Der Verwaltungsrat der LVGEM (China) Real Estate Investment Company Limited hat bekannt gegeben, dass Herr WANG Jing, der auf der Jahreshauptversammlung 2024 der Gesellschaft am 31. Mai 2024 turnusgemäß ausscheidet und sich auf der Hauptversammlung 2024 nicht zur Wiederwahl stellt, mit Wirkung zum Ende der Hauptversammlung 2024 nicht mehr als unabhängiges, nicht-geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied der Gesellschaft tätig ist, um sich auf seine anderen geschäftlichen Verpflichtungen zu konzentrieren. Nach seinem Rücktritt ist Herr Wang auch nicht mehr Mitglied des Prüfungsausschusses und des Nominierungsausschusses der Gesellschaft mit Wirkung zum Ende der Hauptversammlung 2024. Nach dem Ausscheiden von Herrn Wang und der Änderung der Zusammensetzung der Ausschüsse des Verwaltungsrats mit Wirkung zum Abschluss der Hauptversammlung 2024 besteht der Verwaltungsrat aus sechs Mitgliedern, von denen nur zwei unabhängige, nicht geschäftsführende Verwaltungsratsmitglieder sind, und der Prüfungsausschuss der Gesellschaft besteht nur aus zwei Mitgliedern.

Infolgedessen erfüllt die Gesellschaft nicht: (1) die Anforderung gemäß Regel 3.10(1) der Regeln für die Notierung von Wertpapieren an der Stock Exchange of Hong Kong Limited (die "Börsenzulassungsregeln"), die besagt, dass jedem Verwaltungsrat eines börsennotierten Emittenten mindestens drei unabhängige, nicht geschäftsführende Verwaltungsratsmitglieder angehören müssen; und (2) die Anforderung gemäß Regel 3.21 der Börsenzulassungsregeln, die besagt, dass der Prüfungsausschuss aus mindestens drei Mitgliedern bestehen muss.