Jahresfinanzbericht 2023
Inhaltsverzeichnis
Seiten
Jahresabschluss 2023 | Kapitel 1 | 1 12 |
Lagebericht | Kapitel 2 | 13 - 19 |
Erklärung der gesetzlichen Vertreter | Kapitel 3 | 20 |
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers |
Kapitel 1
BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023
A K T I V A
Stand | Stand | |||
31.12.2023 | 31.12.2022 | |||
EUR | EUR | |||
A. Anlagevermögen | ||||
I. Sachanlagen | ||||
1. | Grundstücke und Bauten | 109.566,51 | 109.556,51 | |
davon Grundwert | 109.566,51 | 109.566,51 | ||
2. andere Anlagen, Betriebs- und Ge- | ||||
schäftsausstattung | 8.720,73 | 8.720,73 | ||
118.287,24 | 118.287,24 | |||
II. Finanzanlagen | ||||
1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 23.688.246,30 | 23.688.246,30 | ||
2. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlage- | ||||
vermögens | 498.671,04 | 5.911.985,04 | ||
24.186.917,34 | 29.600.231,34 | |||
24.305.204,58 | 29.718.518,58 | |||
B. Umlaufvermögen | ||||
I. Forderungen und sonstige Vermögens- | ||||
gegenstände | ||||
1. | Forderungen gegenüber verbundenen | |||
Unternehmen | 27.405.794,25 | 19.230.350,86 | ||
davon mit einer RLZ > 1 Jahr | 0,00 | 0,00 | ||
2. sonstige Forderungen und Vermögens- | ||||
gegenstände | 0,00 | 293.436,20 | ||
davon mit einer RLZ > 1 Jahr | 0,00 | 0,00 | ||
27.405.794,25 | 19.523.787,06 | |||
II. Guthaben bei Kreditinstituten | 508.592,13 | 2.339.392,82 | ||
27.914.386,38 | 21.863.179,88 | |||
C. Rechnungsabgrenzungsposten | 0,00 | 96,14 | ||
D. Aktive latente Steuern | 8.743,29 | 59.409,78 | ||
Summe Aktiva | 52.228.334,25 | 51.641.204,38 |
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BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023
P A S S I V A
Stand | Stand | |
31.12.2023 | 31.12.2022 | |
EUR | EUR | |
A Eigenkapital | ||
I. Grundkapital | ||
eingefordertes Grundkapital | 5.600.000,00 | 5.600.000,00 |
gezeichnetes Grundkapital | 5.600.000,00 | 5.600.000,00 |
einbezahltes Grundkapital | 5.600.000,00 | 5.600.000,00 |
- Kapitalrücklagen
1. | gebundene | 13.144.494,72 | 13.144.494,72 | ||
III. | Gewinnrücklagen | ||||
1. | gesetzliche Rücklagen | 130.811,10 | 130.811,10 | ||
2. | andere Rücklagen (freie Rücklagen) | 14.605.391,88 | 14.607.203,13 | ||
14.736.202,98 | 14.738.014,23 | ||||
IV. | Bilanzgewinn | 18.311.678,05 | 16.759.764,71 | ||
davon Gewinnvortrag | 16.199.764,71 | 15.981.871,02 | |||
51.792.375,75 | 50.242.273,66 | ||||
B. Rückstellungen | |||||
1. | Rückstellungen für Pensionen | 164.000,00 | 892.000,00 | ||
2. | sonstige Rückstellungen | 43.700,00 | 43.040,00 | ||
207.700,00 | 935.040,00 | ||||
C. Verbindlichkeiten | |||||
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und | |||||
1. | Leistungen | 1.014,00 | 41.559,22 | ||
davon mit einer RLZ ≤ 1 Jahr | 1.014,00 | 41.559,22 | |||
davon mit einer RLZ > 1 Jahr | 0,00 | 0,00 | |||
Verbindlichkeiten gegenüber | |||||
2. | verbundenen Unternehmen | 0,00 | 33.897,12 | ||
davon mit einer RLZ ≤ 1 Jahr | 0,00 | 33.897,12 | |||
davon mit einer RLZ > 1 Jahr | 0,00 | 0,00 | |||
3. | sonstige Verbindlichkeiten | 195.056,90 | 25.431,07 | ||
davon aus Steuern | 0,00 | 0,00 | |||
davon mit einer RLZ ≤ 1 Jahr | 195.056,90 | 25.431,07 | |||
davon mit einer RLZ > 1 Jahr | 0,00 | 0,00 | |||
196.070,90 | 100.887,41 | ||||
davon mit einer RLZ von bis zu 1 Jahr | 196.070,90 | 100.887,41 | |||
D. Rechnungsabgrenzungsposten | 32.187,60 | 363.003,31 | |||
Summe Passiva | 52.228.334,25 | 51.641.204,38 |
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GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 01.01.2023 BIS 31.12.2023
- Umsatzerlöse
- Sonstige betriebliche Erlöse
- Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
- übrige
- Personalaufwand
- soziale Aufwendungen
davon Aufwendungen für Altersversorgung
- sonstige betriebliche Aufwendungen
- Steuern, soweit sie nicht unter Steuern vom Ein- kommen und vom Ertrag fallen
- übrige
- Betriebserfolg = Zwischensumme Z 1 bis 4
- Erträge aus anderen Wertpapieren und Auslei- hungen des Finanzanlagevermögens
- sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
davon aus verbundenen Unternehmen
Erträge aus dem Abgang von und der Zu-
- schreibung zu Finanzanlagen und Wertpapie- ren des Umlaufvermögens
- Aufwendungen aus Finanzanlagen und aus Wertpapieren des Umlaufvermögens
davon Abschreibungen
