Aktualisierung der Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Mynaric AG

zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex"

aus April 2023

Vorstand und Aufsichtsrat der Mynaric AG haben im April 2023 eine Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz abgegeben. Diese Erklärung wird wie folgt ergänzt und aktualisiert:

Gemäß Empfehlung C.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 ("DCGK") soll der Aufsichtsratsvorsitzende unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand sein. Gemäß Empfehlung C.7 des DCGK soll bei der Beurteilung der Unabhängigkeit unter anderem berücksichtigt werden, ob das Aufsichtsratsmitglied in den zwei Jahren vor der Ernennung Mitglied des Vorstands der Gesellschaft war.

Der Aufsichtsratsvorsitzende der Gesellschaft, Bulent Altan, war in den zwei Jahren vor seiner Wahl zum Mitglied und Vorsitzenden des Aufsichtsrats Mitglied des Vorstands der Gesellschaft. Der Auf- sichtsrat ist jedoch der Ansicht, dass die Gesellschaft von der langjährigen Zugehörigkeit von Bulent Altan zur Gesellschaft und von seinen umfassenden Erfahrungen und Branchenkenntnissen gerade auch in seiner Rolle als Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrats profitieren wird. Vor diesem Hinter- grund erklärt die Mynaric AG vorsorglich eine Abweichung von der Empfehlung C.10 des DCGK.

Im Übrigen bleibt die Entsprechenserklärung aus April 2023 unverändert.

München, den 10. Oktober 2023

Für den Vorstand

Für den Aufsichtsrat

Mustafa Veziroglu

Bulent Altan

Vorstandsvorsitzender

Aufsichtsratsvorsitzender

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Mynaric AG published this content on 12 April 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 19 April 2024 14:12:02 UTC.