notwendig sein, sind diese ebenfalls von der Geschäftsführung und - bei Überschreiten größerer, festgelegter Summen - vom Aufsichtsrat freizugeben.

Wirtschaftliche Rahmendaten

Gesamtwirtschaftliche Situation

Die weltweite Konjunktur konnte laut Internationalen Währungsfonds (IWF) das zu Beginn des abgelaufenen Geschäftsjahres prognostizierte Wachstum für 2019 von 3,3 % nicht erreichen (OECD, Economic Outlook Up- date, 03/ 2019) und erzielte lediglich ein Wachstum von 2,9 % (IWF, WEO Update, März 2020). Entgegen dieser Entwicklung lag das Wachstum für die Eurozone bei 1,2 % (Prognose: 1,0 %). Die größte Volkswirtschaft Deutschland konnte allerdings nur ein Wachstum von 0,6 % erzielen (Prognose: 0,7 %), während die Prognose für Frankreich mit nur 1,3 % (Prognose: 1,3 %) den Erwartungen entsprach. Italien hatte mit 0,2 % (Prognose: - 0,2 %) ein leicht positives Wachstum. Die USA konnten mit 2,3 % die Erwartungen ihres Konjunkturwachstums nicht erreichen (Prognose: 2,6 %). Wichtige Einflüsse auf die weltweite Wirtschaft lagen in 2019 vor allem weiter- hin im Handelsstreit zwischen den USA und China sowie in den Unsicherheiten beim Brexit und dessen unab- sehbaren Folgen. Hinzu kamen noch zunehmende Konflikte unter den Ölländern. Insgesamt war weltweit eine Zurückhaltung bei den Investitionen zu erkennen.

Die schwache globale Wirtschaftsentwicklung wirkte sich für das Exportland Deutschland negativ aus. Zum Jah- resende hin verbesserte sich jedoch die Lage für die exportorientierte Industrie, konnte die rückläufige Entwick- lung der Vormonate aber nicht ausgleichen. Gegenläufig profitierte die deutsche Wirtschaft vom sich positiv ent- wickelnden Binnenmarkt. Aufgrund positiver Arbeitsmarkt- und Einkommensentwicklungen waren in 2019 gestie- gene private Konsumausgaben zu verzeichnen (Deutsche Bundesbank: Monatsbericht Dezember 2019).

Die Arbeitslosenquote der Europäischen Union (EU28) sank im Wirtschaftsjahr 2019 weiter und erreichte einen durchschnittlichen Wert von 6,4 % (Vorjahr: 6,8 %; Quelle: Eurostat, Stand 03/ 2020). Tschechien hatte mit 2,0 % (- 0,2 Prozentpunkte) den geringsten relativen Anteil an Arbeitslosen in der EU, gefolgt von Deutschland mit 3,2

  • (- 0,2 Prozentpunkte), Polen mit 3,3 % (- 0,6 Prozentpunkte) und den Niederlanden mit 3,4 % (- 0,4 Prozent- punkte). Die Arbeitslosenquote in Frankreich verbesserte sich mit 8,5 % weiter (- 0,5 Prozentpunkte), die Quote in Italien sank auf 10,3 % (2018: 10,6 %). Spanien erholte sich mit einer Arbeitslosenquote von durchschnittlich 14,1 % weiter (2018: 15,3 %). Griechenland bildet mit 17,3 % (2018: 19,3 %) weiterhin das Schlusslicht der EU.

Marktentwicklung in der Tourismusbranche

Das weltweite Wachstum an Touristenankünften erhöhte sich laut United Nations World Tourism Organization (UNWTO) mit einem Plus in Höhe von 3,8 % im oberen Bereich der erwarteten Bandbreite für 2019 (3 - 4 %). Mit 1,461 Mrd. wurden 54 Mrd. zusätzliche Ankünfte im Vergleich zum Vorjahr gezählt (UNWTO: World Tourism Barometer, Volume 18, Issue 1, 01/ 2020). Dies unterstreicht den nun schon seit zehn Jahren anhaltenden positiven Trend in der Tourismusbranche.

Der am stärksten bereiste Kontinent bleibt weiterhin Europa mit 742 Mio. Touristenankünften. Dies entspricht mehr als der Hälfte des weltweiten Touristenaufkommens. Laut UNWTO stieg die Zahl der Reisenden hier um rund 4 % (+ 26 Mio.). Damit ist und bleibt der Tourismus eine wichtige Wirtschaftsbranche für Europa.

Für Deutschland ist ebenfalls ein weiterer Anstieg der Übernachtungszahlen zu verzeichnen. Insgesamt gab es

496 Mio. Übernachtungen (2018: 478 Mio.), was einem Anstieg um 4 % entspricht (Statistisches Bundesamt:

Ergebnisse der Monatserhebung im Tourismus: Dezember 2019, Stand 25. Februar 2020). Der Anteil von inlän- dischen Gästen erhöhte sich überproportional um 4 % auf 406 Mio. gegenüber einem Anstieg um 3 % auf 90 Mio. von Übernachtungsgästen aus dem Ausland.

Situationsbericht nach Regionen

Hotelbetriebe

Die Regionen, in denen die H&T vertreten ist, gehören nach wie vor zu den am stärksten besuchten Urlaubszie- len der Deutschen. Über 34 % der deutschen Urlauber gaben an, in 2019 im eigenen Land Urlaub gemacht zu haben (2018: 34 %). Auch die Ostseeküste bleibt ein beliebtes Reiseziel. Rückläufig waren die Zahlen für Spani- en mit 10,6 % (2018: 12,7 %), ebenso für Österreich mit 4,2 % (2018: 4,7 %; Quelle: Stiftung für Zukunftsfragen: Tourismusanalyse, Stand Februar 2020).

Unsere Prognose einer Belegungsquote der IFA-Hotels von 70 % konnten wir in 2019 mit 62 % nicht einhalten. In der Dominikanischen Republik kam es in 2019 zu einigen Todesfällen von US-amerikanischen Touristen, welche vom FBI letztendlich geklärt werden konnten. Aus unserer Sicht liegt hierin ein Grund für eine niedrige Auslastung des neuen Hotels in der Dominikanischen Republik, die deutlich unter unserer Prognose lag. Die Erwartung von Umsatzerlösen pro belegtem Zimmer hatten wir im Vorjahr mit € 126 angegeben, die mit € 131 deutlich über- schritten wurden. Die Gästezufriedenheit bewegte sich insgesamt gemäß unserer Erwartung auf dem Vorjahres- niveau.

Deutschland

Zum neunten Mal in Folge konnte in Deutschland ein neuer Gästerekord erzielt werden. Mit insgesamt 190 Mio. Ankünften (2018: 185 Mio.) stieg die Zahl der Gäste um 3,2 % (Statistisches Bundesamt: Monatserhebung im Tourismus Dezember 2019). Mit 79 % kamen die meisten Gäste erneut aus Deutschland (2018: 79 %).

Die Umsatzerlöse im Beherbergungsgewerbe in Deutschland stiegen in 2019 nominal um 2,5 % (2018: + 3,7 %)

und preisbereinigt im Vergleich zum Vorjahr um 0,5 % (2018: + 1,5 %) an (DEHOGA: Zahlenspiegel IV 2019).

Die Anzahl der Beschäftigten im Gastgewerbe in Deutschland erhöhte sich im Jahr 2018 zum Stichtag 30. Juni 2019 im Vergleich zum Vorjahr leicht um 2,3 % (DEHOGA: Zahlenspiegel IV 2019). Dabei bleibt die größte Her- ausforderung für die meisten Hotelbetriebe weiterhin der Fachkräftemangel (DEHOGA Bundesverband: Jahresbi- lanz 2019, 19.02 2020).

IFA-Hotels in Deutschland

Insgesamt und operativ betrachtet verlief das Geschäftsjahr 2019 für die deutschen IFA-Hotels gut. In den letzten Monaten des Geschäftsjahres mussten allerdings aufgrund von durchzuführenden Brandschutzmaßnahmen mehrere Zimmer unseres Hotels in Schöneck aus dem Betrieb genommen werden. Mit einer Zimmerbelegung von 67 % entsprach die Auslastung dem Vorjahreswert (2018: 67 %). Die Umsatzerlöse sanken um € 0,2 Mio. Die betrieblichen Aufwendungen stiegen um € 0,3 Mio. an, davon resultierten € 0,8 Mio. aus Aufwendungen aus dem Bereich Instandhaltung / Reparaturen und € 0,2 Mio. aus der Ausbuchung von Forderungen, während ge- genläufig die Managementkosten um € 0,7 Mio. zurückgingen. In der Folge sank das EBITDA um € 0,5 Mio. auf € 9,0 Mio. (2018: € 9,5 Mio.) und die EBITDA-Marge (EBITDA in Prozent vom Umsatz) leicht auf 22 % (2018: 23 %). Leicht gestiegen sind dagegen die Umsatzerlöse pro belegtem Zimmer mit € 121 (2018: € 119). Die Bewer- tungen unserer Gäste lagen insgesamt auf einem guten Niveau.

Damit lag die tatsächliche Belegung leicht unter unseren Erwartungen von 68 %. Das EBITDA ging weniger zu- rück als erwartet (Prognose für 2019: € 8,0 Mio.), ebenso wie die EBITDA-Marge, die mit nur 19 % prognostiziert wurde. Die Umsatzerlöse pro belegtem Zimmer lagen mit € 121 leicht über unserer Annahme in Höhe von € 119. Die Einschätzung einer guten Gästezufriedenheit traf für 2019 zu.

IFA Rügen Hotel & Ferienpark***+

Für unser größtes IFA-Hotel in Deutschland im Ostseebad Binz auf Rügen lag mit 69 % eine geringere Auslas- tung als im Vorjahr vor (2018: 73 %). Dies ist mitunter dem Umstand geschuldet, dass bereits im ersten Quartal eine Havarie des Schwimmbads vorlag, was sich negativ auf die Gästezahlen auswirkte. Die Umsatzerlöse gin- gen im Vergleich zum Vorjahr leicht zurück (- € 0,4 Mio.) und die betrieblichen Aufwendungen stiegen leicht um € 0,1 Mio. an. Das EBITDA fiel somit auf € 4,0 Mio. (2018: € 4,5 Mio.). Die EBITDA-Marge lag mit 27 % ebenfalls leicht unter dem Vorjahreswert (2018: 29 %). Die Umsatzerlöse pro belegtem Zimmer stiegen leicht auf € 110 an (2018: € 107). Die Kundenzufriedenheit liegt weiterhin auf einem guten Niveau.

IFA Fehmarn Hotel & Ferien-Centrum***

Das IFA Fehmarn Hotel & Ferien-Centrum konnte seine Zahlen in 2019 im Vorjahresvergleich verbessern und erzielte nun wieder Umsatzerlöse - wie erstmalig in 2017 - über € 10 Mio. Die betrieblichen Aufwendungen er- höhten sich nur unterproportional, so dass sich das EBITDA um € 0,5 Mio. auf € 2,4 Mio. erhöhte. Gleichzeitig stieg die EBITDA-Marge auf 23 % (2018: 19 %). Die guten Zahlen resultierten vor allem aus einer höheren Bele- gungsquote von 64 % (2018: 61 %). Die Umsatzerlöse pro belegtem Zimmer lagen mit € 106 leicht über dem Vergleichswert des Vorjahres (2018: € 103). Die Kundenzufriedenheit war in 2019 gut.

IFA Graal-Müritz Hotel****

Auch das IFA Hotel Graal-Müritz hat erneut ein positives Geschäftsjahr gehabt. Mit 72 % wurde eine leicht höhe- re Belegung als im bereits sehr guten Vorjahr erzielt (2018: 70 %). Die Umsatzerlöse erhöhten sich um rund 5 % auf einen Rekordumsatz von € 7,3 Mio. Allerdings erhöhten sich auch die betrieblichen Aufwendungen spürbar, so dass letztendlich erneut ein EBITDA in Höhe von € 2,7 Mio. erzielt wurde. Die EBITDA-Marge fiel leicht auf 37

  • (2018: 38 %). Da die Umsatzerlöse in Relation zu der Belegung stärker anstiegen, erhöhten sich die Umsatzer- löse pro belegtem Zimmer auf € 185 (2018: € 182). Das gute Niveau der Kundenzufriedenheit konnte auch in 2019 gehalten werden.

IFA Schöneck Hotel & Ferienpark***

Aufgrund baulicher Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Brandschutz wurden in unserem Hotel im Vogtland Teilabschnitte geschlossen. Auf die Belegungszahlen hatte dies negative Auswirkungen, die Auslastung lag bei nur noch 56 % (2018: 62 %). Aufgrund der Maßnahmen wurden nur geringere Preise durchgesetzt, ebenso gin- gen die Umsatzerlöse im Bereich Food & Beverage zurück. Insgesamt betrachtet sanken die Umsatzerlöse um € 0,9 Mio. Die betrieblichen Aufwendungen sanken um rund € 0,3 Mio. im Vergleich zum Vorjahr. Aufgrund dieser Umstände fiel das EBITDA um € 0,6 Mio. auf gerundet - € 0,2 Mio. (2018: € 0,5 Mio.). Die EBITDA-Marge lag mit

  • 2 % deutlich unter dem Vorjahreswert (2018: 5 %). Die Umsatzerlöse pro belegtem Zimmer befanden sich mit € 128 leicht unter dem Vorjahreswert (2018: € 129). Die Gästezufriedenheit insgesamt ist weiterhin als gut zu be- zeichnen, wobei oftmals der altersbedingte Zustand der Zimmer ein Kritikpunkt war.

Spanien

Für Spanien stellt der Tourismus mit einem Anteil am BIP von rund 15 % (Statista: Beitrag der Tourismusbranche zum BIP in ausgewählten Ländern im Jahr 2018) und einem in etwa ebenso hohen Anteil an Beschäftigungsver- hältnissen einen der wichtigsten Wirtschaftszweige des Landes dar. In 2019 verzeichnete Spanien mit rund 83,7 Mio. (2018: 82,8 Mio.) ausländischen Touristen einen neuen Rekord (Instituto Nacional de Estadística: Mo- viementos Túristicos en Fronteras, Stand März 2020). Die Gästestruktur hat sich seit einigen Jahren gefestigt. Touristen aus Großbritannien stellen weiterhin den größten Anteil mit 21,6 % (2018: 22,4 %) vor den deutschen Touristen mit 13,4 % (2018: 13,8 %) und französischen Spanien-Urlaubern mit 13,3 % (2018: 13,7 %).

Spanien - die H&T auf den Kanaren

Der Tourismus stellt weiterhin einen wichtigen Wirtschaftssektor der Kanaren dar. Aufgrund des ganzjährig milden Klimas ist diese Region von Januar bis Dezember ein stark besuchtes Reiseziel. In 2019 sank die Zahl der Ankünfte von Touristen inklusive Festland-Spaniern allerdings leicht und lag bei 15,1 Mio. (2018: 15,6 Mio.), was einen Rückgang um 2,9 % bedeutet (Instituto Canario de Estadística: FRONTUR-Canarias / Series mensuales de entradas de turistas y excursionistas. Islas de Canarias, März 2020). Die Zahl der Ankünfte von Nicht-Spaniern sank von 13,8 Mio. auf 13,1 Mio. Die meisten Touristen kamen 2019 mit 32,7 % aus dem Vereinigten Königreich (2018: 32,1 %) und mit 17,6 % aus Deutschland (2018: 19,7 %). Festland-Spanier machten mit 2,0 Mio. Ankünf- ten einen weiteren Anteil von 13,0 % (2018: 10,9 %) aus.

IFA Faro Hotel****

Das IFA Faro Hotel wurde seit Juni 2019 aufgrund einer Renovierung geschlossen. Ohne die Berücksichtigung von Sondereffekten lag das EBITDA des IFA Faro Hotel im Geschäftsjahr 2019 bei - € 0,2 Mio. Sondereffekte resultierten im Wesentlichen aus Verlusten aus Anlagenabgang (+ € 0,7 Mio.) und Erträgen aufgrund von Kauf- preisanpassungen aus dem Verkauf von Hotels in der Vergangenheit (- € 0,1 Mio.), so dass das bereinigte EBIT- DA bei + € 0,4 Mio. lag. Die EBITDA-Marge lag unbereinigt bei - 3,1 % und bereinigt bei 7,9 %. Die Belegung lag

  • bezogen auf das gesamte Geschäftsjahr 2019 - bei 34 % (2018: 85 %). Betrachtet man den Zeitraum bis Ende Mai 2019, so wurde eine Belegung von 79 % erzielt (01 - 05 / 2018: 83 %). Die Umsatzerlöse pro belegtem Zim- mer beliefen sich auf € 216 (2018: € 203). Die Gästezufriedenheit war auch in 2019 erneut sehr gut.

Am 24. November 2019 wurde ein Vertrag zur Veräußerungsverpflichtung der Anteile an der Gesellschaft abge- schlossen. Der Vollzug des Kaufvertrags hängt davon ab, dass einige operative und rechtliche Bedingungen, unter anderem die kartellrechtliche Freigabe der Transaktion durch dieEU-Kommissionund der Abschluss der Renovierungs- und Umbauarbeiten an dem IFA Faro Hotel, vor dem 1. Januar 2021 erfüllt werden. Der zukünfti- ge Betrieb des Hotels der Gesellschaft soll von der Lopesan Hotel Management S.L., an der die IFA Hotel & Touristik AG beteiligt ist, fortgeführt werden.

Dominikanische Republik

Der Tourismus ist der wichtigste Wirtschaftssektor in der Dominikanischen Republik. Mit einem Anteil von 17,2 % und 16 % der Beschäftigung in 2018 ist er als Lebensgrundlage vieler Dominikaner von entscheidender Bedeu- tung (World Travel & Tourism Council, "WTTC recognises Dominican Republic's efforts in prioritising tourism", 10. Juli 2019). Das abgelaufene Geschäftsjahr war allerdings ein schlechtes Jahr für die Branche, die ausländischen Touristen-Ankünfte gingen um 5 % zurück (CentralAmericaData, "Bad Year for Tourism in the Dominican Re- public", 15. Januar 2020). Verantwortlich dafür waren insbesondere die Nachrichten über mehrere Todesfälle zur Jahresmitte, die später vom US-amerikanischen Federal Bureau of Investigation als Todesfälle unter natürlichen

Umständen bestätigt wurden (Pressemitteilung CNN: "Three American tourists died of natural causes in the Do- minican Republic, FBI tests show", 18. Oktober 2019). Gegenläufig stieg die Anzahl der Urlauber aus dem eige- nen Land um 15 % an. Insgesamt registrierte die Zentralbank der Dominikanischen Republik 7,1 Mio. Ankünfte (2018: 7,2 Mio.), dies entspricht einem Rückgang von 1,3 % im Vergleich zum Vorjahr (Banco Central de la República Dominicana - Economic Statistics - Tourism Sector, Stand März 2020). Die Gästestruktur zeigt, dass die meisten Gäste aus Nordamerika (55 %) und Europa (25 %) kommen. Weitere 14 % entfallen auf Südamerika. Die gästereichsten europäischen Länder sind vor allem Frankreich, Russland, Deutschland, Spanien und Eng- land.

Lopesan Costa Bávaro***** (ab 1. Mai 2019)

Unser Hotel in der Dominikanischen Republik konnte am 1. Mai 2019 planmäßig eröffnen. Die Belegung bis zum Jahresende lag bei 42 %, es wurde ein negatives EBITDA von - € 9,2 Mio. erzielt. Das negative Ergebnis resul- tiert insbesondere daraus, dass bis zur Eröffnung im Mai in den ersten vier Monaten des Geschäftsjahres keine Umsatzerlöse erzielt wurden, aus einmaligen Anlaufkosten sowie aus den allgemein rückläufigen Belegungszah- len für die Dominikanische Republik in 2019 aufgrund der oben erwähnten Todesfälle. Korrigiert sind hier bereits Sondereffekte aus Erträgen aufgrund der Ausbuchung von Verbindlichkeiten (- € 1,3 Mio.) sowie gegenläufig aus Aufwand aufgrund der Währungsumrechnung (+ € 8,4 Mio.), Aufwand aufgrund der Ausbuchung von Forderun- gen (+ € 0,4 Mio.) und Aufwand für Abfindungen (+ € 0,3 Mio.). Somit liegt das unbereinigte EBITDA bei - € 17,0 Mio. Die unbereinigte EBITDA-Marge beträgt - 69 %, während die bereinigte EBITDA-Marge bei - 37 % liegt. Die höchsten Umsatzerlöse pro belegtem Zimmer im Monat beliefen sich auf € 180 (US$ 201), durchschnittlich wur- den im Zeitraum von Mai bis Dezember 2019 Umsatzerlöse pro belegtem Zimmer in Höhe von € 132 (US$ 147) erzielt.

Österreich

Die IFA besitzt seit Jahren ein Portfolio mit drei Häusern im Kleinwalsertal. Das Geschäftsjahr 2019 verlief ten- denziell etwas schlechter als das Vorjahr. Es wurde ein EBITDA von € 0,8 Mio. (2018: € 1,1 Mio.) erzielt bei einer EBITDA-Marge von rund 12 % (2018: 15 %). Die Umsatzerlöse stiegen relativ betrachtet stärker an als die Bele- gung, welche mit 68 % leicht unter dem Vorjahr lag (2018: 70 %). Dadurch erhöhten sich die Umsatzerlöse pro belegtem Zimmer auf € 155 (2018: € 148). Insgesamt über die letzten Jahre betrachtet liefert unser Standort in Mittelberg, Österreich, weiterhin einen soliden und gefestigten Beitrag für den Konzern.

IFA Alpenrose Hotel***

Unser Hotel am österreichischen Standort erzielte eine gegenüber dem Vorjahr leicht geringere Auslastung von 75 % (2018: 78 %). Die Umsatzerlöse blieben auf dem Niveau des Vorjahres, jedoch erhöhten sich die betriebli- chen Aufwendungen um 9 %. Das EBITDA lag in der Folge bei nur noch € 0,5 Mio. (2018: € 0,7 Mio.). Verant- wortlich für den Rückgang sind im Wesentlichen gestiegene betriebliche Aufwendungen im Bereich der Instand- haltungen und Reparaturen. Die EBITDA-Marge sank deutlich auf 12 % (2018: 18 %), während die Umsatzerlöse pro belegtem Zimmer in 2019 deutlich auf € 143 stiegen (2018: € 138). Auch in 2019 lag eine insgesamt gute Bewertung der Gäste des IFA Alpenrose Hotels vor.

IFA Alpenhof Wildental Hotel****

Das Alpenhof Wildental Hotel hatte mit einer Belegung von 69 % eine leicht gesunkene Auslastung als noch im Vorjahr (2018: 70 %). Es konnte erneut ein EBITDA in Höhe von € 0,3 Mio. erzielt werden (2018: € 0,3 Mio.), wobei sich die EBITDA-Marge leicht auf 11 % verschlechterte (2018: 12 %). Die Umsatzerlöse pro belegtem Zimmer stiegen auf € 167 an (2018: € 162). Die Zufriedenheit unserer Gäste spiegelt sich erneut in einer hervor- ragenden Gästebewertung wider.

IFA Breitach Apartments***

Im Appartement-Hotel in Breitach sank in 2019 zwar die Auslastung auf 41 % (2018: 46 %), dennoch konnte

erneut ein EBITDA in Höhe von € 0,1 Mio. (2018: € 0,1 Mio.) erzielt werden. Die EBITDA-Marge erhöhte sich

sogar auf 15 % (2018: 13 %). Die Umsatzerlöse pro belegtem Zimmer beliefen sich in 2019 auf € 143 und lagen

damit stark über dem Niveau des Vorjahres (2018: € 121). Die höhere Preisdurchsetzung ist vor allem auf die Investitionen in der Vergangenheit zurückzuführen. Die Gästebewertungen in 2019 waren insgesamt sehr gut.

Gesundheitsbetriebe

Unsere Gesundheitsbetriebe an den beiden Standorten Usedom und Fehmarn konnten in 2019 insgesamt erneut positive operative Zahlen vermelden.

Kinder-REHAzentrum Usedom - IFA Kurheim Usedom

Unser Therapiezentrum auf Usedom konnte in 2019 insgesamt gute Ergebnisse erzielen. Die Kliniken mit dem Bereich Kinder-Rehabilitation mit Begleitperson und dem Bereich Mutter/Vater-Kind-Vorsorgemaßnahmen konn- ten in 2019 auf insgesamt 72.245 Pflegetage zurückblicken (2018: 72.934 Pflegetage). Die durchschnittliche Zimmerbelegung belief sich erneut auf 85 % (2018: 85 %). Die Umsatzerlöse sanken unterproportional zu den betrieblichen Aufwendungen, was zu einem marginalen Anstieg des EBITDA auf € 1,2 Mio. (2018: € 1,1 Mio.) führte. Auch die EBITDA-Marge verbesserte sich leicht auf 20 % (2018: 19 %). Die Umsatzerlöse pro belegtem Zimmer sanken leicht auf € 159 (2018: € 160). Die Kunden- bzw. Patientenzufriedenheit war weiterhin gut.

Die Entwicklung am Standort Usedom übertrifft unsere Prognose für 2019. So hat sich das EBITDA mit + € 0,1 Mio. verbessert, statt sich um € 0,2 Mio. zu verschlechtern. Die erwartete Belegung von 86 % wurde indes leicht verfehlt (2019: 85 %). Der prognostizierte Anstieg der Umsatzerlöse pro belegtem Zimmer auf € 162 wurde nicht erreicht, stattdessen lag ein leichter Rückgang auf € 159 vor.

Südstrand-Klinik Fehmarn

Die Südstrand-Klinik Fehmarn konnte im Geschäftsjahr 2019 wiederholt positive Zahlen vorlegen. Die Anzahl der Pflegetage erhöhte sich in 2019 auf 76.859 (2018: 75.403). Der gemäß unserer Prognose erwartete Rückgang der Zimmer-Auslastung auf 82 % ist nicht eingetreten, stattdessen hat sich die Auslastung auf 85% erhöht (2018: 84 %). Das EBITDA übertraf mit € 1,1 Mio. (2018: € 0,9 Mio.) unsere Prognose in Höhe von € 0,7 Mio. ebenso wie die EBITDA-Marge, die mit 21 % über unserer Schätzung von 14 % lag (2018: 18 %). Die Umsatzerlöse pro belegtem Zimmer blieben mit € 174 auf dem gleichen Niveau wie im Vorjahr (2018: € 174), was einem leicht höheren als den von uns erwarteten Wert von € 171 entspricht. Die Patientenzufriedenheit lag wie im Vorjahr auf einem guten Niveau, was auch unseren Erwartungen entsprach.

Gesamteinschätzung der Geschäftsentwicklung

Das Geschäftsjahr 2019 verlief für den IFA-Konzern unter Berücksichtigung der nachfolgend beschriebenen Son- dereffekte operativ nicht wie erwartet. In unserer Prognose für 2019 sind wir von einem Konzern-EBITDA ohne Sondereffekte zwischen € 14 Mio. und € 16 Mio. ausgegangen. Das Konzern-EBITDA wird als Ergebnis der be- trieblichen Tätigkeit zuzüglich Abschreibungen und des Ergebnisses aus assoziierten Unternehmen definiert. Das bereinigte Konzern-EBITDA wurde um die unten beschriebenen Sondereffekte korrigiert.

Das tatsächliche Konzern-EBITDA zum 31. Dezember 2019 beläuft sich auf - € 5,1 Mio. inklusive der Sonderef- fekte. Das bereinigte Konzern-EBITDA beträgt € 3,5 Mio. und wurde um folgende Sondereffekte korrigiert:

Konzern-EBITDA (unbereinigt)

- 5,1

Mio.

Erträge aus der Auflösung bzw. Ausbuchung von

Wertberichtigungen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten

-

1,3

Mio.

Erträge aus der Kaufpreisanpassung der drei in 2017 veräußerten

Hotels (IFA Beach, IFA Continental, IFA Dunamar)

-

0,1

Mio.

Aufwendungen aus Wechselkursdifferenzen

+

8,4

Mio.

Aufwand aus Abgängen von Anlagevermögen

+

0,7

Mio.

Aufwendungen für Wertberichtigungen auf Forderungen

+

0,6

Mio.

Aufwendungen für Abfindungen

+

0,3

Mio.

Bereinigtes Konzern-EBITDA

=

3,5

Mio.

Das im Geschäftsbericht 2018 angegebene Konzern-EBITDA für 2019 zwischen € 14 Mio. und € 16 Mio. konnte somit nicht erreicht werden. Dies ist auf das deutlich negative EBITDA in der Dominikanischen Republik zurück- zuführen, welches um € 10,4 Mio. geringer war als erwartet, insbesondere aufgrund außerordentlicher Effekte und infolge der bereits beschriebenen Krise im Zusammenhang mit zunächst ungeklärten Todesfällen zum Zeit- punkt der Inbetriebnahme des Hotels. Die bereinigte Konzern-EBITDA-Marge wurde im Geschäftsbericht 2018 zwischen 16 % und 18 % prognostiziert. Zum 31. Dezember 2019 liegt sie nach Bereinigung der oben beschrie- benen Sondereffekte bei 5 % und konnte somit ebenfalls nicht erreicht werden.

Das zwischen € 7 Mio. und € 9 Mio. für die IFA Hotel & Touristik AG als Obergesellschaft des IFA-Konzerns prognostizierte positive Jahresergebnis für 2019 fiel mit € 9,6 Mio. etwas höher aus als erwartet. Grund hierfür waren im Wesentlichen die Beteiligungserträge von der Tochtergesellschaft IFA Insel Ferien Anlagen GmbH & Co. KG in Höhe von € 9,2 Mio.

Wichtige Vorgänge des Geschäftsjahres 2019

Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister und Stimmrechtsverteilung

Am 17. Januar 2019 wurde die von der ordentlichen Hauptversammlung vom 19. Juli 2018 beschlossene Kapital- erhöhung in das Handelsregister in Duisburg eingetragen. Die Lopesan Touristik S.A. hat am 21. Januar 2019 bekannt gegeben, nunmehr mittelbar 76,33 % (= 37.785.433 Stimmrechte) zu halten. 76,26 % (= 37.748.485 Stimmrechte) hält die Lopesan Touristik S.A. direkt. Weiterhin hat die Newinvest Assets Beteiligungs GmbH am

18. Januar 2019 bekannt gegeben, nunmehr 13,52 % (= 6.692.352 Stimmrechte) zu halten. Sämtliche Stimm- rechte hält die Newinvest Assets Beteiligungs GmbH direkt.

Der Emissionserlös soll dazu verwendet werden, eine Neuausrichtung der IFA sicherzustellen. Dazu wurde zum Zeitpunkt der Einberufung zur Hauptversammlung am 19. Juli 2018 ein Investitionsplan veröffentlicht. Wesentli- che Eckpunkte vor dem Eintreten der Pandemie des Coronavirus sind das Hotelbauprojekt in der Dominikani- schen Republik, die Renovierung des IFA-Hotel Faro auf Gran Canaria und des IFA-Hotels auf Fehmarn sowie der Erwerb der nicht von der IFA Hotel & Touristik AG gehaltenen 50 % an der Anfi-Gruppe.

Neubauprojekt in der Dominikanischen Republik

Der Zeitplan unseres Neubauprojekts in der Dominikanischen Republik konnte planmäßig eingehalten werden.

Am 1. Mai 2019 fand die Eröffnung unserer neuen Hotelanlage statt.

Ausschüttung einer von der Hauptversammlung am 18. Juli 2019 beschlossenen Dividende in Höhe von

€ 0,12 pro Aktie

Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 18. Juli 2019 hatte beschlossen, den mit

  • 7.373.098,89 im Geschäftsjahr 2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von € 5.926.110,00 zur Ausschüt- tung einer Dividende von € 0,12 je Stückaktie auf die 49.384.250 dividendenberechtigten Stückaktien zu verwen- den. Die Auszahlung der Dividende erfolgte am 23. Juli 2019. Der übrige Bilanzgewinn in Höhe von € 1.446.988,89 wurde in die Gewinnrücklagen eingestellt.

Verkaufsverpflichtung der Anteile an der Gesellschaft IFA Hotel Faro Maspalomas S.A.U.

Am 24. November 2019 hat die Tochtergesellschaft der IFA Hotel & Touristik AG, die IFA Canarias S.L., einen Kaufvertrag über sämtliche Gesellschaftsanteile an der IFA Hotel Faro Maspalomas, S.A.U mit einem internatio- nalen Investor abgeschlossen. Der Kaufpreis beträgt € 68 Mio. Der Vollzug des Kaufvertrags hängt davon ab, dass einige operative und rechtliche Bedingungen, unter anderem die kartellrechtliche Freigabe der Transaktion durch die EU-Kommission und der Abschluss der Renovierungs- und Umbauarbeiten an dem Hotel IFA Faro, vor dem 1. Januar 2021 erfüllt werden. Der zukünftige Betrieb des Hotels der Gesellschaft soll von der Lopesan Hotel Management S.L., an der die IFA Hotel & Touristik AG beteiligt ist, fortgeführt werden.

Wichtige Vorgänge nach dem Ende des Geschäftsjahres 2019

Coronakrise

Aufgrund der Coronakrise dürfen auf Anweisung der Regierung in Deutschland ab Mitte März 2020 "Übernach- tungsangebote im Inland […] ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken" genutzt werden. Damit wurde der Hotelbetrieb an unseren Standorten in Deutschland de facto untersagt, dasselbe gilt für unseren Standort im Kleinwalsertal / Österreich und unsere Kliniken. Die Regierung in der Dominikanischen Republik hat zeitgleich ein Flugverbot von und nach Europa erlassen. Auch hier kommt der Hotelbetrieb zum Erliegen. Diese Ausnahmesi- tuation wird derzeit von der Geschäftsführung aufmerksam verfolgt. Wir haben Maßnahmen ergriffen, um mög- lichst viele Kosteneinsparungen umzusetzen. Bei Bedarf prüfen wir Unterstützungen durch die staatlichen Institu- tionen, bis der ordentliche Betrieb wieder weitergeführt werden kann. Ebenso stehen wir mit unserer Versiche- rung über mögliche Ausfallentschädigungen im Gespräch. Wir gehen davon aus, dass im zweiten Quartal 2020 sukzessive wieder Gäste unter den dann jeweils geltenden Hygieneauflagen und Abstandsregeln in unseren Häusern aufgenommen werden können. Zurzeit sehen wir - vor dem Hintergrund der guten Liquiditätslage der Gesellschaft - kein Risiko bezüglich unserer Unternehmensfortführung.

Die IFA Hotel & Touristik AG hat am 29. April 2020 jeweils eine Patronatserklärung gegenüber ihren Tochterge- sellschaften IFA Insel Ferien Anlagen GmbH & Co. KG, Burg auf Fehmarn, IFA Kur- und Ferienpark Usedom GmbH, Kölpinsee, und Kinder-REHAzentrum Usedom Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kölpinsee, mit dem Inhalt abgegeben, die genannten Gesellschaften so auszustatten, dass diese ihren jeweiligen Zahlungsverpflich- tungen jederzeit nachkommen können. Die Patronatserklärungen wurden zeitlich unbegrenzt abgegeben. Die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme durch die Gesellschaften wird jeweils als gering eingeschätzt.

Maßnahmen nach Nichteinhaltung der Finanzkennzahlen

Per 31. Dezember 2019 lag ein Bruch der Covenants im Zusammenhang mit dem Darlehen der IFA Insel Ferien Anlagen GmbH & Co. KG vor. Daher werden sämtliche zugehörige Finanzschulden als kurzfristig in der Bilanz zum Abschlussstichtag ausgewiesen. Das Darlehen valutierte zum 31. Dezember 2019 mit € 31,9 Mio. zuzüglich € 0,1 Mio. Zinsen. Die im März 2020 fälligen Tilgungen (€ 4,6 Mio.), Zinsen (€ 0,1 Mio.) und SWAP-Zahlungen (€ 0,4 Mio.) wurden ordnungsgemäß beglichen, so dass das Darlehen zum 31. März 2020 mit € 27,3 Mio. valutierte. Mit Schreiben vom 15. April 2020 hat sich die Banco Santander in einer Absichtserklärung dazu bereit erklärt, Verhandlungen für die Umstrukturierung der genannten Schuld über ein neues Finanzgeschäft mit dem Ziel auf- zunehmen, die Nichteinhaltung der Finanzkennzahl zu heilen und alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die gegenwärtigen Verbindlichkeiten - sowohl die Finanzschulden als auch den Zinsswap - mit allen vereinbarten Merkmalen und finanziellen Bedingungen in ein anderes, bilaterales Finanzierungsgeschäft umzustrukturieren, dessen Bedingungen und Merkmale identisch sind.

Aktienrückkaufprogramm wegen Erreichens des Höchstvolumens von 37.500 Aktien vorzeitig beendet

Das vom Vorstand der IFA Hotel & Touristik AG am 28. November 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats be- schlossene und mit Beschluss vom 27. Januar 2020 bis zum 23. April 2020 verlängerte Aktienrückkaufprogramm wurde wegen Erreichens der festgelegten maximalen Gesamtanzahl von 37.500 eigenen Aktien am 25. März 2020 vorzeitig beendet. Die Anschaffungskosten der Gesellschaft für die im Zeitraum vom 9. Dezember 2019 bis zum 25. März 2020 erworbenen 37.500 eigenen Aktien betrugen insgesamt € 210.685,30 (ohne Erwerbsneben- kosten). Die Gesellschaft hält nunmehr 153.250 eigene Aktien. Dies entspricht einem Anteil am Grundkapital von ca. 0,31 %. Die aus dem jetzt beendeten Aktienrückkaufprogramm stammenden 37.500 eigenen Aktien sind zum Zwecke der Einziehung erworben worden.

Wesentliche Rechtsstreitigkeiten

Anfechtung der Beschlüsse zu TOP 1 und 11 der Hauptversammlung vom 16./17. Juli 2015

Die Hauptversammlung der IFA Hotel & Touristik AG vom 16./17. Juli 2015 hatte zu TOP 1 die Zustimmung nach

  • 119 Abs. 2 AktG zur Anweisung der Geschäftsführung diverser Tochter- und Enkelgesellschaften zum Erwerb der Creativ Hotel Catarina S.A. durch die Creativ Hotel Buenaventura S.A.U. sowie gleichzeitig zu TOP 11 die Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen die Verkäuferin und deren Obergesellschaften beschlossen und Herrn Rechtsanwalt Dr. Norbert Knüppel, Düsseldorf, als Besonderen Vertreter bestellt. Beide Beschlüsse wur- den von unterschiedlichen Aktionären angefochten. Diese Anfechtungsklagen wurden zu einem Rechtsstreit verbunden, der noch in erster Instanz vor dem Landgericht Düsseldorf anhängig ist. Aufgrund eines vom Landge- richt Düsseldorf im Oktober 2018 erlassenen Beweisbeschlusses soll durch Einholung eines Sachverständigen- gutachtens Beweis über die Behauptung der Klägerin erhoben werden, dass der im Zusammenhang mit dem Erwerb der Beteiligung an der IFA Catarina S.A. vereinbarte und an die Mehrheitsgesellschafterin gezahlte Kauf- preis deutlich überhöht war.

Anfechtung der Beschlüsse zu TOP 7, 9 und 10 der Hauptversammlung vom 21. Juli 2016

Die Hauptversammlung vom 21. Juli 2016 hat zu TOP 7 die Abberufung des Besonderen Vertreters beschlossen, nachdem der Besondere Vertreter nicht innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist von sechs Monaten die Haftungsansprüche geltend gemacht hatte oder auch nur begründen konnte, sowie in einem weiteren Beschluss zu TOP 9 die Wiederbestellung von Herrn Dr. Knüppel zum Besonderen Vertreter beschlossen. Beide Beschlüs- se wurden ebenfalls von unterschiedlichen Aktionären angefochten.

Der Rechtsstreit über die Wirksamkeit der Wiederbestellung (TOP 9) ist mittlerweile vor dem BGH anhängig, nachdem auf die Anfechtung der Wiederbestellung des Besonderen Vertreters hin der Beschluss zur Wiederbe- stellung des Besonderen Vertreters im September 2016 durch Anerkenntnisurteil des Landgerichts Düsseldorf aufgehoben wurde. Gegen das Anerkenntnisurteil haben sowohl der Besondere Vertreter als auch weitere Aktio- näre Berufung eingelegt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte die Berufung am 29. November 2018 zurück- gewiesen und die Anfechtbarkeit der Wiederbestellung damit wegen der Unbestimmtheit der geltend zu machen- den Ansprüche bestätigt.

In dem parallelen Rechtsstreit betreffend die Abberufung des Besonderen Vertreters (TOP 7) und den Beschluss zur Erweiterung der Beschlussfassung zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen wegen Erwerbs der Creativ Hotel Catarina S.A. gegenüber der Mehrheitsaktionärin auch auf Vorstand und Aufsichtsrat (TOP 9) hat das Landgericht Düsseldorf am 21. Februar 2020 die Anfechtungsklage der Newinvest Asset Beteiligungs GmbH gegen den zu TOP 10 gefassten Beschluss (Erweiterung der Geltendmachung auch gegenüber den Verwal- tungsmitglieder (TOP 9)) sowie die korrespondierende positive Beschlussfeststellungsklage abgewiesen und der Anfechtungsklage der Newinvest Asset Beteiligungs GmbH gegen die Abberufung des Besonderen Vertreters (TOP 7) stattgegeben. Sowohl die Klägerin als auch die Beklagte haben gegen das Urteil Berufung eingelegt.

Seit der Hauptversammlung 2017 war Herr Dr. Knüppel nicht in einer für die Gesellschaft erkennbaren Weise tätig.

Zahlungsklage einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

Vor dem Landgericht Duisburg ist ein Rechtsstreit anhängig, mit welchem eine Wirtschaftsprüfungs- und Steuer- beratungsgesellschaft die Vergütung ihrer Beratungsleistungen in Höhe von EUR 57.938,13 verlangt, die Herr Dr. Knüppel in seiner Eigenschaft als Besonderer Vertreter im Zeitraum von November 2016 bis Februar 2017 in

Anspruch genommen hat. Der Klage hat das Landgericht Duisburg am 5. April 2019 stattgegeben; das Urteil ist rechtskräftig.

Zahlungsklage einer Rechtsanwaltsgesellschaft

Nachdem die Hauptversammlung der IFA Hotel & Touristik AG vom 16./17. Juli 2015 zu TOP 11 die Geltendma- chung von Ersatzansprüchen gegen die Verkäuferin und deren Obergesellschaften beschlossen und Herrn Rechtsanwalt Dr. Norbert Knüppel als Besonderen Vertreter bestellt hatte, ist ein weiterer Rechtsstreit vor dem Landgericht Duisburg anhängig. Eine Rechtsanwaltsgesellschaft, die den Besonderen Vertreter bei seiner Tätig- keit unterstützt und beraten hat, macht mit der Klage und Klageerweiterung Vergütungs- und Erstattungsansprü- che in Höhe von insgesamt EUR 174.376,42 aus eigenem und abgetretenem Recht gegen die IFA Hotel & Tou- ristik AG geltend. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung steht noch aus.