- Zinsen und ähnliche Aufwendungen
- Finanzerfolg = Zwischensumme Z 6 bis 10
- Ergebnis vor Steuern Zwischensumme aus Z 5 und Z 11
- Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
davon latente Steuern
2023 EUR
1.357.370,75
731.652,63
53,65
731.706,28
-84.435,86
-84.435,86
-31.100,94
-703.595,05
-734.695,99
1.269.945,18
33.511,25
929.908,40
890.006,32
543.571,38
-1.878,04
0,00
0,00
1.505.112,99
2.775.058,17
-664.956,08
50.666,49
2022 EUR
1.070.831,34
6.704,36
464.286,81
470.991,17
-127.905,51
-127.905,51
-38.555,47
-512.729,19
-551.284,66
862.632,34
135.596,45
892.406,07
892.406,07
0,00
-842.948,93
-842.948,93
-1.250,11
183.803,48
1.046.435,82
-268.542,13
658,54
- Ergebnis nach Steuern
- Jahresüberschuss
- Auflösung von Gewinnrücklagen
- Jahresgewinn
- Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
- Bilanzgewinn
2.110.102,09 777.893,69
2.110.102,09 777.893,69
1.811,250,00
2.111.913,34 777.893,69
16.199.764,71 15.981.871,02
18.311.678,05 16.759.764,71
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1 Anhang für das Geschäftsjahr vom 01. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2023
1.1 A. Allgemeines
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 189 ff UGB unter Beach- tung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Generalnorm erstellt, um ein mög- lichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln. Es wurden die Grundsätze der Vollständigkeit und der Willkürfreiheit eingehalten.
Die Gesellschaft gilt gemäß den Bestimmungen des § 221 Abs.3 2. Satz UGB als große Kapital- gesellschaft. Alle Vorschriften des UGB in der derzeit geltenden Fassung wurden bei der Erstel- lung dieses Berichtes berücksichtigt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung entspricht dem Gesamtkostenverfahren im Sinne des § 231 (2) UGB.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für den vorliegenden Jahresabschluss wurden die Bestimmungen des Rechnungslegungsände- rungsgesetzes 2014 (RÄG 2014) angewendet.
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie der Ausweis blieben gegen- über dem Vorjahr unverändert. Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Unter- nehmens unterstellt.
Dem Vorsichtsgrundsatz ist Rechnung getragen, indem insbesondere nur die am Abschlussstich- tag verwirklichten Gewinne ausgewiesen werden. Alle erkennbaren Risiken und drohende Ver- luste, die im laufenden Geschäftsjahr oder in einem früheren Geschäftsjahr entstanden, wurden berücksichtigt.
Anlagevermögen
Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen, angesetzt.
Das Sachanlagevermögen wurde mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, abzüglich auf- gelaufener planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen, bewertet. In den Anschaffungs- kosten sind Anschaffungsnebenkosten enthalten. Anschaffungskostenminderungen wurden ab- gesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen entsprechen den steuerlichen Höchstsätzen.
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Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bewertet. Es erfolgte gegebenenfalls eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert. Bei Finanzanlagen dürfen solche Abschreibungen auch vorgenommen werden, wenn die Wertminderung voraussichtlich nicht von Dauer ist. Sofern die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung nicht mehr bestehen, gilt seit dem RÄG 2014 die Verpflichtung, den Betrag der außerplanmäßigen Abschreibung im Um- fang der Wertaufholung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzuneh- men gewesen wären, zuzuschreiben.
Die seit Jahresbeginn eingetretenen Wertaufholungen bzw. Wertminderungen bei den Wertpa- pieren wurden durch Zuschreibungen bzw. außerplanmäßige Abschreibungen im Finanzanlage- vermögen berücksichtigt.
Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert, vermindert um erkennbare Einzelrisiken, angesetzt.
Latente Steuern
Für Unterschiede zwischen unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen bei Vermögensgegenständen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungspos- ten, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, wurde in Höhe der sich ins- gesamt ergebenden Steuerbelastung eine passive latente Steuer gebildet. Führen diese Unter- schiede in Zukunft zu einer Steuerentlastung, wird diese als aktive latente Steuer in der Bilanz angesetzt.
