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RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft: RHÖN-KLINIKUM AG zeigt sich als verlässliches Unternehmen in herausfordernder 
COVID-19-Pandemie 
2021-03-25 / 08:00 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
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Corporate News 
Bad Neustadt a. d. Saale | 25. März 2021 
RHÖN-KLINIKUM AG zeigt sich als verlässliches Unternehmen in 
herausfordernder COVID-19-Pandemie 
  . Geschäftsjahr 2020 war geprägt von COVID-19-Pandemie sowie Übernahme der RHÖN-KLINIKUM AG durch die Asklepios 
    Kliniken GmbH & Co. KGaA 
 
  . Konzernergebnis sinkt in Folge der Pandemie drastisch auf 2,5 Mio. Euro 
 
  . Operatives Ergebnis weiterhin stark beeinflusst von zunehmenden regulatorischen Eingriffen, dem 
    wettbewerbsintensiven Umfeld und schwierigen Bedingungen bei der Gewinnung von Fachkräften 
 
  . Deutlicher Anstieg der Sach- und Personalkosten durch Corona-Schutzmaßnahmen 
 
  . Aufforderung an den Bundesgesundheitsminister, seine Zusage, dass keine Klinik durch die Pandemie ins Defizit 
    gerät, einzuhalten. Die Kliniken brauchen dringend einen vollständigen Ausgleich ihrer Erlösausfälle und 
    Planungssicherheit 
 