Verfahren bezogen auf den Kapitalerhöhungsbeschluss zu TOP 9 der Hauptversammlung vom

19. Juli 2018

In der Hauptversammlung vom 19. Juli 2018 fasste die Hauptversammlung der IFA Hotel & Touristik AG unter TOP 9 einen Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen unter Gewährung eines mittel- baren Bezugsrechts. Mit Klage vom Juli 2018 erhob eine Aktionärin der Gesellschaft eine Anfechtungsklage ge- gen den zu TOP 9 gefassten Beschluss der Hauptversammlung vom 19. Juli 2018 (Beschlussfassung über eine Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen unter Gewährung eines mittelbaren Bezugsrechts). Das Landge- richt Düsseldorf hat die Anfechtungsklage der Newinvest Asset Beteiligungs GmbH mit Urteil vom 30. August 2019 abgewiesen. Eine Berufung der Newinvest Asset Beteiligungs GmbH gegen dieses Urteil ist gegenwärtig beim Oberlandesgericht Düsseldorf anhängig. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung ist anberaumt auf den 10. September 2020.

Die IFA Hotel & Touristik AG hatte bezogen auf diesen Kapitalerhöhungsbeschluss als Antragstellerin im Freiga- beverfahren die Feststellung begehrt, dass der in der Hauptversammlung vom 19. Juli 2018 unter TOP 9 gefasste Beschluss der Eintragung des Kapitalerhöhungsbeschlusses nicht entgegensteht und die von der Klägerin im Anfechtungsverfahren behaupteten Mängel des Hauptversammlungsbeschlusses die Wirkung der Eintragung unberührt lassen. Der unter TOP 9 gefasste Beschluss ist im November 2018 im Freigabeverfahren vom zustän- digen Oberlandesgericht Düsseldorf wegen offensichtlicher Unbegründetheit der Anfechtungsklage zur Eintra- gung in das Handelsregister freigegeben worden. Die Kapitalerhöhung ist inzwischen durchgeführt.

Auskunftsverfahren

Vor dem Landgericht Düsseldorf war zudem ein Verfahren anhängig, mit welchem Auskunft zu in der Hauptver- sammlung vom 19. Juli 2018 gestellten Fragen in Bezug auf den Beteiligungserwerb der Gesellschaft an der Lopesan Hotel Management S.L. sowie die eingebrachten Sacheinlagen und deren Wertermittlung begehrt wird. Eine mündliche Verhandlung fand im November 2018 statt. Das Landgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom

23. Oktober 2019 die Anträge der Newinvest Asset Beteiligungs GmbH kostenpflichtig abgewiesen. Eine Be- schwerde gegen die Entscheidung hat die Antragstellerin - soweit bekannt - nicht eingelegt.

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns (IFRS)

Ertragslage Konzern

Zu internen Steuerungszwecken haben wir die folgende Darstellung der Ertragslage gewählt:

2019

2018

Veränderung

€ Mio

%

€ Mio

%

€ Mio

%

Umsatzerlöse

76,6

100,0

81,6

100,0

-5,0

-6,1

Sonstige Erträge

3,8

5,0

4,2

5,1

-0,4

-9,5

Betriebliche Erträge gesamt

80,4

105,0

85,8

105,1

-5,4

-6,3

Materialaufwand

34,2

44,6

26,9

33,0

7,3

27,1

Personalaufwand

29,9

39,0

29,1

35,7

0,8

2,7

Abschreibungen

17,7

23,1

7,8

9,6

9,9

>100

Sonstige Aufwendungen

14,3

18,7

14,6

17,9

-0,3

-2,1

Betriebliche Aufwendungen gesamt

96,1

125,5

78,4

96,2

17,7

22,6

Betriebliches Ergebnis

-15,7

-20,5

7,4

8,9

-23,1

<-100

Finanzergebnis

-1,8

-2,3

0,1

0,1

-1,9

<-100

Operatives Ergebnis vor Ertragsteuern

-17,5

-22,8

7,5

9,0

-25,0

<-100

Neutrales Ergebnis

-8,6

-11,2

37,0

45,3

-45,6

<-100

Ertragsteuern

0,7

0,9

6,7

8,2

6,0

89,6

Ergebnis nach Ertragsteuern

-26,8

-35,0

37,8

46,1

-64,6

<-100

Das Ergebnis nach Ertragsteuern (Konzernergebnis) des IFA-Konzerns für das Geschäftsjahr 2019 ist ebenso wie der Vergleich mit den Zahlen des Vorjahres wiederum durch Sondereffekte wie der Eröffnung des neuen Hotels in der Dominikanischen Republik oder der renovierungsbedingten Schließung des IFA Hotels Faro auf Gran Canaria im Jahr 2019 bzw. dem Verkauf des Hotels IFA Interclub Atlantic oder der Schließung der bisher in der Dominikanischen Republik betriebenen Hotels in 2018 geprägt. Das Ergebnis nach Ertragsteuern beträgt - € 26,8 Mio. und liegt um € 64,6 Mio. unter dem Ergebnis des Jahres 2018 von € 37,8 Mio.

Der Rückgang des Ergebnisses nach Ertragsteuern betrifft das betriebliche Ergebnis (- € 23,1 Mio.), das neutrale Ergebnis (- € 45,6 Mio.), die Ertragsteuern (+ € 6,0 Mio.) und das Finanzergebnis (- € 1,9 Mio.).

Betriebliches Ergebnis

Das betriebliche Ergebnis verschlechterte sich gegenüber dem Vorjahr von € 7,4 Mio. um € 23,1 Mio. auf

  • € 15,7 Mio. Der Rückgang ist überwiegend durch die Hotelveräußerungen und-schließungen in den Jahren
    2018 und 2019 und den Neubau des Hotels in der Dominikanischen Republik bedingt:
    • Die drei bisher in der Dominikanischen Republik betriebenen Hotels wurden sukzessive im Zeitraum Ap- ril bis Oktober 2018 geschlossen.
    • Im Mai 2019 wurde im Rahmen eines sogenanntenSoft-Opening das neue Hotel Lopesan Costa Bávaro in der Dominikanischen Republik eröffnet. Insgesamt ist das betriebliche Ergebnis des Konzerns in der Dominikanischen Republik im Vergleich zum Vorjahr um € 16,3 Mio. zurückgegangen.
    • Das IFA Hotel Faro wurde im Juni 2019 renovierungsbedingt geschlossen. Daraus resultiert ein Rück- gang des betrieblichen Ergebnisses auf Konzernebene im Vergleich zum Vorjahr in Höhe von € 3,5 Mio.
  • Das Hotel IFA Interclub Atlantic Hotel wurde am 18. April 2018 veräußert. Daraus resultiert ein Rück- gang des betrieblichen Ergebnisses auf Konzernebene im Vergleich zum Vorjahr in Höhe von € 1,2 Mio.

Bereinigt um die Hotelveräußerungen und -schließungen ist das betriebliche Ergebnis um € 2,2 Mio. gegenüber dem Vorjahr gesunken. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf gestiegene Materialaufwendungen und gesunkene sonstige betriebliche Erträge zurückzuführen.

Die betrieblichen Erträge haben sich im Vergleich zum Vorjahr um € 5,4 Mio. auf € 80,4 Mio. - nahezu aus- schließlich bedingt durch verminderte Umsatzerlöse - reduziert.

Die Verringerung der Umsatzerlöse um insgesamt € 5,0 Mio. ist durch die genannten Hotelveräußerungen, - schließungen und -neueröffnungen in 2018 und 2019 bedingt. Bereinigt um diese Sondereffekte sind die Um- satzerlöse leicht um € 0,1 Mio. gestiegen.

Die Umsatzerlöse unserer Hotelbetriebe in Österreich sind im Berichtsjahr um € 0,1 Mio. gestiegen und betragen € 6,8 Mio. im Jahr 2019 nach € 6,7 Mio. im Jahr 2018.

Unser zurzeit einziger Hotelbetrieb auf Gran Canaria - das IFA Faro Hotel - wurde im Juni 2019 zwecks Reno- vierung geschlossen. Die Umsätze betrugen in 2019 € 5,1 Mio. nach € 11,9 Mio. im Vorjahr.

Die Umsatzerlöse der Hotelbetriebe in Deutschland sind um € 0,1 Mio. im Vorjahresvergleich niedriger und betra- gen € 41,1 Mio. im Jahr 2019 nach € 41,2 Mio. im Vorjahr.

Die Umsatzerlöse der Gesundheitsbetriebe in Deutschland sind um € 0,1 Mio. gegenüber dem Vorjahr gestiegen und betragen € 10,6 Mio. im Jahr 2019 nach € 10,5 Mio. im Vorjahr.

In der Dominikanischen Republik haben wir in 2019 einen Umsatz von € 13,1 Mio. nach € 6,9 Mio. im Vorjahr erzielt. Wie oben dargestellt, sind diese Werte nicht vergleichbar, da sie sich in 2019 auf das neue Hotel und in 2018 auf die alten Hotelanlagen bezieht.

Die betrieblichen Aufwendungen sind im Vorjahresvergleich um € 17,7 Mio. auf € 96,1 Mio. gestiegen. Der An- stieg ist im Wesentlichen auf unser neues Hotel in der Dominikanischen Republik zurückzuführen. Hier stiegen insbesondere die Abschreibungen und der Materialaufwand. Insgesamt sind die betrieblichen Aufwendungen in der Dominikanischen Republik im Vergleich zu Vorjahr um € 22,6 Mio. gestiegen. Die anderen Hotelveräußerun- gen und -schließungen in 2018 und 2019 haben zu einem Rückgang der betrieblichen Aufwendungen von insge- samt € 6,5 Mio. geführt.

Bereinigt um die Sondereffekte wären die betrieblichen Aufwendungen nur um € 1,7 Mio. angestiegen. Dieser Anstieg betrifft im Wesentlichen den Materialaufwand.

Die Materialaufwandsquote bezogen auf die gesamten Umsatzerlöse hat sich im Vorjahresvergleich deutlich um 11,6 %-Punkte verschlechtert. Dies ist im Wesentlichen auf die Eröffnung des neuen Hotels in der Dominikani- schen Republik zurückzuführen. Die Personalaufwandsquote ist um 3,3 %-Punkte gestiegen.

Im Ergebnis ergibt sich ein betriebliches Ergebnis von - € 15,7 Mio. im Berichtsjahr.

Finanzergebnis

Das Finanzergebnis, welches das Ergebnis aus assoziierten Unternehmen, die Finanzerträge und Finanzauf- wendungen umfasst, hat sich im Vorjahresvergleich um € 1,9 Mio. verschlechtert und beträgt - € 1,8 Mio. nach € 0,1 Mio. im Vorjahr.

Der Rückgang resultiert zum einen aus dem Ergebnis aus assoziierten Unternehmen, welches von € 2,3 Mio. im Vorjahr auf € 1,6 Mio. gesunken ist und die Lopesan Hotel Management S.L. betrifft, an der der IFA-Konzern seit dem 2. Januar 2018 mit 24,01 % beteiligt ist.

Zum anderen sind die laufenden Zinsaufwendungen aus den Finanzschulden des IFA-Konzerns von € 2,9 Mio. im Vorjahr auf € 3,9 Mio. im Berichtsjahr gestiegen. Ursächlich dafür ist das neue Bankdarlehen zur teilweisen Finanzierung des Hotelneubaus in der Dominikanischen Republik.

Die Zinserträge sind um € 0,2 Mio. bedingt durch verminderte Zinserträge aus den erworbenen Darlehen gegen Unternehmen aus der Hotelbranche zurückgegangen.

Neutrales Ergebnis

Im neutralen Ergebnis weisen wir Erträge aus der Ausbuchung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten (€ 1,3 Mio.) sowie sonstige Erträge aus der Kaufpreisanpassung der drei in 2017 veräußerten Hotels (€ 0,1 Mio.) aus.

Den neutralen Erträgen stehen neutrale Aufwendungen aus Währungsdifferenzen (€ 8,4 Mio.), Verluste aus An- lagenabgängen (€ 0,7 Mio.), Aufwendungen für Wertberichtigungen auf Forderungen (€ 0,6 Mio.) und Aufwen- dungen für Abfindungen (€ 0,3 Mio.) gegenüber.

Im Vorjahr betraf das neutrale Ergebnis den Ertrag aus der Entkonsolidierung der Interclub Atlantic Hotel S. A. (€ 32,4 Mio.), den Ertrag aus dem Verkauf der Klinikimmobilie Bernsteinklinik in Binz auf Rügen (€ 4,5 Mio.), Erträge aus der Auflösung bzw. Ausbuchung von Wertberichtigungen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten (€ 1,9 Mio.), den Ertrag aus der erstmaligen Bewertung der Lopesan Hotel Management S.L. gemäß der Equity- Methode (€ 1,3 Mio.) und Erträge aus der Währungsumrechnung (€ 0,3 Mio.). Den neutralen Erträgen standen neutrale Aufwendungen aus Garantien im Zusammenhang dem Verkauf der drei Gesellschaften IFA Continental Hotel S.A., IFA Hotel Dunamar S. A. und IFA Beach Hotel S. A. im Jahr 2017 (€ 2,2 Mio.), periodenfremde Bera- tungskosten (€ 0,3 Mio.), Aufwendungen für Abfindungen (€ 0,4 Mio.), Aufwendungen für Wertberichtigungen auf Forderungen (€ 0,3 Mio.) und Verluste aus Anlagenabgängen (€ 0,2 Mio.) gegenüber.

Insgesamt beträgt das neutrale Ergebnis des Geschäftsjahres 2019 - € 8,6 Mio. nach € 37,0 Mio. im Vorjahr.

Vermögenslage Konzern

Die Vermögenslage des Konzerns stellt sich wie folgt dar:

31.12.2019

31.12.2018

Veränderung

Gesamt

Gesamt

Gesamt

€ Mio

%

€ Mio

%

€ Mio

%

Langfristige Vermögenswerte

Immaterielle Vermögenswerte

und Sachanlagen

397,3

59,9

290,7

62,3

106,6

36,7

Anteile an assoziierten Unter-

5,2

0,8

3,6

0,8

1,6

44,4

nehmen

Übrige Finanzanlagen

36,1

5,4

36,1

7,7

0,0

0,0

Latente Steueransprüche

10,2

1,5

9,1

1,9

1,1

12,1

448,8

67,6

339,5

72,7

109,3

32,2

Kurzfristige Vermögenswerte

Vorräte

1,6

0,2

0,7

0,1

0,9

>100

Forderungen und sonstige

33,6

5,1

79,3

17,0

-45,7

-57,6

Vermögenswerte

Liquide Mittel

148,4

22,4

47,0

10,1

101,4

>100

Abgrenzungen

1,1

0,2

0,3

0,1

0,8

>100

Zum Verkauf stehende

29,4

4,5

0,0

0,0

29,4

100,0

Vermögenswerte

214,1

32,4

127,3

27,3

86,8

68,2

Vermögen

662,9

100,0

466,8

100,0

196,1

42,0

Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital

128,4

19,4

51,2

11,0

77,2

>100

Kapitalrücklage

173,8

26,2

51,1

10,9

122,7

>100

Gewinnrücklagen

159,1

24,0

130,5

28,0

28,6

21,9

Übriges Konzernergebnis

14,7

2,2

2,0

0,4

12,7

>100

Konzernergebnis

-23,5

-3,5

37,4

8,0

-60,9

<-100

Anteil anderer Gesellschafter am

15,9

2,3

16,6

3,6

-0,7

-4,2

Eigenkapital

468,4

70,6

288,8

61,9

179,6

62,2

Langfristige Schulden

Finanzschulden

105,7

15,9

129,4

27,7

-23,7

-18,3

Rückstellungen

0,0

0,0

0,3

0,0

-0,3

-100,0

Derivative Finanzinstrumente

2,4

0,4

3,6

0,8

-1,2

-33,3

108,1

16,3

133,3

28,5

-25,2

-18,9

Kurzfristige Schulden

Finanzschulden

46,4

7,0

11,0

2,4

35,4

>100

Übrige Verbindlichkeiten

29,5

4,5

32,0

6,8

- 2,5

-7,8

Derivative Finanzinstrumente

1,5

0,2

1,7

0,4

-0,2

-11,8

Rückstellungen und

Verbindlichkeiten aus zum Verkauf

stehenden Vermögenswerten

9,0

1,4

0,0

0,0

9,0

100,0

86,4

13,1

44,7

9,6

41,7

93,3

Kapital und Schulden

662,9

100,0

466,8

100,0

196,1

42,0

Bilanzstruktur

Die Bilanz des IFA Konzerns ist im Wesentlichen durch Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen und Finanzanlagen sowie Liquide Mittel auf der Aktivseite und Eigenkapital sowie Finanzschulden auf der Passivseite geprägt.

Im Konzernabschluss hat sich die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2019 gegenüber dem Vorjahr deutlich um € 196,1 Mio. auf € 662,9 Mio. erhöht.

Der Neubau des Hotels Lopesan Costa Bávaro in der Dominikanischen Republik hat auf der Aktivseite der Bilanz zu einem weiteren deutlichen Anstieg des Sachanlagevermögens geführt. Finanziert wurde dieser Anstieg durch Mittel aus Eigenkapital (unter anderem aus der im Januar 2019 erfolgten Kapitalerhöhung) sowie durch Fremdfi- nanzierung. Die Kapitalerhöhung hat zu einer deutlichen Erhöhung des Eigenkapitals und zudem zu einer signifi- kanten Steigerung der liquiden Mittel geführt.

Wesentlich für die Vermögenslage des Konzerns ist zudem, dass die Aktiva und Passiva der IFA Hotel Faro Ma- spalomas S. A. aufgrund des erfolgten Verkaufs unter Vollzugsbedingungen, die am 31. Dezember 2019 noch nicht erfüllt waren, als "Zum Verkauf stehende Vermögenswerte" bzw. als "Rückstellungen und Verbindlichkeiten aus zum Verkauf stehenden Vermögenswerten" ausgewiesen werden.

Auf der Aktivseite hat sich das langfristige Vermögen um € 109,3 Mio. und das kurzfristige Vermögen um € 86,8 Mio. erhöht. Auf der Passivseite ist das Eigenkapital um € 179,6 Mio. und die lang- und kurzfristigen Schulden um € 16,5 Mio. gestiegen.

Aktivseite

Die Immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen sind um € 106,6 Mio. erhöht. Der Anstieg betrifft den Neu- bau des Hotels Lopesan Costa Bávaro in der Dominikanischen Republik und die Renovierung des IFA Hotel Faro. Anlagenzugängen (+ € 145,6 Mio.) und positiven Wechselkursdifferenzen (+ € 2,7 Mio.) stehen planmäßige Abschreibungen (- € 17,7 Mio.), Anlagenabgänge (- € 1,0 Mio.) und die Umgliederung in "Zum Verkauf stehende Vermögenswerte" (- € 23,0 Mio.) gegenüber.

Die Anteile an assoziierten Unternehmen sind aufgrund des in 2019 erfassten anteiligen Ergebnisses der Lo- pesan Hotel Management S.L. in Höhe von € 1,6 Mio. entsprechend gestiegen. Die übrigen Finanzanlagen sind im Vorjahresvergleich unverändert.

Die latenten Steueransprüche sind im Vorjahresvergleich um € 1,1 Mio. gestiegen. Dieser Anstieg resultiert überwiegend daraus, dass die latenten Steuern der IFA Hotel Faro Maspalomas S. A., welche im Vorjahresaus- weis mit einem negativen Wert in den aktiven latenten Steuern saldiert waren, in die "Zum Verkauf stehende Vermögenswerte" umgegliedert wurden.

Die kurzfristigen Vermögenswerte sind um € 86,8 Mio. auf € 214,1 Mio. gestiegen. Die Steigerung betrifft im We- sentlichen die Liquiden Mittel (+ € 101,4 Mio.), welche überwiegend aus der Kapitalerhöhung resultieren sowie die zum Verkauf stehenden Vermögenswerte (+ € 29,4 Mio.), die IFA Hotel Faro Maspalomas S.A. betreffen. Gegenläufig haben sich die Forderungen und sonstigen Vermögenswerte (- € 45,7 Mio.) vermindert.

Die Verminderung der Forderungen und sonstigen Vermögenswerte ist überwiegend auf einen Rückgang der kurzfristigen Geldanlagen (- € 27,0 Mio.) und geringere Ertragsteuerforderungen insbesondere in Spanien infolge von erstatteten Steuervorauszahlungen (- € 22,7 Mio.) zurückzuführen. Gegenläufig haben sich die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um + € 3,2 Mio. erhöht.

Die Liquiden Mittel werden im Wesentlichen von der IFA H&T (€ 68,6 Mio.), unseren spanischen Gesellschaften (€ 45,3 Mio.), von der IFA Insel Ferien Anlagen GmbH & Co. KG (€ 26,3 Mio.) und unseren Betrieben in der Do- minikanischen Republik (€ 6,7 Mio.) gehalten.

Die IFA Insel Ferien Anlagen GmbH & Co. KG hat die Liquiden Mittel teilweise aufgrund der Darlehensbestim- mungen zum Konsortialkredit zu Tilgungszwecken vorzuhalten.

Passivseite

Die Erhöhung des Eigenkapitals um € 179,6 Mio. resultiert im Wesentlichen aus der Kapitalerhöhung (+ € 199,9 Mio.) und den erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten Erträgen und Aufwendungen (+ € 12,8 Mio.). Gegenläufig haben insbesondere das negative Konzernergebnis (- € 26,8 Mio.) und die Dividende der IFA HOTEL & TOURISTIK AG für das Jahr 2018 (- € 6,3 Mio.) das Eigenkapital vermindert. Die Eigenkapitalquote ist auf 70,6 % nach 61,9 % im Vorjahr gestiegen.

Die lang- und kurzfristigen Schulden sind im Vorjahresvergleich um € 16,5 Mio. gestiegen. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf den Anstieg der Finanzschulden zurückzuführen. Diese haben sich um € 11,7 Mio. erhöht, da die weitere Aufnahme des Darlehens im Zusammenhang mit dem Bau des Hotels Lopesan Costa Bávaro in der Dominikanischen Republik (+ € 27,6 Mio.) die planmäßige Tilgung der anderen Finanzschulden überstieg.

Der Anstieg betrifft weiterhin die Rückstellungen und Verbindlichkeiten aus zum Verkauf stehenden Vermögens- werten, die die IFA Hotel Faro Maspalomas S. A. betreffen. Die übrigen Positionen der lang- und kurzfristigen Schulden haben sich nur unwesentlich geändert.

Die Nettofinanzschulden (Finanzschulden abzüglich Liquider Mittel und Festgeldanlagen) betragen zum 31. De- zember 2019 € 3,7 Mio. nach € 66,4 Mio. im Vorjahr.

Die kurzfristigen und langfristigen Schulden aus derivativen Finanzinstrumenten sind aufgrund gesunkener negativer Marktwerte um € 1,4 Mio. zurückgegangen.

Konzern-Cashflow

Die detaillierte Kapitalflussrechnung ist im Konzernabschluss dargestellt.

Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit des Konzerns beträgt im Geschäftsjahr 2019 € 20,2 Mio. nach

  • € 3,0 Mio. im Vorjahr. Wesentliche Ursache für den positiven Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit sind Erstattungen von in Spanien geleisteten Steuervorauszahlungen (€ 23,1 Mio.). Die übrigen Veränderungen sind im Wesentlichen stichtagsbedingt.

Der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit von € 117,6 Mio. (Vorjahr: € 56,9 Mio.) resultiert im Wesentlichen aus den Auszahlungen für die Investitionen in das Neubauprojekt in der Dominikanischen Republik von € 130,5 Mio. (Vorjahr: € 120,4 Mio.), für Investitionen im Rahmen der umfassenden Renovierung des IFA Hotel Faro (€ 12,4 Mio.; Vorjahr: € 0,0 Mio.) und für laufende Investitionen (€ 2,1 Mio.; Vorjahr: € 2,0 Mio.).

Dem gegenüber stehen Einzahlungen aus Festgeldanlagen (€ 27,0 Mio.) und Einzahlungen aus dem Verkauf von Sachanlagen (€ 0,4 Mio.).

Aus der Finanzierungstätigkeit resultiert ein Mittelzufluss in Höhe von € 206,6 Mio. (Vorjahr: € 50,9 Mio.). Der Mittelzufluss betrifft im Wesentlichen die im Januar 2019 erfolgte Kapitalerhöhung sowie Zuflüsse aus der Auf- nahme von Finanzkrediten, die Tilgungen von Finanzkrediten und Gewinnausschüttungen an die Aktionäre der IFA H&T und Minderheitsgesellschafter. Im Berichtsjahr wie im Vorjahr übersteigen die Neuaufnahmen von Fi- nanzkrediten die Tilgungen.

Insgesamt stieg der Finanzmittelbestand aus der operativen Geschäftstätigkeit, der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit um € 109,2 Mio. Des Weiteren hat sich der Finanzmittelbestand durch wechselkursbeding- te Änderungen (- € 0,1 Mio.) und die Umgliederung in zum Verkauf stehend (- € 7,7 Mio.), welche die IFA Hotel Faro Maspalomas S. A. betreffen, verändert. Der Finanzmittelbestand beträgt zum 31. Dezember 2019 € 148,4 Mio.

Finanzierungsmaßnahmen

Die Konzernschulden betrugen zum 31. Dezember 2019 € 194,5 Mio. nach € 178,0 Mio. im Vorjahr.

Die Finanzschulden gegenüber Kreditinstituten sind gegenüber dem Vorjahr um € 11,7 Mio. gestiegen. Der An- stieg betrifft im Wesentlichen den Saldo aus der Aufnahme und Tilgung von Finanzkrediten. Die Aufnahmen von

  • 25,8 Mio. betreffen die Darlehensaufnahme für das Neubauprojekt in der Dominikanischen Republik. Die Til- gungen von € 12,9 Mio. betreffen überwiegend Darlehen der IFA Insel KG und der spanischen Hotelgesellschaf- ten. Die übrigen Veränderungen der Finanzschulden betreffen Währungsdifferenzen (+ € 1,8 Mio.), die zahlungs- unwirksame Erfassung von Leasingverbindlichkeiten (+ € 0,3 Mio.) und die Umgliederungen in zum Verkauf ste- hend (- € 3,6 Mio.).

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der IFA Hotel & Touristik AG (HGB)

Ertragslage IFA Hotel & Touristik AG

Die Ertragslage IFA Hotel & Touristik AG stellt sich zu internen Steuerungszwecken wie folgt dar:

2019

2018

Veränderung

T€

%

T€

%

T€

%

Beteiligungserträge

9.206

79,4

9.773

82,0

-567

-5,8

Erträge aus Kostenumlagen

2.370

20,4

2.152

18,0

218

10,1

sonstige betriebliche Erträge

18

0,2

0

0,0

18

100,0

betriebliche Erträge ge-

11.594

100,0

11.925

100,0

-331

-2,8

samt

Personalaufwand

544

4,7

559

4,7

-15

-2,7

Abschreibungen

4

0,0

5

0,0

-1

-20,0

sonstige betriebliche Auf-

1.822

16,7

1.787

15,0

35

2,0

wendungen

betriebliche Aufwendun-

2.370

21,4

2.351

19,7

19

0,8

gen gesamt

betriebliches Ergebnis

9.224

78,6

9.574

80,3

-350

-3,7

Finanzergebnis

1.125

9,7

485

4,1

640

>100

neutrales Ergebnis

52

1,4

-972

-8,2

1.024

<-100

Ergebnis vor Ertragsteuern

10.401

89,7

9.087

76,2

1.314

14,5

Ertragsteuern

828

7,1

1.714

14,4

-886

-51,7

Jahresergebnis

9.573

82,6

7.373

61,8

2.200

29,8

Die Ertragslage der IFA Hotel & Touristik AG ist entsprechend ihrer Funktion als geschäftsführende Holding der IFA-Gruppe durch Erträge und Aufwendungen im Zusammenhang mit den Beteiligungsgesellschaften geprägt. Folgerichtig hängt das jeweilige Jahresergebnis der AG im Wesentlichen vom Ausschüttungsverhalten der Toch- tergesellschaften ab.

Im Berichtsjahr wurden Beteiligungserträge von der IFA Insel Ferienanlagen GmbH & Co. KG in Höhe von T€ 9.206 (Vorjahr: T€ 5.936) vereinnahmt. Im Vorjahr wurden zudem Beteiligungserträge von der IFA Canarias S.L. in Höhe von T€ 3.837 erfasst.

Das Jahresergebnis der H&T ist bedingt durch die Beteiligungserträge mit T€ 9.573 (Vorjahr: T€ 7.373) positiv.

Betriebliches Ergebnis

Die betrieblichen Erträge betragen T€ 11.594 und bestehen aus Beteiligungserträgen von T€ 9.206, Erträgen aus Kostenumlagen von T€ 2.370 und sonstigen betrieblichen Erträgen von T€ 18.

Im Vorjahr wurden Beteiligungserträge von T€ 9.773 und Erträge aus Kostenumlagen von T€ 2.152 ausgewiesen.

Die betrieblichen Aufwendungen betragen im Berichtsjahr T€ 2.370 nach T€ 2.351 im Vorjahr und bewegen sich damit auf dem Vorjahresniveau.

Finanzergebnis

Das Finanzergebnis beträgt T€ 1.125 nach T€ 485 im Vorjahr. Ursächlich für die Verbesserung sind gestiegene Zinserträge von verbundenen Unternehmen.

Neutrales Ergebnis

Das neutrale Ergebnis beträgt T€ 52 nach - T€ 972 im Vorjahr und betrifft ausschließlich Erträge und Aufwendun- gen aus der Währungsumrechnung.

Im Vorjahr betraf das neutrale Ergebnis die Kosten der im Januar 2019 erfolgten Kapitalerhöhung (T€ 1.264), Erträge aus der Währungsumrechnung (T€ 188) und Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (T€ 104).

Ertragsteuern

Die Verminderung des Ertragsteueraufwands um T€ 886 betrifft die Körperschaftsteuer des laufenden Jahres (T€ 697) und für Vorjahre (T€ 189).

Jahresergebnis

Unter Berücksichtigung der Ertragsteuern ergibt sich ein Jahresüberschuss in Höhe von T€ 9.573 nach T€ 7.373 im Vorjahr.

Vermögenslage IFA Hotel & Touristik AG

Die Vermögenslage der IFA Hotel & Touristik AG stellt sich wie folgt dar:

31.12.2019

31.12.2018

Veränderung

Gesamt

Gesamt

Gesamt

T€

%

T€

%

T€

%

Anlagevermögen

Immaterielle Vermögensgegen-

stände und Sachanlagen

16

0,0

15

0,0

1

6,7

Finanzanlagen

214.736

68,1

79.238

67,0

135.498

>100

214.752

68,1

79.253

67,0

135.499

>100

Umlaufvermögen + ARAP

Forderungen

31.976

10,1

34.437

29,2

-2.461

-7,2

Liquide Mittel

68.574

21,8

4.491

3,8

64.083

>100

Abgrenzungen

3

0,0

50

0,0

-47

-94,0

100.553

31,9

38.978

33,0

61.575

>100

Vermögen

315.305

100,0

118.231

100,0

197.074

>100

Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital

128.385

40,7

51.179

43,3

77.206

>100

Kapitalrücklagen

175.050

55,5

52.389

44,3

122.661

>100

Gewinnrücklagen

1.527

0,5

102

0,1

1.425

>100

Bilanzgewinn

9.573

3,0

7.373

6,2

2.200

29,8

314.535

99,8

111.043

93,9

203.492

>100

Fremdkapital

Rückstellungen

691

0,2

1.227

1,0

-536

-43,7

Verbindlichkeiten

79

0,0

5.961

5,1

-5.882

-98,7

770

0,2

7.188

6,1

-6.418

-89,3

Kapital

315.305

100,0

118.231

100,0

197.074

>100

Bilanzstruktur

Die Bilanzstruktur ist wie im Vorjahr geprägt durch die Holdingfunktion der Gesellschaft und enthält auf der Aktiv- seite im Wesentlichen Finanzanlagen, Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Liquide Mittel sowie auf der Passivseite neben dem Eigenkapital sonstige Rückstellungen und sonstige Verbindlichkeiten.

Die Bilanzsumme ist im Vergleich zum Vorjahr um T€ 197.074 gestiegen. Wesentliche Ursache dafür ist die im Januar 2019 erfolgte Kapitalerhöhung in Höhe von T€ 199.881.

Aktivseite

Auf der Aktivseite ist das Finanzanlagevermögen gegenüber dem Vorjahr um T€ 135.498 gestiegen. Dieser An- stieg betrifft Ausleihungen an die IFA Canarias, welche aufgrund der teilweisen Weiterleitung der liquiden Mittel aus der Kapitalerhöhung zur Finanzierung des Hotelbaus in der Dominikanischen Republik resultieren.

Im Bereich des Umlaufvermögens sind die Liquiden Mittel um T€ 64.083 erhöht. Diese Erhöhung ist ebenfalls auf die Kapitalerhöhung zurückzuführen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind um T€ 2.431 zu-

rückgegangen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen überwiegend gegen die IFA Cana- rias S.L. und die IFA Insel Ferienanlagen GmbH & Co. KG.

Passivseite

Das Eigenkapital ist um T€ 203.492 gestiegen. Neben dem Zugang aus der Kapitalerhöhung (+ T€ 199.881) betrifft die Veränderung das positive Jahresergebnis (+ T€ 9.573), die Dividendenausschüttung in 2019 für das Jahr 2018 (- T€ 5.926) sowie den Rückkauf eigener Aktien (- T€ 36).

Die Eigenkapitalquote beträgt zum 31. Dezember 2019 99,8 % nach 93,9 % im Vorjahr.

Die Rückstellungen sind um T€ 536 vermindert. Der Rückgang betrifft die Rückstellungen für Ertragsteuern (- T€ 262) sowie die sonstigen Rückstelllungen (- T€ 274). Die sonstigen Rückstellungen bestehen im Wesentli- chen aus Rückstellungen für noch erwartete Rechnungen.

Die Verbindlichkeiten sind um T€ 5.882 zurückgegangen. Der Rückgang betrifft im Wesentlichen Verbindlichkei- ten gegenüber verbundenen Unternehmen.

Ergebnisverwendung

Zum 31. Dezember 2019 weist die IFA Hotel & Touristik AG einen Jahresüberschuss von € 9,6 Mio. (Vorjahr:

  • 7,4 Mio.) und einen Bilanzgewinn von € 9,6 Mio. aus (Vorjahr: € 7,4 Mio.). Aufgrund der aktuellen Situation von Hotelschließungen im Zusammenhang mit derCorona-Pandemie schlägt der Vorstand der Hauptversammlung vor, für das Geschäftsjahr 2019 keine Dividendenausschüttung zu beschließen, sondern den Bilanzgewinn voll- ständig in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen. Die einbehaltenen Mittel sollen der Absicherung des Be- triebs der IFA dienen. Eine Beschlussfassung des Aufsichtsrats über den Verwendungsvorschlag wird in der Bilanzsitzung am 7. Mai 2020 erfolgen.

Prognose

Gesamtwirtschaftliche Situation

Die Coronakrise wird zu einem starken Rückgang des weltweiten Wirtschaftswachstums in 2020 führen. Der Internationale Währungsfonds (IWF) geht in seinem im April veröffentlichten Bericht zur voraussichtlichen Ent- wicklung der Weltwirtschaft (World Economic Outlook, April 2020) von einer globalen Rezession aus. So wird die Welt-Konjunktur nach Einschätzung des IWF in 2020 um 3,0 % zurückgehen, wobei in der zweiten Jahreshälfte eine allmähliche Erholung einsetzen wird.

Marktentwicklung in der Tourismusbranche

Die Coronakrise stellt die Tourismusbranche vor große Herausforderungen. In vielen Ländern wurden bereits die touristischen Aktivitäten behördlich untersagt, so auch in Deutschland (Vereinbarung zwischen Bundesregierung und den Bundesländern: "Leitlinien zum Kampf gegen die Corona-Epidemie" vom 16. März 2020), Österreich, Spanien und der Dominikanischen Republik. Vor dem Ausbruch der Coronakrise ging die UNWTO noch von einem weltweiten Wachstum der Tourismusbranche von 3 - 4 % aus (UNWTO: Tourism Barometer, Volume 18, Issue 1, Januar 2020). Seit der zunehmenden weltweiten Verbreitung des Coronavirus sind für die Tourismus-

branche weltweit starke negative Folgen zu spüren. Wir müssen zum aktuellen Zeitpunkt davon ausgehen, dass

sich die Auswirkungen auf die Tourismusbranche zunächst weiter verschärfen werden.

Entwicklung der Ertrags- und Finanzlage der IFA und Gesamtaussage zur voraussichtlichen Entwicklung

Aufgrund der Coronavirus-Krise ist eine Prognose der IFA-Entwicklung mit vielen Unsicherheiten behaftet, wes- halb wir auf eine detaillierte Prognosedarstellung für das Geschäftsjahr 2020 verzichten. Für 2020 gehen wir mit Blick auf die aktuellen behördlichen Untersagungen von touristischen Aktivitäten davon aus, dass die Belegung insbesondere in der ersten Jahreshälfte zurückgehen wird. Unter der Voraussetzung, dass die behördlichen Schließungen im zweiten Quartal wieder nach und nach unter den dann jeweils geltenden Hygieneauflagen und Abstandsregeln aufgehoben werden, erwarten wir, dass sich die Belegungszahlen bis zum Ende des Geschäfts- jahres langsam erholen werden. Aufgrund der räumlichen Nähe erwarten wir, dass diese Erholung in unseren deutschen Betrieben früher als in Spanien und in der Dominikanischen Republik eintreten wird, wir müssen je- doch die Entwicklung abwarten.

Für IFA wird diese Entwicklung negative Auswirkungen haben. Neben den Belegungszahlen wird auch das berei- nigte Konzern-EBITDA deutlich rückläufig sein, ebenso die bereinigte Konzern-EBITDA-Marge. Als wesentlichen zu bereinigenden Sondereffekt erwarten wir den Erfolg aus dem Verkauf des Hotels IFA Faro. Gleichzeitig wer- den die Umsatzerlöse pro belegtem Zimmer sinken. Die Kundenzufriedenheit erwarten wir weiterhin auf dem Niveau des Vorjahres.

Wir erwarten, dass das Jahresergebnis 2020 der IFA Hotel & Touristik AG als Obergesellschaft des Konzerns, welches naturgemäß im Wesentlichen von den Gewinnausschüttungen aus Beteiligungsgesellschaften abhängig ist, rückläufig sein wird, da diese Gewinnausschüttungen in 2020 voraussichtlich geringer als im Vorjahr sein werden.

Die Nettofinanzschulden des Konzerns beliefen sich am Bilanzstichtag auf € 3,7 Mio. nach € 66,4 Mio. im Vorjahr (- € 62,7 Mio.). Damit ist unsere Prognose einer deutlichen Verschlechterung der Nettofinanzschulden nicht ein- getreten. Die Entwicklung resultiert im Wesentlichen aus einem starken Anstieg der liquiden Mittel (+ € 101,4 Mio.) bei einem gleichzeitigen unterproportionalen Anstieg der Bruttofinanzschulden (+ € 11,7 Mio.) und einem Rückgang der kurzfristigen Festgeldanlagen (- € 27,0 Mio.). In 2020 hätten die Maßnahmen unseres veröffent- lichten Investitionsplans zu weiteren hohen Investitionen in das Anlagevermögen geführt. Gegenläufig werden sich die Tilgungsleistungen der Finanzschulden positiv auswirken. Insgesamt hätten wir eine deutliche Ver- schlechterung der Netto-Verschuldung erwartet. Die Maßnahmen des veröffentlichten Investitionsplans sind vor- erst gestoppt. Weitere Investitionen insbesondere in der Dominikanischen Republik werden nur nach eingehen- der Prüfung der Liquiditätsplanung und unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Coronapandemie weiter vorangetrieben. Vor dem Hintergrund der Coronapandemie ist eine weiterführende Prognose nicht möglich.

Auf größere Modernisierungsmaßnahmen werden wir in 2020 voraussichtlich verzichten. Soweit bereits Maß- nahmen begonnen wurden, wird im Einzelfall entschieden, inwiefern ein Abbruch sinnvoll ist.

Im August 2018 hat die IFA Hotel Lloret de Mar S.A., Lloret de Mar, Spanien, ein Darlehen über US$ 110.000.000 bei der CaixaBank S.A. aufgenommen, für welches sich die IFA Hotel & Touristik AG verbürgt hat. Der Zweck des Darlehens ist der Bau und die Ausstattung des neuen Hotels Lopesan Costa Bávaro in der Dominikanischen Republik. Die Darlehenssumme beträgt bis zu US$ 110.000.000. Zum 31. Dezember 2019 valutierte das Darle- hen mit € 98,1 Mio. (Vorjahr: € 70,5 Mio.).

Zum 31. Dezember 2019 wurde der Kreditbetrag vollständig abgerufen. Der Zeitraum ab Einrichtung des Darle- hens bis zum 31. Dezember 2019 wird als tilgungsfreie Zeit festgelegt. Danach ist das Darlehen in ansteigenden Halbjahresraten bis zum 30. Juni 2027 zu tilgen. Das Darlehen ist variabel auf Basis des 6-Monats-Libor verzins- lich.

Aufgrund verschiedener, dem Markt und dem Unternehmen eigener, aber auch allgemeiner Ungewissheiten besteht die Möglichkeit, dass die von uns angenommenen Erwartungen von den tatsächlich eintretenden Ergeb- nissen abweichen. Detaillierte Informationen zu diesen Ungewissheiten entnehmen Sie bitte dem folgenden Kapi- tel "Risiko- und Chancenbericht". Sollten sich eines oder mehrere der hier angesprochenen Risiken oder Unge- wissheiten realisieren oder sollte sich erweisen, dass die zugrunde liegenden Annahmen nicht korrekt waren, können die tatsächlichen Ergebnisse sowohl positiv als auch negativ wesentlich von denjenigen Ergebnissen abweichen, die in der zukunftsgerichteten Aussage als erwartet oder geschätzte Ergebnisse genannt worden sind.

Risiko- und Chancenbericht

Der IFA-Konzern konzentriert sich auf die Bewirtschaftung und Vermarktung von Ferienhotels und Ferienclubs, bewirtschaftet aber auch drei Betriebe im Bereich Gesundheit und Rehabilitation an den Standorten Fehmarn und Usedom. Seit September 2016 ist IFA auch im Timesharing-Geschäft vertreten. Je nach Art des Geschäfts ber- gen das operative Geschäft sowie die finanziellen Aktivitäten jeweils eigene inhärente Risiken. Dabei können Risiken sowohl aus eigenem unternehmerischem Handeln resultieren als auch durch externe Faktoren bedingt sein. Zur Erkennung und aktiven Steuerung der Risiken ist ein konzernweites Risikomanagementsystem einge- richtet. Die Chancen- und Risikoberichterstattung betrifft über die Gesellschafterstellung indirekt auch die IFA Hotel & Touristik AG.

