DGAP-Ad-hoc: Odeon Film AG / Schlagwort(e): Sonstiges/Squeeze-Out
Odeon Film AG: LEONINE Licensing AG erwirbt den Aktienanteil von Mischa Hofmann (Vorstand der Odeon Film AG) an der Odeon Film AG LEONINE Licensing AG strebt Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre der Odeon an

01.02.2021 / 10:51 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


München, 1. Februar 2021

LEONINE Licensing AG erwirbt den Aktienanteil von Mischa Hofmann (Vorstand der Odeon Film AG) an der Odeon Film AG

LEONINE Licensing AG strebt Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre der Odeon Film AG an

Die LEONINE Licensing AG hat heute das Aktienpaket von Herrn Mischa Hofmann (Vorstand der Odeon Film AG) an der Odeon Film AG von 5,59 % (661.765 Stück) erworben. LEONINE Licensing AG wird nach dem Vollzug des Kaufvertrags ca. 90,82 % der Aktien der Odeon Film AG halten.

Die LEONINE Licensing AG wird damit die erforderliche Beteiligungsschwelle in Höhe von 90 % der Aktien für einen verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out erreichen. Der Vorstand der LEONINE Licensing AG hat dem Vorstand der Odeon Film AG heute seine Absicht mitgeteilt, die Odeon Film AG auf die LEONINE Licensing AG verschmelzen zu wollen. Der Vorstand der LEONINE Licensing AG hat deshalb seine Absicht angekündigt, zunächst mit dem Vorstand der Odeon Film AG Verhandlungen über einen Verschmelzungsvertrag aufnehmen zu wollen.

Daneben hat der Vorstand der LEONINE Licensing AG dem Vorstand der Odeon Film AG heute angekündigt, in den kommenden Wochen ein förmliches Verlangen gemäß § 62 Abs. 1 und 5 Satz 1 UmwG i. V. m. § 327a Abs. 1 AktG zu übermitteln, um das Verfahren zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Odeon Film AG auf die LEONINE Licensing AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung im Zusammenhang mit der beabsichtigten Verschmelzung der Odeon Film AG auf die LEONINE Licensing AG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out) einzuleiten und die Hauptversammlung der Odeon Film AG innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Verschmelzungsvertrags über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Odeon Film AG auf die LEONINE Licensing AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen zu lassen. Die Höhe der angemessenen Barabfindung, die die LEONINE Licensing AG als Hauptaktionärin den Minderheitsaktionären der Odeon Film AG für die Übertragung der Aktien gewähren wird, steht noch nicht fest.

 

Kontakt:
Investor Relations
Odeon Film AG
Taunusstraße 21
80807 München
Telefon: +49 (0)89 999513-0
E-Mail: aktie@odeonfilm.de




Kontakt:
Odeon Film AG
Investor Relations / Jürgen Neugebauer
Taunusstraße 21
80807 München
aktie@odeonfilm.de
Tel. +49 (0)89 9995130

01.02.2021 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Odeon Film AG
Taunusstraße 21
80807 München München
Deutschland
Telefon: +49 (0)89 999 513 501
E-Mail: aktie@odeonfilm.de
Internet: www.odeonfilm.de
ISIN: DE0006853005
WKN: 685300
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Stuttgart
EQS News ID: 1164727

 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service

1164727  01.02.2021 CET/CEST

fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=1164727&application_name=news&site_id=zonebourse_sftp