RCM Beteiligungs AG: Bekanntgabe gemäß Art.2 der Delegierte Verordnung (EU) 2016/1052
der Kommission vom 8. März 2016
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DGAP-News: RCM Beteiligungs AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
RCM Beteiligungs AG: Bekanntgabe gemäß Art.2 der Delegierte Verordnung (EU)
2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016
02.07.2021 / 09:59
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RCM Beteiligungs AG setzt Aktienrückkaufprogramm auf Basis des Beschlusslage
der Hauptversammlung vom 28.09.2020 fort
Seit dem Jahr 2017 realisiert die RCM Beteiligungs AG ein
Aktienrückkaufprogramm, dessen Umfang auf Basis der Beschlüsse der
Hauptversammlung vom 12.07.2016 festgelegt und deren Wirksamkeit von der
beschließenden Hauptversammlung bis zum 11.07.2021 befristet worden war.
Die Hauptversammlung der RCM Beteiligungs AG hat diese Genehmigung
letztmalig am 28.09.2020 mit Wirksamkeit bis zum 27.09.2025 neu gefasst. Auf
Basis der vorgenannten Beschlusslage hat die RCM Beteiligungs AG eine sich
anschließende Vereinbarung zur Weiterführung des über die Börse
abgewickelten Aktienrückkaufprogramms in Höhe eines Gesamtvolumens von bis
zu 500.000 Aktien abgeschlossen. Der gemäß der vorgenannten Verordnung von
der Gesellschaft für das Aktienrückkaufprogramm mitzuteilende reservierte
Gesamtbetrag errechnet sich auf Basis des aktuellen Kursniveaus der Aktie
der RCM Beteiligungs AG auf 1.1 Mio. Euro. Die Gesellschaft sieht vor, das
Aktienrückkaufprogramm während des gesamten Genehmigungszeitraums
durchzuführen. Grundlage des weiterhin über die Börse abgewickelten
Rückkaufprogramms ist die Delegierte Verordnung (EU) 2016/1052 der
Kommission vom 8. März 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
des Europäischen Parlaments und des Rates. Dabei werden täglich nicht mehr
als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes im jeweiligen, von
der Gesellschaft vorgegebenen Markt erworben.
RCM Beteiligungs AG
Der Vorstand
Kontakt:
Reinhard Voss
Vorstand
RCM Beteiligungs AG
Fronäckerstraße 34
71063 Sindelfingen
Tel.: 07031-4690964
mobil: 0172-4892740
reinhard.voss@rcm-ag.de
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