BRÜSSEL/BUDAPEST (dpa-AFX) - Die EU-Kommission wirft Ungarn erneut vor, mit einem Gesetz europäisches Recht zu verletzen und leitet deswegen ein Verfahren ein. Das kürzlich in Budapest verabschiedete Gesetz zur Verteidigung der nationalen Souveränität verstoße unter anderem gegen Grundsätze der Demokratie, der freien Meinungsäußerung und der Vereinigungsfreiheit, teilte die Brüsseler Behörde am Mittwoch mit. Sie habe Ungarn deswegen um Stellungnahme gebeten und damit ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Ungarn werde dennoch an diesem Gesetz festhalten, schrieb daraufhin der für internationale Kommunikation zuständige Staatssekretär der ungarischen Regierung, Zoltan Kovacs in sozialen Medien.

Mit dem im Dezember verabschiedeten Gesetz wurde ein neues "Amt für Souveränitätsschutz" eingerichtet, das eventuelle Bedrohungen Ungarns aus dem Ausland überwachen soll. Das bereits geltende Verbot der Parteienfinanzierung aus dem Ausland wurde damit auf Vereine und andere Organisationen ausgeweitet. Verantwortlichen dieser Organisationen, die versuchen, Finanzquellen aus dem Ausland zu verschleiern, drohen zudem drei Jahre Freiheitsentzug.

Ungarn muss nun innerhalb von zwei Monaten auf die Vorwürfe reagieren. Kann das Land sie nicht entkräften, kann die EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof gegen Ungarn klagen. Im Fall einer Verurteilung würde dem Land dann bei einem weiteren Festhalten an dem Gesetz eine Geldstrafe drohen.

"Brüssel und die Dollar-Linke greifen das Souveränitätsschutzgesetz eben deshalb an, weil es sein Ziel ist, die Einflussnahme aus dem Ausland über die von (US-Philanthrop George) Soros rollenden Dollars zu verhindern", schrieb Staatssekretär Kovacs bei Facebook. 98 Prozent der Ungarn hätten diesem Vorhaben bei einer "nationalen Konsultation" zugestimmt, "deswegen hält die ungarische Regierung am Souveränitätsschutzgesetz fest." Die "Konsultation", auf die sich Kovacs bezog, ist keine professionelle Umfrage, sondern eine der vielen Fragebogenaktionen der Regierung, bei der in der Regel Regierungsanhänger die Regierungspolitik gutheißen.

Es ist nicht das erste Mal, dass die für die Einhaltung von EU-Recht zuständige EU-Kommission gegen das Land wegen Bedenken am Zustand des Rechtsstaats ein Verfahren einleitet. Im Dezember hatte sie allerdings auch zehn Milliarden Euro an eingefrorenen Geldern für Ungarn freigegeben mit der Begründung, dass der ungarische Regierungschef Viktor Orban die dafür nötigen Reformen umgesetzt habe./rew/DP/he