Risikomanagement

Das Risikomanagement hat den Zweck, Risiken frühzeitig zu erkennen, sie zu bewerten und so weit zu begren- zen, dass der wirtschaftliche Nutzen überwiegt. Der Vorstand hat dafür gemäß §§ 93 Abs. 1 i. V. m. 91 Abs. 2 AktG geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit die den Fortbestand der Gesellschaft und des IFA-Konzerns gefährdenden Entwicklungen früh erkannt werden.

Gemäß § 317 Abs. 4 HGB wird das Risikofrüherkennungssystem der H&T im Rahmen der Abschlussprüfung von dem Abschlussprüfer geprüft.

Als risikomanagementrelevante Vorgabe wurde von der IFA Hotel & Touristik AG ein Risikohandbuch entwickelt und an die leitenden Mitarbeiter der IFA Hotel & Touristik AG sowie an die Hoteldirektoren verteilt. Das Risiko- handbuch untergliedert sich im Wesentlichen in die Elemente Risikoidentifizierung und -kategorisierung, Risiko- kommunikation, Risikoanalyse / Risikoquantifizierung, Risikoaggregation (Bewertung) und Risikobewältigung einschließlich der Verantwortung und Berichtssysteme.

Die Zusammenfassung der Risikoidentifizierung und deren Dokumentation erfolgen jeweils quartalsweise inner- halb der Vorstandsbereiche Finanzen, Controlling, Operations, Marketing / Vertrieb und gesondert für den Ge- sundheitsbereich über entsprechende Risikobeurteilungen.

Wesentliche Risiken werden im Rahmen der Quartalsberichterstattung insbesondere im Bereich "Operations" durch die zuständigen Hoteldirektoren als Risikomanagementverantwortliche in den Tochtergesellschaften identi- fiziert, analysiert und bewertet. Deren Tätigkeit wird vom Risikomanagement-Beauftragten der IFA Hotel & Touris- tik AG koordiniert und unterstützt. Die wesentlichen Chancen und Risiken der IFA Hotel & Touristik AG werden im Rahmen der quartalsweisen Berichtspflicht an den Risikomanagement-Beauftragten kommuniziert. Die quartals- weise Berichterstattung erfolgt über die Hoteldirektoren der Tochtergesellschaften an den Vorstand und den Risi- komanagement-Beauftragten. Der Prozess wird vom Risikoprüfungsausschuss des Aufsichtsrates überwacht. Um den Erfolg des Konzerns zu sichern, werden die Steuerungs- und Risikokontrollinstrumente den sich ändernden Marktanforderungen angepasst.

Krisenmanagement wird vom Vorstand der H&T und im Konzern sowohl als Krisenbewältigung als auch als Chance zu einer positiven und nachhaltigen Veränderung im Konzern gesehen.

Früherkennungssystem

Mit Hilfe von Kennzahlen und Indikatoren überwachen wir bestimmte Risikofelder. Die quartalsweise Berichter- stattung gewährleistet, dass Risiken frühzeitig erkannt und sofort an die zuständigen Entscheidungsträger weiter- geleitet werden.

Risikotransfer

Für mögliche Schadens- und Haftungsfälle wurden Haftpflicht- und Sachversicherungen abgeschlossen, die re- gelmäßig überprüft und ggf. angepasst werden.

Beschreibung der Risiken

Die Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit eines Risikos erfolgt auf Konzernebene nach folgenden Kriterien:

Unwahrscheinlich

Eintrittswahrscheinlichkeit innerhalb eines Jahres < 25 %

Möglich

Eintrittswahrscheinlichkeit innerhalb eines Jahres 25 - 50 %

Wahrscheinlich

Eintrittswahrscheinlichkeit innerhalb eines Jahres > 50 %

Die Bewertung der möglichen finanziellen Auswirkungen erfolgt auf Konzernebene anhand der quantitativ be- stimmten Merkmale unter Berücksichtigung des im Konzern ermittelten EBITDA:

Unbedeutend

< € 0,5 Mio.

Bedeutend

€ 0,5 bis 1,5 Mio.

Schwer

> € 1,5 Mio.

Die Veränderung der Risikolage im Vergleich zum Vorjahr wird wie folgt dargestellt:

Risikolage hat sich entspannt

Risikolage hat sich verschärft

gleichgebliebene Risikolage

Sollten sich eines oder mehrere Risiken oder Ungewissheiten realisieren oder sollte sich erweisen, dass die zu- grunde liegenden Annahmen nicht korrekt waren, können die tatsächlichen Ergebnisse sowohl positiv als auch negativ wesentlich von den Annahmen unserer Planung abweichen.

Folgende Tabelle stellt die Gesamtrisikosituation der Gesellschaft und des IFA-Konzerns zum Berichtszeitpunkt dar:

Zum 31.12.2019

Eintritts-

Potenzielle

fi-

Veränderungen

wahrscheinlichkeit

nanzielle

Aus-

der Risikolage

wirkungen

zum Vorjahr

1. Finanzstrukturrisiken

Covenants

(Einhaltung

eingetreten

unbedeutend

vertraglicher

Regelun-

gen)

2.

Zinsänderungsrisiko

Unwahrscheinlich

unbedeutend

3.

Wettbewerbsrisiken der Gesundheitsbe-

Möglich

unbedeutend

triebe

4.

Währungsrisiko

Unwahrscheinlich

unbedeutend

5. Steuerrisiken

a.

Dominikanische Republik

Möglich

unbedeutend

b.

Deutschland

Umsatz-

unwahrscheinlich

schwer

steuer

6. Allgemeines Marktrisiko

a.

Nachfrageschwankungen

unwahrscheinlich

schwer

hier speziell Wegfall

"Nordafrikaeffekt"

b.

Konjunktur

möglich

unbedeutend

c.

Sonstige branchenbezo-

unwahrscheinlich

bedeutend

gene Risiken

7. Risiken bei Personalkosten

hier speziell Mindestlohn

unwahrscheinlich

unbedeutend

in Deutschland

8.

Risiken aus dem Personalbereich

wahrscheinlich

bedeutend

9.

Risiken aus Desinvestitionen

unwahrscheinlich

unbedeutend

10.

Risiken aus dem Zustand der Produkti-

möglich

schwer

onsanlagen

11.

Vertriebsrisiken

unwahrscheinlich

unbedeutend

12. Risiken und Chancen aus neuen Ge- schäftsfeldern (Anfi)

a.

Beteiligungsverlust

unwahrscheinlich

unbedeutend

b.

Reputationsverlust

möglich

bedeutend

c.

Prozessrisiken

unwahrscheinlich

unbedeutend

13.

Risiken und Chancen aus Immobiliendar-

unwahrscheinlich

schwer

lehen

14.

Sonstige Risiken

möglich

unbedeutend

15.

Coronavirus

eingetreten

schwer

Die Risiken 1 bis 14 stellen die Risikolage der Gesellschaft und des Konzerns vor Berücksichtigung von mögli- chen Auswirkungen der Coronapandemie dar. Deren Auswirkungen insbesondere auf die Marktrisiken werden unter Punkt 15 dargestellt.

Im Einzelnen stellen sich die Risiken und Chancen wie folgt dar:

1. Finanzstrukturrisiken

In dem für unseren Konzern in 2008 unter dem Dach der IFA Insel Ferien Anlagen GmbH & Co. KG geschlosse- nen Finanzierungsvertrag sind Kreditklauseln enthalten. Diese sogenannten Covenants beziehen sich für den IFA-Konzern einerseits auf das Verhältnis der Finanzschulden zum Marktwert der Vermögenswerte (Loan to Value = LTV) und andererseits auf die Fähigkeit der IFA Insel Ferien Anlagen GmbH & Co. KG, ihre Zins- und Tilgungsraten aus dem verfügbaren Cashflow bedienen zu können. Die auf Gran Canaria bestehenden Darlehen waren zum 31. Dezember 2019 zum Teil mit einer Covenant in Bezug auf die Eigenkapitalquote und das Verhält- nis von EBITDA zum Schuldendienst versehen. Seit März 2020 bestehen diese Darlehen nicht weiter, so dass hier kein Risiko mehr besteht. Der Vorstand überwacht die Einhaltung der Covenants laufend unterjährig.

Per 31. Dezember 2019 lag ein Bruch der Covenants im Zusammenhang mit dem Darlehen der IFA Insel Ferien Anlagen GmbH & Co. KG vor. Die nicht erfüllte Vorgabe besagt, dass der Quotient aus dem verfügbaren Cash- flow (EBITDA zuzüglich / abzüglich Veränderungen des Working Capitals, abzüglich Investitionen ins Anlagever- mögen, abzüglich gezahlter Steuern, zuzüglich / abzüglich zahlungsunwirksamer Transaktionen) des abgelaufe- nen Geschäftsjahres und dem geleisteten Kapitaldienst des abgelaufenen Geschäftsjahres gegenüber dem Ban- kenkonsortium mindestens den Wert 1,1 aufweist. Es wurde ein Wert von 0,59 erzielt und die Vorgabe somit nicht erfüllt. Dadurch bestand das Risiko, dass das Bankenkonsortium das Darlehen fällig stellen könnte. Das Darlehen valutierte zum 31. Dezember 2019 mit € 31,9 Mio. zuzüglich € 0,1 Mio. Zinsen. Die im März 2020 fälligen Tilgun- gen (€ 4,6 Mio.), Zinsen (€ 0,1 Mio.) und SWAP-Zahlungen (€ 0,4 Mio.) wurden ordnungsgemäß beglichen, so dass das Darlehen zum 31. März 2020 mit € 27,3 Mio. valutierte. Die IFA Insel Ferien Anlagen GmbH & Co. KG verfügt über ein mit dem Bankenkonsortium vertraglich festgelegtes Rücklagenkonto (€ 3,9 Mio.), von welchem im Falle einer Zahlungsunfähigkeit Tilgungen und Zinsen zu begleichen wären. Die Banco Santander hat sich in einer Absichtserklärung dazu bereit erklärt, Verhandlungen für die Umstrukturierung der genannten Schuld über ein neues Finanzgeschäft mit dem Ziel aufzunehmen, die Nichteinhaltung der Finanzkennzahl zu heilen und alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die gegenwärtigen Verbindlichkeiten - sowohl die Finanzschulden als auch den Zinsswap - mit allen vereinbarten Merkmalen und finanziellen Bedingungen in ein anderes, bilaterales Finanzierungsgeschäft umzustrukturieren, dessen Bedingungen und Merkmale identisch sind. Es verbleibt ein Risiko bezüglich der Kosten der Anschlussfinanzierung, das wir als unbedeutend einschätzen.

2. Zinsänderungsrisiko

Da sich unser Konzern teilweise mit variabel verzinslichen Krediten fremdfinanziert hat, haben wir eine Zinssiche- rungsstrategie entwickelt, nach der für diese Teile der Finanzierung Zinssicherungsgeschäfte abgeschlossen sind. Der variabel verzinsliche Konsortialkredit ist zu 87 % mit Zinsswaps (Payer-Swaps) abgesichert, wonach variable in feste Zinsen getauscht werden.

3. Wettbewerbsrisiken der Gesundheitsbetriebe

Für unsere Gesundheitsbetriebe gilt unverändert, dass wir mit nur drei operativen Häusern lediglich eine Nische im Markt besetzen, der von Wettbewerb und Verdrängungsprozessen gekennzeichnet ist. In der Südstrandklinik sind wir insbesondere auf einen einzelnen Versorgungsdienstleister angewiesen.

Bei der Beurteilung dieses Risikos stellen wir nicht auf das Desinvestitionsrisiko, sondern auf das Verlustrisiko bei ungenügendem Umsatz ab. Insgesamt sehen wir derzeit keine signifikanten, negativen Entwicklungen.

4. Währungsrisiko

Die Währungsrisiken für den Betrieb unserer einzigen Hotelanlage außerhalb des Euroraums in der Dominikani- schen Republik beurteilen wir als unwahrscheinlich und unbedeutend, da die laufenden Zahlungen in US-Dollar erfolgen (Natural Hedge).

  1. Steuerrisiken
    1. Die H&T und derIFA-Konzern sind aufgrund unterschiedlicher Steuerregime im In- und Ausland ver- schiedenen steuerlichen Risiken ausgesetzt. Wir begegnen diesem Risiko durch Einschaltung externer Steuersachverständiger. Nach wie vor besteht in der Dominikanischen Republik aufgrund abweichender Auffassungen hinsichtlich der Höhe des Ansatzes von Verrechnungspreisen das Risiko, Steuernachzah- lungen leisten zu müssen. Dementsprechend existiert ein Risiko.
    2. Deutsche Umsatzsteuer auf Logisumsätze: Sollte sich der Deutsche Bundestag dafür entscheiden, den Umsatzsteuersatz auf Logisumsätze wieder anzuheben, könnte dies negative Auswirkungen auf das Konzernergebnis haben, da die Erhöhung der Umsatzsteuer wahrscheinlich nicht eins zu eins an die Kunden weitergegeben werden kann. Der Eintritt des Risikos wird für das laufende Jahr 2020 als un- wahrscheinlich eingeschätzt bei schweren Auswirkungen.
  2. Allgemeines Marktrisiko

Hinweis: Hier wird die Risikolage der Gesellschaft und des Konzerns vor Berücksichtigung von möglichen Auswirkungen der Coronapandemie dargestellt. Deren Auswirkungen insbesondere auf die Marktrisiken werden unter "15. Coronavirus" dargestellt.

  1. Touristische Reiseziele sind traditionell Nachfrageschwankungen ausgesetzt, die nur bedingt zu prog- nostizieren sind. Unserem Konzern ist deshalb eine Diversifizierung des Risikos wichtig. Mit dem strate- gischen Portfolio, das Hotels aus verschiedenen Destinationen bündelt, erhöhen wir die Wahrscheinlich- keit, mögliche individuelle Risiken einzelner Zielgebiete auszugleichen. Speziell ist hier das Risiko her- vorzuheben, dass sich die politische Lage in den nordafrikanischen Staaten entspannen könnte und damit Touristen wieder vermehrt Ziele im Norden Afrikas vorziehen. Aktuell sehen wir diese Entwicklung aber nicht in einem kurz- bis mittelfristigen Zeitrahmen. Ebenso zeigen die aktuellen positiven Entwick- lungen in der Türkei und in Griechenland keinen Hinweis darauf, dass es einen negativen Einfluss auf die Destinationen desIFA-Konzerns in absehbarer Zeit geben könnte. Sollte es dennoch dazu kommen, würde sich dies direkt auf die Belegung und den Durchschnittspreis und somit auf das Ergebnis des ka- narischen Hotels auswirken. Wir beobachten die Entwicklungen. Die finanziellen Auswirkungen können im Extremfall schwer sein. Aktuell sehen wir allerdings keine entsprechenden Entwicklungen.
  2. Sowohl die Umsatz- als auch die Kostenentwicklung - und hier speziell die Ausgaben für Energie und allgemeine Lebenshaltung - unterlagen in der Vergangenheit Schwankungen. Wir haben hier entspre- chend gegengesteuert, indem wir in den verschiedenen Destinationen, in denen wir tätig sind, Rahmen- verträge für unseren Einkauf abgeschlossen haben. Zudem betreiben wir auf Rügen, Fehmarn und inGraal-Müritz Blockheizkraftwerke, die uns insbesondere von den Ölpreisen unabhängiger machen. Zu den konjunkturellen Risiken verweisen wir auf unsere Darstellung im Prognosebericht.
  3. Darüber hinaus bestehen allgemeine Risiken, die der Branche eigen sind. Den Eintritt dieser Risiken se- hen wir ebenfalls als unwahrscheinlich an, die Auswirkungen als bedeutend. Zu nennen wären hier

branchen- und marktbezogene Risiken aus der Erschließung neuer Märkte, signifikante Umsatzausfälle aufgrund von Wetterverhältnissen, Umverteilung von Tourismusströmen aufgrund von Terrorakten sowie militärischen oder zivilen Konflikten und Änderungen rechtlicher Rahmenbedingungen.

7. Risiken bei Personalkosten

Die Erhöhungen des Mindestlohns auf 9,19 € pro Stunde seit dem 1. Januar 2019 und auf 9,35 € pro Stunde seit dem 1. Januar 2020 gelten in Deutschland, womit sich das entsprechende Risiko auch für die Hotel- und Touristikbranche bereits realisiert hat. Es besteht jedoch darüber hinaus das Risiko, dass die von uns ergriffenen kompensierenden Maßnahmen wie Kosteneinsparungen und Umsatzsteigerung nicht wie geplant umgesetzt werden können, zudem können sich Nachholeffekte in weiteren Lohn- und Gehaltsgruppen ergeben. Ab dem 1. Januar 2021 soll der Mindestlohn pro Stunde auf € 9,85 ansteigen. Weiterhin soll dann alle zwei Jahre über den Mindestlohn neu verhandelt werden. Somit besteht für die deutschen Standorte für das Jahr ab dem 1. Januar 2021 erneut ein Risiko höherer Personalkosten mit den bereits erwähnten weiterführenden Risiken. Auch in an- deren Ländern, in denen IFA ihr Geschäft betreibt, gibt es Regelungen zum Mindestlohn. In Spanien gibt es einen Mindestlohn, der ab dem 1. Januar 2020 auf € 1.108 im Monat erhöht wurde (+ 5,5 % im Vergleich zu 2019). Auch in der Dominikanischen Republik existiert eine Mindestlohnregelung. Aufgrund der erforderlichen massiven Neueinstellungen für die neue Anlage an der Playa Bávaro (Dominikanischen Republik) sind die Personalkosten hier ein sehr relevanter Faktor. Die der IFA-Gruppe entstehenden tatsächlichen Kosten bei Erhöhung oder Neu- einführung von Mindestlohn könnten über den erwarteten Mehrkosten liegen und damit zu einem wesentlichen Rückgang der Ertragsfähigkeit der IFA-Gruppe führen. In der Folge könnte es zu Liquiditätsengpässen in der IFA- Gruppe kommen. Dies und ein Rückgang der Ertragsfähigkeit der IFA-Gruppe insgesamt könnte die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der IFA-Gruppe beeinträchtigen. Wir haben die Mehrbelastungen im aktuellen Budget berücksichtigt und werden die Richtigkeit unserer Annahmen laufend überprüfen.

8. Risiken aus dem Personalbereich

Dieses Risiko betrifft im Wesentlichen die deutschen Standorte. Aufgrund des demografischen Wandels sowie der strukturellen Gegebenheiten einiger Regionen wird es auf absehbare Zeit schwierig sein, Fachpersonal in ausreichendem Umfang zu finden. Dieses Risiko erfasst sowohl die Einstellung von Auszubildenden als auch von Fachkräften sowie die Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen. Von uns in diesem Zusammenhang ergriffe- ne Maßnahmen sind insbesondere die regionale Verbreiterung der Personalbeschaffung sowie das Bemühen um eine hohe Mitarbeiterzufriedenheit.

Ein weiteres Risiko im Personalbereich betrifft die Personalbeschaffung für unser neues Hotel in der Dominikani- schen Republik. Auch hier haben wir Schwierigkeiten bei der Einstellung und dem Halten von qualifiziertem Per- sonal. Es wurden Maßnahmen getroffen, wie zum Beispiel der Bau von Personalwohnungen in unmittelbarer Nähe der Ferienanlage, die Rekrutierung von Personal im lokalen Umfeld und - soweit möglich - die Bindung des alten Personals durch Weiterbeschäftigung in der Bauphase.

9. Risiken aus Desinvestitionen

Das Management des IFA-Konzerns ist sich bewusst, dass aufgrund der für Hotel- und Gesundheitsbetriebe notwendigen speziellen Ausstattung und Lage unserer Betriebe die mögliche Veräußerung eines Betriebs even- tuell nicht den marktgerechten Wert dieses Objektes einbringen könnte. Wir sind jedoch der Auffassung, dass die derzeit für unsere Hotels und Gesundheitsbetriebe bilanzierten Werte vollständig werthaltig sind. Darüber hinaus könnte die Veräußerung eines Hotels beziehungsweise der Rückzug unseres Konzerns aus einer Destination auch zu Gästeverlusten für den IFA-Konzern führen. Diese Wechselwirkung ist dann denkbar, wenn sich das Stammhaus des Gastes nicht mehr im Portfolio der IFA befindet und der Anreiz, in einem anderen IFA-Hotel

Urlaub zu machen, dadurch nicht mehr besteht. Durch den Verkauf der sechs Hotels auf Gran Canaria in den vergangenen vier Geschäftsjahren haben sich diese Risiken nicht bestätigt. Wir sehen diese Risiken weiterhin als gering an.

10. Risiken aus dem Zustand der Produktionsanlagen

Der Sanierungs- und Reformbedarf ist weiterhin ein wichtiges Thema für den IFA-Konzern. Im Vordergrund steht dabei oft das Thema Abnutzung der Anlagen. Hier besteht das Risiko in unmittelbaren - wenn bspw. Hotelanla- gen oder Teile von Hotelanlagen ungeplant geschlossen werden müssen - oder mittelbaren - wenn bspw. die Kundenzufriedenheit absinkt - Umsatzverlusten. Die Bedeutung der Risiken liegt nicht in den Einzelrisiken, die Aggregation dieser könnte aber schwere Auswirkungen haben. Wir begegnen diesen einzelnen Risiken schritt- weise nach Priorität bei unseren Investitionen. Bei nicht aufzuschiebenden Sanierungsarbeiten und Reparaturen werden in Einzelfällen auch Sonderinvestitionen vorgenommen.

11. Vertriebsrisiken

Als Risiken wurden hier unzureichende oder veraltete Vertriebsstrukturen, Auswirkungen gesetzlicher Erforder- nisse, Witterungseinflüsse und Einflüsse außenstehender Dritter identifiziert. Die Risiken müssen einzelfall- und auch standortbezogen betrachtet werden. Wir sehen diese einzelnen Risiken auf Konzernebene als unwahr- scheinlich und unbedeutend an. Auch gehen wir nicht davon aus, dass diese Risiken kumuliert auftreten. Den- noch sind sie weiterhin zu beobachten, damit auch in Einzelfällen entsprechend reagiert werden kann.

12. Risiken und Chancen aus neuen Geschäftsfeldern (Anfi)

  1. Mit dem Kauf von 50 % der Anteile an derAnfi-Gruppe ist IFA seit 2016 in dem Geschäftsfeld des Time- sharing tätig. Damit ergeben sich Risiken. Für IFA bestehen diese im Wesentlichen darin, dass die Be- teiligungen an den beiden assoziierten Unternehmen Anfi Sales S.L. und Anfi Resorts S.L. an Wert ver- lieren. Dies ist insbesondere mit Blick auf Rechtsstreitigkeiten zu sehen, die mit Timeshare-Haltern vor- liegen. Aus den bisherigen Verfahren haben sich bislang keine wesentlichen Risiken ergeben. Weiterhin wurde dieses Risiko beim Kaufpreis der Beteiligung berücksichtigt. Weiterhin stellt das Nicht- Einbeziehen von Vertretern der IFA bei wichtigen Meetings und Entscheidungen ein Risiko aufgrund von Unsicherheiten der tatsächlichen Verhältnisse der Anfi-Gruppe dar. So hat IFA H&T AG weder Einfluss auf die Jahresabschlusserstellung noch auf die Durchsetzung einer Prüfung oder Feststellung der Ab- schlüsse der Anfi-Gruppe. Wir beurteilen das Risiko eines Verlusts aus der Beteiligung jedoch als un- wahrscheinlich bei unbedeutenden finanziellen Auswirkungen.
  2. Weiterhin könnte es durch ein schlechtes Management derAnfi-Gruppe und aus der Betätigung im Ge- schäftsfeld Timesharing an sich zu Reputationsverlusten kommen, die sich dann auch auf IFA nieder- schlagen könnten. Da IFA keinen beherrschenden Einfluss auf die Anfi-Gruppe hat, sind die Möglichkei- ten eines Gegensteuerns begrenzt. IFA sieht dieses Risiko als möglich mit bedeutenden Auswirkungen.
  3. Ein weiteres Risiko könnte in der Anfechtung des Erwerbs derAnfi-Anteile durch IFA von anderen An- teilseignern der Anfi-Gruppe bestehen. Diese übrigen Anteilseigner gehen davon aus, dass sie ein Vor- kaufsrecht hatten. Mittlerweile wurde eine Klage eingereicht, von der wir allerdings davon ausgehen, dass diese keine Aussicht auf Erfolg haben wird. Sollte das Gericht dennoch überraschend der Argu- mentation der übrigen Anteilseigner folgen, so wäre der vollständige Kaufpreis der IFA zu erstatten. Ein Schaden für die Vermögenssituation der IFA würde somit nicht entstehen, da die Gesellschaft von einer ausreichenden Bonität der anderen Anteilseigner ausgeht. Wir sehen das Risiko deshalb als unwahr- scheinlich bei unbedeutenden Auswirkungen an.

Gegenläufig sehen wir Chancen, welche die Beteiligung der IFA an der Anfi-Gruppe mit sich bringt. Durch den Kauf der Anteile hat die IFA nun auch den Tourismusort Mogán auf Gran Canaria im Portfolio erfasst. Dadurch haben wir Zugang zu einem neuen Bereich mit neuen Erträgen und Grundstücken für Hotelneubauten. Derzeit beschränkt sich unsere unternehmerische Tätigkeit nur auf das Halten der Be- teiligung.

13. Risiken und Chancen aus Immobiliendarlehen

In 2016 hat IFA drei besicherte Immobiliendarlehen von spanischen Banken als Veräußerer erworben. Die Darle- hen haben Anschaffungskosten einschließlich aktivierter Nebenkosten in Höhe von € 44,7 Mio. Eine der Darle- hensforderungen besteht gegenüber der Anfi Sales S.L. Eine weitere Darlehensforderung mit Anschaffungskos- ten in Höhe von € 12,5 Mio. wurde seit 2013 nicht bedient und wurde mit der Absicht des Eigentumerwerbs an dem als Sicherheit dienenden Grundstücks übernommen. Der Eigentumserwerb ist in 2017 auch erfolgt. Somit besteht hier kein weiteres Risiko des Wegfalls der Verwertung.

Die übrigen Darlehen wurden in 2019 aufgrund der mangelnden Liquidität der Anfi - die ihrerseits auf der großen Anzahl von Rechtsstreitigkeiten basiert - nicht planmäßig bedient. Wir gehen jedoch davon aus, dass die als Sicherheiten dienenden Grundstücke einen ausreichenden Wert besitzen.

Andererseits bieten sich durch den Erwerb der Immobiliendarlehen interessante Chancen für IFA. Die erworbe- nen Darlehensforderungen bieten derzeit eine Verzinsung, die eine gute Anlagemöglichkeit für die IFA darstellt. Es besteht somit die Chance, langfristig Zinseinnahmen zu generieren, wobei die Darlehensforderungen über- wiegend erstrangig besichert sind und die Grundschulden den Wert der Darlehensforderungen übersteigen. Soll- ten die Kapitaldienste nicht bedient werden können, besteht für die IFA die Chance, die Sicherheiten zu verwer- ten und hierdurch Hotel- und Gewerbeimmobilien zu erlangen, die weitere Möglichkeiten der Nutzung für die IFA bedeuten. Für ein Darlehen ist eine solche Verwertung bereits in 2017 erfolgt.

14. Sonstige Risiken

Sonstige bekannte Risiken, die dieser Risikokategorie zugeordnet werden, fallen nicht als Einzelrisiken ins Ge- wicht, da sie voneinander unabhängig und unbedeutend sind. Sie könnten aber gegebenenfalls durch Aggregation ins Gewicht fallen und insgesamt geringe finanzielle Auswirkungen auf Konzernebene haben.

Zu den konzernbezogenen Risiken zählen mögliche Reputations- und Imageschäden, die Einschränkung der unternehmerischen Flexibilität durch Verpflichtungen aus Kreditverträgen, die Erhaltung und Weiterentwicklung der teilweise selbst entwickelten Softwaresysteme, der Ausfall von Vertriebspartnern, Integrationsprobleme bei der Übernahme von Unternehmen oder Unternehmensbereichen, Wertverluste von Immobilien, außerplanmäßig hoher Instandsetzungsbedarf, Nachzahlungen aus steuerlichen Außenprüfungen, nicht ausreichender Versiche- rungsschutz, das Halten von qualifiziertem Personal in Schlüsselpositionen, potentielle Mehrkosten durch die Auslagerung von Dienstleistungen, welche derzeit zur Nutzung von Synergieeffekten durch die Lopesan-Gruppe durchgeführt werden, datenschutzrechtliche Risiken im Umgang mit Kundendaten sowie ein aufgrund von zukünf- tigem Wachstum der Unternehmensstrukturen nicht ausreichender Umfang des Organisations- und Überwa- chungssystems.

Die IFA H&T AG als Holding unterliegt allgemein dem Risiko eines Wertverlustes ihrer Beteiligung, sollte sich für eine ihrer Beteiligungen eines der oben genannten Risiken realisieren.

15. Coronavirus

Aufgrund der Coronakrise dürfen auf Anweisung der Regierung in Deutschland ab Mitte März "Übernachtungsan- gebote im Inland […] ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken" genutzt werden. Damit wurde der Hotelbetrieb an unseren Standorten in Deutschland de facto untersagt, dasselbe gilt für unseren Standort im Kleinwalsertal / Österreich und unsere Kliniken. In Spanien wurden die touristischen Aktivitäten ebenfalls per Regierungsanwei- sung am 16. März 2020 verboten. Die Regierung in der Dominikanischen Republik hat zeitgleich ein Flugverbot von und nach Europa erlassen. Auch hier kommt der Hotelbetrieb zum Erliegen. Diese Ausnahmesituation wird derzeit vom Vorstand aufmerksam verfolgt. Wir haben Maßnahmen ergriffen, um möglichst viele Kosteneinspa- rungen umzusetzen, um die Liquidität der Gesellschaft nicht zu gefährden. Bei Bedarf prüfen wir Unterstützungen durch die staatlichen Institutionen, bis der ordentliche Betrieb wieder weitergeführt werden kann. Ebenso stehen wir mit unserer Versicherung über mögliche Ausfallentschädigungen im Gespräch. Wir gehen davon aus, dass im zweiten Quartal 2020 sukzessive wieder Gäste unter den dann jeweils geltenden Hygieneauflagen und Abstands- regeln in unseren Häusern aufgenommen werden können. Zurzeit sehen wir - vor dem Hintergrund der guten Liquiditätslage der Gesellschaft - kein Risiko bezüglich unserer Unternehmensfortführung.

16. Weitere Chancen

Chancen ergeben sich für die IFA Hotel & Touristik AG aus dem aus Sicht der IFA insgesamt breit gestreuten Portfolio (unterschiedliche Regionen, Hotels und Kliniken im Angebot). Abgesehen von der Dominikanischen Republik, für die wir kurzfristig die für das neu eröffnete Hotel geplante Positionierung zu erreichen hoffen, erwirt- schaften wir in allen Destinationen derzeit ein positives bereinigtes EBITDA und damit einen positiven Ergebnis- beitrag.

Die Klientel der umweltbewussten Gäste wollen wir mit dem weiteren Ausbau des Umweltschutz Management- systems (Nutzung von Solar-, Thermo- und Photovoltaikenergie) unseres Konzerns überzeugen. Nach dem Bau unseres Blockheizkraftwerks auf Fehmarn haben wir auch auf Rügen diesen Schritt umgesetzt. Auch an unseren Standorten auf Usedom und in Graal-Müritz beziehen wir unsere Energie bereits aus Blockheizkraftwerken.

Daneben sehen wir in der Ausrichtung unseres Konzerns auf bestimmte Kundengruppen eine weitere Chance, unsere Ergebnisse zu verbessern. Dies erfolgt gemäß den einzelnen Besonderheiten für jeden Standort geson- dert. Neben dem Marketing für unterschiedliche Altersgruppen ist auch die Unterteilung in weitere Gruppen wich- tig, wie z. B. E-Commerce,Busreisen-Gäste oder Tagestouristen. Weiterhin wird es wichtig sein, für diese einzel- nen Gruppen jeweils die passende Form der Buchung anzubieten, sei es in Form von Telefon, Reisebüro oder über das Internet. Auch hier sehen wir Chancen der Verbesserung unserer Ergebnisse aus betrieblicher Tätigkeit.

Der Trend zu kurzfristigen Buchungen könnte durch eine Flexibilisierung unseres Buchungsablaufs eine weitere Chance darstellen, Neukunden zu gewinnen und bereits bestehende Kunden zu halten.

Grundstücksverkauf Valdeláguila: der Oberste Gerichtshof von Madrid hat im Juli 2015 eine Verfügung erlassen, aufgrund derer eine noch ausstehende Kaufpreisforderung wieder aufleben könnte. Aufgrund der weiterhin be- stehenden Unsicherheit bezüglich des Zahlungseingangs bleibt die Forderung unverändert im Konzernabschluss wertberichtigt.

Gesamtaussage zur Risikosituation der Gesellschaft und des IFA-Konzerns

Gegenwärtig bestimmt die Coronapandemie die Risikosituation der Gesellschaft und des Konzerns insbesondere aufgrund der Unsicherheiten bezüglich des Zeitpunkts für die Wiedereröffnung der Hotels. IFA hat in diesem Zusammenhang die möglichen Auswirkungen dieser Krise unter verschiedenen Prämissen geprüft und geht auf- grund der Ergebnisse der Analyse davon aus, dass der Fortbestand der Gesellschaft nicht gefährdet ist.

Hinsichtlich der in diesem Bericht sonstigen erläuterten Risiken wurde im Geschäftsjahr 2019, soweit erforderlich, bilanziell Vorsorge über die Bildung von Rückstellungen getroffen. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass sich die sonstige Gesamtrisikosituation der Gesellschaft und des IFA-Konzerns in 2019 im Vergleich zum Vorjahr nicht wesentlich verändert hat und dass die identifizierten sonstigen Risiken weder einzeln noch in Kombination den Fortbestand der IFA Hotel & Touristik AG und des IFA-Konzerns gefährden. Im Bereich der Chancensituation haben sich weder positive noch negative Veränderungen ergeben.

Internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem für den Rechnungsle-

gungsprozess

(Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB für den Einzelabschluss und nach § 315 Abs. 4 HGB für den Konzern- abschluss)

Das Ziel des internen Kontrollsystems (IKS) für den Rechnungslegungsprozess ist es, durch die Implementierung von Kontrollen eine hinreichende Sicherheit für die Abbildung der korrekten und vollständigen Zahlen und Anga- ben in der Finanzberichterstattung zu gewährleisten.

Die IFA Hotel & Touristik AG stellt als Mutterunternehmen den Konzernabschluss der IFA-Gruppe auf. Diesem Prozess vorgelagert ist die Finanzberichterstattung der IFA Hotel & Touristik AG und der in den Konzernab- schluss einbezogenen Konzern-Gesellschaften. Diese Prozesse werden durch ein stringentes internes Kontroll- system überwacht, welches sowohl die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung als auch die Einhaltung der relevanten gesetzlichen Bestimmungen sichert.

Wesentliche Regelungen und Implementierungen sind:

-Klar definierte Aufgabentrennung und Zuordnung von Verantwortlichkeiten zwischen den am Rech- nungslegungsprozess beteiligten Bereichen

  • Einbeziehung externer Sachverständiger, soweit erforderlich
  • Verwendung geeigneter, weitgehend lokalerIT-Finanzsysteme (SAP / NAVISION) zur Erfassung buch- halterischer Vorgänge in den Einzelabschlüssen der IFA Hotel & Touristik AG, ihrer Tochterunterneh- men sowie Übernahme und Aufbereitung dieser Daten im Konzernabschluss
  • Prozessintegrierte Kontrollen und prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen der Rechnungsle- gung in den Gesellschaften, Konsolidierung im Rahmen des Konzernabschlusses sowie anderer rele- vanter Prozesse auf Konzern- und Gesellschaftsebene (permanente Überwachung der gebuchten Bele- ge bezüglich der Sachverhalte auf Einzelabschlussebene, Überprüfung der Buchungsstände hinsichtlich der verabschiedeten Budgets etc.)
  • Manuell integrierte Prozesskontrollen, wie u. a.Vier-Augen-Prinzip, Überwachung von Stammdatenver- änderungen etc.

Für die Umsetzung dieser Regelungen und die Nutzung der Instrumentarien ist in den Konzerngesellschaften in den verschiedenen Ländern die jeweilige Leitung des Bereichs Finanzen verantwortlich. Der Konzernabschluss liegt in der Verantwortung des Gesamtvorstands. Diese Verantwortlichkeit ist in der Geschäftsordnung des Vor- stands dargestellt.

Die auf die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Konzernrechnungslegung sowie die Rechnungslegung der jeweiligen lokalen Gesellschaften ausgerichteten Maßnahmen des internen Kontrollsystems stellen sicher, dass Geschäftsvorfälle in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften erfasst werden.

Berichterstattung nach § 289a HGB bzw. § 315a HGB

Die nach § 289a und § 315a HGB geforderten übernahmerechtlichen Angaben lauten wie folgt:

  1. Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt € 128.700.000,00. Es ist eingeteilt in 49.500.000 Stückaktien (Inhaberaktien). Bei den Aktien handelt es sich ausnahmslos um Stammaktien, verschiede- ne Aktiengattungen sind nicht ausgegeben. Jede der Aktien ist ab dem Zeitpunkt der Entstehung stimm- berechtigt und erstmals für das Jahr, in dem sie entsteht, dividendenberechtigt. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme (§ 21 Abs. 1 der Satzung).
  2. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, auch solche aus Verein- barungen zwischen Gesellschaftern, bestehen für die zum 31. Dezember 2019 im Bestand befindlichen 121.173 eigenen Aktien. Gemäß § 71b AktG stehen der Gesellschaft aus diesen eigenen Aktien keine Rechte zu.
  3. Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten zum Stichtag 31. Dezember 2019:
    I. Die Lopesan Touristik S.A., Las Palmas de Gran Canaria, Spanien, hat uns am 21. Januar 2019 ge- mäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der H&T am 17. Januar 2019 die Schwellen von 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat und an diesem Tag 76,33 % (37.785.433 Stimmrechte) betrug. 36.948 der vorgenannten 37.785.433 Stimmrechte (= 0,07 %) werden der Lopesan Touristik S.A. gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet. 76,26 % der Stimm- rechte an der IFA Hotel & Touristik AG (= 37.748.485 Stimmrechte) hält die Lopesan Touristik S.A. di- rekt.
  1. Die Hijos de Francisco López Sánchez S.A., Las Palmas de Gran Canaria, Spanien, hat uns am 21. Januar 2019 gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der H&T am 17. Ja- nuar 2019 die Schwellen von 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat und an diesem Tag 76,33 % (37.785.433 Stimmrechte) betrug. Sämtliche der vorgenannten 37.785.433 Stimmrechte (76,33 %) werden der Hijos de Francisco López Sánchez S.A. gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuge- rechnet. Die zugerechneten Stimmrechte werden dabei über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der H&T jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: Lopesan Touristik S.A.
  1. Die Invertur Helsan S.L.U., Las Palmas de Gran Canaria, Spanien, hat uns am 21. Januar 2019 ge- mäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der H&T am 17. Januar 2019 die Schwellen von 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat und an diesem Tag 76,33 % (37.785.433 Stimmrechte) betrug. Sämtliche der vorgenannten 37.785.433 Stimmrechte (76,33 %) wer- den der Invertur Helsan S.L.U. gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet. Die zugerechneten Stimmrechte werden dabei über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der H&T jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: Lopesan Touristik S.A., Hijos de Francisco López Sánchez S.A.

IV. Herr Eustasio López González, Spanien, hat uns am 21. Januar 2019 gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der H&T am 17. Januar 2019 die Schwellen von 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten hat und an diesem Tag 76,33 % (37.785.433 Stimmrechte) betrug. Sämtliche der vorgenannten 37.785.433 Stimmrechte (76,33 %) werden Herrn Eustasio López González

gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet. Die zugerechneten Stimmrechte werden dabei über folgende von ihm kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der H&T jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: Lopesan Touristik S.A., Hijos de Francisco López Sánchez S.A., Invertur Helsan S.L.U.

V. Die Newinvest Assets Beteiligungs GmbH, Bonn, Deutschland, hat uns am 18. Januar 2019 gemäß

  • 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der H&T am 17. Januar 2019 die Schwellen von 30 %, 25 %, 20 % und 15 % unterschritten hat und an diesem Tag 13,52 % (6.692.352 Stimmrechte) betrug.

VI. Die Newinvest Assets Co S.A., Panama, Republic of Panama, hat uns am 18. Januar 2019 gemäß

  • 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der H&T am 17. Januar 2019 die Schwellen von 30 %, 25 %, 20 % und 15 % unterschritten hat und an diesem Tag 13,52 % (6.692.352 Stimmrech- te) betrug. Sämtliche der vorgenannten 6.692.352 Stimmrechte (13,52 %) werden der Newinvest Assets Co S.A. gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet. Die zugerechneten Stimmrechte werden dabei über das von ihr kontrollierte Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der H&T jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: Newinvest Assets Beteiligungs GmbH. Sämtliche der vorgenannten 6.692.352 Stimmrechte (13,52 %) werden der Newinvest Assets Co S.A. auch gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG zugerechnet. Die zugerechneten Stimmrechte werden dabei auch von folgendem Aktio- när, dessen Stimmrechtsanteil an der H&T jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: Newinvest Assets Beteiligungs GmbH.

VII. Herr Victor Garrido Montes de Oca, Dominikanische Republik, hat uns am 18. Januar 2019 gemäß

    • 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der H&T am 17. Januar 2019 die Schwel- len von 30 %, 25 %, 20 % und 15 % unterschritten hat und an diesem Tag 13,52 % (6.692.352 Stimm- rechte) betrug. Sämtliche der vorgenannten 6.692.352 Stimmrechte (13,52 %) werden Herrn Victor Gar- rido Montes de Oca gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet. Die zugerechneten Stimm- rechte werden dabei über folgende von ihm kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der H&T jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: Newinvest Assets Beteiligungs GmbH und Newinvest As- sets Co S.A. Sämtliche der vorgenannten 6.692.352 Stimmrechte (13,52 %) werden Herrn Victor Garri- do Montes de Oca auch gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG i.V.m. Satz 2 WpHG zugerechnet. Die zugerechneten Stimmrechte werden dabei über folgenden Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der H&T jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: Newinvest Assets Beteiligungs GmbH.
  1. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht.
  2. Eine Stimmrechtskontrolle für am Kapital beteiligte Arbeitnehmer besteht nicht.
  3. Die Ernennung und die Abberufung der Mitglieder des Vorstands erfolgt gemäß § 84 AktG. Danach ist für Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands der Aufsichtsrat zuständig, der sich nach den Bestimmungen des AktG und des DrittelbG zusammensetzt. Er entscheidet mit der einfachen Mehrheit seiner Mitglieder. Für den Fall, dass eine Abstimmung Stimmengleichheit ergibt, gibt die Stim- me des Aufsichtsratsvorsitzenden oder, falls dieser verhindert ist, die des stellvertretenden Vorsitzenden

denAusschlag.