  . Aufsichtsrat bestellt Dr. Gunther K. Weiß erneut zum Vorstand der Gesellschaft ab 01.01.2022 
Die RHÖN-KLINIKUM AG, einer der führenden Gesundheitsdienstleister in Deutschland, blickt auf ein medizinisch und 
ökonomisch herausforderndes Jahr zurück: "Auch in der COVID-19-Pandemie und den oft schwierigen Bedingungen war stets 
die bestmögliche Versorgung aller unserer Patienten unsere Motivation. Mein besonderer Dank gilt dem gesamten Team der 
RHÖN-KLINIKUM AG", sagte Dr. Christian Höftberger, Vorstandsvorsitzender der RHÖN-KLINIKUM AG. 
Wegen der Pandemie war in vielen Kliniken 2020 die Auslastung deutlich reduziert. Planbare Eingriffe und nicht 
dringende medizinische Behandlungen mussten aufgeschoben werden, um Betten für COVID-19-Patienten freizuhalten und 
neue, verschärfte (Hygiene-)Vorgaben umzusetzen. Gleichzeitig stieg der Personal- und Sachbedarf für die umfangreichen 
Hygieneschutzmaßnahmen massiv an. 
An den fünf Klinikstandorten der Universitätsmedizin sowie der Maximal- und Schwerpunktversorgung wurden viele 
COVID-19-Patienten oft über mehrere Wochen, sogar Monate, hinweg betreut. Bei allen musste die Sicherstellung der 
zusätzlichen strengen Schutzmaßnahmen gewährleistet sein, auch wenn nicht alle Patienten intensivmedizinisch betreut 
werden mussten. 
Im Vergütungssystem der Fallpauschalen war und ist dieser Aufwand nicht berücksichtigt. Die höheren Sach- und 
Personalkosten werden auch keinesfalls durch coronabezogene Zuschläge aufgefangen. Ebenso wurde nicht berücksichtigt, 
wenn Kliniken wegen der Isolation von COVID-19-Patienten Stationen nur teilweise auslasten konnten und Behandlungen für 
Patienten mit anderen Erkrankungen verschieben mussten. "All das führte und führt zu einer erheblichen wirtschaftlichen 
Belastung unserer Kliniken und gefährdet die Sicherstellung einer adäquaten Patientenversorgung. Auch die 
Ausgleichszahlungen für freigehaltene Bettenkapazitäten, die mit bürokratischen und sachfremden Hürden versehen sind, 
decken keinesfalls unsere anfallenden Kosten", so Höftberger. 
Außer Acht gelassen wurden hierbei insbesondere die Bedürfnisse der Universitätskliniken sowie der Maximal- und 
Schwerpunktversorger, zu denen alle Einrichtungen der RHÖN-KLINIKUM gehören. Hier werden im besonderen Umfang Patienten 
mit äußerst komplexen Verläufen überregional versorgt. 
"Das Bemessungskriterium der Ausgleichszahlungen erfolgt nach den landkreisbezogenen Inzidenzwerten. Es verkennt den 
Umfang des korrespondierenden Versorgungsauftrags von Kliniken mit großen, überregionalen Einzugsgebieten und ist ein 
völlig untaugliches Mittel zur Bemessung", äußerte sich Höftberger. 
Appell an die Bundespolitik: Vollständiger Ausgleich der Erlösausfälle und Planungssicherheit 
Grundsätzlich begrüßen wir das aktuelle Bekenntnis der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten zu einer 
Erlössicherung der Krankenhäuser für das Gesamtjahr 2021, heben jedoch hervor, dass die Werthaltigkeit dieser 
Absichtserklärung sich an den Kriterien des Pragmatismus, der Verbindlichkeit und der Umsetzungsgeschwindigkeit bei der 
tatsächlichen Umsetzung messen lassen muss. 
Den aktuellen Entwurf der "Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser" 
des Bundesgesundheitsministeriums sieht der Vorstand der RHÖN-KLINIKUM AG allerdings kritisch. "Wir betrachten diesen 
als Affront gegenüber den Leistungen aller Kliniken in der Pandemie. Das Bundesgesundheitsministerium hat nicht nur die 
gerechtfertigte Erwartung der Krankenhäuser bezüglich der Maßnahmen zur Sicherstellung einer adäquaten medizinischen 
Versorgung enttäuscht, sondern das Vertrauen der Kliniken in die Politik in einem erheblichen Umfang erschüttert", 
sagte Höftberger. "Jahrelang haben unsere Mitarbeitenden Verordnungen und die steigende Bürokratisierung über sich 
ergehen lassen und standen zuletzt bei der Bewältigung der Pandemie an der vordersten Front. Dabei haben wir uns stets 
auf die Zusagen zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung durch den Bund verlassen." 
Der aktuelle Entwurf der Verordnung sieht zwar weitere Ausgleichszahlungen für Kliniken vor, jedoch orientieren sich 
diese an den Erlösstrukturen des Vor-Corona-Jahres 2019. Die Einnahmen der Kliniken bleiben so deutlich hinter denen 
des Geschäftsjahres 2019 zurück, der zwischenzeitlich erfolgte Kostenanstieg wird nicht berücksichtigt, teilweise 
sollen Rückzahlungen stattfinden. Viele durch die Pandemie weggebrochene Erlösquellen, wie etwa ambulante Erlöse werden 
nicht ausgeglichen. 
Krankenhäuser werden gezwungen, wegfallende Erlöse durch drastische Einsparungen bei den Kosten zu kompensieren "Es 
kann nicht sein, dass unzureichende Ausgleichszahlungen des Bundes die Kliniken ausgerechnet in der Hochphase der 
Pandemie dazu zwingen, auch personalreduzierende Maßnahmen wie etwa Kurzarbeit oder auslaufende Befristungen zu prüfen. 
Das ist angesichts des massiven Fachkräftemangels geradezu grotesk", so Höftberger. 
Die ganzjährigen Ausgleichsmechanismen für das Jahr 2021 mit aktuell diskutierten Abschlägen gegenüber dem 
Vor-Corona-Jahr 2019 in Höhe von 5 % zu versehen und dabei auch noch anderweitige Erstattungen anzurechnen, ist nicht 
nur unzureichend, sondern für viele Kliniken in Deutschland existenzgefährdend. "Die dringend benötigte 
Planungssicherheit zur Gewährleistung der medizinischen Versorgung wird entgegen der gemachten Zusagen torpediert. Auch 
wird suggeriert, die Krankenhäuser hätten sich während der Pandemie bereichert. Bei unserem Konzernergebnis 2020 von 
rund 2,5 Mio. Euro und darin enthaltenen bilanzierten Erträgen im Zusammenhang mit der COVID-19 Gesetzgebung von rund 
94 Mio. Euro, wird die Absurdität derartiger Behauptungen deutlich. Es entsteht zwangsläufig der Eindruck, dass die 
Pandemie für eine kalte Marktbereinigung genutzt wird. Das ist weder medizinisch noch moralisch vertretbar", so 
Höftberger. 
Der Vorstand der RHÖN-KLINIKUM AG schließt sich ausdrücklich den Forderungen des Bundesverbands Deutscher 
Privatkliniken e.V. an, die Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser 
zu überarbeiten. "Die Krankenhäuser benötigen einen vollständigen Ausgleich ihrer Erlösausfälle und Planungssicherheit. 
Diese Ausgleichszahlungen müssen dringend allen Krankenhäusern zu Teil werden. Die Bundesregierung hatte den Kliniken 
zugesichert, dass durch die Pandemie keine Klinik ins Defizit kommen werde. Diese Zusage fordern wir nachdrücklich 
ein", sagte Höftberger. 
Strategische Partnerschaft mit Asklepios bietet neue Perspektiven 
Das Geschäftsjahr war mit der Übernahme durch Asklepios zugleich ein Jahr tiefgreifender Veränderungen für den Konzern. 
Unter der Überschrift #gemeinsamnochstärker haben sich zwei große Gesundheitsunternehmen in einer strategischen 
Partnerschaft im deutschen Gesundheitsmarkt positioniert. Diese Partnerschaft bietet beiden Unternehmen beste 
Voraussetzungen, sich gemeinsam im Verbund den Herausforderungen der Branche zu stellen, Synergien zu nutzen und das 
Angebot für die Patienten weiterzuentwickeln. "Unsere Strategie und Identität als eigenständiges Unternehmen im neuen 
Verbund mit Asklepios wird sich schrittweise weiterentwickeln, das Zusammengehörigkeitsgefühl und unsere Netzwerke 
werden weiter wachsen. Zudem entwickeln sich neue Perspektiven für uns als Arbeitgeber. Wir sind sehr gut aufgestellt 
und können unseren bestehenden und künftigen Mitarbeitenden einen Arbeitsplatz in einem spannenden Umfeld mit 
attraktiven Rahmenbedingungen bieten", betonte Höftberger. 
Finanzzahlen 2020 - Prognose erreicht 
Die RHÖN-KLINIKUM AG hat im Geschäftsjahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr bei um 56,2 Mio. EUR bzw. 
4,3 % höheren Umsatzerlösen einen Rückgang des EBITDA um 45,1 Mio. EUR bzw. 36,0 % auf 80,2 Mio. EUR, einen Rückgang des 
EBIT um 46,2 Mio. EUR bzw. 81,3 % auf 10,6 Mio. EUR sowie einen Rückgang des Konzernergebnisses um 42,0 Mio. EUR bzw. 94,4 % 

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