Beschlüsse der Hauptversammlung zu einer Satzungsänderung werden gemäß § 23 Abs. 1 der Satzung in der Regel mit einfacher Stimmenmehrheit und, soweit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfa-

cher Kapitalmehrheit gefasst, sofern nicht zwingende Vorschriften des Gesetzes oder die Satzung etwas anderes vorschreiben. Das Gesetz schreibt zwingende Kapitalmehrheiten von drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals zum Beispiel für Satzungsänderungen vor, die mit wesent- lichen Kapitalmaßnahmen einhergehen, wie etwa Beschlüsse über die Schaffung von genehmigtem o- der bedingtem Kapital.

  1. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Juli 2019 wurde die Gesellschaft ermächtigt, mit Zu- stimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien bis zu 10 % des bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die Ermächtigung gilt bis zum 17. Juli 2024. Nach der Erwerbsermächtigung der Hauptversammlung können die erworbenen eigenen Aktien eingezogen oder veräußert werden. Außerdem können die eigenen er- worbenen Aktien als Gegenleistung für Unternehmenszusammenschlüsse verwendet werden oder im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, oder Beteiligungen an Unternehmen, einschließlich der Erhöhung bestehenden Anteilsbesitzes, oder von anderen einlagefähigen Wirtschafts- gütern, einschließlich Immobilien oder Forderungen Dritter gegen die Gesellschaft oder nachgeordnet mit ihr verbundene Unternehmen im Sinne von § 18 AktG angeboten oder gewährt werden. Weiterhin können die eigenen erworbenen Aktien zur Erfüllung von Wandlungs- und/oder Optionsrechten bzw. - pflichten aus Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen verwendet werden, die von der Gesell- schaft oder nachgeordnet mit ihr verbundener Unternehmen im Sinne von § 18 AktG ausgegeben wor- den sind. Darüber hinaus können die eigenen erworbenen Aktien zur Einführung an Börsen, an denen sie nicht notiert sind, sowie zur Durchführung einer Aktiendividende verwendet werden. Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, eigene Aktien, die aufgrund der Ermächtigung erworben werden und die die Gesellschaft bereits zuvor erworben hat, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Mitarbeitern der Gesellschaft und der nachgeordnet mit ihr verbundenen Unternehmen im Sinne von § 18 AktG (Belegschaftsaktien) sowie Mitgliedern der Geschäftsführung von nachgeordnet mit der Gesellschaft verbundenen Unter- nehmen im Sinne von § 18 AktG zum Erwerb anzubieten oder zuzusagen bzw. zu übertragen. Der Auf- sichtsrat wurde ermächtigt, Aktien der IFA Hotel & Touristik AG, die aufgrund der vorstehenden Er- werbsermächtigung erworben und die bereits im Bestand der Gesellschaft gehalten werden, zur Erfül- lung von Rechten von Mitgliedern des Vorstands auf Gewährung von Aktien der IFA Hotel & Touristik AG zu verwenden, die er diesen im Rahmen der Regelung der Vorstandsvergütung eingeräumt hat.
    Unter Zustimmung des Aufsichtsrats hat die Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 insgesamt 121.173 Aktien mit Anschaffungskosten in Höhe von T€ 684 und einem anteiligen Betrag am Grundkapital von T€ 315 bzw. 0,24 % erworben.
  2. Der Konsortialkredit der IFA Insel Ferien Anlagen GmbH & Co. KG enthält eine für solche Verträge übli- che Regelung für den Fall eines Kontrollwechsels. Insbesondere sind die Darlehensgeber berechtigt, den Konsortialkredit im Fall eines Kontrollwechsels fällig zu stellen. Ein Kontrollwechsel wird in dieser Vereinbarung definiert als eine Reduzierung des Anteils des Mehrheitsaktionärs unter 51 % an der IFA Hotel & Touristik AG und der IFA Hotel & Touristik AG an der IFA Insel Ferien Anlagen GmbH & Co. KG unter 96,47 %. Sollte ein Gläubiger aufgrund eines Kontrollwechsels eines der Darlehen fällig stellen, wäre die IFA Insel Ferien Anlagen GmbH & Co. KG zur unmittelbaren Rückzahlung der Darlehen ver- pflichtet. Für Teile der auf Gran Canaria aufgenommenen Darlehen gelten entsprechende Regelungen für den Fall eines Kontrollwechsels.
  3. Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind, bestehen nicht.

Erklärung zur Unternehmensführung gem. § 289f HGB bzw. § 315d HGB

Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB bzw. § 315d HGB für 2019 ist auf der Internetseite der IFA Hotel & Touristik AG (Link: http://www.lopesan.com/de/ifa-hotels/aktienrechtliche-informationen_009.html) veröffentlicht.

Vergütungsbericht

Gesamtbezüge des Vorstands 2019

Die Bezüge des Vorstands im Geschäftsjahr 2019 belaufen sich auf € 0,3 Mio. (Vorjahr: € 0,4 Mio.). Von den

Bezügen sind € 0,1 Mio. (Vorjahr: € 0,1 Mio.) variabel.

Gewährte Zuwendungen

Die folgende Tabelle zeigt, welche Zuwendungen den Mitgliedern des Vorstands der IFA H&T AG für 2019 und für das Vorjahr gewährt wurden.

Gewährte

Yaiza García Suárez

Jordi Llinàs Serra

Zuwendungen in T€

Vorstand Finanzen

Vorstand Marketing und Operations

seit 23.07.2015

seit 18.09.2013

2018

2019

2019

2019

2018

2019

2019

2019

(Min)

(Max)

(Min)

(Max)

Festvergütung

85

85

85

85

95

95

95

95

Nebenleistungen

0

0

0

0

22

16

16

16

Summe

85

85

85

85

117

111

111

111

Einjährige variable

Vergütung

15

15

0

15

35

35

0

35

Mehrjährige variable

Vergütung

0

0

0

0

0

0

0

0

Außerordentlicher

Bonus

53

54

0

54

50

25

0

25

Summe

68

69

0

69

85

60

0

60

Versorgungsaufwand

0

0

0

0

0

0

0

0

Gesamtvergütungen

153

154

85

154

202

171

111

171

Zufluss

Die folgende Tabelle zeigt, in welcher Höhe den Mitgliedern des Vorstands Mittel in 2019 zugeflossen sind:

Zufluss in T€

Yaiza García Suárez

Jordi Llinàs Serra

Vorstand Finanzen

Vorstand Marketing und Ope-

rations

seit 23.07.2015

seit 18.09.2013

2019

2018

2019

2018

Festvergütung

85

85

95

95

Nebenleistungen

0

0

16

22

Summe

85

85

111

117

Einjährige variable Vergütung

15

15

35

35

Mehrjährige variable Vergütung

0

0

0

0

Außerordentlicher Bonus

54

53

25

50

Summe

69

68

60

85

Versorgungsaufwand

0

0

0

0

Gesamtvergütungen

154

153

171

202

Das Vorstandsmitglied Herr Llinàs Serra erhält Nebenleistungen in Form von Sachbezügen. Diese bestanden in 2019 aus Dienstwagennutzung (T€ 8), Verpflegung (T€ 1), Unterkunft (T€ 6) und Versicherungen (T€ 1). Als Vergütungsbestandteil sind diese Nebenleistungen vom einzelnen Vorstandsmitglied zu versteuern.

Die Bezüge des Aufsichtsrats betragen für das Jahr 2019 T€ 84 (Vorjahr: T€ 84) und verteilen sich auf die Auf- sichtsratsmitglieder wie folgt:

Grund-Vergütung

Variable Vergütung

Gesamt

Santiago de Armas Fariña

16.000

0

16.000

Dr. Hans Vieregge

12.000

0

12.000

Francisco López Sánchez

8.000

0

8.000

Antonio Rodríguez Pérez

8.000

0

8.000

Inés Arnaldos

8.000

0

8.000

Agustín Manrique de Lara y Benítez de Lugo

8.000

0

8.000

Christian Huster

8.000

0

8.000

Kay Gottschlag

8.000

0

8.000

Sonia Sánchez Lorenzo

8.000

0

8.000

84.000

0

84.000

Im Vorjahr verteilten sich die Bezüge wie folgt:

Grund-Vergütung

Variable Vergütung

Gesamt

Santiago de Armas Fariña

16.000

0

16.000

Dr. Hans Vieregge

12.000

0

12.000

Francisco López Sánchez

8.000

0

8.000

Antonio Rodríguez Pérez

8.000

0

8.000

Inés Arnaldos

8.000

0

8.000

Agustín Manrique de Lara y Benítez de Lugo

8.000

0

8.000

Christian Huster

8.000

0

8.000

Kay Gottschlag

8.000

0

8.000

Sonia Sánchez Lorenzo

8.000

0

8.000

84.000

0

84.000

Der Aufsichtsratsvorsitzende Herr Santiago de Armas Fariña erhielt darüber hinaus für Beratungsleistungen T€ 141 (Vorjahr: T€ 87).

Abhängigkeitsbericht

Nach den Begriffsbestimmungen des Aktiengesetzes (§§ 15 ff. AktG) und aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse ist die IFA Hotel & Touristik AG als Unternehmen anzusehen (§ 18 AktG), das nicht nur im Mehrheitsbesitz der Lopesan Touristik S.A. steht, sondern auch von der Lopesan Touristik S.A. beherrscht wird (§ 17 AktG).

Zum 31. Dezember 2019 erstellte die Invertur Helsan S.L.U., Las Palmas, Gran Canaria/Spanien, den Konzern- abschluss für den größten Kreis von Unternehmen, in den die IFA Hotel & Touristik AG über die Lopesan Touris- tik S.A. einbezogen wurde.

Da es sich bei der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2019 und am Bilanzstichtag um ein abhängiges Unternehmen handelte und ein Unternehmensvertrag nicht bestand, hat der Vorstand gemäß § 312 AktG einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstattet, der sich auf sämtliche Rechtsgeschäfte und Maßnahmen bezieht, die in der Zeit vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 abgeschlossen und vorgenommen worden sind. Die Schlusserklärung des Berichts des Vorstands der IFA Hotel & Touristik AG, Duisburg, über Beziehun- gen zur Lopesan Touristik S.A. und zu deren verbundenen Unternehmen hat folgenden Wortlaut: "Bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften und Maßnahmen hat unsere Gesellschaft nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden oder die Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten und dadurch, dass die Maßnahme getroffen oder unterlassen wurde, wur- de unsere Gesellschaft nicht benachteiligt."

Erklärung des Vorstands

Wir versichern nach bestem Wissen, dass im zusammengefassten Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage sowohl der Gesellschaft als auch die des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentli- chen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft und des Konzerns beschrieben sind.

Duisburg, 7. Mai 2020

Der Vorstand

Yaiza García Suárez

José Ignacio Alba Pérez

IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT, Duisburg Konzernbilanz nach IFRS

zum 31. Dezember 2019

Aktiva

Anhang

31.12.2019

31.12.2018

T€

T€

Langfristige Vermögenswerte

Immaterielle Vermögenswerte

19

3.260

3.175

Sachanlagevermögen

20

394.043

287.577

Anteile an assoziierten Unternehmen

22

5.183

3.618

Übrige Finanzanlagen

23

36.104

36.104

Latente Steueransprüche

24

10.239

9.052

Summe langfristige Vermögenswerte

448.829

339.526

Kurzfristige Vermögenswerte

Vorräte

26

1.638

735

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

27

6.427

3.227

Forderungen gegen verbundene Unternehmen

28

325

207

Sonstige Forderungen

29

15.303

41.612

Ertragsteuerforderungen

30

11.527

34.214

Bankguthaben und Kassenbestände

31

148.358

47.013

Rechnungsabgrenzungsposten

32

1.081

271

Zum Verkauf stehende Vermögenswerte

33

29.439

0

Summe kurzfristige Vermögenswerte

214.098

127.279

Summe Vermögenswerte

662.927

466.805

Passiva

Anhang

31.12.2019

31.12.2018

T€

T€

Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital

34

128.385

51.179

Kapitalrücklage

35

173.831

51.170

Gewinnrücklagen

36

159.139

130.525

Übriges Konzernergebnis

37

14.715

2.006

Konzernergebnis

-23.507

37.372

Anteil der Aktionäre der IFA H&T AG am Eigenkapital

452.563

272.252

Anteil anderer Gesellschafter am Eigenkapital

38

15.886

16.557

Summe Eigenkapital

468.449

288.809

Langfristige Schulden

Finanzschulden

39

105.664

129.411

Sonstige Rückstellungen

40

4

282

Derivative Finanzinstrumente

25

2.428

3.600

Summe langfristige Schulden

108.096

133.293

Kurzfristige Schulden

Ertragsteuerschulden

41

1.414

5.604

Finanzschulden

42

46.409

11.043

Derivative Finanzinstrumente

25

1.467

1.663

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

43

19.458

18.417

Vertragsverbindlichkeiten

44

3.568

2.662

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

45

435

361

Sonstige Verbindlichkeiten

46

4.606

4.952

Rechnungsabgrenzungsposten

47

0

1

Rückstellungen und Verbindlichkeiten aus zum Verkauf

stehenden Vermögenswerten

33

9.025

0

Summe kurzfristige Schulden

86.382

44.703

Summe Eigenkapital und Schulden

662.927

466.805

IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT, Duisburg Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung nach IFRS

für das Geschäftsjahr 2019

Anhang

2019

2018

T€

T€

Umsatzerlöse

7

76.629

81.597

Sonstige betriebliche Erträge

8

5.203

43.391

Betriebliche Erträge

81.832

124.988

Materialaufwand

9

34.234

26.884

Personalaufwand

10

30.228

29.407

Abschreibungen

11

17.684

7.751

Sonstige betriebliche Aufwendungen

12

23.221

15.374

Sonstige Steuern

13

764

2.459

Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit

-24.299

43.113

Ergebnis aus assoziierten Unternehmen

14

1.565

3.615

Finanzerträge

15

552

757

Finanzaufwendungen

15

-3.944

-2.919

Finanzergebnis

-1.827

1.453

Ergebnis vor Ertragsteuern

-26.126

44.566

Ertragsteuern

16

638

6.719

Ergebnis nach Ertragsteuern

-26.764

37.847

davon auf andere Gesellschafter entfallendes Ergebnis

17

-3.257

475

davon auf Aktionäre der Gesellschaft entfallendes

Ergebnis

-23.507

37.372

Auf Aktionäre der H&T entfallendes Ergebnis je Aktie

in € (unverwässert und verwässert)

18

-0,48

0,76

IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT, Duisburg Konzern-Gesamtergebnisrechnung nach IFRS

für das Geschäftsjahr 2019

Anhang

2019

2018

T€

T€

Ergebnis nach Ertragsteuern (= Konzernergebnis)

-26.764

37.847

Posten, die unter bestimmten Bedingungen zukünftig in

die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden:

Differenzen aus der Fremdwährungsumrechnung

11.831

6.430

Folgebewertung von Cashflow-Hedges

25

1.369

1.478

Latente Steuern

16

-389

-419

Im Eigenkapital erfolgsneutral erfasste Erträge und

Aufwendungen (= übriges Konzernergebnis)

12.811

7.489

Summe aus Konzernergebnis und übrigem

Konzernergebnis (= Konzerngesamtergebnis)

-13.953

45.336

Auf Minderheiten entfallendes Konzerngesamtergebnis

-2.940

1.086

Auf Aktionäre der H&T entfallendes Konzerngesamtergebnis

-11.013

44.250

IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT, Duisburg

Konzern-Kapitalflussrechnung nach IFRS

zum 31. Dezember 2019

2019

2018

Mio. €

Mio. €

Operative Geschäftstätigkeit

Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit

-24,3

43,1

Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte

und Sachanlagen

17,7

7,8

Erträge aus Entkonsolidierung

0,0

-32,4

Ergebnis aus dem Abgang von Gegenständen

des Sachanlagevermögens

0,6

-4,3

Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge

10,5

-3,3

Erhaltene Zinsen

0,5

0,6

Gezahlte Zinsen

-3,7

-2,7

Gezahlte Ertragsteuern

17,8

-14,1

Veränderung der Vorräte

-0,9

0,1

Veränderung der Forderungen und sonstigen Vermögenswerte

-5,5

6,5

Veränderung der Rückstellungen

-0,1

-1,8

Veränderung der Verbindlichkeiten

7,6

-2,5

Cashflow aus der operativen Geschäftstätigkeit

20,2

-3,0

Investitionstätigkeit

Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen

des Anlagevermögens

0,4

5,2

Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen

-145,0

-122,4

Einzahlungen aus der Tilgung von Darlehen

0,0

15,3

Einzahlungen aus Festgeldanlagen

27,0

4,7

Auszahlung aus der Tilgung von Darlehen an veräußerte

Tochterunternehmen

0,0

-19,0

Einzahlungen aus der Veräußerung von Tochterunternehmen abzgl.

veräußerter liquider Mittel

0,0

59,3

Cashflow aus der Investitionstätigkeit

-117,6

-56,9

Finanzierungstätigkeit

Dividendenzahlungen an Aktionäre der Gesellschaft

-5,9

-2,4

Auszahlungen an fremde Gesellschafter

-0,3

-0,2

Kapitalerhöhung

199,9

0,0

Gezahlte Kosten der Kapitalerhöhung

0,0

-1,0

Aufnahme von Finanzkrediten

25,8

70,5

Tilgung von Finanzkrediten

-12,9

-16,0

Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit

206,6

50,9

Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds

109,2

-9,0

Wechselkursbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds

-0,1

0,5

Finanzmittelfonds am Anfang der Periode

47,0

55,5

Umgliederung in zum Verkauf stehend

-7,7

0,0

Finanzmittelfonds am Ende der Periode

148,4

47,0

Zur Kapitalflussrechnung siehe die Erläuterungen 31. und 55. im Konzernanhang.

IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT, Duisburg

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung nach IFRS zum 31.12.2019

Mutterunternehmen

Konzern-

Bezahltes Eigenkapital

Erwirtschaftetes Konzern-

Übriges Konzernergebnis

Eigen-

Eigen-

eigen-

Alle Angaben in TEUR

Eigenkapital

kapital

kapital

kapital

Gezeichnetes

Kapital-

Gewinn-

Konzern-

Unterschieds-

Derivative

des

anderer

Kapital

rücklage

rücklagen

ergebnis

betrag aus

Finanzinstrumente

Mutter-

Gesell-

der Fremd

unter-

schafter

währungs-

nehmens

umrechnung

Stand am 01.01.2018

51.179

52.234

77.136

60.686

-492

-4.624

236.119

10.991

247.110

Umgliederung

60.686

-60.686

0

0

Gewinnausschüttungen

-2.362

-2.362

-211

-2.573

Aufstockung Anteil Equinoccio

-4.935

244

-4.691

4.691

0

Kosten der Kapitalerhöhung

-1.064

-1.064

-1.064

Konzernjahresergebnis

37.372

37.372

475

37.847

Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und

Aufwendungen

5.864

1.427

7.291

617

7.908

Latente Steuern auf direkt im Eigenkapital erfasste

Erträge und Aufwendungen

-413

-413

-6

-419

Konzerngesamtergebnis

44.250

1.086

45.336

Übrige Veränderungen

0

0

Stand am 31.12.2018

51.179

51.170

130.525

37.372

5.616

-3.610

272.252

16.557

288.809

Stand am 01.01.2019

51.179

51.170

130.525

37.372

5.616

-3.610

272.252

16.557

288.809

Umgliederung

37.372

-37.372

0

0

Erwerb eigener Aktien

-14

-22

-36

-36

Gewinnausschüttungen

-5.926

-5.926

-327

-6.253

Aufstockung Anteil Equinoccio

-2.810

215

-2.595

2.595

0

Kapitalerhöhung

77.220

122.661

199.881

199.881

Konzernjahresergebnis

-23.507

-23.507

-3.257

-26.764

Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und

Aufwendungen

11.555

1.322

12.877

323

13.200

Latente Steuern auf direkt im Eigenkapital erfasste

Erträge und Aufwendungen

-383

-383

-6

-389

Konzerngesamtergebnis

-11.013

-2.940

-13.952

Übrige Veränderungen

0

Stand am 31.12.2019

128.385

173.831

159.139

-23.507

17.386

-2.671

452.563

15.886

468.449

Anhang

34

35

36

37

37

38

Konzernanhang

der IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT, Duisburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019

1. Allgemeine Angaben

Der Konzernabschluss der IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT (nachfolgend auch IFA Hotel & Touristik AG, H&T oder IFA-Konzern) zum 31. Dezember 2019 ist nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) unter Berücksichtigung der Interpretationen des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den ergänzenden Bestimmungen des § 315e Abs. 1 HGB aufgestellt.1

Der Jahres- und Konzernabschluss der IFA Hotel & Touristik AG werden im Bundesanzeiger offengelegt.

Die IFA Hotel & Touristik AG mit Sitz in 47051 Duisburg, Düsseldorfer Straße 50, ist die Muttergesellschaft des IFA-Konzerns und eine börsennotierte Aktiengesellschaft deutschen Rechts. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg (HRB 3291) eingetragen.

Die Aktien der IFA Hotel & Touristik AG werden seit Juli 1995 unter der Wertpapier- Kennnummer 613 120 (ISIN DE0006131204) an den Wertpapierbörsen Frankfurt am Main, Düsseldorf, Hamburg, Berlin, Stuttgart und München sowie im elektronischen Handelssystem Xetra gehandelt und sind im Amtlichen Markt notiert.

Muttergesellschaft der IFA Hotel & Touristik AG ist die Lopesan Touristik S.A., Las Palmas, Gran Canaria, Spanien, die zum 31. Dezember 2019 76,26 % der ausgegebenen Anteile der IFA Hotel & Touristik AG direkt hält und Tochterunternehmen des LOPESAN-Konzerns ist.

Die Muttergesellschaft, die den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, in den der Konzernabschluss der IFA Hotel & Touristik AG einbezogen ist, ist die Hijos de Francisco López Sánchez S.A., Las Palmas, Gran Canaria, Spanien (LOPESAN-Konzern). Der Konzernabschluss ist beim Registergericht Las Palmas, Gran Canaria, Spanien, unter Sección 8, Hoja 5072, erhältlich. Die Muttergesellschaft, die den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt, in den der Konzernabschluss der IFA Hotel & Touristik AG einbezogen ist, ist die Invertur Helsan S.L.U., Las Palmas, Gran Canaria, Spanien, die zugleich oberstes Mutterunternehmen ist. Dieser Konzernabschluss ist beim Registergericht Las Palmas, Gran Canaria, Spanien, unter Sección 8, Hoja 24313, erhältlich.

  • Hierbei werden die International Accounting Standards (IAS) und die International Financial Reporting Standards (IFRS) als IFRS sowie die Interpretationen des Standing Interpretations Committee (SIC) und die Interpretationen des IFRS Interpretations Committee als IFRS IC bezeichnet.

Die Geschäftstätigkeit des IFA-Konzerns besteht im Wesentlichen aus der Bewirtschaftung und Vermarktung von Ferienhotels und Ferienclubs sowie den Bereichen Gesundheit und Rehabilitation. Der IFA-Konzern arbeitet mit den großen deutschen und europäischen Reiseveranstaltern zusammen, ergänzend hierzu ist er auch im Eigenvertrieb tätig. Der IFA- Konzern verfügt über einen Angebotsmix der bei Ferienhotels, -appartements und -clubs nachgefragten Qualitätsstufen (3 bis 5 Sterne). Über ihre Gruppengesellschaften betrieb sie am

31. Dezember 2019 neun (Vorjahr: acht) Ferienhotels und -anlagen im Unternehmensbesitz in folgenden Regionen:

  • Deutschland/Ostsee
  • Deutschland/Vogtland
  • Spanien/Gran Canaria
  • Österreich/Kleinwalsertal
  • Dominikanische Republik/Bavaro

Die Veränderung betrifft das neue Hotel Lopesan Costa Bavaro in der Dominikanischen Republik, welches zum 1. Mai 2019 eröffnet wurde.

Die Bereiche Gesundheit und Rehabilitation umfassen drei Klinikbetriebe in Deutschland an den Standorten Fehmarn und Usedom, in denen Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen erbracht werden.

Das Geschäftsjahr der IFA Hotel & Touristik AG und ihrer Tochtergesellschaften ist das Kalenderjahr. Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt. Soweit nichts anderes vermerkt, sind alle Beträge in Tausend Euro (T€) angegeben.

Die Bilanz ist nach Fristigkeit gegliedert, Vermögenswerte und Schulden sind in langfristig - bei Fälligkeit über einem Jahr - und kurzfristig aufgegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden.

Der Konzernabschluss der IFA Hotel & Touristik AG wird voraussichtlich am 7. Mai 2020 vom Vorstand der IFA Hotel & Touristik AG zur Veröffentlichung freigegeben.

2. Grundlagen und Methoden

Sämtliche vom IASB herausgegebenen und zum Zeitpunkt der Aufstellung des vorliegenden Konzernabschlusses geltenden und von der IFA Hotel & Touristik AG angewendeten IFRS wurden von der Europäischen Kommission für die Anwendung in der EU übernommen. Der aufgestellte Konzernabschluss der IFA Hotel & Touristik AG entspricht damit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind.

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewandten Methoden mit folgenden Ausnahmen:

Die IFA Hotel & Touristik AG hat im Geschäftsjahr die nachfolgend aufgelisteten neuen und überarbeiteten IFRS Standards und Interpretationen angewandt. Aus der Anwendung dieser Standards und Interpretationen ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des IFA-Konzerns. Sie führten jedoch teilweise zu zusätzlichen Angaben.

Die ausführliche Darstellung beschränkt sich auf solche Standards und Interpretationen, die im Grundsatz im IFA-Konzern anwendbar sind:

IFRS 16 - Leasingverhältnisse

IFRS 16 wurde im Januar 2016 veröffentlicht und ersetzt IAS 17 Leasingverhältnisse und alle die Leasingbilanzierung betreffenden Interpretationen. IFRS 16 legt die Grundsätze für Ansatz, Bewertung, Darstellung und Angabepflichten bezüglich von Leasingverhältnissen fest und verpflichtet Leasingnehmer, alle Leasingverhältnisse nach einem einzigen Modell ähnlich der Bilanzierung von Finanzierungsleasingverhältnissen nach IAS 17 zu erfassen. Der neue Standard enthält zwei Ausnahmen von der Pflicht zur bilanziellen Erfassung für Leasingnehmer: Leasingverträge über geringwertige Vermögenswerte und kurzfristige Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von maximal zwölf Monaten.

Zu Beginn des Leasingverhältnisses erfasst der Leasingnehmer eine Verbindlichkeit zur Leistung von Leasingzahlungen (Leasingverbindlichkeit) sowie einen Vermögenswert für das gewährte Recht, den Leasinggegenstand während der Laufzeit des Leasingverhältnisses zu nutzen (Nutzungsrecht am Leasinggegenstand). Leasingnehmer müssen den Zinsaufwand für die Leasingverbindlichkeit und den Abschreibungsaufwand für das Nutzungsrecht am Leasing- gegenstand gesondert erfassen. Zudem müssen Leasingnehmer bei Eintritt bestimmter Ereignisse (z. B. Laufzeitänderung des Leasingverhältnisses oder Änderung künftiger Leasing- zahlungen infolge einer Änderung des für die Bestimmung der Leasingzahlungen verwendeten Index oder Zinssatzes) eine Neubewertung der Leasingverbindlichkeit vornehmen. Den Betrag der Neubewertung der Leasingverbindlichkeit werden Leasingnehmer im Allgemeinen als Anpassung des Nutzungsrechts am Leasinggegenstand erfassen.

Für Leasinggeber werden sich durch IFRS 16 bei der Bilanzierung im Wesentlichen keine Änderungen gegenüber dem derzeit gültigen IAS 17 ergeben. Sie werden alle Leasing- verhältnisse auch künftig nach den Klassifizierungsgrundsätzen des IAS 17 einstufen und zwischen zwei Arten von Leasingverhältnissen unterscheiden: Operating-Leasingverhältnisse und Finanzierungsleasingverhältnisse.

IFRS 16 ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen, und verpflichtet Leasingnehmer und Leasinggeber im Vergleich zu IAS 17 zu ausführlicheren Angaben.

Der IFA-Konzern wendet den Standard zum 1. Januar 2019 unter Verwendung des modifizierten retrospektiven Ansatzes an. Dementsprechend wurden die Vergleichsinformationen für das Geschäftsjahr 2018 nicht angepasst. Die bisherige Beurteilung zum Vorliegen eines Leasingverhältnisses nach IAS 17 und IFRIC 4 wurde für zum 1. Januar 2019 bestehende Verträge beibehalten. Die optionalen Ausnahmeregeln zur Nichtanwendung der Ansatzvorschriften auf kurzfristige Leasingverträge und Verträge über geringwertige Leasinggegenstände hat der IFA-Konzern im Rahmen der Erstanwendung in Anspruch genommen.

Der IFA-Konzern ist im Wesentlichen Leasingnehmer. Aus dem neuen Standard resultieren keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzern, da die IFA Hotel & Touristik AG Eigentümer der von ihr betriebenen Hotels und nur im unwesentlichen Umfang Leasingnehmer ist. Die Leasingverhältnisse nach IFRS 16, die bis zum 31. Dezember 2018 nicht bereits als Finanzierungsleasing behandelt werden, betreffen im Wesentlichen ein Blockheizkraftwerk sowie Dienstwagen.

Die nachfolgende Tabelle stellt die Überleitung der Verbindlichkeiten aus

Leasing zum

1. Januar 2019 dar:

T€

Mindestleasingzahlungen aus Operating-Leasingverträgen

388

zum 31. Dezember 2018

Anwendungserleichterung für kurzfristige Leasingverhältnisse

-36

Anwendungserleichterung für Leasingverhältnisse denen ein Vermögenswert

-113

von geringem Wert zugrunde liegt

Effekt aus der Diskontierung mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz

zum 1. Januar 2019

-14

Aufgrund der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 zum 1. Januar 2019

zusätzlich angesetzte Verbindlichkeiten

225

Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing zum 31. Dezember 2018

0

Verbindlichkeiten aus Leasing zum 1. Januar 2019

225

Der gewichtete durchschnittliche Grenzfremdkapitalzinssatz für die zum 1. Januar 2019 erstmals angesetzten Verbindlichkeiten aus Leasing betrug 5,0 % p. a.

Verbesserungen zu IFRS (2015-2017)

Bei den Verbesserungen zu IFRS 2015-2017 handelt es sich um einen Sammelstandard, der im Dezember 2017 veröffentlicht wurde und Änderungen in verschiedenen IFRS zum Gegenstand hat, die für Geschäftsjahre anzuwenden sind, die am oder nach dem 1. Januar

2019 beginnen. Die Verbesserungen zu den IFRS enthalten folgende Änderungen:

  • IFRS 3: Die Änderungen präzisieren, dass ein Unternehmen, das die Beherrschung über einen Geschäftsbetrieb erlangt, der eine gemeinschaftliche Tätigkeit darstellt, die Vorschriften für einen sukzessiven Unternehmenszusammenschluss anzuwenden hat, darin eingeschlossen die Neubewertung zuvor gehaltener Anteile an den Vermögenswerten und Schulden der gemeinschaftlichen Tätigkeit zum beizulegenden Zeitwert. Dabei bewertet der Erwerber seinen gesamten zuvor gehaltenen Anteil an der gemeinschaftlichen Tätigkeit neu.
  • IFRS 11: Eine Partei, die an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit beteiligt ist, jedoch nicht an deren gemeinschaftlicher Führung, könnte die gemeinschaftliche Führung über eine solche gemeinschaftliche Tätigkeit, deren Aktivität einen Geschäftsbetrieb im Sinne von IFRS 3 darstellt, erlangen. Die Änderungen präzisieren, dass die zuvor gehaltenen Anteile an dieser gemeinschaftlichen Tätigkeit nicht neu zu bewerten sind.
  • IAS 12: Die Änderungen konkretisieren, dass die ertragsteuerlichen Folgen von Dividenden unmittelbarer mit vergangenen Transaktionen oder Geschäftsvorfällen, die ausschüttungs- fähige Gewinne erzeugt haben, als mit Ausschüttungen an Anteilseigner verknüpft sind. Daher bilanziert ein Unternehmen die ertragsteuerlichen Folgen von Dividenden in der Gewinn- und Verlustrechnung, im sonstigen Ergebnis oder im Eigenkapital, je nachdem, wo es diese vergangenen Transaktionen oder Geschäftsvorfälle ursprünglich erfasst hat.
  • IAS 23: Die Änderungen präzisieren, dass ein Unternehmen Fremdkapitalmittel, die ursprünglich aufgenommen wurden, um einen qualifizierten Vermögenswert zu entwickeln, als Teil der allgemeinen Fremdmittel zu behandeln hat, wenn die gesamten Aktivitäten, die zur Vorbereitung dieses Vermögenswerts für seinen beabsichtigten Gebrauch oder Verkauf erforderlich sind, im Wesentlichen abgeschlossen sind.

Aus der erstmaligen Abwendung des Sammelstandards ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.

IFRIC 23 - Ungewissheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung

Im Juni 2017 hat das IASB IFRIC 23 veröffentlicht. Die Interpretation ist auf die Bilanzierung von Ertragsteuern nach IAS 12 anzuwenden, wenn Unsicherheiten bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung bestehen. Sie gilt nicht für Steuern oder Abgaben, die nicht in den Anwendungsbereich von IAS 12 fallen, und enthält keine Bestimmungen zu Zinsen und Säumniszuschlägen in Verbindung mit unsicheren steuerlichen Behandlungen. Die Interpretation befasst sich insbesondere mit folgenden Themen:

  • Entscheidung, ob ein Unternehmen unsichere steuerliche Behandlungen einzeln beurteilen sollte,
  • Annahmen, die ein Unternehmen in Bezug auf die Überprüfung steuerlicher Behandlungen durch die Steuerbehörden trifft,
  • Bestimmung des zu versteuernden Gewinns (steuerlichen Verlusts), der Steuer- bemessungsgrundlagen, der nicht genutzten steuerlichen Verluste, der nicht genutzten Steuergutschriften und der Steuersätze,
  • Berücksichtigung von Änderungen der Tatsachen und Umstände.

Ein Unternehmen muss bestimmen, ob es jede unsichere steuerliche Behandlung separat oder gemeinsam mit einem oder mehreren anderen unsicheren steuerlichen Behandlungen beurteilt. Dabei sollte der Ansatz gewählt werden, der die bessere Vorhersage im Hinblick auf die Auflösung der Unsicherheit ermöglicht. Die Interpretation tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Es können jedoch bestimmte Übergangserleich- terungen in Anspruch genommen werden.

Aus der erstmaligen Anwendung der Interpretation ergaben sich in 2019 keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.

Nachfolgend aufgelistete Neuregelungen sind auf den Konzern nicht anwendbar und haben daher keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns:

  • Änderung von IAS 19 - Planänderungen,-kürzungen oder -abgeltungen,
  • Änderungen an IAS 28 - Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures,
  • Änderungen an IFRS 9 - Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung.

Das IASB hat nachfolgend aufgelistete Standards und Interpretationen veröffentlicht, die bereits in das EU-Recht übernommen wurden, aber im Geschäftsjahr 2019 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren. Der IFA-Konzern wendet diese Standards und Interpretationen nicht vorzeitig an. Die ausführliche Darstellung beschränkt sich auf solche Standards und Interpretationen, die im Grundsatz bei der IFA Hotel & Touristik AG zukünftig anwendbar sein könnten:

Überarbeitetes Rahmenkonzept und Anpassungen der Querverweise in den IFRS

Im März 2018 wurde das umfangreich überarbeitete Rahmenkonzept des IASB veröffentlicht. Es trat mit Veröffentlichung unmittelbar in Kraft. Das Rahmenkonzept unterliegt nicht dem Endorsement-Prozess. In diesem Zusammenhang wurden auch Anpassungen der Querverweise in den IFRS auf das Rahmenkonzept bzw. von Wiedergaben aus dem Rahmenkonzept vorgenommen. Hieraus können sich z. B. Auswirkungen auf bisher angewendete Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben, die im Rahmen von IAS 8 entwickelt wurden. Diese unterliegen dem Endorsement-Prozess. Die Änderungen sind erstmals am 1. Januar 2020 prospektiv anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist zulässig, wenn dabei alle Anpassungen angewendet werden.

Aus Überarbeitung des Rahmenkonzepts werden keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns erwartet.

Änderungen an IAS 1 und IAS 8 - Definition von Wesentlichkeit

Die Änderungen an IAS 1 und IAS 8 Definition von Wesentlichkeit wurden im Oktober 2018 veröffentlicht. Informationen sind wesentlich, wenn das Auslassen, die fehlerhafte Darstellung oder das Verschleiern dieser Informationen die Entscheidung der primären Adressaten vernünftigerweise beeinflussen könnte. Die neue Definition von Wesentlichkeit berücksichtigt erstmals die Verschleierung von Informationen als Maßstab für Wesentlichkeit im Bereich der Angaben. Sie zielt auf die primären Abschlussadressaten, wie sie seit 2010 im Rahmenkonzept definiert werden, ab. Des Weiteren müssen Informationen die Entscheidungen vernünftigerweise beeinflussen können, um wesentlich zu sein. Die Änderungen wurden vorgenommen, um die Definition an die Ausführungen zur Wesentlichkeit im Rahmenkonzept 2018 anzupassen und sie insgesamt leichter anwendbar zu machen. Die Änderungen sind erstmals für am 1. Januar 2020 beginnende Geschäftsjahre prospektiv anzuwenden.

Der Konzern beabsichtigt, den Änderungsstandard zum vorgeschriebenen Datum des Inkrafttretens anzuwenden. Die inhaltlichen Änderungen wurden bereits im Rahmen der bisherigen Wesentlichkeitsbeurteilung berücksichtigt. Aus den Änderungen werden keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns erwartet.

Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 in Bezug auf die Interest Rate Benchmark Reform

Die Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 in Bezug auf die Interest Rate Benchmark Reform wurden im September 2019 veröffentlicht. Die Änderungen stellen die erste Phase der Arbeiten des IASB bezüglich der Auswirkungen der Reform der Interbank Offered Rates (IBOR) dar. Die international angestrebten Reformen führten zu Unsicherheiten bezüglich der langfristigen Existenzfähigkeit des bisherigen IBOR. Die Änderungen sehen sowohl in IFRS 9 als auch in IAS 39 vorübergehende Erleichterungen vor, die es erlauben sollen, das Hedge Accounting in der Zeit vor dem formalen Austausch der bestehenden Zinsbenchmarks durch alternative, nahezu risikofreie Zinssätze (RFR) beizubehalten. Die Erleichterungen gelten für alle Sicherungsbeziehungen, die direkt von der Reform der Zinsbenchmarks betroffen sind. Bei der Überprüfung der Bilanzierbarkeit eines Cashflow-Hedges ist davon ausgehen, dass die Reformen zu keinen Änderungen an den Zinsbenchmarks führen. Gleiches gilt für die Beurteilung des wirtschaftlichen Zusammenhangs nach IFRS 9 oder der Effektivitätsbeurteilung nach IAS 39. Die Änderungen sind erstmals am 1. Januar 2020 rückwirkend anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Jedoch können bereits de-designierte Sicherungsbeziehungen nicht wiederhergestellt werden.

Der Konzern beabsichtigt, die Änderungen zum vorgeschriebenen Datum des Inkrafttretens anzuwenden. Im Konzern bestehen Finanzinstrumente in Sicherungsgeschäften, die an den IBOR als Referenzzins gebunden sind. Der Konzern erwartet aber keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

Der IASB hat nachfolgend aufgelistete Standards und Interpretationen veröffentlicht, die im Geschäftsjahr 2019 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren. Diese Standards und Interpretationen wurden von der EU bislang nicht anerkannt und werden vom IFA-Konzern nicht

angewandt. Die ausführliche Darstellung beschränkt sich auf solche Standards und Inter- pretationen, die im Grundsatz zukünftig bei der IFA Hotel & Touristik AG anwendbar sein könnten:

Änderungen an IFRS 3 Definition eines Geschäftsbetriebs

Die Änderungen an IFRS 3 Definition eines Geschäftsbetriebs wurden im Oktober 2018 veröffentlicht. Sie sollen Unternehmen dabei unterstützen festzustellen, ob eine Transaktion als Unternehmenszusammenschluss oder als Erwerb von Vermögenswerten zu bilanzieren ist. Sie präzisieren die Mindestanforderungen für einen Geschäftsbetrieb (Vorliegen von Inputfaktoren und eines substanziellen Prozesses, der es erlaubt, Outputs zu erzeugen). Die bisher erforderliche Beurteilung, ob Marktteilnehmer in der Lage sind, fehlende Elemente in diesem Prozess zu ersetzen, entfällt. Zusätzliche Leitlinien sollen dabei helfen zu beurteilen, ob ein erworbener Prozess substanziell ist. Zudem wurden die Definitionen eines Geschäftsbetriebs und des Outputs dahin gehend verengt, dass es sich dabei um Leistungen an Kunden handeln muss. Ferner wird ein optionaler Konzentrationstest eingeführt, der eine vereinfachte Beurteilung ermöglichen soll. Um die Anwendung der Änderungen zu veranschaulichen, wurden außerdem erläuternde Beispiele hinzugefügt. Die Änderungen sind erstmals am 1. Januar 2020 prospektiv anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist zulässig.

Aus den Änderungen werden keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des IFA-Konzerns erwartet.

Änderungen an IAS 1 - Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig

Die Änderungen an IAS 1 wurden im Januar 2020 herausgegeben, um einen allgemeingültigeren Ansatz für die Klassifizierung von Schulden nach IAS 1 einzuführen, der auf den vertraglichen Vereinbarungen aufbaut, die zum Berichtsstichtag vorliegen.

Die Änderungen betreffen nur den Ausweis von Schulden in der Bilanz. Sie stellen klar, dass die Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig auf den Rechten basieren muss, die zum Bilanzstichtag vorliegen, und gleichen in allen betroffenen Textziffern die sprachlichen Formulierungen an, sodass auf das "Recht" Bezug genommen wird, die Erfüllung einer Verpflichtung um mindestens zwölf Monate aufzuschieben, und explizit darauf verwiesen wird, dass nur Rechte, die "zum Ende der Berichtsperiode" bestehen, Auswirkungen auf die Klassifizierung einer Schuld haben. Zudem wird klargestellt, dass die Klassifizierung nicht von den Erwartungen in Bezug darauf abhängt, ob ein Unternehmen von seinem Recht Gebrauch macht, die Erfüllung einer Verpflichtung aufzuschieben und, dass die Erfüllung sich auf die Übertragung von Barmitteln, Eigenkapitaltiteln oder sonstigen Vermögenswerten oder Leistungen an die Gegenpartei bezieht.

Die Änderungen sind rückwirkend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig.

Aus den Änderungen werden keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns erwartet.

Nachfolgend aufgelistete Neuregelungen sind auf den IFA-Konzern nicht anwendbar und werden daher keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben:

  • IFRS 17 - Versicherungsverträge.

Die Anforderungen aller angewandten Standards und Interpretationen wurden ausnahmslos erfüllt und führen zur Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des IFA-Konzerns. Eine Abweichung von diesen Standards aufgrund übergeordneter Bestimmungen ("overriding principles") erfolgte nicht.

3. Konsolidierungsmethoden

Gegenstand des Konzernabschlusses ist die IFA Hotel & Touristik AG und deren verbundene Unternehmen.

Alle Tochterunternehmen, die unter der rechtlichen und/oder faktischen Kontrolle der IFA Hotel

  • Touristik AG stehen, sind in den Konzernabschluss einbezogen. Die Bilanzierung erworbener Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen dem Fair Value der hingegebenen Vermögenswerte, ausgegebenen Eigenkapital- instrumente und entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierbare Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden bei der Erstkonsolidierung mit ihren Fair Values im Transaktionszeitpunkt bewertet, unabhängig von dem Umfang der Minderheitsanteile.

Der Überschuss der Anschaffungskosten des Erwerbs über den Anteil des IFA-Konzerns an dem, zum Fair Value bewerteten, erworbenen Nettovermögen wird als Geschäfts- oder Firmenwert angesetzt.

Sind die Kosten des Erwerbs geringer als das zum Fair Value bewertete, erworbene Netto- vermögen des Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag nach nochmaliger Über- prüfung direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Änderungen der Beteiligungsquoten des IFA-Konzerns an Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden als Eigenkapitaltransaktionen bilanziert. Die Buchwerte der vom IFA-Konzern gehaltenen Anteile und der Anteile anderer Gesellschafter werden so angepasst, dass sie die Änderungen der an dem Tochterunternehmen bestehenden Anteilsquoten widerspiegeln. Jede Differenz zwischen dem Betrag, um den die Anteile anderer Gesellschafter angepasst werden, und dem beizulegenden Zeitwert der gezahlten oder erhalte- nen Gegenleistung wird unmittelbar im Eigenkapital erfasst und den Gesellschaftern des Mutterunternehmens zugeordnet.

Die Auswirkungen konzerninterner Geschäftsvorfälle werden eliminiert. Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Gesellschaften werden gegeneinander auf- gerechnet, Zwischengewinne und -verluste werden eliminiert. Konzerninterne Erträge werden mit den korrespondierenden Aufwendungen verrechnet. Auf temporäre Unterschiede aus der Konsolidierung werden die nach IAS 12 erforderlichen Steuerabgrenzungen vorgenommen.

Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, auf das der Konzern maßgeblichen Einfluss hat. Maßgeblicher Einfluss ist die Möglichkeit, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen des Unternehmens, an dem die Beteiligung gehalten wird, mitzuwirken. Dabei liegt weder Beherrschung noch gemeinschaftliche Führung der Entscheidungsprozesse vor.

Die Ergebnisse, Vermögenswerte und Schulden von assoziierten Unternehmen oder Gemein- schaftsunternehmen sind in diesem Abschluss unter Verwendung der Equity-Methode einbezo- gen, außer wenn die Anteile nach IFRS 9 bewertet werden.

Nach der Equity-Methode sind Anteile an assoziierten Unternehmen mit ihren Anschaffungs- kosten in die Konzernbilanz aufzunehmen, die um Veränderungen des Anteils des Konzerns am Gewinn oder Verlust und am sonstigen Ergebnis des assoziierten Unternehmens nach dem Erwerbszeitpunkt angepasst werden. Verluste eines assoziierten Unternehmens, die den Anteil des Konzerns an diesem assoziierten Unternehmen übersteigen, werden nicht erfasst. Eine Erfassung erfolgt lediglich dann, wenn der Konzern rechtliche oder faktische Verpflichtungen zur Verlustübernahme eingegangen ist bzw. Zahlungen an Stelle des assoziierten Unternehmens leistet.

Eine Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen wird ab dem Zeitpunkt, zu dem die Voraussetzungen für ein assoziiertes Unternehmen vorliegen, nach der Equity-Methode bilanziert. Jeglicher Überschuss der Anschaffungskosten des Anteilserwerbs über den erworbe- nen Anteil an den beizulegenden Zeitwerten der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden wird als Geschäfts- oder Firmenwert erfasst. Der Geschäfts- oder Firmenwert ist Bestandteil des Buchwertes der Beteiligung und wird nicht separat auf das Vorliegen einer Wertminderung geprüft.

Jeglicher Überschuss des Konzernanteils der beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden über die Anschaffungskosten des erworbenen Anteils (negativer Unterschiedsbetrag) wird nach erneuter Beurteilung sofort als Gewinn erfasst.

Um zu ermitteln, ob Indikatoren dafür vorliegen, dass die Anteile an assoziierten Unternehmen in ihrem Wert gemindert sind, werden die Vorschriften des IFRS 9 herangezogen. Sofern ein Wertminderungstest vorzunehmen ist, wird der Beteiligungsbuchwert (inklusive Geschäfts- oder Firmenwert) nach den Vorschriften des IAS 36 auf Werthaltigkeit getestet. Dazu wird der erzielbare Betrag, d. h. der höhere Betrag aus Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten, der Beteiligung mit ihrem Beteiligungsbuchwert verglichen. Der ermittelte Wertminderungsbedarf wird gegen den Beteiligungsbuchwert verrechnet. Eine

Aufteilung des Wertminderungsaufwands auf die im Buchwert des Anteils enthaltenen Vermögenswerte einschließlich Geschäfts- oder Firmenwert wird nicht vorgenommen. Sofern der erzielbare Betrag in Folgejahren wieder ansteigt, wird in Übereinstimmung mit IAS 36 eine Wertaufholung vorgenommen.

Der IFA-Konzern beendet die Anwendung der Equity-Methode ab dem Zeitpunkt, an dem seine Beteiligung kein assoziiertes Unternehmen mehr darstellt oder die Beteiligung nach IFRS 5 als zur Veräußerung gehalten zu klassifizieren ist.

Geht ein Konzernunternehmen Geschäftsbeziehungen mit einem assoziierten Unternehmen des Konzerns ein, werden Gewinne und Verluste im Umfang des Konzernanteils an dem entsprechenden assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen eliminiert.

4. Währungsumrechnung

Die überwiegende Anzahl der Tochtergesellschaften der IFA Hotel & Touristik AG hat ihren Sitz im Euroraum. Lediglich die folgenden fünf (Vorjahr: fünf) Gesellschaften haben ihren Sitz außerhalb des Euroraums:

  • Equinoccio Bávaro S.A., Santo Domingo/Dominikanische Republik
  • Círculo de Rotorúa S.A., San José/Costa Rica
  • Inversiones Floripés S.A., Bávaro/Dominikanische Republik
  • DINOTREN CORP S.R.L., Santo Domingo/Dominikanische Republik
  • Anfi Invest AS, Vanvikan, Norwegen

Die Jahresabschlüsse dieser ausländischen Konzerngesellschaften werden nach dem Konzept der funktionalen Währung in Euro umgerechnet. Die funktionale Währung der Gesellschaften in der Dominikanischen Republik und Costa Rica ist jeweils der USD, da alle wesentlichen Liefer- und Leistungsbeziehungen auf USD-Basis erfolgen. Die funktionale Währung der Anfi Invest AS ist die Norwegische Krone (NOK).

Die funktionale Währung der LCB Sales & Investments, S.L.U., Las Palmas, Gran Canaria, ist der USD, da die Gesellschaft die Vertriebsgesellschaft für das neue Hotel in der Dominikanischen Republik ist.

Vermögenswerte und Schulden werden mit den Kursen am Bilanzstichtag, die Gewinn- und Verlustrechnungen mit den Monatsdurchschnittskursen von der funktionalen in die Berichts- währung umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen hieraus sowie aus der Währungsumrechnung von Vorjahresvorträgen werden im übrigen Konzernergebnis erfasst.

Bei der Equinoccio Bávaro S.A., der Inversiones Floripés S.A. und der DINOTREN CORP S.R.L. erfolgen die Umrechnungen von Dominikanischen Pesos (DOP) in USD bei den monetären Positionen mit dem Kurs zum Bilanzstichtag (52,96 DOP/USD, Vorjahr: 50,28

DOP/USD), bei den nicht-monetären Positionen mit den historischen Kursen zu den jeweiligen Anschaffungszeitpunkten und bei den Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung bis auf die Abschreibungen, die mit historischen Kursen umgerechnet werden, zum Monatsdurchschnittskurs. Währungsdifferenzen aus der Umrechnung in die funktionale Währung werden erfolgswirksam unter der Position sonstige betriebliche Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung in Höhe von T€ 1.747 im Geschäftsjahr und im Vorjahr erfolgswirksam unter der Position sonstige betriebliche Erträge in der Gewinn- und Verlustrechnung in Höhe von T€ 2.192 ausgewiesen.

Die Buchhaltung der Círculo de Rotorúa S.A. wird ebenso wie die der LCB Sales & Investments, S.L.U. direkt in USD geführt.

Der Stichtagskurs USD/€ beträgt zum 31. Dezember 2019 1,1215 USD/€ (Vorjahr: 1,1444 USD/€).

Im Anlagenspiegel werden der Stand zu Beginn und am Ende des Geschäftsjahres zum jeweiligen Stichtagskurs und die übrigen Positionen zu Durchschnittskursen umgerechnet. Ein sich aus Wechselkursänderungen ergebender Unterschiedsbetrag wird sowohl bei den Anschaffungs- und Herstellungskosten als auch bei den kumulierten Abschreibungen in einer separaten Spalte als Währungsdifferenz ausgewiesen.

5. Konsolidierungskreis

In den Konzernabschluss werden alle Unternehmen einbezogen, die die IFA Hotel & Touristik AG beherrscht (Tochterunternehmen).

Die IFA Hotel & Touristik AG erlangt die Beherrschung, wenn sie Verfügungsmacht über das Beteiligungsunternehmen ausüben kann, schwankenden Renditen aus ihrer Beteiligung ausgesetzt ist und die Renditen aufgrund ihrer Verfügungsmacht der Höhe nach beeinflussen kann.

Die IFA Hotel & Touristik AG nimmt eine Neubeurteilung vor, ob sie ein Beteiligungsunternehmen beherrscht oder nicht, wenn Tatsachen und Umstände darauf hinweisen, dass sich eines oder mehrere der oben genannten drei Kriterien der Beherrschung verändert haben.

Die Konsolidierung erfolgt ab dem Zeitpunkt, an dem die IFA Hotel & Touristik AG die Möglichkeit der Beherrschung hat. Endet diese Möglichkeit, scheiden die entsprechenden Gesellschaften aus dem Konsolidierungskreis aus.

Unternehmen, deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung ist, werden als Finanzinstrument nach den Vorschriften des IFRS 9 zum beizulegenden Zeitwert bilanziert.

Der Konsolidierungskreis umfasst neben der IFA Hotel & Touristik AG als Obergesellschaft acht (Vorjahr: acht) inländische und 20 (Vorjahr: 20) ausländische Tochterunternehmen, die von der IFA Hotel & Touristik AG beherrscht werden und hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.

Die 100%igen Beteiligungen an der Key Travel S.A., Las Palmas, Gran Canaria, Spanien, und der Lyng Centro Anfi S.L., Las Palmas, Gran Canaria, Spanien, werden aufgrund ihrer unter- geordneten Bedeutung nicht in den Konzernabschluss einbezogen.

Weitere Einzelheiten zu den in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen zum Bilanzstichtag sind nachstehend aufgeführt:

Kategorisierung nach Hauptgeschäft

Sitz

Anteil

Anzahl der

Tochterunternehmen

31.12.2019

31.12.2018

Hotelgesellschaften (Kategorie 1)

Bewirtschaftung und Vermarktung von

Deutschland

96,57%

1

1

Ferienhotels und Ferienclubs

Bewirtschaftung und Vermarktung von

Spanien

100,00%

1

1

Ferienhotels und Ferienclubs

Bewirtschaftung und Vermarktung von

Dominikanische

96,33%

1

1

Ferienhotels und Ferienclubs

Republik

Bewirtschaftung und Vermarktung von

Österreich

100,00%

3

3

Ferienhotels und Ferienclubs

6

6

Hotelverwaltungs- / Holding-

gesellschaften (Kategorie 2)

Hotelverwaltungs- / Holdinggesellschaft

Deutschland

100,00%

1

1

Hotelverwaltungs- / Holdinggesellschaft

Spanien

100,00%

3

3

Hotelverwaltungs- / Holdinggesellschaft

Österreich

100,00%

1

1

Hotelverwaltungs- / Holdinggesellschaft

Norwegen

100,00%

1

1

Hotelverwaltungs- / Holdinggesellschaft

Niederlande

100,00%

1

1

Hotelverwaltungs- / Holdinggesellschaft

Costa Rica

75,00%

1

1

Versorgung des Hotels mit Wasser und

Dominikanische

Bewirtschaftung der "Residencial Area" rund

99,20%

1

1

Republik

um das Hotel

9

9

Gesundheitsgesellschaften (Kategorie 3)

Gesundheit und Rehabilitation

Deutschland

96,57%

2

2

2

2

Inaktive Gesellschaften (Kategorie 4)

Inaktive Gesellschaften

Deutschland

100,00%

4

4

Inaktive Gesellschaften

Spanien

100,00%

1

1

Inaktive Gesellschaften

Dominikanische

100,00%

1

1

Republik

Inaktive Gesellschaften

Bulgarien

100,00%

1

1

Inaktive Gesellschaften

Türkei

100,00%

1

1

8

8

Grundbesitzgesellschaften (Kategorie 5)

Grundbesitz

Spanien

100,00%

3

3

3

3

28

28

Bezüglich der Anteilsbesitzliste zum 31. Dezember 2019 verweisen wir auf Erläuterung 62. Dort werden die einzelnen in den Konsolidierungskreis einbezogenen Konzerngesellschaften auch den Kategorien ihres Hauptgeschäfts zugeordnet.

Die nachfolgende Tabelle enthält Einzelheiten zu den nicht 100%igen Tochterunternehmen des IFA-Konzerns, an denen wesentliche nicht beherrschende Anteile bestehen.

Name des

Beteiligung und

Auf andere

Gesellschafter

Kumulierte Anteile

Tochterunter-

Sitz

Stimmrechtsquote der

entfallendes

anderer Gesellschafter

nehmens

anderen Gesellschafter

Jahresergebnis

31.12.2019

31.12.2018

31.12.2019

31.12.2018

31.12.2019

31.12.2018

in %

in %

in T€

in T€

in T€

in T€

Santo

Equinoccio

Domingo,

3,67%

7,13%

-386

-228

9.738

7.457

Bavaro S.A.

Dominikanische

Republik

Circulo de

San José,

25,00%

25,00%

-2.983

403

5.846

8.624

Rotorúa, S.A.

Costa Rica

-3.369

175

15.584

16.081

Der Anteil der anderen Gesellschafter an der Equinoccio Bávaro S.A. hat sich im Vergleich zum Vorjahr verringert, da die anderen Gesellschafter an den in 2019 erfolgten Kapitalerhöhungen nicht teilgenommen haben.

Die zusammenfassenden Finanzinformationen hinsichtlich der Tochterunternehmen des IFA- Konzerns, an denen wesentliche nicht beherrschende Anteile bestehen - das sind die Equinoccio Bávaro S.A. und die Círculo de Rotorúa, S.A. - sind nachfolgend angegeben. Die zusammenfassenden Finanzinformationen entsprechen den Beträgen vor konzerninternen Eliminierungen.

31.12.2019

31.12.2018

T€

T€

Kurzfristige Vermögenswerte

37.704

37.510

Langfristige Vermögenswerte

308.304

188.183

Kurzfristige Schulden

57.293

86.603

Den Gesellschaftern des Mutterunternehmens zurechenbarer Anteil

273.131

123.009

am Eigenkapital

Den anderen Gesellschaftern zuzurechnender Anteil am

15.584

16.081

Eigenkapital

2019

2018

T€

T€

Umsatzerlöse und sonstige Erträge

27.565

13.234

Aufwendungen

50.029

14.823

Jahresergebnis

-22.464

-1.589

Auf die Gesellschafter des Mutterunternehmens entfallendes

-19.095

-1.764

Jahresergebnis

Auf die anderen Gesellschafter entfallendes Jahresergebnis

-3.369

175

Gesamtes Jahresergebnis

-22.464

-1.589

Auf die Gesellschafter des Mutterunternehmens entfallendes übriges

2.485

3.434

Ergebnis

Auf die anderen Gesellschafter entfallendes übriges Ergebnis

276

567

Gesamtes übriges Ergebnis

2.761

4.001

Auf die Gesellschafter des Mutterunternehmens entfallendes

-16.610

1.670

Gesamtergebnis

Auf die anderen Gesellschafter entfallendes Gesamtergebnis

-3.093

742

Gesamtergebnis

-19.703

2.412

An die anderen Gesellschafter gezahlte Dividenden

0

0

Nettozahlungsströme aus betrieblicher Tätigkeit

-19.255

-6.794

Nettozahlungsströme aus Investitionstätigkeit

-128.972

-119.755

Nettozahlungsströme aus Finanzierungstätigkeit

147.216

114.048

Nettozahlungsströme gesamt

-1.011

-12.501

Unternehmenserwerbe und -veräußerungen

Mit Datum vom 24. November 2019 wurde die Hotelgesellschaft IFA Hotel Faro Maspalomas S. A., Maspalomas, Gran Canaria, Spanien, zum Preis von € 68 Mio. veräußert. Der Vollzug des Kaufvertrags hängt davon ab, dass einige operative und rechtliche Bedingungen, unter anderem die kartellrechtliche Freigabe der Transaktion durch die EU-Kommission und der Abschluss der Renovierungs- und Umbauarbeiten an dem Hotel IFA Faro, vor dem 1. Januar 2021 erfüllt werden.

Zum 31. Dezember 2019 sind diese Vollzugsbedingungen nicht erfüllt. Die Aktiva und Passiva der IFA Hotel Faro Maspalomas S. A. aus Konzernsicht werden auf der Aktivseite unter der Position "Zum Verkauf stehende Vermögenswerte" und auf der Passivseite unter der Position "Rückstellungen und Verbindlichkeiten aus zum Verkauf stehenden Vermögenswerten" ausgewiesen (siehe Erläuterung 33).

6. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Jahresabschlüsse der in den IFA-Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt. Die Wertansätze im Konzernabschluss werden unbeeinflusst von steuerlichen Vorschriften allein von der wirtschaft- lichen Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Rahmen der Vorschriften des IASB bestimmt.

Ertrags- und Aufwandsrealisierung

Als Umsatzerlöse werden alle Erträge im Zusammenhang mit erbrachten Dienstleistungen und Produktverkäufen erfasst. Grundlage hierfür bilden Kundenverträge und die darin enthaltenen Leistungsversprechen, die jeweils einzeln identifiziert und gesondert für Zwecke der Umsatz- realisierung abgebildet werden. Andere operative Erträge sind als sonstige betriebliche Erträge ausgewiesen.

Umsatzerlöse werden erfolgswirksam, soweit das Unternehmen die Verfügungsmacht über Dienstleistungen oder Waren entweder über einen Zeitraum oder zu einem Zeitpunkt an einen Kunden überträgt. Die Verfügungsmacht liegt bei dem Kunden, wenn dieser den Gebrauch und die Nutzenziehung aus einer Dienstleistung oder einem Produkt eigenständig bestimmen kann.

Im IFA-Konzernabschluss werden die Umsatzerlöse aus Übernachtungsleistungen tagesgenau mit Ablauf eines jeweiligen Tages realisiert. Hotelnebenleistungen wie Restaurantleistungen oder sonstige Nebenleistungen werden mit Erbringung der Leistung bzw. dem Verkauf der Waren täglich realisiert. Gleiches gilt für die Leistungen der Gesundheitsbetriebe.

Umsatzerlöse sind der Höhe nach auf denjenigen Betrag begrenzt, den der IFA-Konzern für die Erfüllung von Leistungsverpflichtungen erwartet zu erhalten. Für Dritte einzubehaltende Entgeltbestandteile sind abzuziehen. Daher ergibt sich eine Minderung der Umsatzerlöse um Umsatzsteuern sowie tatsächliche und erwartete Erlösminderungen aus Rabatten, Skonti und Boni. Schätzungen bezüglich der Erlösminderungen basieren vor allem auf Erfahrungen aus der Vergangenheit, spezifischen Vertragsbedingungen und Erwartungen hinsichtlich der künftigen Umsatzentwicklung.

Betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung ergebniswirksam.

Zinserträge und Zinsaufwendungen werden mit Hilfe der Effektivzinsmethode erfasst. Dividenden werden mit Entstehung des Anspruchs vereinnahmt.

Immaterielle Vermögenswerte

Der im Rahmen des Erwerbs der Equinoccio Bávaro S.A. in der Dominikanischen Republik zum

1. November 2004 erworbene Geschäfts- oder Firmenwert hat eine unbegrenzte Nutzungsdauer und wird gemäß IFRS 3 i. V. m. IAS 36 nicht planmäßig abgeschrieben. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird mindestens einmal jährlich bzw. bei Vorliegen von Anhaltspunkten für Wertminderungen auf seine Werthaltigkeit hin überprüft (Impairment-Test).

Entgeltlich erworbene sonstige immaterielle Vermögenswerte mit bestimmbarer Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten aktiviert und über eine Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahren planmäßig linear abgeschrieben. Wertminderungsaufwendungen werden berücksichtigt. Fremd- kapitalkosten werden nur dann aktiviert, wenn sie auf die Anschaffung eines qualifizierten Vermögenswertes entfallen.

Sachanlagevermögen

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um nutzungsbedingte planmäßige Abschreibungen und in Einzelfällen Wertminderungsaufwendun- gen, bewertet.

Die Herstellungskosten umfassen alle dem Herstellungsprozess zurechenbaren Kosten sowie angemessene Teile der fertigungsbezogenen Gemeinkosten. Fremdkapitalkosten werden nur dann aktiviert, wenn sie auf die Anschaffung oder Herstellung eines qualifizierten Vermögens- wertes entfallen.

Gegenstände des Sachanlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden planmäßig linear über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben, sofern nicht aufgrund des tatsächlichen Nutzungsverlaufes in Ausnahmefällen eine andere Abschreibungsmethode geboten ist.

Die zugrunde gelegten Nutzungsdauern entsprechen den erwarteten Nutzungsdauern im IFA- Konzern. Die Angemessenheit der Nutzungsdauern und der Buchwert werden jährlich überprüft.

Für Hotelgebäude wird grundsätzlich eine Nutzungsdauer von 33 bis 50 Jahren angesetzt. Für übrige Gebäude werden Nutzungsdauern zwischen 15 und 50 Jahren zugrunde gelegt. Bauten und Einbauten auf fremden Grundstücken werden entsprechend der Laufzeit der Mietverträge bzw. einer kürzeren Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Nutzungsdauern liegen überwiegend zwischen fünf und zehn Jahren.

Als Nutzungsdauern von hotelspezifischen Anlagen werden fünf bis 25 Jahre angesetzt. Die Betriebseinrichtung der Hotels und Gesundheitsbetriebe wird über eine Nutzungsdauer von fünf bis 20 Jahren, die Büro- und Geschäftsausstattung wird bei normaler Beanspruchung über drei bis 20 Jahre abgeschrieben.

Wertminderung von langfristigen nicht-finanziellen Vermögenswerten

Überprüfungen der Werthaltigkeit von Vermögenswerten werden nach IAS 36 durchgeführt, sofern Ereignisse oder Anhaltspunkte vorliegen, die eine Wertminderung anzeigen. Wert- minderungen werden vorgenommen, wenn der zukünftig erzielbare Betrag aus dem Vermögenswert niedriger ist als sein Buchwert. Der aus einem Vermögenswert erzielbare Betrag entspricht dem höheren Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Barwert der künftigen, dem Vermögenswert zuzuordnenden Zahlungsströme (Nutzungswert). Können den einzelnen Vermögenswerten keine eigenen, von anderen Vermögenswerten unabhängig generierten künftigen Zahlungsmittelflüsse zugeordnet werden, ist die Werthaltigkeit auf Basis der nächst höheren aggregierten zahlungsmittelgenerierenden Einheit von Vermögenswerten zu testen. Bei Wegfall der Gründe für eine Wertminderung werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen (Ausnahme: Geschäfts- oder Firmenwerte).

Leasingverhältnisse

Vereinbarungen, die das Recht zur Nutzung von Vermögenswerten für einen festgelegten Zeitraum gegen eine Zahlung oder eine Reihe von Zahlungen übertragen, werden als Leasingverhältnis qualifiziert.

Für Leasingverhältnisse über die Anmietung von Gebäuden und Fahrzeugen erfasst der IFA- Konzern als Leasingnehmer eine Finanzverbindlichkeit in Höhe des Barwerts der über die Laufzeit des Vertrags zu leistenden Leasingzahlungen. Bei der Barwertbestimmung werden feststehende Leasingzahlungen, variable indexbasierte Zahlungen, erwartete Zahlungen für Restwertgarantien, Ausübungspreise von Kaufoptionen und Zahlungen aus vorzeitiger Beendigung des Leasingverhältnisses abzüglich erhaltener Mietanreize berücksichtigt. Die ermittelten Leasingzahlungen werden auf den Zeitpunkt des Leasingbeginns mit dem entsprechenden laufzeitspezifischen Grenzfremdkapitalzinssatz oder, sofern dieser nicht vorliegt, mit einem vergleichbaren Zinssatz abgezinst. Die Leasingverbindlichkeit wird bis zum Ablauf des Leasingvertrags in Höhe des Tilgungsanteils aus der Leasingzahlung abgebaut.

Die Leasingzahlungen werden nach der Effektivzinsmethode in Tilgungs- und Zinsanteile aufgeteilt.

Gleichzeitig aktiviert der IFA-Konzern als Leasingnehmer ein Nutzungsrecht in Höhe der Anschaffungskosten zum Zeitpunkt des Leasingbeginns. Ausgehend vom Wert der Leasingverbindlichkeit erhöhen sich die Anschaffungskosten unter Umständen noch um anfängliche direkte Kosten, Rückbaukosten und Leasingzahlungen, die vor oder bei Beginn der Nutzungsüberlassung von dem Leasingnehmer geleistet werden und daher nicht in der Leasingverbindlichkeit enthalten sind. Die Nutzungsrechte werden über die Vertragslaufzeit der Leasingverträge oder, sofern kürzer, über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des betreffenden Leasinggegenstands abgeschrieben.

Die Regelungen des IAS 36 zur Ermittlung und Erfassung von Wertminderungen von Vermögenswerten gelten auch für aktivierte Nutzungsrechte.

Ändern sich die erwarteten Leasingzahlungen, z. B. bei indexabhängigen Entgelten oder aufgrund neuer Einschätzungen bezüglich vertraglicher Optionen, wird die Verbindlichkeit neu bewertet. Die Anpassung an den neuen Buchwert erfolgt grundsätzlich erfolgsneutral durch eine korrespondierende Anpassung des aktivierten Nutzungsrechts.

Bei kurzfristigen Leasingverhältnissen mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr werden die Leasingzahlungen direkt im sonstigen betrieblichen Aufwand erfasst. Gleiches gilt auch bei Leasingverhältnissen über geringwertige Leasinggegenstände, deren Wert unter T€ 5 liegt. Hier nutzt der IFA-Konzern die optionalen Anwendungsausnahmen. Die Mietausgaben werden linear über die Laufzeit der entsprechenden Verträge erfasst.

Zuwendungen der öffentlichen Hand

Erhaltene Investitionszuschüsse werden als Minderung der Anschaffungs- oder Herstellungs- kosten gezeigt, sofern diese Zuschüsse direkt einzelnen Posten des Sachanlagevermögens zuzuordnen sind. Ertragszuschüsse werden im Zeitraum des Anfalls der bezuschussten Aufwendungen erfolgswirksam erfasst.

Finanzinstrumente

Finanzinstrumente sind Verträge, die bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit führen. Bei dem erstmaligen Ansatz von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten werden diese zu ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet.

Finanzielle Vermögenswertewerden im IFA-Konzern in die Kategorien "Zu fortgeführten Anschaffungskosten" (AC), "Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert" (FVOCI) und "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert" (FVPL) eingeteilt. Als langfristig werden finanzielle Vermögenswerte mit Restlaufzeiten über zwölf Monaten eingestuft.

Die Kategorie "Zu fortgeführten Anschaffungskosten" (AC) umfasst finanzielle Vermögenswerte, deren Zahlungsströme aus Zins- und Tilgungszahlungen bestehen und die im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, das vorsieht, das Instrument zu halten, um die vertraglichen Zahlungsströme zu vereinnahmen. Sie werden nach ihrer erstmaligen Erfassung zu fortgeführten Anschaffungskosten und abzüglich etwaiger Wertminderungen unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet.

Die Kategorie "Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert" (FVOCI) umfasst finanzielle Vermögenswerte, deren Zahlungsströme aus Zins- und Tilgungszahlungen bestehen und die im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, das grundsätzlich das Halten der Vermögenswerte vorsieht, aber bei Bedarf auch Veräußerungen erlaubt. Sie werden mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Die daraus resultierenden Wertänderungen werden in einer gesonderten Rücklage im sonstigen Ergebnis erfasst. Mit Abgang oder bei Wertberichtigung dieser finanziellen Vermögenswerte werden die kumulierten im Eigenkapital erfassten Gewinne und Verluste erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Diese Kategorie

enthält auch Eigenkapitalinstrumente, für die die einmalige Option zur erfolgsneutralen Erfassung der Zeitwertänderungen unwiderruflich ausgeübt wurde. Spätere Wertänderungen verbleiben beim Abgang oder bei einer Wertminderung im Eigenkapital und werden nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.

Die Kategorie "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert" (FVPL) umfasst finanzielle Vermögenswerte, die nicht in eine andere Kategorie fallen. Sie werden mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Die daraus resultierenden Wertänderungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Das Vorliegen einer Wertminderung wird bei finanziellen Vermögenswerten auf Basis der erwarteten Kreditverluste (Expected Loss Model) zu jedem Bilanzstichtag ermittelt.

Dabei wird für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen das vereinfachte Wertberichtigungsmodell angewandt und Wertberichtigungen stets in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste bemessen. Die Kreditverluste werden auf Basis einer Einzelbetrachtung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen unter Berücksichtigung deren Überfälligkeiten ermittelt. Bei finanziellen Vermögenswerten wie Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten wird aufgrund der sehr kurzen Laufzeiten (teilweise täglich fällig) und der Bonität unserer Vertragspartner keine Wertminderung basierend auf erwarteten Kreditverlusten gerechnet. Für alle anderen finanziellen Vermögenswerte im Anwendungsbereich des IFRS 9-Wertberichtigungsmodells wird eine Risikovorsorge auf Basis der erwarteten Kreditverluste (Expected Loss Model) der nächsten zwölf Monate (Stufe 1) gebildet, soweit sich seit dem erstmaligen Ansatz das Kreditrisiko nicht signifikant erhöht hat. Für Finanzinstrumente, bei denen sich das Kreditrisiko seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat, wird eine Risikovorsorge in Höhe der über die Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditausfälle (Stufe 2 und 3: Lifetime Expected Loss Model) erfasst, d. h. für erwartete Kreditausfälle, die aus allen potenziellen Ausfallereignissen während der voraussichtlichen Laufzeit eines Finanzinstruments resultieren. Soweit Sicherheiten integraler Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung sind, werden diese bei der Ermittlung des Lifetime Expected Losses berücksichtigt.

Die Wertminderung finanzieller Vermögenswerte wird sofort erfolgswirksam erfasst. Bei finanziellen Vermögenswerten der Kategorie AC reduziert die Wertminderung den Ansatz des Vermögenswerts in der Bilanz; bei finanziellen Vermögenswerten der Kategorie FVOCI wird die Wertminderung in einer gesonderten Rücklage im sonstigen Ergebnis erfasst. Ein finanzieller Vermögenswert wird weiterhin direkt abgeschrieben, wenn nach angemessener Einschätzung nicht davon auszugehen ist, dass er ganz oder teilweise realisierbar ist.

Finanzielle Verbindlichkeitenwerden nach ihrer erstmaligen Erfassung unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) bewertet. Gewinne und Verluste werden im Rahmen der Amortisation mittels der Effektivzinsmethode sowie bei Ausbuchung der Verbindlichkeiten erfolgswirksam erfasst. Als langfristig werden Verbindlich- keiten mit Restlaufzeiten über zwölf Monaten eingestuft.

Ausbuchungen finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten

erfolgen, wenn die Verfügungsmacht über die vertraglichen Rechte verloren bzw. die zu Grunde liegende Verpflichtung erfüllt, gekündigt oder erloschen ist.

Derivative Finanzinstrumente

Die IFA Hotel & Touristik AG setzt derivative Finanzinstrumente zur Sicherung von Zins- änderungsrisiken ein. Zur Steuerung des Zinsrisikos werden im Wesentlichen Zinsswaps in der Währung Euro abgeschlossen, bei denen variable Zinszahlungen aus Finanzschulden gegenüber Kreditinstituten gegen feste Zinszahlungen getauscht werden.

Die derivativen Finanzinstrumente werden entsprechend den Vorschriften des IFRS 9 zum beizulegenden Zeitwert (ohne Berücksichtigung von Nebenkosten) in der Bilanz erfasst und in der Folge zum Bilanzstichtag entsprechend mit ihrem beizulegenden Zeitwert bilanziert. Positive Marktwerte werden aktivisch, negative Marktwerte werden passivisch unter Berücksichtigung latenter Steuern ausgewiesen.

Marktwertänderungen von derivativen Finanzinstrumenten werden sofort im Ergebnis der Periode erfasst, soweit das eingesetzte Finanzinstrument nicht im Rahmen einer wirksamen Sicherungsbeziehung eingesetzt wird. Soweit die eingesetzten derivativen Finanzinstrumente Gegenstand einer Cashflow-Sicherung (Cashflow Hedges) im Rahmen einer wirksamen Sicherungsbeziehung sind, führen die Zeitwertschwankungen nicht zu Auswirkungen auf das Periodenergebnis während der Laufzeit des Derivates, sondern werden zunächst erfolgsneutral in der entsprechenden Rücklagenposition erfasst. Sie werden erst in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht, wenn das abgesicherte Grundgeschäft erfolgswirksam wird.

Vorräte

Der Posten Vorräte umfasst die Bestände an Lebensmitteln und Getränken in den einzelnen Betrieben sowie Verbrauchsmaterialien.

Der Ansatz der Vorräte erfolgt zu Anschaffungskosten (Einzelpreisermittlung). Die Bewertung zum Bilanzstichtag erfolgt zum jeweils niedrigeren Betrag aus Anschaffungskosten einerseits und Nettoveräußerungswert andererseits.

Kurzfristige nicht-finanzielle Vermögenswerte

Die kurzfristigen nicht-finanziellen Vermögenswerte betreffen im Wesentlichen Ertragsteuer- forderungen sowie andere nicht vertragliche Forderungen und Rechnungsabgrenzungsposten.

Der Ansatz der kurzfristigen nicht-finanziellen Vermögenswerte erfolgt zu Anschaffungskosten. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung angemessener Wertberichtigungen.

Bankguthaben und Kassenbestände

Die Bankguthaben umfassen Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbestände. Die Bankguthaben sind gemäß IFRS 9 der Kategorie AC zugeordnet. Fremdwährungsbestände sind zum Mittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.

Zum Verkauf stehende Vermögenswerte und damit verbundene Rückstellungen und Verbindlichkeiten

Ein Ausweis erfolgt in diesen Posten, wenn einzelne langfristige Vermögenswerte oder Gruppen von Vermögenswerten und gegebenenfalls direkt zurechenbarer Schuldposten (Disposal Groups) vorliegen, die in ihrem jetzigen Zustand veräußert werden können und deren Veräußerung hinreichend wahrscheinlich ist. Voraussetzung für das Vorliegen einer Disposal Group ist, dass die Vermögenswerte und Schulden in einer einzigen Transaktion oder im Rahmen eines Gesamtplans zur Veräußerung bestimmt sind.

Auf langfristige Vermögenswerte, die einzeln oder zusammen in einer Disposal Group zur Veräußerung bestimmt sind oder die zu einer nicht fortgeführten Aktivität gehören, werden keine planmäßigen Abschreibungen mehr vorgenommen. Sie werden zum niedrigeren Wert aus Buchwert und Fair Value abzüglich noch anfallender Veräußerungskosten angesetzt. Liegt der Fair Value abzüglich Veräußerungskosten unter dem Buchwert, erfolgt eine Wertminderung.

Der Ausweis der betroffenen Vermögenswerte und Schulden erfolgt in einem separaten Bilanzposten. Eine Anpassung der Bilanz des Vorjahres erfolgt hingegen nicht.

Rückstellungen

Rückstellungen werden gebildet, wenn eine aus einem vergangenen Ereignis resultierende Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, die künftig wahrscheinlich zu einem Vermögensabfluss führt und dieser sich zuverlässig schätzen lässt. Konnte keine Rückstellung gebildet werden, weil eines der genannten Kriterien nicht erfüllt war und die Verpflichtung nicht völlig unwahrscheinlich und unwesentlich ist, sind die entsprechenden Verpflichtungen unter den Eventualschulden angegeben.

Rückstellungen für Verpflichtungen, die voraussichtlich nicht bereits im Folgejahr zu einer Vermögensbelastung führen, werden in Höhe des Barwerts des erwarteten Vermögensabflusses gebildet.

Der Wertansatz der Rückstellungen wird zu jedem Bilanzstichtag überprüft.

Sonstige nicht-finanzielle Verbindlichkeiten

Sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten, denen keine vertraglichen Verpflichtungen zu Grunde liegen, die unmittelbar oder mittelbar den Austausch von Zahlungsmitteln zum Gegenstand haben, werden unter dem Posten sonstige Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Die erstmalige Erfassung von nicht-finanziellen Verbindlichkeiten erfolgt mit dem Betrag, der dem voraussichtlichen Ressourcenabfluss entspricht. Im Rahmen der Folgebewertung werden

Wertänderungen, die sich aus neuen Erkenntnissen ergeben, erfolgswirksam erfasst. Es ist jeweils der Betrag der bestmöglichen Schätzung anzusetzen, der zur Erfüllung der Verbindlichkeit zum Bilanzstichtag erforderlich ist.

In Fremdwährung valutierende Verbindlichkeiten werden zum Mittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.

Ertragsteuern

Latente Steuern werden gemäß IAS 12 für temporäre Differenzen zwischen den Steuerbilanz- werten der Einzelgesellschaften und den im Konzernabschluss angesetzten Werten gebildet. Steuerliche Verlustvorträge, die wahrscheinlich zukünftig genutzt werden können, werden in Höhe des latenten Steueranspruchs aktiviert. Den aktivierten latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge liegen jeweils Planungszeiträume von maximal fünf Jahren zugrunde.

Latente Steuern auf der Aktiv- und Passivseite werden miteinander verrechnet, wenn sie zur selben steuerlichen Einheit gehören und diese steuerliche Einheit das Recht hat, tatsächliche Steueransprüche mit Steuerschulden aufzurechnen sowie sich auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.

Die für die Berechnung der latenten Steuern angewendeten Steuersätze betragen im Inland für die Gewerbesteuer 12,6 bis 18,2 % (Vorjahr: 12,6 bis 18,2 %) und für die Körperschaftsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlages 15,8 % (Vorjahr: 15,8 %) sowie im Ausland 25 % (Vorjahr: 25 %).

Die tatsächlichen Ertragsteuern sind in dem Umfang, in dem sie noch nicht bezahlt sind, als Ertragsteuerschulden ausgewiesen. Falls die bereits bezahlten Beträge für Ertragsteuern die geschuldeten Beträge übersteigen, sind die Unterschiedsbeträge als Ertragsteuerforderungen angesetzt.

Wesentliche Ermessensentscheidungen und Schätzungen

Bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden hat der Vorstand folgende Ermessensentscheidungen und Schätzungen getroffen, die die Beträge im Abschluss wesentlich beeinflussen:

- Bewertung von Anlagevermögen

Bei der Festlegung der Nutzungsdauer von Vermögenswerten des Anlagevermögens, insbesondere der Nutzungsdauern der Gesundheits- und Hotelanlagen, bestehen grundsätzlich Ermessensspielräume.

- Geschäfts- oder Firmenwerte/Sachanlagevermögen (Hotels)

Der Werthaltigkeitstest für die Geschäfts- oder Firmenwerte basiert auf zukunftsbezogenen Annahmen. Die IFA Hotel & Touristik AG führt diese Tests jährlich durch und zusätzlich bei Anlässen, die einen Anhaltspunkt dafür ergeben, dass eine Wertminderung der Geschäfts- oder Firmenwerte eingetreten sein könnte. Die Bestimmung des Nutzungswertes der zahlungsmittel- generierenden Einheit beinhaltet die Vornahme von Abgrenzungen und Schätzungen bezüglich der Prognose und Diskontierung der künftigen Cashflows. Obwohl das Management davon ausgeht, dass die zur Berechnung des erzielbaren Betrags verwendeten Annahmen angemessen sind, könnten etwaige unvorhersehbare Veränderungen dieser Annahmen, z. B. Verringerung der EBITDA-Margen, der durchschnittlich zu erzielenden Zimmerpreise oder der Belegungsquoten, Anstieg der Kapitalkosten oder Rückgang der langfristigen Wachstumsrate, zu einem Wertminderungsaufwand führen, der die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nachhaltig beeinflussen könnte. Dies gilt entsprechend auch für die bei Vorliegen von Anhaltspunkten verpflichtend durchzuführenden Werthaltigkeitstests bei den einzelnen Hotelanlagen.

  • Bilanzierung der Beteiligungen an der Anfi Sales, S.L. und der Anfi Resorts S.L.
    Die jeweils 50%-igen Beteiligungen an der Anfi Sales, S.L., Arguineguín, Gran Canaria, Spanien, und der Anfi Resorts S.L., Arguineguín, Gran Canaria, Spanien, werden im Konzernabschluss nach IFRS 9 in der Kategorie "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert" (FAFVTPL) und nicht nach IAS 28 nach der Equity-Methode bilanziert.

Die Gesellschaftsanteile verteilen sich mit jeweils 50 % auf die H&T und mit 50 % auf die Grupo Santana Cazorla S.L., Playa del Inglés, Gran Canaria, Spanien. Gemäß IAS 28.5 wird ein maßgeblicher Einfluss widerlegbar vermutet, wenn ein Unternehmen indirekt oder direkt einen Anteil von 20 % oder mehr der Stimmrechte an einem Beteiligungsunternehmen hält. Ein maßgeblicher Einfluss kann sich nach IAS 28.6 dann ergeben, wenn eine Zugehörigkeit zum Geschäftsführungs-/Aufsichtsrat-Organ gegeben ist, eine Teilnahme an Entscheidungs- prozessen des Beteiligungsunternehmens besteht, wesentliche Geschäftsvorfälle zwischen dem Unternehmen und seinem Beteiligungsunternehmen bestehen oder das Unternehmen einen Austausch des Führungspersonals mitbewirken kann.

Die Grupo Santana Cazorla S.L. hat für alle wesentlichen Entscheidungen ein Doppelstimmrecht, so dass H&T für diese Entscheidungen über 33 % der Stimmrechte verfügt. Nach Erwerb hat sich herausgestellt, dass die H&T auf Grund gesellschaftsvertraglicher Vereinbarungen die Mitwirkung an finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen tatsächlich nicht möglich ist. Die Grupo Santana Cazorla S.L. schließt die H&T faktisch von der Mitwirkung an allen wesentlichen Entscheidungen aus.

Aufgrund der oben beschriebenen Tatsachen besteht kein maßgeblicher Einfluss in Bezug auf die Beteiligungen. Die Vermutung des IAS 28.5 erachten wir als widerlegt, da sich der andere Anteilseigner dem Versuch der H&T, maßgeblichen Einfluss auszuüben, widersetzt und ohne Rücksicht auf die Ansichten der H&T operiert. Daher werden die Beteiligungen an Anfi Sales S.L. und der Anfi Resorts S.L. als Beteiligungen nach IFRS 9 bilanziert und zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Wir weisen ausdrücklich auf die in diesem Zusammenhang beschriebenen Ermessensspielräume hin, die wir wie dargelegt ausgeübt haben.

Die Anschaffungskosten der beiden Beteiligungen in Höhe von € 36,0 Mio. stellen zum

31. Dezember 2019 eine angemessene Schätzung des beizulegenden Zeitwerts der Beteiligungen dar. Seit dem Erwerb ergaben sich keine Indikatoren, die darauf hindeuten, dass die Anschaffungskosten nicht repräsentativ für den beizulegenden Zeitwert sind.

- Aktive latente Steuern

Aktive latente Steuern werden für alle nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, so dass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Für die Ermittlung der Höhe der aktiven latenten Steuern ist eine wesentliche Ermessensausübung der Unternehmensleitung auf der Grundlage des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien erforderlich. Weitere Einzelheiten sind in der Erläuterung 16. dargestellt.

- Bewertung der Forderungen

Die Beurteilung der Werthaltigkeit von strittigen Forderungen ist mit Blick auf die Angemessenheit von Einzelwertberichtigungen ermessensabhängig, da der tatsächliche Zahlungseingang von zukünftigen Ereignissen abhängig ist. Der Vorstand hat in Zweifelsfällen Einzelwertberichtigungen gebildet, um die Forderungen mit dem niedrigeren realisierbaren Betrag anzusetzen.

- Rückstellungen

Bei der Einschätzung von Risiken im Bereich der Bildung von Rückstellungen sowohl vom Ansatz als auch von der Höhe existieren grundsätzlich Ermessensspielräume.

Weitere Erläuterungen über getroffene Annahmen und Schätzungen sowie zu den Buchwerten der betroffenen Posten erfolgen bei den Angaben zu den einzelnen Abschlusspositionen. Sämtliche Annahmen und Schätzungen basieren auf den Verhältnissen und Beurteilungen am Bilanzstichtag. Bei der Einschätzung der künftigen Geschäftsentwicklung wurde außerdem das zu diesem Zeitpunkt als realistisch unterstellte wirtschaftliche Umfeld in den Branchen und Regionen, in denen der IFA-Konzern tätig ist, berücksichtigt.

Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

7. Umsatzerlöse

Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen

2019

2018

T€

T€

Hotel

Haupterlöse Hotel

63.627

67.664

Nebenerlöse Hotel

3.753

3.978

Erlösschmälerungen Hotel

-1.321

-541

66.059

71.101

Gesundheit

Haupterlöse Gesundheit

10.418

10.340

Nebenerlöse Gesundheit

152

156

10.570

10.496

76.629

81.597

Die Haupterlöse Hotel betreffen Logis, Gastronomie und Getränke.

Die Umsatzerlöse des IFA-Konzerns sind im Rahmen der Segmentberichterstattung (Anlage zum Konzernanhang) unterteilt nach Regionen dargestellt.

Während in Spanien und der Dominikanischen Republik die Umsatzerlöse im Hotelbereich in der Regel aus Verträgen mit international agierenden Reiseveranstaltern resultieren, betreffen die Umsatzerlöse in Deutschland und Österreich auch direkt buchende Kunden.

8. Sonstige betriebliche Erträge

2019

2018

T€

T€

Kostenumlagen an verbundene Unternehmen

2.584

2.762

Ausbuchung von Verbindlichkeiten

1.293

278

Erträge aus Erbringung von Serviceleistungen

645

585

Kostenumlagen an Dritte

155

171

Leistungen an Personal

151

140

Erträge aus Versicherungserstattungen

60

282

Abgang von Anlagevermögen

22

4.493

Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen

6

182

Ertrag aus Entkonsolidierung

0

32.369

Auflösung von Rückstellungen

0

1.397

Erträge aus Kursdifferenzen

0

395

Übrige

287

337

5.203

43.391

Die Erträge aus Kostenumlagen an verbundene Unternehmenbetreffen im Wesentlichen Umlagen an die Lopesan Hotel Management S.L., Las Palmas, Gran Canaria, Spanien, eine Tochtergesellschaft des LOPESAN-Konzerns sowie Umlagen an die Hotels des LOPESAN- Konzerns auf Gran Canaria.

Die Erträge aus der Ausbuchung von Verbindlichkeitenbetreffen im Berichtsjahr im Wesentlichen die Ausbuchung von Verbindlichkeiten für sonstige Steuern in der Dominikanischen Republik.

Die Erträge aus der Erbringung von Serviceleistungenwerden im Zuge der Bewirtschaftung der "Residencial Area", die an die Hotelanlage in der Dominikanischen Republik angrenzt, durch die Inversiones Floripés S.A. generiert.

Die Erträge aus Leistungen an Personalbestehen in der Vermietung bzw. Gestellung von Wohnungen, aus der Personalverpflegung und aus Sachbezügen.

9. Materialaufwand

2019

2018

T€

T€

Speisen

8.810

7.706

Energie und Wasser

7.926

5.129

Verbrauchsmaterial

1.973

1.539

Getränke

1.954

1.418

Aufwendungen für bezogene Waren

20.663

15.792

Instandhaltung / Reparaturen / Ersatzbeschaffung / Wartung

6.880

5.116

Reinigung

1.041

1.110

Wäschereinigung

921

1.000

Gästeunterhaltung

737

527

Kanalgebühren

486

503

Reisevorleistungen Gruppen

456

365

Overbooking

430

56

Telefon / Internet / Porto

339

85

Gästetaxe

331

318

Anmietungen Wohnungen

315

284

Sicherheitsdienstleistungen

287

224

Müllentsorgung

262

266

Medizinische Leistungen

244

323

Rundfunk / GEMA

205

191

Übrige

637

724

Aufwendungen für bezogene Leistungen

13.571

11.092

34.234

26.884

Aufwendungen für bezogene Waren

Die Aufwendungen betreffen im Wesentlichen den für die Erbringung von Hotelleistungen notwendigen Materialeinsatz.

Aufwendungen für bezogene Leistungen

Die Aufwendungen für bezogene Leistungen betreffen überwiegend die für die Erbringung von Hotelleistungen und Abwicklung der vermittelten Reisen benötigten Fremdleistungen.

10. Personalaufwand

2019

2018

T€

T€

Löhne und Gehälter

Löhne und Gehälter

24.166

23.260

Übrige Leistungen

675

726

24.841

23.986

Sozialaufwand

Gesetzliche Sozialabgaben

4.904

5.077

Berufsgenossenschaft

218

208

Aufwand für Altersversorgung

265

136

5.387

5.421

30.228

29.407

In den übrigen Leistungen des Berichtsjahres sind Aufwendungen für Abfindungen in Höhe von T€ 287 (Vorjahr: T€ 380) enthalten. Die Abfindungen betreffen im Wesentlichen die Hotelbetriebe in der Dominikanischen Republik und in Spanien.

Als Aufwand für Altersversorgung werden im Wesentlichen Aufwendungen für Direktversicherungen ausgewiesen.

Darüber hinaus betragen die in den gesetzlichen Sozialabgaben enthaltenen Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in 2019 € 1,7 Mio. (Vorjahr: € 1,6 Mio.).

11. Abschreibungen

Eine Aufteilung der Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen ist den Erläuterungen der jeweiligen Bilanzpositionen zu entnehmen.

Die Gesamtabschreibungen des Geschäftsjahres 2019 betragen T€ 17.684 (Vorjahr: T€ 7.751). Der deutliche Anstieg ist durch die Eröffnung des neuen Hotels in der Dominikanischen Republik zum 1. Mai 2019 bedingt.

12. Sonstige betriebliche Aufwendungen

2019

2018

T€

T€

Kostenumlagen von verbundenen Unternehmen

3.496

4.492

Personalnebenkosten

997

614

Rechts- und Beratungskosten

2.581

2.618

Versicherungen

1.858

424

Prüfungskosten

513

610

Büromaterial / Bücher

300

177

Telefon / Internet / Porto

278

290

Haupt- / Gesellschafterversammlung

262

248

Reisekosten

249

180

Miete und Nebenkosten

185

137

Gerätemieten, Leasing

184

307

Beiträge / Gebühren

143

168

Bankspesen

111

176

Kosten Aufsichtsrat / Beirat

107

122

Kfz-Kosten

107

89

Übrige Verwaltungskosten

751

560

Verwaltungskosten

7.629

6.106

Anzeigen / Kataloge

39

133

Übrige Werbeaufwendungen

1.226

996

Vertriebskosten

1.265

1.129

Wechselkursdifferenzen

8.380

71

Aufwand aus Forderungen

645

276

Aufwand Abgang Anlagevermögen

632

228

Aufwand aus Garantien

0

2.310

Übrige

177

148

Sonstige

9.834

3.033

23.221

15.374

Die Aufwendungen aus Kostenumlagen von verbundenen Unternehmenbetreffen im Wesentlichen Umlagen der Lopesan Hotel Management S.L., Las Palmas, Gran Canaria, Spanien, einer Tochtergesellschaft des LOPESAN-Konzerns für Aufgaben im Bereich des Hotelmanagements der Hotels des IFA-Konzerns.

Der Aufwand aus dem Abgang von Anlagevermögenresultiert im Berichtsjahr überwiegend aus der Renovierung des IFA Hotel Faro auf Gran Canaria. Im Vorjahr resultierten die Aufwendungen für Anlagenabgänge im Wesentlichen aus dem im Oktober 2018 geschlossenen und zurückgebauten Hotels IFA Villas Bavaro Resort & Spa in der Dominikanischen Republik.

13. Sonstige Steuern

2019

2018

T€

T€

Grundsteuer

364

419

Steuern Dominikanische Republik auf Vermögen und Umsatz

168

1.848

Steuer auf Dienstleistungen

93

75

Kommunale Betriebsteuern

80

84

Übrige

59

33

764

2.459

Die Steuern Dominikanische Republik auf Vermögen und Umsatzbetreffen Steuer- aufwendungen in der Dominikanischen Republik, die auf dem Vermögen bzw. auf einem fiktiv von den Finanzbehörden ermitteltem Umsatz basieren. Der deutliche Rückgang im Berichtsjahr resultiert aus einer weitgehenden Steuerbefreiung des neuen Hotels Lopesan Costa Bavaro.

Die Kommunalen Betriebsteuernbetreffen Abgaben in Spanien und Österreich.

Die Steuer auf Dienstleistungenbetrifft eine 10%ige Abschlagsteuer auf in Anspruch genommene Dienstleistungen in der Dominikanischen Republik.

14. Ergebnis aus assoziierten Unternehmen

Von dem assoziierten Unternehmen Lopesan Hotel Management S.L., Las Palmas, Gran Canaria, Spanien, wurde im Jahr 2019 ein Ergebnis aus assoziierten Unternehmen in Höhe von T€ 1.565 (Vorjahr: T€ 3.615) erzielt (Zu Details siehe die Erläuterung 22).

15. Zinsergebnis

2019

2018

T€

T€

Zinserträge aus erworbenen Darlehen

529

701

Übrige Zinserträge

23

56

Finanzerträge

552

757

Zinsaufwendungen

3.944

2.919

Finanzaufwendungen

3.944

2.919

-3.392

-2.162

16. Ertragsteuern

2019

2018

T€

T€

Laufende Ertragsteuern

1.442

3.822

Ertragsteuern Vorjahre

-728

3.260

Latente Steuern

-76

-363

638

6.719

Die Ertragsteuern Vorjahre betreffen überwiegend die Auflösung von im Vorjahr gebildeten Verpflichtungen für steuerliche Betriebsprüfungen. Im Vorjahr betraf der Posten Steuernachzahlungen im Zusammenhang mit steuerlichen Betriebsprüfungen.

Die folgende Tabelle zeigt eine Überleitungsrechnung vom erwarteten zum tatsächlich aus- gewiesenen Steueraufwand. Zur Ermittlung des erwarteten Steueraufwands wird das Ergebnis vor Ertragsteuern mit einem Steuersatz von 34,0 % (Vorjahr: 34,0 %) multipliziert. Dieser setzt sich aus einem Steuersatz von 15,8 % (Vorjahr: 15,8 %) für Körperschaftsteuer/Solidaritäts- zuschlag und 18,2 % (Vorjahr: 18,2 %) für Gewerbeertragsteuer zusammen.

2019

2018

T€

T€

Ergebnis vor Ertragsteuern

-26.126

44.566

Steuer, die sich auf Basis des Ertragsteuersatzes des

Mutterunternehmens ermittelt

-8.883

15.151

Abweichung zu den lokalen Steuersätzen

2.675

-3.513

Steuerfreie Gewinne

-763

-10.302

Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen

1.842

1.170

Steuerliche Verluste, für die keine latente Steuerforderung

aktiviert wurde, sowie Korrektur latenter Steuern aus Vorjahren

auf Verlustvorträge und temporäre Differenzen

6.650

1.146

Periodenfremde Steueraufwendungen und -erträge

-728

3.260

Übrige Differenzen

-155

-193

Ertragsteuern der Periode

638

6.719

Auf temporäre Unterschiede in Anteilswerten an Tochterunternehmen und assoziierten Unter- nehmen zwischen Steuerbilanz und Konzernabschluss wurden keine latenten Steuerschulden bilanziert, da es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit nicht umkehren werden.

Die Höhe der diesbezüglich nicht bilanzierten Steuerverbindlichkeiten betrug T€ 2.954 (Vorjahr: T€ 2.951).

Im Geschäftsjahr 2019 wurden in Höhe T€ 389 aktive latente Steuern - vor Saldierungen - erfolgsneutral verbraucht (Vorjahr: T€ 419). Diese betreffen die im Rahmen des Hedge- Accounting erfolgsneutral passivierten Finanzderivate.

Die Steuerabgrenzungen 2019 und 2018 sind den folgenden Sachverhalten zuzuordnen:

31.12.2019

31.12.2019

31.12.2018

31.12.2018

aktivisch

passivisch

aktivisch

passivisch

T€

T€

T€

T€

Sachanlagevermögen

11.408

3.684

11.438

5.001

Übrige Rückstellungen

27

0

105

0

Finanzschulden

0

69

0

91

Derivative Finanzinstrumente

1.106

0

1.495

0

Verlustvorträge und Steuergutschriften

7.142

0

6.932

0

Wertminderung latente Steuern auf

Verlustvorträge

-5.691

0

-5.826

0

Saldierung

-3.753

-3.753

-5.092

-5.092

10.239

0

9.052

0

Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung der sich aus der Bilanzdifferenz ergebenden Erträge aus latenten Steuern zu den in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Erträgen aus latenten Steuern:

2019

2018

T€

T€

Veränderung latente Steuern aus der Bilanzdifferenz

-1.187

56

Umgliederung in zum Verkauf stehend

1.500

0

Erfolgsneutral im Rahmen der Folgebewertung von Cashflow-

-389

-419

Hedges

Ausgewiesene Erträge aus latenten Steuern

-76

-363

Die aktivierten latenten Steuern auf Verlustvorträge entfallen auf Spanien und Österreich und sind unverfallbar. Bei der Aktivierung der steuerlichen Verlustvorträge wurde ein Planungszeitraum von fünf Jahren angenommen.

Neben den aktivierten latenten Steueransprüchen aus Verlustvorträgen und Steuergutschriften bestehen noch Steueransprüche aus Verlustvorträgen in Höhe von T€ 5.691 (Vorjahr: T€ 5.826), auf die mangels zukünftiger Nutzbarkeit keine latenten Steuern gebildet worden sind. Diese Verlustvorträge sind wie im Vorjahr unverfallbar.

17. Anteil anderer Gesellschafter am Konzernjahresergebnis

Der anderen Gesellschaftern zustehende Anteil am Konzernjahresergebnis entfällt auf die an den folgenden Gesellschaften beteiligten Fremdgesellschafter:

  • Equinoccio Bávaro S.A., Santo Domingo, Dominikanische Republik (7,1 % ab Oktober 2018, 5,7 % ab Februar 2019, 4,5 % ab Mai 2019, 3,7 % ab Dezember 2019),
  • Círculo de Rotorúa S.A., San José, Costa Rica (25,0 %),
  • Inversiones Floripés S.A., Bávaro, Dominikanische Republik (0,8 %) sowie
  • IFA Insel Ferien Anlagen GmbH & Co. KG, Burg auf Fehmarn (3,4 %).

18. Ergebnis je Aktie

Das "unverwässerte" Ergebnis je Aktie wird als Quotient aus dem Konzernergebnis und dem gewichteten Durchschnitt der während des Geschäftsjahres im Umlauf befindlichen Aktienzahl wie folgt ermittelt.

2019

2018

Auf Aktionäre der H&T entfallendes Ergebnis in T€

-23.507

37.372

Gewichteter Durchschnitt der Aktienanzahl

49.384.007

49.384.250

Auf Aktionäre der H&T entfallendes unverwässertes Ergebnis je

-0,48

0,76

Aktie in €

Da weder zum 31. Dezember 2019 noch zum 31. Dezember 2018 Aktienoptionen, Wandel- schuldverschreibungen oder ähnliche Instrumente existierten, die das Ergebnis je Aktie verwässern könnten, entspricht das unverwässerte Ergebnis je Aktie dem verwässerten Ergebnis je Aktie.

Erläuterungen zur Konzernbilanz

Aktiva

19. Immaterielle Vermögenswerte

Erworbene

Geschäfts- oder

Gesamt

Software

Firmenwerte

T€

T€

T€

Anschaffungskosten

Stand 01.01.2019

1.663

3.123

4.786

Währungsdifferenzen

5

60

65

Zugänge

59

0

59

Abgänge

-1

0

-1

Umgliederung in zum Verkauf stehend

-28

0

-28

Stand 31.12.2019

1.698

3.183

4.881

Abschreibungen

Stand 01.01.2019

1.611

0

1.611

Währungsdifferenzen

3

0

3

Zugänge

36

0

36

Abgänge

-1

0

-1

Umgliederung in zum Verkauf stehend

-28

0

-28

Stand 31.12.2019

1.621

0

1.621

Buchwert 31.12.2019

77

3.183

3.260

Erworbene

Geschäfts- oder

Gesamt

Software

Firmenwerte

T€

T€

T€

Anschaffungskosten

Stand 01.01.2018

1.836

3.024

4.860

Währungsdifferenzen

57

99

156

Zugänge

6

0

6

Abgänge

-236

0

-236

Stand 31.12.2018

1.663

3.123

4.786

Abschreibungen

Stand 01.01.2018

1.776

0

1.776

Währungsdifferenzen

11

0

11

Zugänge

47

0

47

Abgänge

-223

0

-223

Stand 31.12.2018

1.611

0

1.611

Buchwert 31.12.2018

52

3.123

3.175

Der Geschäfts- oder Firmenwert resultiert aus dem Erwerb der Equinoccio Bávaro S.A. zum 1. November 2004 und betrifft das Segment Dominikanische Republik.

Der Geschäfts- oder Firmenwert aus dem Erwerb der Equinoccio Bávaro S.A. wurde im Geschäftsjahr gemäß IAS 36 auf seine Werthaltigkeit untersucht. Der Barwert der künftigen Netto-Zahlungsmittelzuflüsse wird dabei zugrunde gelegt, da kein Marktpreis für die Hotelanlagen vorliegt.

Die Überwachung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten durch das IFA-Management wird auf Basis des operativen Ergebnisses durchgeführt, dessen Haupteinflussfaktor auf der Umsatzseite der durchschnittlich zu erzielende Zimmerpreis sowie die Belegungsquote für die Hotelanlagen ist.

Der ermittelte Nutzungswert für die zahlungsmittelgenerierende Einheit, die den Geschäfts- oder Firmenwert aus dem Erwerb der Equinoccio Bávaro S.A. enthält,übertraf den Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit wie im Vorjahr. Der Zinssatz kann um bis zu 1,0 Prozentpunkte steigen, ohne dass es zu einem Wertberichtigungsbedarf kommt.

Der Nutzungswert wurde anhand von Planzahlen für einen Zeitraum von fünf Jahren unter Berücksichtigung eines Zinssatzes vor Steuern von 8,27 % (Vorjahr: 7,72 %) und eines Wachstumsfaktors nach dem Detailplanungszeitraum von 2,00 % p.a. (Vorjahr: 2,00 %) ermittelt. Der Diskontierungssatz wurde anhand von Marktdaten entwickelt. Die gewichteten Kapitalkosten (WACC: Weighted Average Cost of Capital) werden nach dem Capital Asset Pricing Model (CAPM) kalkuliert.

20. Sachanlagevermögen

Grundstücke Gesundheits-

Betriebs-

Büro- und

Nutzungs-

Anlagen

Gesamt

und Hotel-

einrichtung

Geschäfts-

rechte

im Bau

anlagen

ausstattung

T€

T€

T€

T€

T€

T€

T€

Anschaffungskosten

Stand 31.12.2018

77.723

136.323

45.932

1.806

0

151.285

413.069

Erstmaliger

Ansatz

0

0

0

0

225

0

225

IFRS 16

Stand 01.01.2019

77.723

136.323

45.932

1.806

225

151.285

413.294

Währungsdifferenzen

676

-2.096

-549

-16

0

4.477

2.492

Zugänge

1.434

430

6.340

1.822

87

135.157

145.270

Abgänge

0

-4.713

-2.963

-368

0

0

-8.044

Umgliederung in zum

-6.980

-11.039

-2.393

-220

0

-12.701

-33.333

Verkauf stehend

Umbuchungen

0

219.718

50.916

393

0

-271.027

0

Stand 31.12.2019

72.853

338.623

97.283

3.417

312

7.191

519.679

Abschreibungen

Stand 01.01.2019

0

85.544

38.401

1.547

0

0

125.492

Währungsdifferenzen

0

-66

-43

-2

0

0

-111

Zugänge

0

12.141

5.027

360

120

0

17.648

Abgänge

0

-4.156

-2.774

-139

0

0

-7.069

Umgliederung in zum

0

-8.303

-1.824

-197

0

0

-10.324

Verkauf stehend

Stand 31.12.2019

0

85.160

38.787

1.569

120

0

125.636

Buchwert 31.12.2019

72.853

253.463

58.496

1.848

192

7.191

394.043

Grundstücke

Gesundheits-

Betriebs-

Büro- und

Anlagen im

Gesamt

und Hotel-

einrichtung

Geschäfts-

Bau

anlagen

ausstattung

T€

T€

T€

T€

T€

T€

Anschaffungskosten

Stand 01.01.2018

76.051

173.044

53.502

2.306

12.848

317.751

Währungsdifferenzen

1.512

116

30

5

6.364

8.027

Zugänge

1

191

753

106

133.687

134.738

Abgänge

0

-37.833

-9.003

-611

0

-47.447

Umbuchungen

159

805

650

0

-1.614

0

Stand 31.12.2018

77.723

136.323

45.932

1.806

151.285

413.069

Abschreibungen

Stand 01.01.2018

0

117.998

45.735

1.901

0

165.634

Währungsdifferenzen

0

-332

-166

4

0

-494

Zugänge

0

5.711

1.835

158

0

7.704

Abgänge

0

-37.833

-9.003

-516

0

-47.352

Umbuchungen

0

0

0

0

0

0

Stand 31.12.2018

0

85.544

38.401

1.547

0

125.492

Buchwert 31.12.2018

77.723

50.779

7.531

259

151.285

287.577

Von den ausgewiesenen Buchwerten sind zum Bilanzstichtag € 6,4 Mio. (Vorjahr: € 6,8 Mio.) erhaltene Investitionszuschüsse abgesetzt.

21. Leasing

Im IFA-Konzern bestehen Miet- und Leasingverträge als Leasingnehmer für die Geschäftsräume der Zentrale in Duisburg, Pkw in Deutschland sowie ein Blockheizkraftwerk auf Usedom.

Der Mietvertrag über die Geschäftsräume, in denen sich die Zentrale des IFA-Konzerns in Duisburg befindet, hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2019. Der jährliche Mietaufwand beläuft sich auf T€ 35 ohne Nebenkosten. Der Vertrag wird nicht nach IFRS 16 bilanziert, da er unter die Ausnahmevorschrift für kurzfristige Leasingverhältnisse fällt.

Pkw werden in der Regel über Laufzeiten von drei bis vier Jahren geleast. Das Blockheizkraftwerk auf Usedom wird über eine Laufzeit von zehn Jahren geleast.

Die aktivierten Nutzungsrechte an geleasten Sachanlagen haben sich in 2019 wie folgt entwickelt:

Fahrzeuge

Blockheiz-

Gesamt

kraftwerk

T€

T€

T€

Anschaffungskosten

Stand 31.12.2018

0

0

0

Erstmaliger Ansatz IFRS 16

120

105

225

Stand 01.01.2019

120

105

225

Zugänge

87

0

87

Stand 31.12.2019

207

105

312

Abschreibungen

Stand 01.01.2019

0

0

0

Zugänge

76

44

120

Stand 31.12.2019

76

44

120

Buchwert 31.12.2019

131

61

192

In der Gewinn- und Verlustrechnung sowie in der Kapitalflussrechnung wurden die nachfolgenden Beträge erfasst:

2019 T€

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Aufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse, die nach IFRS 16.6

185

bilanziert werden

Aufwand für Leasingverhältnisse über einen Vermögenswert von

184

geringem Wert, die nach IFRS 16.6 bilanziert werden

Zinsaufwendungen

Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten

12

Gesamte Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse

497

Neben den Leasingverträgen, bei denen der IFA-Konzern als Leasingnehmer auftritt, bestehen in den Hotels vereinzelt Ladenlokale, die der IFA-Konzern an Dritte vermietet und somit Leasinggeber ist. Die Mieterlöse sind für den IFA-Konzern von untergeordneter Bedeutung. Die Verträge haben Laufzeiten von einem bis fünf Jahren. Sie enden in der Regel nach Ablauf der Vertragslaufzeit. Zum Teil bestehen Mietverlängerungsoptionen.

22. Anteile an assoziierten Unternehmen

Die Anteile an assoziierten Unternehmen betreffen die folgende Gesellschaft, welche im Konzernabschluss nach der Equity-Methode bilanziert wird:

Name des assoziierten

Sitz

Geschäftstätigkeit

Anteil

Unternehmens

Lopesan Hotel

Las Palmas, Gran Canaria,

Verwaltung von

24,01%

Management S.L.

Spanien

Gesellschaften

Seit dem 1. Januar 2018 hält die IFA Canarias S.L., San Bartolomé de Tirajana, Gran Canaria, Spanien 24,01 % an der Lopesan Hotel Management S.L. Zu diesem Zeitpunkt wurde die Beteiligung erstmals nach der Equity-Methode bewertet.

Nachfolgend werden die zusammenfassenden Finanzinformationen der Lopesan Hotel Management S.L. dargestellt:

31.12.2019

31.12.2018

T€

Kurzfristige Vermögenswerte

26.841

22.710

Langfristige Vermögenswerte

582

457

Kurzfristige Schulden

5.834

8.097

Langfristige Schulden

0

0

2019

2018

T€

T€

Umsatzerlöse

26.848

29.783

Jahresergebnis

6.519

9.497

Gesamtergebnis

6.519

9.497

Vom assoziierten Unternehmen erhaltene Dividenden

0

0

Die folgende Tabelle stellt die Überleitungsrechnung von den dargestellten Finanzinformationen zum Buchwert der Beteiligungen an der Lopesan Hotel Management S.L. im Konzernabschluss dar:

31.12.2019

31.12.2018

T€

T€

Nettoreinvermögen des assoziierten Unternehmens

21.589

15.070

Beteiligungsquote des Konzerns

24,01%

24,01%

Buchwert der Konzernbeteiligung an der Lopesan Hotel

Management S.L.

5.183

3.618

Das Ergebnis aus assoziierten Unternehmen setzt sich wie folgt zusammen:

2019

2018

T€

T€

Passiver Unterschiedsbetrag

0

1.335

Anteiliges Ergebnis 2019/2018

1.565

2.280

Gesamtergebnis

1.565

3.615

23. Übrige Finanzanlagen

Anteile an

Erworbene

Sonstige

verbundenen

Beteiligungen

Wertpapiere

Gesamt

Darlehen

Ausleihungen

Unternehmen

T€

T€

T€

T€

T€

Anschaffungskosten

Stand 01.01.2019

118

36.000

18

0

0

36.136

Stand 31.12.2019

118

36.000

18

0

0

36.136

Wertminderungen

Stand 01.01.2019

32

0

0

0

0

32

Stand 31.12.2019

32

0

0

0

0

32

Buchwert 31.12.2019

86

36.000

18

0

0

36.104

Anteile an

Erworbene

Sonstige

verbundenen

Beteiligungen

Wertpapiere

Gesamt

Darlehen

Ausleihungen

Unternehmen

T€

T€

T€

T€

T€

Anschaffungskosten

Stand 01.01.2018

112

36.000

668

23.115

0

59.895

Umbuchungen in kurzfristige

Vermögenswerte

0

0

-650

-10.789

0

-11.439

Zugänge

6

0

0

0

0

6

Abgänge

0

0

0

-12.326

0

-12.326

Stand 31.12.2018

118

36.000

18

0

0

36.136

Wertminderungen

Stand 01.01.2018

32

0

0

0

0

32

Stand 31.12.2018

32

0

0

0

0

32

Buchwert 31.12.2018

86

36.000

18

0

0

36.104

Die Anteile an verbundenen Unternehmenbetreffen die 100%igen Beteiligungen an der Key Travel S.A., Las Palmas, Gran Canaria, Spanien, und der Lyng Centro Anfi S.L., Las Palmas, Gran Canaria, Spanien.

Die Position Beteiligungenbetreffen die 50%igen Beteiligungen an den beiden Gesellschaften Anfi Sales S.L. und Anfi Resorts S.L.

Die Position Wertpapierebeinhaltet von den österreichischen Gesellschaften gehaltene Aktien.

Die erworbenen Darlehenbetreffen die folgenden von Banken erworbenen Kredite gegen Unternehmen aus der Hotelbranche:

Mar Abierto S.L.,

Anfi Sales, S.L.,

Mogán,

Arguineguín,

Gesamt

Gran Canaria,

Gran Canaria,

Spanien

Spanien *

T€

T€

T€

Nominalwert

18.104

13.719

31.823

Unterschied zu

Anschaffungskosten

-1.508

-73

-1.581

Anschaffungsnebenkosten

1.090

827

1.917

Anschaffungskosten

17.686

14.473

32.159

Buchwert 31.12.2017

16.865

11.276

28.141

Tilgungen

-13.430

-1.895

-15.325

Zinsen

91

-211

-120

Buchwert 31.12.2018

3.526

9.170

12.696

davon langfristig

0

0

0

davon kurzfristig

3.526

9.170

12.696

Zinsen

393

372

765

Buchwert 31.12.2019

3.919

9.542

13.461

davon langfristig

0

0

0

davon kurzfristig

3.919

9.542

13.461

* zusammen mit Anti Tauro, S.L., Anfi Resorts, S.L., Anfi Real State, S.L.

Die Darlehensforderungen gegen die Mar Abierto S.L. waren in 2019 fällig und sind seitdem überfällig. Die Zinssätze sind variabel und basieren auf dem EURIBOR zuzüglich einer Marge. Die Darlehen sind durch Grundstücke und Immobilien auf Gran Canaria besichert.

Die Darlehensforderungen gegen das assoziierte Unternehmen Anfi Sales S.L. waren planmäßig in 2019 bis Mitte Dezember zu tilgen und sind seitdem überfällig. Die Zinssätze sind variabel und basieren auf dem EURIBOR zuzüglich einer Marge. Die Darlehen sind durch Grundstücke und Immobilien auf Gran Canaria besichert.

Die Buchwerte der ausgewiesenen Finanzanlagen entsprechen aufgrund der begebenen Sicherheiten im Wesentlichen den beizulegenden Zeitwerten.

24. Latente Steueransprüche

Die latenten Steueransprüche betreffen wie im Vorjahr die aktivierten latenten Steuern bei der IFA Insel Ferien Anlagen GmbH & Co. KG, bei der IFA Hotel & Touristik AG und den spanischen und österreichischen Hotelgesellschaften (siehe Erläuterung 16).

25. Derivative Finanzinstrumente

31.12.2019

31.12.2019

31.12.2018

31.12.2018

Nominal-

beizulegender

Nominal-

beizulegender

wert

Zeitwert

wert

Zeitwert

positiv

negativ

positiv

negativ

T€

T€

T€

T€

T€

T€

Zins-Swaps mit Hedge

Accounting

31.464

0

3.895

35.510

0

5.263

Zins-Swaps

31.464

0

3.895

35.510

0

5.263

Von den derivativen Finanzinstrumenten werden T€ 2.428 (Vorjahr: T€ 3.600) unter den

langfristigen und T€ 1.467 (Vorjahr: T€ 1.663) unter den kurzfristigen Schulden ausgewiesen.

Bei den derivativen Finanzinstrumenten handelt es sich ausschließlich um zinsbezogene Geschäfte sowie um OTC-Produkte, d. h. nicht börsengehandelte Produkte.

Die derivativen Finanzinstrumente sind mit ihren von Kreditinstituten ermittelten Marktwerten bewertet. Es handelt sich dabei um auf internen Risikomodellen beruhende Werte, die nach anerkannten mathematischen Verfahren ermittelt werden.

Die gegenläufigen Wertentwicklungen aus Grundgeschäften werden bei der Marktwertermittlung der derivativen Finanzinstrumente nicht mit einbezogen. Sie repräsentieren somit nicht die Beträge, die die IFA Hotel & Touristik AG unter aktuellen Marktbedingungen aus Grund- und Sicherungsgeschäften zusammen erzielen würde, wenn beide unmittelbar realisiert würden.

Die Buchwerte der Derivate entsprechen den Marktwerten. Ineffektivitäten für die im Hedge Accounting befindlichen Derivate und damit erfolgswirksam zu erfassende Beträge sind im Geschäftsjahr und im Vorjahr nicht entstanden. Vor Abschluss werden die Geschäftspartner von der IFA Hotel & Touristik AG auf ihre Bonität überprüft.

26. Vorräte

31.12.2019

31.12.2018

T€

T€

Lebensmittel und Getränke

1.181

507

Verbrauchsmaterialien

457

228

1.638

735

Im Geschäftsjahr 2019 wurden wie im Vorjahr keine Vorräte zum Nettoveräußerungswert angesetzt. Es wurden bei den Vorräten wie im Vorjahr keine Zuschreibungen vorgenommen.

Im Geschäftsjahr wurden Vorräte in Höhe von € 12,7 Mio. (Vorjahr: € 10,7 Mio.) als Aufwand erfasst.

27. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

31.12.2019

31.12.2018

T€

T€

Bruttoforderungen

5.706

2.471

Abgrenzung Gäste im Haus

1.350

993

Wertberichtigungen

-629

-237

6.427

3.227

Die Abgrenzung Gäste im Hausbetrifft die noch nicht abgerechneten Leistungen an Hotelgäste, die über den Bilanzstichtag in den jeweiligen Hotels ihren Urlaub verbringen.

Die IFA Hotel & Touristik AG bewertet laufend die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden und verlangt in der Regel keine Sicherheiten. Die IFA Hotel & Touristik AG hat Wertberichtigungen auf mögliche Forderungsausfälle vorgenommen. Derartige Forderungsausfälle entsprachen den Schätzungen und Annahmen des Vorstandes und bewegen sich im geschäftsüblichen Umfang.

Nachfolgend sind die Veränderungen in den Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferun- gen und Leistungen dargestellt:

2019

2018

T€

T€

Wertberichtigungen am 1.1.

237

434

Verbrauch

59

124

Auflösungen (Wertaufholungen auf ursprünglich abgeschriebene

6

144

Forderungen)

Zuführungen im Berichtszeitraum (Aufwand für Wertberichtigungen)

645

71

Umgliederung in zum Verkauf stehend

-188

0

Wertberichtigungen am 31.12.

629

237

Die Wertminderungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden in der Regel auf Wertberichtigungskonten erfasst. Die Entscheidung, ob ein Ausfallrisiko mittels eines Wert- berichtigungskontos oder über eine direkte Minderung der Forderung berücksichtigt wird, hängt davon ab, wie hoch die Wahrscheinlichkeit eines Forderungsausfalls geschätzt wird. Wenn Forderungen als uneinbringlich eingestuft werden, wird der entsprechende wertgeminderte Vermögenswert ausgebucht.

Die folgende Tabelle stellt das in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltene Kreditrisiko dar:

T€

Brutto-

Davon: Zum

Davon: Zum Abschlussstichtag nicht

Davon:

forde-

Abschluss-

wertgemindert und seit den folgenden

wertge-

rungen

stichtag weder

Zeiträumen überfällig

mindert

wertgemindert

noch überfällig

Weniger

Zwischen

Zwischen

Über 90

als 30

30 und 60

61 und 90

Tage

Tage

Tagen

Tagen

Forderungen aus Lieferungen

und Leistungen zum 31.12.2019

7.056

5.214

320

177

164

552

629

Forderungen aus Lieferungen

und Leistungen zum 31.12.2018

3.464

1.797

1.209

95

42

84

237

28. Forderungen gegen verbundene Unternehmen

Der Ausweis betrifft die folgenden verbundenen Unternehmen:

31.12.2019

31.12.2018

T€

T€

Interhotelera Española S.A.

98

0

Maspalomas Resort S.L.

91

69

Oasis Beach Maspalomas S.L.

61

36

Megahotel Faro S.L.

49

31

Creativ Hotel Buenaventura, SA

20

11

Altamarena, S.A.

3

3

Expo Meloneras, S.A.

2

2

Cook & Events Canarias, S.A.

1

0

Lopesan Hotel Management S.L.

0

55

325

207

Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen handelt es sich um Forderungen gegen Tochterunternehmen des LOPESAN-Konzerns.

29. Sonstige Forderungen

31.12.2019

31.12.2018

T€

T€

Kurzfristiger Anteil erworbener Darlehen

13.461

12.696

Forderungen aus dem Verkauf Valdeláguila

1.803

1.803

Festgeldanlagen mit einer Laufzeit von mehr als drei Monaten

0

27.015

Kanarische Schuldverschreibungen

0

650

Zinsabgrenzung erworbene Darlehen

0

263

Übrige

891

566

Wertberichtigungen

-1.803

-1.803

Finanzielle sonstige Forderungen

14.352

41.190

Umsatzsteuer

691

357

Sonstige Steuern

254

61

Forderungen aus Sozialversicherung

1

2

Übrige

5

2

Nicht-finanzielle sonstige Forderungen

951

422

15.303

41.612

Zum kurzfristigen Anteil der erworbenen Darlehen siehe die Erläuterung 23.

Nachfolgend sind die Veränderungen in den Wertberichtigungen auf sonstige Forderungen dargestellt:

2019

2018

T€

T€

Wertberichtigungen am 1.1.

1.803

1.803

Wertberichtigungen am 31.12.

1.803

1.803

Die Wertberichtigungen entfallen in Höhe von T€ 1.803 (Vorjahr: T€ 1.803) auf die Forderung im Zusammenhang mit der Veräußerung des Grundstücks Valdeláguila.

Die folgende Tabelle stellt das in den finanziellen sonstigen Forderungen enthaltene Kreditrisiko dar:

T€

Brutto-

Davon: Zum

Davon: Zum Abschlussstichtag nicht

Davon:

forde-

Abschluss-

wertgemindert und seit den folgenden

wertge-

rungen

Stichtag weder

Zeiträumen überfällig

mindert

wertgemindert

noch überfällig

Weniger

Zwischen

Zwischen

Über 90

als 30

30 und

61 und

Tage

Tage

60

90

Tagen

Tagen

Sonstige Forderungen

zum 31.12.2019

16.155

891

13.461

0

0

0

1.803

Sonstige Forderungen

zum 31.12.2018

42.993

41.190

0

0

0

0

1.803

Die Darlehensforderungen in Höhe von T€ 13.461 waren planmäßig in 2019 bis Mitte Dezember zu tilgen und sind seitdem überfällig. Die Darlehen sind durch Grundstücke und Immobilien auf Gran Canaria besichert und wurden daher zum Abschlussstichtag nicht wertgemindert.

30. Ertragsteuerforderungen

Die Ertragsteuerforderungen betreffen überwiegend Spanien und resultieren im Wesentlichen aus Steuervorauszahlungen, die für das Jahr 2018 zu leisten waren.

31. Bankguthaben und Kassenbestände

31.12.2019

31.12.2018

T€

T€

Kassenbestand

166

255

Guthaben bei Kreditinstituten

148.192

46.758

Bankguthaben und Kassenbestände

148.358

47.013

Die täglich fälligen Guthaben bei Kreditinstituten waren zum Stichtag zu einem Zinssatz von 0,0 % (Vorjahr: 0,0 %) verzinst.

Von den Guthaben bei Kreditinstituten sind T€ 3.132 (Vorjahr: T€ 3.204) als Sicherheiten bei Kreditinstituten hinterlegt. Die hinterlegten Guthaben betreffen die Absicherung des Kapital- dienstes der kommenden zwölf Monate für den Konsortialkredit zugunsten des von der Banco Santander S.A., Madrid, Spanien, geführten Bankenkonsortiums (T€ 3.132; Vorjahr: T€ 3.204).

Die Position Bankguthaben und Kassenbestände stimmt mit dem in der Kapitalflussrechnung abgegrenzten Finanzmittelfonds überein.

32. Kurzfristige Rechnungsabgrenzungsposten

Der Rechnungsabgrenzungsposten enthält vorausbezahlte Beträge für Versicherungen, Wartungsverträge, Nutzungsentgelte und Gebühren, bei denen der dazugehörige Aufwand dem Folgejahr zuzuordnen ist.

33. Zum Verkauf stehende Vermögenswerte sowie Rückstellungen und Verbindlichkeiten aus zum Verkauf stehenden Vermögenswerten

Die Positionen betreffen die zum Verkauf stehende Vermögenswerte sowie die Rückstellungen und Verbindlichkeiten aus zum Verkauf stehenden Vermögenswerten der IFA Hotel Faro Maspalomas S. A., Maspalomas, Gran Canaria, Spanien.

Mit Datum vom 24. November 2019 wurde die Hotelgesellschaft IFA Hotel Faro Maspalomas S. A., Maspalomas, Gran Canaria, Spanien, zum Preis von € 68 Mio. veräußert. Der Vollzug des Kaufvertrags hängt davon ab, dass einige operative und rechtliche Bedingungen, unter anderem die kartellrechtliche Freigabe der Transaktion durch die EU-Kommission und der Abschluss der Renovierungs- und Umbauarbeiten an dem Hotel IFA Faro, vor dem 1. Januar 2021 erfüllt werden. Zum 31. Dezember 2019 sind diese Vollzugsbedingungen nicht erfüllt.

Bei der von der IFA Hotel Faro Maspalomas S. A. betriebenen Hotelanlage handelt es sich um eine Disposal Group nach IFRS 5. Das Hotel ist dem Segment Spanien zugeordnet.

Das Hotel erzielte ohne Effekte aus der Konsolidierung im Jahr 2019 ein Ergebnis nach Ertragsteuern von T€ - 840 und im Jahr 2018 ein Ergebnis nach Ertragsteuern von T€ 2.584.

Der Bilanzausweis der zum Verkauf stehenden Vermögenswerte und der damit verbundenen Rückstellungen und Verbindlichkeiten setzt sich wie folgt zusammen:

Zum Verkauf stehende Vermögenswerte

T€

Sachanlagen

23.009

Latente Steueransprüche

-1.500

Vorräte

37

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

127

Forderungen gegen verbundene Unternehmen

-106

Sonstige Forderungen

41

Ertragsteuerforderungen

38

Bankguthaben und Kassenbestände

7.766

Rechnungsabgrenzungsposten

27

29.439

Rückstellungen und Verbindlichkeiten aus zum Verkauf stehenden

Vermögenswerten

T€

Langfristige Finanzschulden

494

Sonstige langfristige Rückstellungen

227

Ertragsteuerschulden

40

Finanzschulden

3.056

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

4.119

Vertragsverbindlichkeiten

804

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

135

Sonstige Verbindlichkeiten

150

9.025

Erläuterungen zur Konzernbilanz

Passiva

34. Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital beträgt am 31. Dezember 2019 € 128.700.000,00 (Vorjahr: € 51.480.000,00)

eingeteilt in 49.500.000 (Vorjahr: 19.800.000) Inhaberaktien (Stückaktien). Die Entwicklung des Grundkapitals ist in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt.

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Juli 2010 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die Ermächtigung galt bis zum 19. Juli 2015.

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16./17. Juli 2015 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die Ermächtigung galt bis zum 15. Juli 2018.

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19. Juli 2018 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die Ermächtigung galt bis zum 18. Juli 2023 und wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Juli 2019 aufgehoben.

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Juli 2019 wurde die Gesellschaft ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien bis zu 10 % des bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die Ermächtigung gilt bis zum 17. Juli 2024. Nach der Erwerbsermächtigung der Hauptversammlung können die erworbenen eigenen Aktien eingezogen oder veräußert werden. Außerdem können die eigenen erworbenen Aktien als Gegenleistung für Unternehmens- zusammenschlüsse verwendet werden oder im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, oder Beteiligungen an Unternehmen, einschließlich der Erhöhung bestehenden Anteilsbesitzes, oder von anderen einlagefähigen Wirtschaftsgütern, einschließlich Immobilien oder Forderungen Dritter gegen die Gesellschaft oder nachgeordnet mit ihr verbundene Unternehmen im Sinne von § 18 AktG angeboten oder gewährt werden. Weiterhin können die eigenen erworbenen Aktien zur Erfüllung von Wandlungs- und/oder Optionsrechten bzw. -pflichten aus Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen verwendet werden, die von der Gesellschaft oder nachgeordnet mit ihr verbundener Unternehmen im Sinne von § 18 AktG ausgegeben worden sind. Darüber hinaus können die eigenen erworbenen Aktien zur Einführung an Börsen, an denen sie nicht notiert sind, sowie zur Durchführung einer Aktiendividende verwendet werden. Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, eigene Aktien, die aufgrund der Ermächtigung erworben werden und die die Gesellschaft bereits zuvor erworben hat, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Mitarbeitern der Gesellschaft und der nachgeordnet mit ihr verbundenen Unternehmen im Sinne von § 18 AktG (Belegschaftsaktien) sowie Mitgliedern der Geschäftsführung von nachgeordnet mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen im Sinne von § 18 AktG zum Erwerb anzubieten oder zuzusagen bzw. zu übertragen. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, Aktien der IFA Hotel &

Touristik Aktiengesellschaft, die aufgrund der vorstehenden Erwerbsermächtigung erworben und die bereits im Bestand der Gesellschaft gehalten werden, zur Erfüllung von Rechten von Mitgliedern des Vorstands auf Gewährung von Aktien der IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft zu verwenden, die er diesen im Rahmen der Regelung der Vorstandsvergütung eingeräumt hat.

Das Volumen der insgesamt auf Basis der oben genannten Ermächtigungen der Hauptversammlungen unter jeweiliger Zustimmung des Aufsichtsrats zurückgekauften Aktien beläuft sich am 31. Dezember 2019 auf insgesamt 121.173 Aktien (Vorjahr: 115.750 Aktien) mit Anschaffungskosten von T€ 684 (Vorjahr: T€ 649) und einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt € 315.049,80 bzw. 0,24 % (Vorjahr: € 300.950,00 bzw. 0,23 %). Die letzten Aktien wurden am 27. Dezember 2019 erworben.

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Juli 2019 wurde die Gesellschaft ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 17. Juli 2024 um bis zu € 64.350.000,00 durch Ausgabe von bis zu 24.750.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019). Von der Ermächtigung kann vollständig oder ein- oder mehrmals in Teilbeträgen, insgesamt aber nur bis zu einem Gesamtbetrag von € 64.350.000,00 Gebrauch gemacht werden. Die Ausgabe neuer Aktien kann gegen Bar- und/oder Sacheinlagen erfolgen. Die neuen Aktien sind, sofern das Bezugsrecht nicht nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen ausgeschlossen wird, den Aktionären zum Bezug anzubieten. Dem genügt auch ein mittelbares Bezugsrecht im Sinne des § 186 Abs. 5 AktG, bei dem die neuen Aktien von einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten.

Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre bei Ausgabe der neuen Aktien in folgenden Fällen auszuschließen:

  • Bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere zur Gewährung von neuen Aktien als Gegenleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen, einschließlich der Erhöhung bestehenden Anteilsbesitzes, oder von anderen einlagefähigen Wirtschaftsgütern, einschließlich Immobilien oder Forderungen Dritter gegen die Gesellschaft oder nachgeordnet mit ihr verbundene Unternehmen im Sinne von § 18 AktG,
  • wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag am Grundkapital 10 % des Grundkapitals nicht überschreitet und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet; für die Berechnung der 10%-Grenze maßgeblich ist entweder das zum 18. Juli 2019, das zum Zeitpunkt der Eintragung der Ermächtigung im Handelsregister oder das zum Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien

vorhandene Grundkapital, je nachdem, zu welchem dieser Zeitpunkte der Grundkapitalbetrag am geringsten ist; das auf 10 % des Grundkapitals beschränkte Volumen verringert sich um den anteiligen Betrag am Grundkapital, der auf Aktien entfällt oder auf den sich Wandlungs- und/oder Optionsrechte bzw. -pflichten aus Schuldverschreibungen beziehen, die nach dem 18. Juli 2019 unter Bezugsrechtsausschluss in unmittelbarer, entsprechender oder sinngemäßer Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert worden sind,

  • zum Ausschluss von Spitzenbeträgen, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben,
  • soweit es erforderlich ist, um den Inhabern und/oder Gläubigern von Wandlungs- und/oder Optionsrechten bzw. den Schuldnern von Wandlungs- und/oder Optionspflichten aus Schuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder nachgeordnet mit ihr verbundenen Unternehmen im Sinne von § 18 AktG ausgegeben worden sind, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Wandlungs- und/oder Optionsrechte bzw. nach Erfüllung der Wandlungs- und/oder Optionspflichten zustände,
  • zur Gewährung von Aktien an Mitarbeiter der Gesellschaft oder nachgeordnet mit ihr verbundener Unternehmen im Sinne von § 18 AktG (Belegschaftsaktien) sowie an Mitglieder der Geschäftsleitung nachgeordnet mit ihr verbundener Unternehmen im Sinne von § 18 AktG, wenn der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag am Grundkapital 5 % des Grundkapitals nicht überschreitet; für die Berechnung der 5%-Grenze maßgeblich ist entweder das zum 18. Juli 2019, das zum Zeitpunkt der Eintragung der Ermächtigung im Handelsregister oder das zum Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandene Grundkapital, je nachdem, zu welchem dieser Zeitpunkte der Grundkapitalbetrag am geringsten ist,
  • zur Durchführung einer sogenannten Aktiendividende ("Scrip Dividend"), bei der den Aktionären angeboten wird, ihren Dividendenanspruch ganz oder teilweise als Sacheinlage zum Bezug neuer Aktien in die Gesellschaft einzubringen.

Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2019 festzulegen.

35. Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage enthält das Agio aus Kapitalerhöhungen sowie aus der Ausgabe im Rahmen des Börsengangs. Transaktionskosten, die direkt den durchgeführten Kapitalerhöhungen zuzurechnen waren, haben die Kapitalrücklage vermindert.

Die Entwicklung der Kapitalrücklage ist in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt.

36. Gewinnrücklagen

Die Gewinnrücklagen enthalten ausschließlich andere Gewinnrücklagen.

Darüber hinaus wurden die sich aus den Aktienrückkaufprogrammen ergebenden Unterschieds- beträge zwischen dem Gegenwert der erworbenen Aktien und dem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von € 322.161,75 (Vorjahr: € 300.950,00) mit den Gewinnrücklagen verrechnet.

Die Entwicklung der Gewinnrücklagen ist in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt.

37. Übriges Konzernergebnis

Im übrigen Konzernergebnis werden neben den erfolgsneutral entstandenen Währungs- umrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung der Jahresabschlüsse der Equinoccio Bávaro S.A., der Círculo de Rotorúa S.A., der Inversiones Floripés S.A. und der DINOTREN CORP S.R.L. von der funktionalen Währung USD in die Berichtswährung € auch die erfolgsneutral behandelten Marktwertänderungen der Finanzderivate im Rahmen des Hedge Accountings abzüglich der darauf gebildeten latenten Steuern ausgewiesen (vergleiche die Darstellung in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung).

38. Anteil anderer Gesellschafter am Eigenkapital

Die Anteile anderer Gesellschafter am Eigenkapital betreffen die nicht beherrschenden Anteile an den folgenden Gesellschaften:

  • Equinoccio Bávaro S.A., Santo Domingo, Dominikanische Republik (3,67 %, Vorjahr: 7,1 %),
  • Círculo de Rotorúa S.A., San José, Costa Rica (25 %, Vorjahr: 25,0 %),
  • Inversiones Floripés S.A., Bávaro, Dominikanische Republik (0,8 %, Vorjahr: 0,8 %) sowie
  • IFA Insel Ferien Anlagen GmbH & Co. KG (3,43 %, Vorjahr: 3,4 %).

Der Anteil der anderen Gesellschafter an der Equinoccio Bávaro S.A. hat sich im Vergleich zum Vorjahr weiter verringert, da die anderen Gesellschafter an den im Februar, Mai und Dezember 2019 (Vorjahr: April und Oktober 2018) erfolgten Kapitalerhöhungen nicht teilgenommen haben. Aufgrund der Nicht-Teilnahme an den Kapitalerhöhungen hat sich das Eigenkapital der anderen Gesellschafter um T€ 2.595 (Vorjahr: T€ 4.691) erhöht. Zugleich haben sich die Konzern- gewinnrücklagen um T€ 2.810 (Vorjahr: T€ 4.935) vermindert und der Unterschiedsbetrag aus der Fremdwährungsumrechnung um T€ 215 (Vorjahr: T€ 244) erhöht. Der Sachverhalt ist in der Zeile "Aufstockung Anteil Equinoccio" in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt.

39. Langfristige Finanzschulden

Unter den langfristigen Finanzschulden werden die langfristigen Anteile der Darlehen von Kreditinstituten ausgewiesen (siehe auch die Erläuterungen zu den Finanzinstrumenten unter Erläuterung 48 und zum Finanzrisikomanagement und den Finanzderivaten unter Erläuterung 49).

40. Langfristige sonstige Rückstellungen

Der Ausweis betrifft im Wesentlichen die Jubiläumsrückstellungen bei den spanischen Hotelgesellschaften. Diese haben sich in 2018 und 2019 wie folgt entwickelt:

T€

Stand 01.01.2018

317

Auflösung

42

Zuführung

7

Stand 31.12.2018

282

Stand 01.01.2019

282

Verbrauch

51

Umgliederung in zum Verkauf stehend

-227

Stand 31.12.2019

4

Die Zahlungsmittelabflüsse der Rückstellung werden in gleichbleibender Höhe in den nächsten Jahren erwartet.

41. Ertragsteuerschulden

31.12.2019

31.12.2018

T€

T€

Körperschaftsteuer

1.414

3.851

Gewerbesteuer

0

1.753

Ertragsteuerschulden

1.414

5.604

Ausgewiesen werden die laufenden Ertragsteuerschulden sowie Ertragsteuerschulden aus Vorjahren aufgrund steuerlicher Betriebsprüfungen.

42. Kurzfristige Finanzschulden

Unter den kurzfristigen Finanzschulden werden die kurzfristigen Anteile der Darlehen, die Inanspruchnahme von Kreditlinien und Zinsabgrenzungen ausgewiesen (siehe Erläuterungen 39, 48 und 49).

Die zum 31. Dezember 2019 bestehenden Finanzierungen sind in Höhe von € 32,2 Mio. (Vorjahr: € 41,0 Mio.) mit Grundschulden auf die Gesundheits- und Hotelanlagen des IFA- Konzerns besichert.

43. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betreffen die Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten aus dem laufenden Betrieb unserer Gesundheits- und Hotelanlagen und aus dem Neubau des Hotels in der Dominikanischen Republik.

44. Vertragsverbindlichkeiten

Die Vertragsverbindlichkeiten resultieren aus Kundenanzahlungen für gebuchte Reisen und haben sich wie folgt entwickelt:

T€

Stand 01.01.2018

2.091

Realisierung als Umsatzerlöse

-2.091

Zuführung

2.662

Stand 31.12.2018

2.662

Stand 01.01.2019

2.662

Realisierung als Umsatzerlöse

-2.662

Zuführung

3.568

Stand 31.12.2019

3.568

Die zum 31. Dezember 2019 bestehenden Verbindlichkeiten werden in 2020 Umsatzerlöse.

45. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

Der Ausweis betrifft die folgenden verbundenen Unternehmen:

31.12.2019

31.12.2018

T€

T€

Lopesan Hotel Management S.A.

435

0

Interhotelera Española S.A.

0

317

Cook & Events Canarias S.A.

0

37

Meloneras Golf S.L.

0

3

Bitumex S.A.

0

2

Lopesan Asfaltos y Construcciones S.A.

0

1

RMR Consulting S.L.

0

1

435

361

Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen handelt es sich um Verbind- lichkeiten gegenüber dem assoziierten Unternehmen Lopesan Hotel Management S.L. aus der Inanspruchnahme von Leistungen im Bereich des Hotelmanagements.

46. Sonstige Verbindlichkeiten

31.12.2019

31.12.2018

T€

T€

Instandhaltungsverpflichtungen

673

0

Verbindlichkeiten gegenüber Kommanditisten IFA Insel

638

623

Ferienanlagen GmbH & Co. KG

Verbindlichkeiten Personalbereich

581

755

Rechts- und Beratungskosten

430

0

Abfindungen

427

447

Verbindlichkeiten aus Löhnen und Gehältern

355

240

Jahresabschlussprüfung

289

360

Verbindlichkeit aus dem Verkauf der Hotelgesellschaften

139

206

Übrige

321

274

Finanzielle sonstige Verbindlichkeiten

3.853

2.905

Umsatzsteuer

275

38

Verbindlichkeiten aus sozialer Sicherheit

238

219

Lohnsteuer

168

167

Sonstige Steuern

47

154

Gemeindeabgaben

25

28

Steuern Dominikanische Republik auf Vermögen und Umsatz

0

1.441

Nicht-finanzielle sonstige Verbindlichkeiten

753

2.047

4.606

4.952

Die Instandhaltungsverpflichtungenbetreffen aufgrund von behördlichen Anordnungen in 2020 durchzuführende Brandschutzmaßnahmen im IFA Ferienpark Schöneck.

DieVerbindlichkeiten gegenüber dem Kommanditisten der IFA Insel Ferienanlagen

GmbH & Co. KGbetreffen im Wesentlichen den Marktwert der Anteile der Minderheitsgesellschafter der IFA Insel Ferien Anlagen GmbH & Co. KG. Die Ermittlung der Marktwerte basiert auf Kaufpreiszahlungen für den Erwerb von Minderheitenanteilen in der Vergangenheit.

Die Verbindlichkeit aus dem Verkauf der Hotelgesellschaftenbetreffen Kaufpreis- anpassungen für den Verkauf der drei Hotelgesellschaften IFA Beach Hotel S.A., IFA Continental Hotel S.A. und IFA Hotel Dunamar S.A. in 2017.

47. Rechnungsabgrenzungsposten

Der Posten betrifft erhaltene Zahlungen für Leistungen, die der IFA-Konzern erst in der nächsten Periode erbringt.

48. Zusätzliche Angaben zu den Finanzinstrumenten

Buchwerte, Wertansätze und beizulegende Zeitwerte nach Bewertungskategorien

Die IFA Hotel & Touristik AG hat sich bezüglich der Klassenbildung von Finanzinstrumenten an die Bewertungskategorien nach IFRS 9 angelehnt, da die Risikoverteilung innerhalb dieser Bewertungskategorien ähnlich ist.

Die folgenden Tabellen weisen die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte (Fair Values) der Kategorien von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2019 und zum 31. Dezember 2018 aus. Zu den beizulegenden Zeitwerten der im Hedge-Accounting befindlichen Derivate verweisen wir auf Erläuterung 25.

Angaben in T€

Bewer-

Buchwert

Wertansatz Bilanz nach IFRS 9

Fair Value

tungs-

31.12.2019

31.12.2019

kate-

Fortge-

Fair Value

Fair

gorie

führte AK

erfolgs-

Value

neutral

erfolgs-

wirksam

Finanzielle Vermögenswerte

Wertpapiere

FAFVTPL

18

0

0

18

18

Anteile an verbundenen

Unternehmen

FAFVTPL

86

0

0

86

86

Beteiligungen

FAFVTPL

36.000

0

0

36.000

36.000

Forderungen aus Lieferungen

und Leistungen

FAAC

6.427

6.427

0

0

6.427

Forderungen gegen verbundene

Unternehmen

FAAC

325

325

0

0

325

Sonstige finanzielle

Vermögenswerte

FAAC

14.352

14.352

0

0

14.352

Bankguthaben und

Kassenbestände

FAAC

148.358

148.358

0

0

148.358

Summe finanzielle

Vermögenswerte

205.566

169.462

0

36.104

205.566

Finanzielle Verbindlichkeiten

Finanzschulden

FLAC

152.073

152.073

0

0

152.073

Verbindlichkeiten aus

Lieferungen und Leistungen

FLAC

19.458

19.458

0

0

19.458

Vertragsverbindlichkeiten

FLAC

3.568

3.568

0

0

3.568

Verbindlichkeiten gegenüber

verbundenen Unternehmen

FLAC

435

435

0

0

435

Sonstige finanzielle

FLAC/

Verbindlichkeiten

FLFVTPL

3.853

3.313

0

540

3.853

Summe finanzielle

Verbindlichkeiten

179.387

178.847

0

540

179.387

Aggregiert nach Bewertungskategorien gemäß IFRS 9:

AKTIVA

Finanzielle Vermögenswerte zu

fortgeführten

Anschaffungskosten bewertet

(Financial Assets at Amortized

Cost)

FAAC

169.462

169.462

0

0

169.462

Finanzielle Vermögenswerte zum

beizulegenden Zeitwert

erfolgswirksam bewertet

(Financial Assets at Fair Value

through Profit or Loss)

FAFVTPL

36.104

0

0

36.104

36.104

PASSIVA

Finanzielle Verbindlichkeiten zu

fortgeführten

Anschaffungskosten bewertet

(Financial Liabilities at Amortized

Cost)

FLAC

178.847

178.847

0

0

178.847

Finanzielle Verbindlichkeiten zum

beizulegenden Zeitwert

erfolgswirksam bewertet

(Financial Liabilities at Fair Value

through Profit or Loss)

FLFVTPL

540

0

0

540

540

Angaben in T€

Bewer-

Buchwert

Wertansatz Bilanz nach IFRS 9

Fair Value

tungs-

31.12.2018

Fortge-

Fair Value

Fair

31.12.2018

kate-

führte AK

erfolgs-

Value

gorie

neutral

erfolgs-

wirksam

Finanzielle Vermögenswerte

Wertpapiere

FAFVTPL

18

0

0

18

18

Anteile an verbundenen

Unternehmen

FAFVTPL

86

0

0

86

86

Beteiligungen

FAFVTPL

36.000

0

0

36.000

36.000

Forderungen aus Lieferungen

und Leistungen

FAAC

3.227

3.227

0

0

3.227

Forderungen gegen verbundene

Unternehmen

FAAC

207

207

0

0

207

Sonstige finanzielle

Vermögenswerte

FAAC

41.190

41.190

0

0

41.190

Bankguthaben und

Kassenbestände

FAAC

47.013

47.013

0

0

47.013

Summe finanzielle

Vermögenswerte

127.741

91.637

0

36.104

127.741

Finanzielle Verbindlichkeiten

Finanzschulden

FLAC

140.454

140.454

0

0

140.454

Verbindlichkeiten aus

Lieferungen und Leistungen

FLAC

18.417

18.417

0

0

18.417

Vertragsverbindlichkeiten

FLAC

2.662

2.662

0

0

2.662

Verbindlichkeiten gegenüber

verbundenen Unternehmen

FLAC

361

361

0

0

361

Sonstige finanzielle

FLAC/

Verbindlichkeiten

FLFVTPL

2.905

2.365

0

540

2.905

Summe finanzielle

Verbindlichkeiten

164.799

164.259

0

540

164.799

Aggregiert nach Bewertungskategorien gemäß IFRS 9:

AKTIVA

Finanzielle Vermögenswerte zu

fortgeführten

Anschaffungskosten bewertet

(Financial Assets at Amortized

Cost)

FAAC

91.637

91.637

0

0

91.637

Finanzielle Vermögenswerte zum

beizulegenden Zeitwert

erfolgswirksam bewertet

(Financial Assets at Fair Value

through Profit or Loss)

FAFVTPL

36.104

0

0

36.104

36.104

PASSIVA

Finanzielle Verbindlichkeiten zu

fortgeführten

Anschaffungskosten bewertet

(Financial Liabilities at Amortized

Cost)

FLAC

164.259

164.259

0

0

164.259

Finanzielle Verbindlichkeiten zum

beizulegenden Zeitwert

erfolgswirksam bewertet

(Financial Liabilities at Fair Value

through Profit or Loss)

FLFVTPL

540

0

0

540

540

Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte (Fair Value)

Der Buchwert der langfristigen Finanzinstrumente insbesondere der Wertpapiere entspricht dem beizulegenden Zeitwert.

Die Buchwerte der kurzfristigen Finanzinstrumente insbesondere bei den Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen entsprechen aufgrund der kurzfristigen Fälligkeiten dieser Finanzinstrumente den beizulegenden Zeitwerten.

Der Buchwert von Verbindlichkeiten gegenüber Banken entspricht aufgrund der nahezu ausschließlichen variablen Verzinsung im Wesentlichen dem Marktwert.

Das Management beobachtet die Wertentwicklung der Verbindlichkeiten mit festen und variablen Zinssätzen sowie der lang- und kurzfristigen Verbindlichkeiten. In diesem Zusammenhang erfolgt eine Überprüfung der Geschäfts- und sonstigen Finanzrisiken.

Zur Absicherung gegen Zinssatzschwankungen aus Verbindlichkeiten mit variablen Zinssätzen hat die Gesellschaft Zinsswaps abgeschlossen (siehe Erläuterung 25).

Der IFA-Konzern verwendet folgende Hierarchie zur Bestimmung und zum Ausweis beizulegender Zeitwerte von Finanzinstrumenten je Bewertungsverfahren:

Stufe 1: notierte (unangepasste) Preise auf aktiven Märkten für gleichartige Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten,

Stufe 2: Verfahren, bei denen sämtliche Input-Parameter, die sich wesentlich auf den erfassten beizulegenden Zeitwert auswirken, entweder direkt oder indirekt beobachtbar sind (siehe auch Erläuterung 25).

Stufe 3: Verfahren, die Input-Parameter verwenden, die sich wesentlich auf den erfassten beizulegenden Zeitwert auswirken und nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren.

Die zum 31. Dezember 2019 (2018) vom IFA-Konzern zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente sind sämtlich der Hierarchiestufe 2 zuzurechnen.

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die folgende Tabelle stellt die in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigten Netto- gewinne oder -verluste von Finanzinstrumenten dar.

Aus Folgebewertung

Nettoergebnis

Nettoergebnis nach

aus

zum

Wert-

aus

Bewertungskategorien in T€

Zinsen

Fair

berich-

Abgang

Value

tigung

2019

2018

Ergebnis 2019:

Financial Assets at Amortized

Cost (FAAC)

549

0

-639

0

-90

-

Financial Assets at Fair Value

through Profit or Loss (FAFVTPL)

3

0

0

0

3

-

Financial Liabilities at Amortized

Cost (FLAC)

-3.944

0

0

1.293

-2.651

-

Ergebnis 2018:

Financial Assets at Amortized

Cost (FAAC)

752

0

-94

0

-

658

Financial Assets at Fair Value

through Profit or Loss (FAFVTPL)

5

0

0

0

-

5

Financial Liabilities at Amortized

Cost (FLAC)

-2.919

0

0

278

-

-2.641

-2.738

-1.978

Der Nettoertrag der Kategorie "Financial Assets at Amortized Cost" enthält im Wesentlichen Zinserträge, Wertberichtigungen auf Forderungen und Aufwendungen aus Forderungsausfällen sowie Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen. Im Konzernabschluss der IFA Hotel & Touristik AG werden die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die der Kategorie "Financial Assets at Amortized Cost" zuzurechnen sind, unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.

Die der Kategorie "Financial Assets at Fair Value through Profit or Loss" zuzuordnenden Nettogewinne enthalten Zinserträge.

Die der Kategorie "Financial Liabilities at Amortized Cost" zuzuordnenden Nettoverluste resultieren aus den Zinsaufwendungen für die Finanzschulden und den Erträgen aus der Ausbuchung von Verbindlichkeiten.

Die Zinsen aus Finanzinstrumenten werden im Zinsergebnis ausgewiesen (siehe Erläuterung 15).

49. Finanzrisikomanagement und Finanzderivate

Grundlagen des Risikomanagements

Die IFA Hotel & Touristik AG fasst die innerhalb des IFA-Konzerns vorhandenen Maßnahmen zur Risikosteuerung in einem einheitlichen und durchgängigen Risikomanagementsystem zusammen. Das System sieht die regelmäßige Erfassung und Bewertung von neuen und bekannten Risiken durch die verantwortlichen Mitarbeiter vor und legt ein geschlossenes Reporting-System fest. Darüber hinaus berichten die Unternehmensbereiche des IFA-Konzerns auf monatlicher Basis über die finanzielle und operative Entwicklung. Durch diese Maßnahmen werden Vorstand und Aufsichtsrat regelmäßig und frühzeitig über die Risikolage informiert und können geeignete Maßnahmen zur Risikominderung bzw. -vermeidung oder -abwehr beschließen.

Die IFA Hotel & Touristik AG unterliegt hinsichtlich ihrer Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, geplanten Transaktionen und bestehenden Verpflichtungen insbesondere Kreditrisiken, Liquidi- tätsrisiken sowie Risiken aus der Veränderung der Zinssätze. Ziel des finanziellen Risiko- managements ist es, diese Risiken durch die laufenden operativen und finanzorientierten Aktivitäten zu begrenzen.

Die Grundzüge der Finanzpolitik werden jährlich vom Vorstand festgelegt und vom Aufsichtsrat überwacht. Die Umsetzung der Finanzpolitik sowie das laufende Risikomanagement obliegen dem Vorstand.

Kreditrisiko

Die liquiden Mittel umfassen im Wesentlichen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Im Zusammenhang mit der Anlage von liquiden Mitteln ist der IFA-Konzern Verlusten aus Kredit- risiken ausgesetzt, sofern Finanzinstitute ihre Verpflichtungen nicht erfüllen.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen überwiegend gegen Reise- veranstalter sowie Individualreisende. Die Außenstände werden fortlaufend überwacht. Ausfall- risiken wird mittels Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Das maximale Ausfallrisiko wird durch die Buchwerte der in der Bilanz angesetzten finanziellen Vermögenswerte wieder- gegeben.

Die in den Wertpapieren ausgewiesenen Schuldverschreibungen wurden von der Kanarischen Regierung emittiert. Das Ausfallrisiko wird als gering angesehen.

Die Darlehensforderungen aus den erworbenen Darlehen sind mit Sicherheiten hinterlegt.

Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko des IFA-Konzerns besteht darin, dass die Gesellschaft und ihre Tochter- gesellschaften möglicherweise ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen können, z. B. der Tilgung von Finanzschulden, der Bezahlung von Einkaufsverpflichtungen und den Verpflichtungen aus Leasingverträgen. Damit sich dieses Risiko nicht realisiert und die jederzeitige Zahlungsfähigkeit sowie die finanzielle Flexibilität des IFA-Konzerns sichergestellt sind, wird eine Liquiditätsreserve in Form von Barmitteln vorgehalten. Darüber hinaus wird die Liquidität des IFA-Konzerns laufend überwacht. Die ungenutzten Kreditlinien betragen zum 31. Dezember 2019 € 0,0 Mio. (Vorjahr: € 0,0 Mio.).

Mit Datum vom 12. März 2008 hat die Tochtergesellschaft IFA Insel Ferien Anlagen GmbH & Co. KG einen Konsortialkredit von einem spanischen Bankenkonsortium unter Führung der Bank Santander S.A. aufgenommen. Das Gesamtvolumen des Konsortialkredits beträgt € 81,0 Mio. Der Zinssatz ist variabel und abhängig vom 3-Monats-Euribor. Die variablen Zinszahlungen sind zu mindestens 80 % mit Zinsswaps abgesichert. Der Vertrag sieht eine Laufzeit von 15 Jahren mit jährlich steigenden Tilgungsraten vor, wobei die letzte Tilgungsrate

  • 18 Mio. beträgt. Endfälligkeit ist im Jahre 2023. Zum 31. Dezember 2019 valutiert der Kredit mit € 31,9 Mio. (Vorjahr: € 38,1 Mio.).

Der Konsortialkredit sieht als Kreditbedingung (sog. Covenant-Kriterien) neben einem Mindest- verhältnis der Bankschulden zu den Marktwerten der Vermögenswerte der IFA Insel Ferien Anlagen GmbH & Co. KG (Loan-to-Value) einen Mindestwert für den Schuldendeckungsgrad vor. Die Covenants werden vom Vorstand der IFA Hotel & Touristik AG überwacht.

Per 31. Dezember 2019 lag ein Bruch der Covenants im Zusammenhang mit dem Darlehen der IFA Insel Ferien Anlagen GmbH & Co. KG vor. Daher werden sämtliche zugehörige Finanzschulden als kurzfristig in der Bilanz zum Abschlussstichtag ausgewiesen. Die nicht erfüllte Vorgabe besagt, dass der Quotient aus dem verfügbaren Cashflow des abgelaufenen Geschäftsjahres und dem geleisteten Kapitaldienst des abgelaufenen Geschäftsjahres gegenüber dem Bankenkonsortium mindestens den Wert 1,1 aufweist. Es wurde ein Wert von 0,59 erzielt und die Vorgabe somit nicht erfüllt. Dadurch bestand das Risiko, dass das Bankenkonsortium das Darlehen fällig stellen könnte. Das Darlehen valutierte zum 31. Dezember 2019 mit € 31,9 Mio. zuzüglich € 0,1 Mio. Zinsen. Die im März 2020 fälligen Tilgungen (€ 4,6 Mio.), Zinsen (€ 0,1 Mio.) und SWAP-Zahlungen (€ 0,4 Mio.) wurden ordnungsgemäß beglichen, so dass das Darlehen zum 31. März 2020 mit € 27,3 Mio. valutierte. Die IFA Insel Ferien Anlagen GmbH & Co. KG verfügt über ein mit dem Bankenkonsortium vertraglich festgelegtes Rücklagenkonto (€ 3,9 Mio.), von welchem im Falle einer Zahlungsunfähigkeit Tilgungen und Zinsen zu begleichen wären. Die Banco Santander hat sich in einer Absichtserklärung dazu bereit erklärt, Verhandlungen für die Umstrukturierung der genannten Schuld über ein neues Finanzgeschäft mit dem Ziel aufzunehmen, die Nichteinhaltung der Finanzkennzahl zu heilen und alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die gegenwärtigen Verbindlichkeiten - sowohl die Finanzschulden als auch den Zinsswap -

mit allen vereinbarten Merkmalen und finanziellen Bedingungen in ein anderes, bilaterales Finanzierungsgeschäft umzustrukturieren, dessen Bedingungen und Merkmale identisch sind.

Im Februar 2009 wurde von der IFA Hotel Faro Maspalomas S.A. Maspalomas, Gran Canaria, Spanien, bei der spanischen Bank La Caixa, Valencia, Spanien, ein Darlehen in Höhe von € 12,0 Mio. abgeschlossen. Das Darlehen hat eine Laufzeit von zwölf Jahren, ist variabel auf Basis des 3-Monats-Euribor verzinslich und mit einem Zinsswap abgesichert. Zum 31. Dezember 2019 valutiert das Darlehen mit € 1,5 Mio. (Vorjahr: € 2,5 Mio.).

Im Juli 2015 haben Tochterunternehmen in Spanien langfristige Darlehen über ein Gesamt- volumen von € 19,2 Mio. mit der Bank Banco Bilbao Vizcaya Argentaria S.A. (BBVA), Bilbao, Spanien, im Rahmen des Erwerbs der Creativ Hotel Catarina S.A. abgeschlossen. Die Darlehen haben eine Laufzeit von sieben Jahren bis zum 21. Juli 2022 und sind bis zum 22. Juli 2019 fest und danach variabel auf Basis des 3-Monats-Euribor verzinslich. Die Darlehen sehen keine Covenants vor. Zum 31. Dezember 2019 valutieren diese Darlehen noch mit € 3,0 Mio. (Vorjahr: € 3,8 Mio.). Trotz der Veräußerung der Creativ Hotel Catarina S.A. im Jahr 2016 waren die Darlehen nicht zu tilgen. Der Rückgang im Berichtsjahr resultiert aus planmäßigen Tilgungen.

Im November 2016 hat die IFA Canarias S.L. im Zuge des Erwerbs der Anfi-Gruppe bei der spanischen Bank Banco de Sabadell S.A. ein Darlehen in Höhe von € 34,0 Mio. abgeschlossen. Das Darlehen hat eine Laufzeit von sieben Jahren und ist variabel auf Basis des 12-Monats- Euribor verzinslich. Covenants bestehen zu diesem Darlehen nicht. Zum 31. Dezember 2019 valutiert das Darlehen mit € 20,8 Mio. (Vorjahr: € 25,1 Mio.).

Im August 2018 hat die IFA Hotel Lloret de Mar S.A., Lloret de Mar, Spanien, ein Darlehen über US$ 110.000.000 bei der CaixaBank S.A. aufgenommen, für welches sich die IFA Hotel & Touristik AG verbürgt hat. Der Zweck des Darlehens ist der Bau und die Ausstattung des neuen Hotels Lopesan Costa Bávaro in der Dominikanischen Republik. Die Darlehenssumme beträgt bis zu US$ 110.000.000. Zum 31. Dezember 2019 valutierte das Darlehen mit € 98,1 Mio. (Vorjahr: € 70,5 Mio.).

Zum 31. Dezember 2019 wurde der Kreditbetrag vollständig abgerufen. Der Zeitraum ab Einrichtung des Darlehens bis zum 31. Dezember 2019 wird als tilgungsfreie Zeit festgelegt. Danach ist das Darlehen in ansteigenden Halbjahresraten bis zum 30. Juni 2027 zu tilgen. Das Darlehen ist variabel auf Basis des 6-Monats-Libor verzinslich.

Aus den finanziellen Verbindlichkeiten resultieren in den nächsten Jahren voraussichtlich die folgenden (nicht diskontierten) Zahlungen:

T€

Buchwert

Fälligkeit

2024 /

nach

2019

2020

2021

2022

2023

nach

2024

2023

zum 31.12.2019

Finanzschulden

152.073

n/a

19.108

21.556

24.622

35.082

14.264

37.441

Verbindlichkeiten aus

Lieferungen und

Leistungen

19.458

n/a

19.458

0

0

0

0

0

Verbindlichkeiten

gegenüber

verbundenen

Unternehmen

435

n/a

435

0

0

0

0

0

Sonstige finanzielle

Verbindlichkeiten

3.853

n/a

3.853

0

0

0

0

0

zum 31.12.2018

Finanzschulden

140.454

11.043

20.575

22.763

25.288

35.685

25.100

n/a

Verbindlichkeiten aus

Lieferungen und

Leistungen

18.417

18.417

0

0

0

0

0

n/a

Verbindlichkeiten

gegenüber

verbundenen

Unternehmen

361

361

0

0

0

0

0

n/a

Sonstige finanzielle

Verbindlichkeiten

2.905

2.905

0

0

0

0

0

n/a

Neben den in der Tabelle dargestellten Tilgungsleistungen fallen insbesondere für die Finanz- schulden und Zinsswaps Zinszahlungen an. Die Zinssätze der Bankdarlehen sind überwiegend variabel verzinslich abhängig vom 3- bzw. 12-Monats-Euribor und 6-Monats-Libor. Bei den Zinsswaps, die weite Teile des Konsortialkredits absichern, erhält die IFA Hotel & Touristik AG variable Zinsen auf Basis des 3-Monats-Euribor und zahlt feste Zinsen. Die Bankdarlehen haben Laufzeiten bis zum Jahr 2027. Die Zinsswaps haben in Höhe von nominal € 31,5 Mio. Laufzeiten bis zum Jahr 2023 und vermindern sich seit dem Jahr 2009 jährlich entsprechend den planmäßigen Tilgungsleistungen für den Konsortialkredit.

Die aus den genannten Finanzschulden und den derivativen Finanzinstrumenten auf Basis der Zinssätze vom 31. Dezember 2019 (2018) erwarteten zukünftigen, nicht diskontierten Zins- zahlungen stellen sich wie folgt dar:

T€

2024 /

nach

2019

2020

2021

2022

2023

nach 2023

2024

zum 31.12.2019

Nicht diskontierte Zahlungen für

Zinsen aus Bankdarlehen

n/a

3.027

2.657

2.264

1.783

1.354

1.629

Nicht diskontierte Zahlungen für

Zinsen aus Finanzderivaten

n/a

1.467

1.226

1.154

0

0

0

Summe der nicht diskontierten

Zahlungen für Zinsen

n/a

4.494

3.883

3.418

1.783

1.354

1.629

zum 31.12.2018

Nicht diskontierte Zahlungen für

Zinsen aus Bankdarlehen

2.707

2.521

2.114

1.683

1.168

910

n/a

Nicht diskontierte Zahlungen für

Zinsen aus Finanzderivaten

1.663

1.448

1.210

1.139

0

0

n/a

Summe der nicht diskontierten

Zahlungen für Zinsen

4.370

3.969

3.324

2.822

1.168

910

n/a

Finanzmarktrisiken

Der IFA-Konzern ist Marktpreisrisiken aus Änderungen von Wechselkursen und Zinssätzen ausgesetzt. Hieraus können negative Effekte auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des IFA-Konzerns resultieren.

a) Wechselkursrisiko

Die Währungskursrisiken des IFA-Konzerns resultieren aus der operativen Tätigkeit der Hotels in der Dominikanischen Republik sowie aus den mit diesen Hotels zusammenhängenden Investitionen und Finanzierungsmaßnahmen wie konzerninterne Darlehen, die zur Finanzierung an Konzerngesellschaften ausgereicht werden oder Bankdarlehen. Die funktionale Währung der Gesellschaften in der Dominikanischen Republik und in Costa Rica ist der US-Dollar. Somit bestehen Währungsrisiken zwischen dem USD und dem EUR.

Da die Gesellschaften ihre Aktivitäten überwiegend in ihrer funktionalen Währung abwickeln, wird das Währungskursrisiko des IFA-Konzerns aus der laufenden operativen Tätigkeit als sehr gering eingeschätzt.

Neben diesem sogenannten Natural Hedging, d. h. dass bestimmte US-Dollar Zahlungseingänge zeitnah entsprechenden -ausgängen gegenüberstehen, werden keine Sicherungsgeschäfte durchgeführt. Fremdwährungsrisiken, die die Cashflows des IFA- Konzerns nicht beeinflussen (d. h. Risiken, die aus der Umrechnung der Vermögenswerte und Schulden ausländischer Unternehmenseinheiten in die Konzern-Berichterstattungswährung resultieren), bleiben grundsätzlich ungesichert.

b) Zinsänderungsrisiko

Das Zinsänderungsrisiko des IFA-Konzerns resultiert hauptsächlich aus Finanzschulden wie variabel verzinslichen Darlehen. Der IFA-Konzern unterliegt Zinsrisiken hauptsächlich im Euroraum. Der Vorstand legt in regelmäßigen Abständen den Zielmix aus fest und variabel verzinslichen Verbindlichkeiten fest. Daraus folgend wird die Finanzierungsstruktur umgesetzt. Gegebenenfalls werden zur Umsetzung auch Zinsderivate eingesetzt.

Der langfristige Konsortialkredit und die bei spanischen Banken aufgenommenen langfristigen Darlehen sind variabel verzinslich und zum Teil durch Zinsswaps im Rahmen von Sicherungsbeziehungen abgesichert. Das Zinsänderungsrisiko ist damit weitgehend abgesichert.

Wenn das Marktzinsniveau zum 31. Dezember 2019 um 50 Basispunkte höher gewesen wäre, wäre das Ergebnis um € 0,6 Mio. (31. Dezember 2018: € 0,2 Mio.) geringer gewesen. Bei einem um 50 Basispunkte niedrigeren Marktzinsniveau zum 31. Dezember 2019 wäre das Ergebnis um € 0,6 Mio. (31. Dezember 2018: € 0,2 Mio.) höher gewesen. Die hypothetische Ergebnisauswirkung ergibt sich aus den potenziellen Effekten aus den am Bilanzstichtag bilanzierten variabel verzinslichen Verbindlichkeiten sowie aus den zu beizulegenden Zeitwerten bewerteten derivativen Finanzinstrumenten.

Die Marktwertänderungen der derivativen Finanzinstrumente im Hedge Accounting werden unmittelbar im Eigenkapital erfasst. Wenn das Marktzinsniveau zum 31. Dezember 2019 um 100 Basispunkte höher gewesen wäre, wäre das Eigenkapital um € 0,8 Mio. (31. Dezember 2018: € 1,1 Mio.) höher gewesen. Bei einem um 100 Basispunkte niedrigeren Marktzinsniveau zum 31. Dezember 2019 wäre das Eigenkapital um € 0,9 Mio. (31. Dezember 2018: € 1,2 Mio.) niedriger gewesen.

c) Sonstige Preisrisiken

Sonstige Preisrisiken bestehen nicht.

50. Kapitalsteuerung

Vorrangiges Ziel der Kapitalsteuerung des IFA-Konzerns ist es sicherzustellen, dass auch in Zukunft die Schuldentilgungsfähigkeit und die finanzielle Substanz des IFA-Konzerns erhalten bleiben.

Der IFA-Konzern steuert seine Kapitalstruktur und nimmt Anpassungen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen vor. Zur Aufrechterhaltung oder Anpassung der Kapitalstruktur kann der IFA-Konzern beispielsweise Dividenden an die Anteilseigner zahlen oder neue Anteile ausgeben. Zum 31. Dezember 2019 bzw. 31. Dezember 2018 wurden keine Änderungen der Ziele, Richtlinien und Verfahren vorgenommen. Angestrebt wird eine dem Geschäftsrisiko angemessene Kapitalstruktur. Zum bestehenden Aktienrückkaufprogramm wird auf die Ausführungen in Erläuterung 34 verwiesen.

Die IFA Hotel & Touristik AG unterliegt den Mindestkapitalanforderungen für Aktiengesell- schaften. Die Einhaltung dieser Anforderungen wird laufend im Rahmen der Überwachung der Covenants für die Finanzschulden überwacht (siehe auch die Erläuterung 49).

Der Vorstand überwacht das Kapital mithilfe des Verschuldungsgrades, der dem Verhältnis von Netto-Verschuldung zum Eigenkapital entspricht, sowie der absoluten Höhe der Netto- Verschuldung und der Eigenkapitalquote. Die Netto-Verschuldung umfasst kurz- und langfristige Finanzverbindlichkeiten abzüglich Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Das Eigenkapital umfasst das auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallende Eigenkapital und die Anteile anderer Gesellschafter.

Die Eigenkapitalquote setzt das gesamte Eigenkapital ins Verhältnis zur Bilanzsumme.

2019

2018

Netto-Verschuldung in T€

3.715

66.426

Verschuldungsgrad

0,8%

23,0%

Eigenkapitalquote

70,7%

61,9%

Bei der Berechnung der Netto-Verschuldung werden neben den lang- und kurzfristigen Finanz- schulden und den liquiden Mitteln auch die unter den sonstigen Forderungen ausgewiesenen Festgeldanlagen mit einer Laufzeit von mehr als drei Monaten berücksichtigt (siehe Erläuterung 29).

Sonstige Erläuterungen

51. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Eventual- verbindlichkeiten

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen bestehen aus Miet-, Leasing- und Serviceverträgen bei Laufzeiten bis 2027 in einer Höhe von insgesamt € 0,4 Mio. (Vorjahr: € 0,4 Mio.).

52. Segmentberichterstattung

Die Segmentberichterstattung (Anlage zum Konzernanhang) erfolgt nach den geographischen Märkten des IFA-Konzerns und entspricht der internen Organisations- und Berichtsstruktur des IFA-Konzerns. Die Hotelbetriebe des IFA-Konzerns werden entsprechend ihrer Lage in den einzelnen Regionen den geographischen Märkten zugeordnet.

Die Bilanzierungsgrundsätze der einzelnen Segmente entsprechen denen des IFA-Konzerns.

Verkäufe und Erlöse zwischen den Geschäftsfeldern werden grundsätzlich zu Preisen vereinbart, wie sie auch mit Dritten vereinbart würden. Verwaltungsleistungen werden als Kostenumlagen berechnet.

Neben den Umsatzerlösen (siehe Erläuterung 7) und sonstigen betrieblichen Erträgen berichtet der IFA-Konzern das Segmentergebnis der einzelnen Segmente sowie eine Überleitung dieser Posten zu den im Konzernabschluss ausgewiesenen Positionen.

Als Segmentergebnis wird das Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) angegeben.

Die langfristigen Vermögenswerte ausgenommen der Finanzinstrumente und latenten Steuern entfallen mit T€ 45.461 (Vorjahr: T€ 48.483) auf Deutschland und mit T€ 374.850 (Vorjahr: T€ 242.268) auf das Ausland.

53. Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen

Die Gesellschaften des IFA-Konzerns erbringen im Rahmen ihrer normalen Geschäftstätigkeit Leistungen auch für nahestehende Unternehmen.

Umgekehrt erbringen nahestehende Unternehmen im Rahmen ihres Geschäftszwecks Leistungen an die Gesellschaften des IFA-Konzerns.

Aus der nachfolgenden Tabelle ist das Volumen der an nahestehende Unternehmen erbrachten bzw. von nahestehenden Unternehmen in Anspruch genommenen Leistungen ersichtlich:

Unternehmen

Volumen der erbrachten

Volumen der in Anspruch

Leistungen

genommenen Leistungen

2019

2018

2019

2018

T€

T€

T€

T€

LOPESAN-Konzern

Lopesan Hotel Management S.L.

1.466

1.624

3.412

4.459

Maspalomas Resort S.L.

453

449

241

17

Oasis Beach Maspalomas S.L.

297

312

13

14

Megahotel Faro S.L.

211

221

165

11

Interhotelera Española S.A.

166

39

147

257

Creativ Hotel Buenaventura S.A.U.

77

104

0

0

Altamarena S.A.

3

3

0

0

Expo Meloneras

2

8

2

3

Cook-Event Canarias S.L.

1

1

167

477

IFA Canarias S.L.

1

0

334

0

Meloneras Golf S.L.

1

1

22

31

Lopesan Asfaltos y Construcciones

S.A.

1

0

8

3

Maspalomas Golf S. A.

0

0

6

5

Francisco Lopéz Sánchez, S.A.

0

0

5

0

Bitumex, S.A.

0

0

13

19

2.679

2.762

4.535

5.296

Nachfolgend werden die wesentlichen Beträge erläutert:

Die von der Lopesan Hotel Management S.L. in Anspruch genommenen Leistungen betreffen Leistungen im Bereich Hotelmanagement. Die Lopesan Hotel Management S.L. hat mit den Hotelgesellschaften des IFA-Konzerns Hotelbetriebsverträge abgeschlossen. Die IFA Canarias, S.L., eine Konzerngesellschaft des IFA-Konzerns ist mit 24,01 % an der Lopesan Hotel Management, S.L. beteiligt. Die restlichen 75,99 % werden von der Lopesan-Gruppe gehalten.

Die an die Lopesan Hotel Management S.L. erbrachten Leistungen betreffen Weiterbelastungen im Wesentlichen von Personalkosten.

Die von der Interhotelera Española S.A. in Anspruch genommenen Leistungen betreffen Waschleistungen.

Die an die Interhotelera Española S.A. erbrachten Leistungen betrafen überwiegend Weiterbelastungen von Material- und Personalaufwendungen des Hotels in der Dominikanischen Republik.

Die an die Maspalomas Resort S.L., die Megahotel Faro S.L., die Oasis Beach Maspalomas S.L. und die Creativ Hotel Buenaventura S.A.U. erbrachten Leistungen betreffen im

Wesentlichen Wartungsleistungen für die Schwimmbäder dieser Hotelgesellschaften des LOPESAN-Konzerns auf Gran Canaria.

Die von der Cook-Event Canarias S.L. in Anspruch genommenen Leistungen betreffen im Wesentlichen die Umlage der Kosten für die Zentralküche auf Gran Canaria an die Hotels des IFA-Konzerns.

Zu den am Bilanzstichtag bestehenden Forderungen gegen verbundene Unternehmen siehe Erläuterung 28. Zu den am Bilanzstichtag bestehenden Verbindlichkeiten gegenüber verbunde- nen Unternehmen siehe Erläuterung 45.

Zu den Vergütungen von Vorständen und Aufsichtsratsmitgliedern vergleiche die Ausführungen in Erläuterung 58. Der Aufsichtsratsvorsitzende Herr Santiago de Armas Fariña erhielt darüber hinaus für Beratungsleistungen T€ 141 (Vorjahr: T€ 87).

54. Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung

Die Entwicklung der Finanzlage des IFA-Konzerns ist in der Kapitalflussrechnung dargestellt. Der Finanzmittelfonds stimmt mit der Bilanzposition "Bankguthaben und Kassenbestände" überein. Die Cashflows aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit werden zahlungsbezogen ermittelt. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit wird demgegenüber ausgehend vom Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit indirekt abgeleitet.

Die nachfolgende Tabelle stellt eine Überleitungsrechnung zwischen den Eröffnungsbilanz- und Schlussbilanzwerten für die Schulden aus der Finanzierungstätigkeit dar:

31.12.2018

Zahlungswirksam

Zahlungsunwirksam

31.12.2019

Tilgung

Auf-

Umglie-

Trans-

Umgliederung

Währungs-

Erstan-

nahme

derung

aktions-

in zu Verkauf

differenzen

wendung

kosten

stehend

IFRS 16

T€

T€

T€

T€

T€

T€

T€

T€

T€

Langfristige

Finanzschulden

129.411

0

25.798

-49.857

0

0

0

312

105.664

Kurzfristige

Finanzschulden

11.043

-12.857

0

49.857

165

-3.550

1.751

0

46.409

140.454

-12.857

25.798

0

165

-3.550

1.751

312

152.073

31.12.2017

Zahlungswirksam

Zahlungsunwirksam

31.12.2018

Trans-

Umgliederung

Währungs-

Erstan-

Tilgung

Auf-

Umglie-

aktions-

in zu Verkauf

differenzen

wendung

nahme

derung

kosten

stehend

IFRS 16

T€

T€

T€

T€

T€

T€

T€

T€

T€

Langfristige

Finanzschulden

72.270

0

70.515

-13.374

0

0

0

0

129.411

Kurzfristige

Finanzschulden

13.549

-16.035

1

13.374

154

0

0

0

11.043

85.819

-16.035

70.516

0

154

0

0

0

140.454

55. Ausschüttungen an die Anteilseigner

Zum 31. Dezember 2019 weist die IFA Hotel & Touristik AG einen Jahresüberschuss von € 9,6 Mio. (Vorjahr: € 7,4 Mio.) und einen Bilanzgewinn von € 9,6 Mio. aus (Vorjahr: € 7,4 Mio.). Aufgrund der aktuellen Situation von Hotelschließungen im Zusammenhang mit der Corona- Pandemie schlägt der Vorstand der Hauptversammlung vor, für das Geschäftsjahr 2019 keine Dividendenausschüttung zu beschließen, sondern den Bilanzgewinn vollständig in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen. Die einbehaltenen Mittel sollen der Absicherung des Betriebs der IFA dienen. Eine Beschlussfassung des Aufsichtsrats über den Verwendungsvorschlag wird in der Bilanzsitzung am 7. Mai 2020 erfolgen.

Für das Geschäftsjahr 2018 wurde eine Dividende in Höhe von 12 Cent je Aktie, das sind T€ 5.926 ausgeschüttet.

56. Ereignisse nach dem Schluss des Geschäftsjahres

Coronakrise

Aufgrund der Coronakrise dürfen auf Anweisung der Regierung in Deutschland ab Mitte März 2020 "Übernachtungsangebote im Inland […] ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken" genutzt werden. Damit wurde der Hotelbetrieb an unseren Standorten in Deutschland de facto untersagt, dasselbe gilt für unseren Standort im Kleinwalsertal / Österreich und unsere Kliniken. Die Regierung in der Dominikanischen Republik hat zeitgleich ein Flugverbot von und nach Europa erlassen. Auch hier kommt der Hotelbetrieb zum Erliegen. Diese Ausnahmesituation wird derzeit von der Geschäftsführung aufmerksam verfolgt. Wir haben Maßnahmen ergriffen, um möglichst viele Kosteneinsparungen umzusetzen. Bei Bedarf prüfen wir Unterstützungen durch die staatlichen Institutionen, bis der ordentliche Betrieb wieder weitergeführt werden kann. Ebenso stehen wir mit unserer Versicherung über mögliche Ausfallentschädigungen im Gespräch. Wir gehen davon aus, dass im zweiten Quartal 2020 sukzessive wieder Gäste unter den dann jeweils geltenden Hygieneauflagen und Abstandsregeln in unseren Häusern

aufgenommen werden können. Zurzeit sehen wir - vor dem Hintergrund der guten Liquiditätslage der Gesellschaft - kein Risiko bezüglich unserer Unternehmensfortführung.

Die IFA Hotel & Touristik AG hat am 29. April 2020 jeweils eine Patronatserklärung gegenüber ihren Tochtergesellschaften IFA Insel Ferien Anlagen GmbH & Co. KG, Burg auf Fehmarn, IFA Kur- und Ferienpark Usedom GmbH, Kölpinsee, und Kinder-REHAzentrum Usedom Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kölpinsee, mit dem Inhalt abgegeben, die genannten Gesellschaften so auszustatten, dass diese ihren jeweiligen Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachkommen können. Die Patronatserklärungen wurden zeitlich unbegrenzt abgegeben. Die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme durch die Gesellschaften wird jeweils als gering eingeschätzt.

Maßnahmen nach Nichteinhaltung der Finanzkennzahlen

Per 31. Dezember 2019 lag ein Bruch der Covenants im Zusammenhang mit dem Darlehen der IFA Insel Ferien Anlagen GmbH & Co. KG vor. Daher werden sämtliche zugehörige Finanzschulden als kurzfristig in der Bilanz zum Abschlussstichtag ausgewiesen. Das Darlehen valutierte zum 31. Dezember 2019 mit € 31,9 Mio. zuzüglich € 0,1 Mio. Zinsen. Die im März 2020 fälligen Tilgungen (€ 4,6 Mio.), Zinsen (€ 0,1 Mio.) und SWAP-Zahlungen (€ 0,4 Mio.) wurden ordnungsgemäß beglichen, so dass das Darlehen zum 31. März 2020 mit € 27,3 Mio. valutierte. Mit Schreiben vom 15. April 2020 hat sich die Banco Santander in einer Absichtserklärung dazu bereit erklärt, Verhandlungen für die Umstrukturierung der genannten Schuld über ein neues Finanzgeschäft mit dem Ziel aufzunehmen, die Nichteinhaltung der Finanzkennzahl zu heilen und alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die gegenwärtigen Verbindlichkeiten - sowohl die Finanzschulden als auch den Zinsswap - mit allen vereinbarten Merkmalen und finanziellen Bedingungen in ein anderes, bilaterales Finanzierungsgeschäft umzustrukturieren, dessen Bedingungen und Merkmale identisch sind.

Aktienrückkaufprogramm wegen Erreichens des Höchstvolumens von 37.500 Aktien vorzeitig beendet

Das vom Vorstand der IFA Hotel & Touristik AG am 28. November 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossene und mit Beschluss vom 27. Januar 2020 bis zum 23. April 2020 verlängerte Aktienrückkaufprogramm wurde wegen Erreichens der festgelegten maximalen Gesamtanzahl von 37.500 eigenen Aktien am 25. März 2020 vorzeitig beendet. Die Anschaffungskosten der Gesellschaft für die im Zeitraum vom 9. Dezember 2019 bis zum

25. März 2020 erworbenen 37.500 eigenen Aktien betrugen insgesamt € 210.685,30 (ohne Erwerbsnebenkosten). Die Gesellschaft hält nunmehr 153.250 eigene Aktien. Dies entspricht einem Anteil am Grundkapital von ca. 0,31 %. Die aus dem jetzt beendeten Aktien- rückkaufprogramm stammenden 37.500 eigenen Aktien sind zum Zwecke der Einziehung erworben worden.

Weitere wesentliche Ereignisse nach dem Schluss des Geschäftsjahres haben sich nicht ergeben.

Besondere Erläuterungen nach § 315e HGB

57. Anzahl Mitarbeiter

Im Jahresdurchschnitt waren 1.719 Mitarbeiter im IFA-Konzern beschäftigt (Vorjahr: 1.252).

In den einzelnen Regionen beträgt die Mitarbeiteranzahl:

Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt

2019

2018

Deutschland Hotelbereich

424

431

Deutschland Gesundheitsbereich

191

194

Spanien

112

185

Dominikanische Republik

909

360

Österreich

77

76

Übrige

6

6

1.719

1.252

58. Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands

Die Bezüge des Vorstands im Geschäftsjahr 2019 belaufen sich auf € 0,3 Mio. (Vorjahr: € 0,4

Mio.). Von den Bezügen sind € 0,1 Mio. (Vorjahr: € 0,1 Mio.) variabel.

Die Verträge für die Vorstände sehen vor, dass sich das Grundgehalt (inklusive Nebenleistungen) aus einer Grund- und einer variablen Vergütung zusammensetzt. Die variable Vergütung basiert auf unternehmensinternen Planungsvorgaben.

Details zur Vorstandsvergütung sind dem Vergütungsbericht im zusammengefassten Lagebericht zu entnehmen.

Die Bezüge des Aufsichtsrats betragen für das Jahr 2019 T€ 84 (Vorjahr: T€ 84). Details zur Vergütung des Aufsichtsrats sind dem Vergütungsbericht im zusammengefassten Lagebericht zu entnehmen.

59. Entsprechenserklärung nach § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat der IFA Hotel & Touristik AG haben im November 2019 gemeinsam die Entsprechenserklärung für 2019 gemäß § 161 AktG zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 abgegeben. Die Entsprechenserklärung ist auf der Webseite der IFA Hotel & Touristik AG (https://www.lopesan.com/upload/Erklarung_zur_Unternehmensfuhrung_2019.pdf) in Form und Inhalt dauerhaft zugänglich.

60. Vergütung des Abschlussprüfers

Das von dem Abschlussprüfer des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 berechnete Gesamthonorar nach § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB beträgt T€ 406 (Vorjahr: T€ 855). Darin enthalten sind T€ 279 (Vorjahr: T€ 212) Honorare für Abschlussprüfungen und T€ 127 (Vorjahr: T€ 643) für andere Bestätigungsleistungen.

61. Inanspruchnahme der Befreiungsvorschrift nach § 264b HGB

Die IFA Insel Ferien Anlagen GmbH & Co. KG, Burg auf Fehmarn, macht im Geschäftsjahr 2019 von der Erleichterungsvorschrift nach § 264b HGB insoweit teilweise Gebrauch, als die Gesellschaft keinen Lagebericht erstellt hat und ihr Jahresabschluss nicht offengelegt wird.

62. Anteilsbesitzliste

Die unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen der IFA Hotel & Touristik AG sind in der nachfolgend dargestellten Anteilsbesitzliste aufgeführt (zu der Kategorie Hauptgeschäft siehe Erläuterung 5).

Anteil

Kategorie

Gesellschaft

am Kapital

Haupt-

%

geschäft

Anteile Spanische Gesellschaften

IFA Hotel Faro Maspalomas S.A., Maspalomas, Gran Canaria, Spanien **

100,00

1

IFA Canarias, S.L., San Bartolomé de Tirajana, Gran Canaria, Spanien *

100,00

2

IFA Hotel Lloret de Mar S.A., Lloret de Mar, Spanien **

100,00

2

Iberica de Inversiones y Valores, S.A., Gran Canaria, Spanien **

100,00

4

Eugenia Domínguez y Asociados S.L., San Bartolomé de Tirajana, Gran

Canaria, Spanien **

100,00

5

Enriqueta María Encarnación Domínguez Afonso y Asociados S.L., San

Bartolomé de Tirajana, Gran Canaria, Spanien **

100,00

5

Tazaigo S.L., San Bartolomé de Tirajana, Gran Canaria, Spanien **

100,00

5

LCB Sales & Investments, S.L.U., Las Palmas, Gran Canaria, Spanien **

100,00

2

Anteile Österreichische Gesellschaften

IFA Berghotel Ges. mbH, Mittelberg, Kleinwalsertal, Österreich *

100,00

1

IFA Hotel Betriebsgesellschaft mbH, Mittelberg, Kleinwalsertal, Österreich *

100,00

1

IFA Hotel Alpenhof Wildental Ges. mbH, Mittelberg, Kleinwalsertal,

Österreich *

100,00

1

IFA Management Ges. mbH, Mittelberg, Kleinwalsertal, Österreich *

100,00

2

Anteile Dominikanische / Costa-Ricanische Gesellschaften

Equinoccio Bávaro S.A., Santo Domingo, Dominikanische Republik **

96,33

1

Inversiones Floripés, S.A., Santo Domingo, Dominikanische Republik **

99,20

2

Circulo de Rotorúa, S.A. San José, Costa Rica **

75,00

2

DINOTREN CORP S.R.L., Santo Domingo, Dominikanische Republik **

100,00

4

Anteile Deutsche Gesellschaften

IFA Insel Ferien Anlagen GmbH & Co. KG, Burg auf Fehmarn *

96,57

1

IFA-Ferien-Centrum Südstrand GmbH, Burg auf Fehmarn **

100,00

4

IFA Ferienpark Rügen GmbH, Binz **

100,00

4

IFA Kur- u. Ferienpark Usedom GmbH, Kölpinsee **

100,00

3

Kinder-REHAzentrum Usedom Gesellschaft mit beschränkter Haftung,

Kölpinsee **

100,00

3

IFA Ferienpark Schöneck GmbH, Schöneck **

100,00

4

IFA Hotel Betriebsgesellschaft mbH, Graal-Müritz **

100,00

4

IFA Insel Ferien Anlagen GmbH, Duisburg *

100,00

2

Anteil

Kategorie

Gesellschaft

am Kapital

Haupt-

%

geschäft

Anteile übrige Gesellschaften

IFA Bulgaria EOOD, Nessebar, Bulgarien *

100,00

4

IFA Otel Isletmeciligi Limited Sirketi, Istanbul, Türkei **

100,00

4

Anfi Invest AS, Vanvikan, Norwegen **

100,00

2

Anfi International B.V., Amsterdam, Niederlande **

100,00

2

Anteile nicht konsolidierte Gesellschaften

Anfi Sales S.L., Barranco de la Verga, Arguineguín, Gran Canaria, Spanien

**

50,00

---

Anfi Resorts S.L., Barranco de la Verga, Arguineguín, Gran Canaria,

Spanien **

50,00

---

Key Travel S.A., Las Palmas, Gran Canaria, Spanien **, ***

100,00

---

Lyng Centro Anfi S.L., Las Palmas, Gran Canaria, Spanien **, ***

100,00

---

Übrige Beteiligungen

Lopesan Hotel Management S.L., Las Palmas, Gran Canaria, Spanien **

24,01

---

Vinedos y Bodegas Lyng S.L., Navarra, Spanien **

15,00

---

  • unmittelbare Beteiligung ** mittelbare Beteiligung
    *** Aufgrund der untergeordneten Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Kapitalflussrechnung des Konzerns wurde auf die Einbeziehung in den Konsolidierungskreis verzichtet.

Duisburg, 7. Mai 2020

Der Vorstand

Yaiza García Suárez

José Ignacio Alba Pérez

Anlage zum Anhang

IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT, Duisburg Segmentberichterstattung

Werte in T€

Deutschland West

Deutschland Ostsee

Österreich

Spanien

Dominik. Republik

Überleitung

Konzern

2019

2018

2019

2018

2019

2018

2019

2018

2019

2018

2019

2018

2019

2018

1.

Umsätze mit fremden Dritten

0

0

51.697

51.746

6.769

6.636

5.075

16.268

13.088

6.947

0

0

76.629

81.597

Umsatzerlöse der Segmente

0

0

51.697

51.746

6.769

6.636

5.075

16.268

13.089

6.947

0

0

76.629

81.597

2.

Sonstige betriebliche Erträge mit Dritten

285

377

1.141

5.644

191

339

5.403

34.633

-1.654

2.398

-163

0

5.203

43.391

sbE zwischen den Segmenten

2.273

2.073

0

0

0

0

767

819

0

0

-3.040

-2.892

0

0

3.

Segmentergebnis

75

93

6.051

12.506

117

323

-8.518

31.996

-22.035

-1.787

11

-17

-24.299

43.113

4.

Finanzergebnis

-1.827

1.453

5.

Ertragsteuern

638

6.719

6.

Ergebnis vor Ertragsteuern

-26.764

37.847

7.

Abschreibungen

12

5

4.507

4.389

661

655

637

1.306

11.867

1.396

0

0

17.684

7.751

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT

Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT, Duisburg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Kapitalfluss- rechnung und der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst wurde, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die in Abschnitt "Nichtfinanzielle Erklärung" des Konzernlageberichts enthaltene nichtfinanzielle Konzernerklärung und die auf der im Konzernlagebericht angegebenen Internetseite veröffentlichte Konzernerklärung zur Unternehmensführung, die Bestandteil des Konzernlageberichts ist, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 und

1

  • vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten nichtfinanziellen Konzernerklärung und nicht auf den Inhalt der oben genannten Konzernerklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit

  • 317 HGB und derEU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzern- abschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte:

1. Bilanzierung der Geschäftsanteile an der Anfi Sales, S.L., Arguineguín, Gran Canaria, Spanien, und der Anfi Resorts, S.L., Arguineguín, Gran Canaria, Spanien, als Beteiligung und deren Bewertung

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

2

Mit Vertrag vom 14. September 2016 hat der Konzern sämtliche Geschäftsanteile an der Anfi Invest A.S., Vanvikan, Norwegen, einschließlich deren Tochtergesellschaften erworben. Die wesentlichen in diesem Zusammenhang mittelbar zugegangenen operativ tätigen Beteiligungsgesellschaften sind die Anfi Resorts, S.L. und die Anfi Sales, S.L. an welchen jeweils 50 % der Anteile gehalten werden. Die übrigen 50 % der Gesellschaftsanteile entfallen auf einen anderen Anteilseigner.

Vor dem Hintergrund der mit der Bilanzierung und Bewertung dieser Anteile im Konzernabschluss der IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT ausgeübten Ermessensspielräume stellen die Bilanzierung und die Bewertung der Geschäftsanteile an der Anfi Sales, S.L. und der Anfi Resorts, S.L. im Rahmen unserer Prüfung im Berichtsjahr einen der bedeutsamsten Sachverhalte dar.

Prüferisches Vorgehen

Bei der Prüfung der Ermessensentscheidung, die Anteile an der Anfi Sales, S.L. und der Anfi Resorts, S.L. als Beteiligung und nicht als assoziiertes Unternehmen zu bilanzieren, haben wir die rechtlichen Verhältnisse im Zusammenhang mit den Beteiligungen an der Anfi Sales, S.L. und der Anfi Resorts, S.L. anhand des Gesellschaftsvertrags dahingehend gewürdigt, welche Einflussmöglichkeiten für den Konzern auf die beiden Beteiligungen bestehen. Zudem haben wir die tatsächlichen Verhältnisse sowie die Beziehung des Konzerns zu dem Mitgesellschafter, der die übrigen 50 % der Anteilsrechte hält, anhand von Nachweisen sowie Erörterungen und Erklärungen der gesetzlichen Vertreter dahingehend beurteilt, ob der Konzern einen maßgeblichen Einfluss auf diese Beteiligungen ausüben kann. Insbesondere haben wir basierend auf den faktischen Informations- und Einwirkungsrechten beurteilt, ob die durch IAS 28.5 aufgestellte widerlegbare Vermutung, dass der Konzern aufgrund seiner Stimmrechte von mehr als 20 % an der Anfi Sales, S.L. sowie der Anfi Resorts, S.L. einen maßgeblichen Einfluss auf diese Beteiligungsunternehmen ausübt, widerlegt werden kann. In diesem Zusammenhang haben wir anhand der Kriterien des IAS 28.6 und der vorliegenden Gesellschafterstruktur überprüft, ob eine Zugehörigkeit zum Geschäftsführungs- und Aufsichtsrats-Organ der beiden Beteiligungsgesellschaften gegeben ist, ob eine Teilnahme an Entscheidungsprozessen der Beteiligungsunternehmen besteht, ob wesentliche Geschäftsvorfälle zwischen der Gesellschaft und den Beteiligungsunternehmen bestehen oder die Gesellschaft einen Austausch des Führungspersonals mitbewirken kann.

Des Weiteren haben wir die Bewertung der Anteile an den Beteiligungsunternehmen zum beizulegenden Zeitwert im Hinblick auf die sich ergebenden Anforderungen des IFRS 9 nachvollzogen. Dabei haben wir die Ermessensentscheidung der gesetzlichen Vertreter dahingehend gewürdigt, ob die Anschaffungskosten der beiden Beteiligungen eine angemessene Schätzung für den beizulegenden Zeitwert der Beteiligungen zum 31. Dezember 2019 darstellen und ob sich seit dem Erwerb der Beteiligungen Indikatoren ergeben haben, die darauf hindeuten, dass die Anschaffungskosten nicht mehr repräsentativ für den beizulegenden Zeitwert sind. In diesem Zusammenhang haben wir mit den gesetzlichen Vertretern erörtert und mittels Analyse der historischen Ergebnisse der Beteiligungen sowie der damit zusammenhängenden wesentlichen wertbeeinflussenden Parameter nachvollzogen, ob neuere Informationen zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts vorliegen und inwieweit die Anschaffungs- kosten der besten Schätzung des beizulegenden Zeitwerts innerhalb einer großen Bandbreite von

3

möglichen Bemessungen des beizulegenden Zeitwerts entsprechen. Wir haben zudem die entsprechenden Angaben im Konzernanhang zur Bilanzierung und Bewertung dahingehend beurteilt, ob diese mit IFRS 9 in Einklang stehen und ob die damit einhergehende Ermessensausübung der gesetzlichen Vertreter angemessen im Konzernanhang dargelegt worden ist.

Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Bilanzierung und Bewertung der Geschäftsanteile an der Anfi Sales, S.L. und der Anfi Resorts, S.L. ergeben.

Verweis auf zugehörige Angaben

Die IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT berichtet im Abschnitt 6 im Konzernanhang über die Bilanzierung und die Bewertung der Geschäftsanteile an der Anfi Sales, S.L. und der Anfi Resorts, S.L. sowie über die in diesem Zusammenhang ausgeübten Ermessenentscheidungen und -spielräume.

4

2. Überprüfung der Werthaltigkeit des dem Segment Dominikanische Republik zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerts

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Die gesetzlichen Vertreter nehmen jährlich und anlassbezogen eine qualitative und quantitative Einschätzung der Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwerts auf Wertminderung vor. Die Investitionen in die Hotelanlage in der Dominikanischen Republik im Geschäftsjahr 2019 führen dazu, dass der Buchwert des Segments Dominikanische Republik einen wesentlichen Anteil der Bilanzsumme des Konzerns ausmacht. Der quantitative Werthaltigkeitstest basiert auf einem Bewertungsmodell nach einem Discounted-Cashflow-Verfahren.

Die Überprüfung der Werthaltigkeit basiert auf der Unternehmensplanung für das Segment sowie auf Annahmen, die von erwarteten zukünftigen Markt- und Wirtschaftsbedingungen beeinflusst werden. Der beizulegende Wert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ist dabei insbesondere von den zukünftigen Zahlungsströmen in der Mittelfristplanung für das Segment sowie den angenommenen Diskontierungszinssätzen und Wachstumsraten abhängig. Die Festlegung dieser Parameter obliegt den gesetzlichen Vertretern und ist ermessensabhängig. Es besteht das Risiko, dass Änderungen dieser Ermessensentscheidungen wesentliche Veränderungen in dem Werthaltigkeitstest des Geschäfts- oder Firmenwerts nach sich ziehen. Vor dem Hintergrund der mit dem Werthaltigkeitstest verbundenen Komplexität und Ermessensspielräume war die Bewertung des Geschäfts- oder Firmenwerts im Rahmen unserer Prüfung ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt.

Prüferisches Vorgehen

Wir haben im Rahmen unserer Prüfungshandlungen den von der Gesellschaft etablierten Prozess zur Durchführung von Werthaltigkeitstests im Hinblick auf dessen Eignung, potenziellen Abschreibungsbedarf zu ermitteln, nachvollzogen. Dabei haben wir uns mit dem Planungsprozess zur Ableitung sachgerechter prognostizierter Zahlungsströme befasst sowie mit den gesetzlichen Vertretern die wesentlichen Planungsannahmen erörtert. Der Fokus wurde dabei auf die Beurteilung der erwarteten zukünftigen Zahlungsströme der Mittelfristplanungen der jeweiligen Gesellschaften sowie der verwendeten Diskontierungszinssätze und Wachstumsraten gesetzt. Hierfür haben wir die dem Werthaltigkeitstest zugrunde liegenden Prämissen nachvollzogen, indem wir sie mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen abgeglichen haben. Wir haben in diesem Zusammenhang auch die Planungstreue der gesetzlichen Vertreter nachvollzogen, indem wir die in der Vergangenheit getroffenen Annahmen für zukünftige Zahlungsströme mit den tatsächlich eingetretenen Werten verglichen haben. Ferner haben wir die mathematische Richtigkeit des Bewertungsmodells in Stichproben gewürdigt. Wir haben zudem aufgrund der materiellen Bedeutung des Segments der Dominikanischen Republik eigene Sensitivitäts- analysen wesentlicher Parameter durchgeführt, um den Einfluss von Änderungen bestimmter Parameter auf das Bewertungsmodell zu verstehen.

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Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Überprüfung der Werthaltigkeit des dem Segment Dominikanische Republik zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerts ergeben.

Verweis auf zugehörige Angaben

Hinsichtlich der Überprüfung der Werthaltigkeit des dem Segment Dominikanische Republik zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerts verweisen wir auf die Angaben im Konzernanhang unter "6. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" sowie "19. Immaterielle Vermögenswerte".

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die oben genannte nichtfinanzielle Konzernerklärung und die oben genannte Konzernerklärung zur Unternehmensführung.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

  • wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
  • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

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Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungs- legungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht, den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen

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wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftiger- weise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;
  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben;
  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;
  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen

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oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungs- vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;

  • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetz- lichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild derVermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt;
  • holen wir ausreichende, geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile;
  • beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns;
  • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte

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sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

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Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 18. Juli 2019 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 10. September 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2017 als Abschlussprüfer der IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

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Wir haben folgende Leistungen, die nicht im Konzernabschluss oder im Konzernlagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Konzernunternehmen erbracht:

  • Vereinbarte Untersuchungshandlungen für ein Tochterunternehmen der IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT in Bezug auf die jährliche Berechnung von Financial Covenants im Rahmen eines Darlehensvertrages;
  • Freiwillige Jahresabschlussprüfungen für diverse Tochterunternehmen der IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Benjamin Breh."

Essen, 7. Mai 2020

Ernst & Young GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

BrehGand

Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin

Bericht des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019 die ihm nach dem Gesetz und der IFA-Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen.

Sitzungen des Aufsichtsrats

Alle Geschäftsvorfälle, die einer Prüfung und Genehmigung bedürfen, hat der Aufsichtsrat in seinen Sitzungen ausführlich diskutiert und beraten. Es fanden sechs ordentliche Aufsichtsratssitzungen an den Terminen 4. Februar, 25. April, 17. und 18. Juli, 18. September und 28. November. Der Aufsichtsrat ließ sich durch schriftliche und mündliche Berichte des Vorstands über die Entwicklung des Unternehmens sowie alle wesentlichen Entscheidungen unterrichten. Die zu den einzelnen Sitzungen notwendigen Unterlagen wurden dem Aufsichtsrat vom Vorstand vorgelegt.

Die Geschäftsführung der Gesellschaft wurde während des Geschäftsjahres vom Aufsichtsrat überwacht und überprüft. Der Aufsichtsrat konnte sich davon überzeugen, dass keine Risiken bestehen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden. Zwei Mitglieder des Aufsichtsrates bilden einen Risikoprüfungsausschuss und sind im Berichtsjahr zu mehreren gesonderten Ausschusssitzungen zusammengetroffen. Über die Ergebnisse dieser Sitzungen wird dem Gesamtaufsichtsrat berichtet. Der Diversity-Ausschuss hat seine Vorschläge zur Wahl bzw. Wiederwahl der Aufsichtsratsmitglieder abgegeben. Darüber hinaus besteht ein Ausschuss für Investitionen und Desinvestitionen.

Alle grundsätzlichen Fragen zur Geschäftsentwicklung wurden mit dem Vorstand erörtert. Soweit es sich um zustimmungspflichtige Geschäftsvorfälle handelte, wurden vom Aufsichtsrat nach eingehender Diskussion entsprechende Beschlüsse gefasst. Zwei Beschlüsse des Aufsichtsrates wurden im Berichtsjahr 2019 im Umlaufverfahren gefasst. Auch im abgelaufenen Geschäftsjahr stand der Vorsitzende des Aufsichtsrats außerhalb der Sitzungen des Aufsichtsrats in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand. Er wurde dabei über alle wichtigen Angelegenheiten der Gesellschaft und des Konzerns informiert und hat diese jeweils ausführlich mit dem Vorstand beraten.

Im Mittelpunkt der Sitzungen 2019 standen u. a. folgende Themen:

  • Die allgemeine Entwicklung in der Reise- und Tourismusbranche sowie die Entwicklung der verschiedenen Märkte der IFA
  • Die strategische Planung der Weiterentwicklung der IFA Hotel & Touristik AG
  • Die mit der Kapitalerhöhung verbundenen Maßnahmen
  • Die Investitionen und Desinvestitionen sowie deren Finanzierung
  • Billigung des Jahresabschlusses 2018
  • Die Erörterung und Verabschiedung des Jahresbudgets 2020
  • Diskussion Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in seiner aktuellen Fassung von 2019
  • Diskussion der Erklärung zur Unternehmensführung
  • Wahl des neuen Vorstandsmitglieds
  • Verabschiedung der neuen Geschäftsordnung des Vorstands
  • Kandidatenvorschläge und Vorbereitung der Wahlen zum Aufsichtsrat
  • Unterstützung bei der Auswahl des neuen Direktors des Hotels inGraal-Müritz
  • Beobachtung der Entwicklung der Lage der Brandschutzmaßnahmen in Schöneck
  • Wahl der Mitglieder der Ausschüsse
  • Erörterung der Berichte des Risikoprüfungsausschusses
  • Debatte der Änderung der Firmierung und des Firmensitzes
  • Laufende Rechtsstreitigkeiten, speziell die Anfechtungsklagen gegen die Hauptversammlungsbeschlüsse
  • Debatte der Wiederaufnahme des Rückkaufs eigener Aktien und Zustimmung zum entsprechenden Vorstandsbeschluss.

Der Diversity-Ausschuss, der auch die Aufgabe eines Nominierungsausschusses für künftige Neubesetzungen von Unternehmensorganen wahrnimmt, hat in 2019 seine Arbeit fortgesetzt. Leitlinien für die Tätigkeit des Diversity-Ausschusses ergeben sich aus den Corporate Governance Empfehlungen insbesondere hinsichtlich des Gesichtspunkts der Vielseitigkeit bei der Auswahl neuer Aufsichtsratsmitglieder. Die Entsprechenserklärung wurde der Öffentlichkeit auf der Internetseite der IFA Hotel & Touristik AG dauerhaft zugänglich gemacht. Bei der Auswahl und Nominierung von Kandidaten werden die Kriterien Vielfalt, Internationalität, Vermeidung von Interessenkonflikten, Professionalität und Unabhängigkeit berücksichtigt, insbesondere wird auf eine ausreichende Beteiligung von weiblichen Mitgliedern im Vorstand und Aufsichtsrat geachtet.

Die IFA H&T hat das Geschäftsjahr 2019 wiederum mit positiven Ergebnissen abgeschlossen. Unter den Rahmenbedingungen einer sich langsam erholenden Weltwirtschaft war die Konjunktur auf dem Reisemarkt der sicheren Zielgebiete auch in 2019 dennoch weiterhin gut. Wie allerdings schon im Vorjahr beobachtet wurde, haben Länder wie die Türkei, Ägypten und Marokko ihre politische Stabilität teilweise wiedererlangt und verzeichneten daher einen verstärkten Zufluss von Touristen zum Nachteil insbesondere der spanischen Inselgruppen. Auf den Kanarischen Inseln konnte die IFA die Besitzergesellschaft des Hotels IFA Faro de Maspalomas gewinnbringend veräußern. Zur weiteren Konsolidierung der Vermögens- und Finanzlage trägt auch die von der Hauptversammlung 2018 beschlossene Kapitalerhöhung bei, die Anfang des Jahres 2019 abgeschlossen wurde und ein energisches Voranschreiten des neuen Projekts in der Dominikanischen Republik sowie die Planung weiterer im vorgelegten Investitionsplan enthaltener Investitionen ermöglicht hat.

Wir hoffen, dass wir die aktuelle Krise gemeinsam gut überstehen werden, um danach weiter engagiert an einer nachhaltigen positiven Entwicklung der IFA arbeiten zu können

Effizienzprüfung des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat prüft regelmäßig die Effizienz seiner Tätigkeit anhand einer umfangreichen und stets aktualisierten Checkliste. Diese Überprüfung war Gegenstand der Sitzung vom September 2019 und ergab keinen Anlass zu Zweifeln an der Effizienz des Gremiums.

Jahresabschlüsse

Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und der Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht der IFA Hotel & Touristik AG und des Konzerns sind durch den von der Hauptversammlung gewählten und vom Aufsichtsrat beauftragten Abschlussprüfer, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, gem. § 317 HGB geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden.

Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, der Geschäftsbericht mit dem zusammengefassten Lagebericht, der Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns und die Prüfungsberichte des Wirtschaftsprüfers wurden jedem Aufsichtsratsmitglied zur Bilanzsitzung am 7. Mai 2020 zur Verfügung gestellt.

In dieser Sitzung berichtete der Wirtschaftsprüfer über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung. Alle Fragen des Aufsichtsrats wurden umfassend beantwortet. Der Aufsichtsrat nahm das Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers zustimmend zur Kenntnis. Auf Grund der eigenen Prüfung und nach ausführlicher abschließender Erörterung hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 sowie den zusammengefassten Lagebericht im Anschluss gebilligt. Der Jahresabschluss der IFA Hotel & Touristik AG ist damit festgestellt.

Abhängigkeitsbericht

Der vom Vorstand gemäß § 312 AktG erstellte Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen ("Abhängigkeitsbericht") wurde dem Aufsichtsrat vorgelegt und von ihm geprüft. Der Abschlussprüfer hat den Abhängigkeitsbericht ebenfalls geprüft und in seinem Prüfungsbericht, der jedem Mitglied des Aufsichtsrats vorgelegen hat, gemäß § 313 Absatz 3 AktG folgenden uneingeschränkten Vermerk erteilt:

"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind und 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war und 3. bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentliche andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen."

Die Überprüfung des Abhängigkeitsberichtes durch den Aufsichtsrat hat zu keinen Beanstandungen geführt. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer an. Hiernach und nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung erhebt der Aufsichtsrat keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen.

Dank an die Mitarbeiter

Der Aufsichtsrat der IFA bedankt sich bei unserem Vorstand und unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzlich für ihren Einsatz und die geleistete Arbeit im Berichtsjahr 2019. Auch wenn die Coronakrise die Tourismusbranche zur Zeit mit voller Härte trifft und noch lange beschäftigen wird, wünscht der Aufsichtsrat allen Mitarbeitern ein erfolgreiches und vor allem gesundes Geschäftsjahr 2020."

Duisburg den 7. Mai 2020

Der Aufsichtsrat

Santiago de Armas Fariña

- Vorsitzender -

IFA Hotel & Touristik AG veröffentlichte diesen Inhalt am 07 Mai 2020 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 08 Mai 2020 10:13:09 UTC.

Originaldokumenthttps://www.lopesan.com/upload/Konzernabschluss_2019.pdf

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