Die Bewertung der latenten Steuern erfolgte unter Berücksichtigung des Wesentlichkeitsgrund- satzes mit dem reduzierten Körperschaftsteuersatz von 23 % ohne Berücksichtigung einer Ab- zinsung.
Die zwischen den unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen bestehenden aktiven Unterschiedsbeträge resultierten aus den Rückstellungen für Pensionen sowie aus sons- tigen Rückstellungen. Zum 31.12.2023 errechneten sich aktive latente Steuern in Höhe von TEUR 9 (Vorjahr TEUR 60), welche saldiert mit den passiven latenten Steuern in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr TEUR 0,6) aktiviert wurden.
Rücklagen
Die Kapitalrücklage wurde gegenüber dem Vorjahr unverändert ausgewiesen.
Im Zuge eines Wertpapierverkaufs wurde die gemäß RÄG 2014 dafür gebildete Gewinnrücklage anteilig (TEUR 2, Vorjahr TEUR 0) aufgelöst.
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Rückstellungen
Die Rückstellungen decken nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung alle erkennbaren Ri- siken und ungewissen Verpflichtungen ab.
Die Pensionsrückstellungen für unmittelbare Pensionszusagen wurden durch ein versicherungs- mathematisches Gutachten ermittelt. Die Berechnung erfolgte nach den Vorschriften der § 211 UGB mit einem Durchschnittszinssatz von 1,83 % (Vorjahr 1,79 %) und einem Rententrend von 2,5 % (Vorjahr 2,5 %), wobei der Berechnung die "AVÖ 2018-P-Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung - Pagler & Pagler, (Angestellte-Generationentafel)" zugrunde gelegt wur- den. Da alle Pensionsberechtigten bereits Leistungsempfänger sind, wurde der Barwert der zu- künftigen Leistungen als Rückstellung angesetzt.
Für die Pensionsrückstellungen wurde jeweils der Rechnungszins verwendet, der sich bei An- nahme einer pauschalen Restlaufzeit von 15 Jahren nach dem Prognoseverfahren zum Bilanz- stichtag ergibt. Die Prognose basiert u.a. auf der Rückstellungsabzinsungsverordnung und auf Daten der Deutschen Bundesbank.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten entsprechen den Erfüllungsbeträgen.
C. Erläuterungen zur Bilanz
Anlagenspiegel
Die Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens sind aus dem als Anlage beigefügten Anlagenspiegel ersichtlich.
Der in den Beträgen II. Punkt 1 im Anlagenspiegel enthaltene Grundwert der Grundstücke beläuft sich auf TEUR 110 (Vorjahr TEUR 110).
Aufgrund der Bestimmungen des RÄG 2014 sind im vorliegenden Jahresabschluss Zuschreibun- gen für Wertaufholungen, die vor dem Inkrafttreten des RÄG 2014 eingetreten waren, in Höhe von TEUR 32 (Vorjahr TEUR 363) enthalten, welche im passiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen werden.
Anteile an verbundenen Unternehmen
Die Anteile an verbundenen Unternehmen wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert ausge- wiesen.
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Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen die Muttergesellschaft IREKS GmbH / Kulmbach (Deutschland) mit TEUR 16.437 (Vorjahr TEUR 19.230) aus dem Finanzver- kehr sowie die Beteiligungsgesellschaft STAMAG Stadlauer Malzfabrik GesmbH mit TEUR 10.969 (Vorjahr TEUR 0).
Guthaben bei Kreditinstituten
Die Guthaben bei Kreditinstituten sind kurzfristig veranlagt.
Aktive latente Steuern
Die Position enthält entsprechend den Vorgaben des RÄG 2014 die sich auf saldierter Basis ergebende zukünftige Steuerentlastung in Höhe von TEUR 9 (Vorjahr TEUR 59).
Stand der temporären/permanenten Differenzen:
31.12.2023 | Vorjahr | ||
EUR | EUR | ||
1. | Anlagevermögen | 0,00 | -2.415,00 |
2. | Rückstellungen | 38.014,31 | 260.718,38 |
38.014,31 | 258.303,38 | ||
Der Rückgang der latenten Steuern ergibt sich aus der Auflösung vorhandener Pensionsrückstel- lungen.
Eigenkapital
Die Entwicklung des Eigenkapitals stellt sich für das abgelaufene Geschäftsjahr wie folgt dar:
Grundkapital Kapitalrücklagen | Gewinnrücklagen | Bilanzgewinn | Gesamt | ||
Eigenkapitalspiegel | gebundene | EUR | |||
EUR | EUR | EUR | EUR | ||
Stand am 01.01.2023 | 5.600.000,00 | 13.144.494,72 | 14.738.014,23 | 16.759.764,71 | 50.242.273,66 |
Aufl. Rücklagen | -1.811,25 | 1.811,25 | |||
Ausschüttung | -560.000,00 | -560.000,00 | |||
Jahresüberschuss | 2.110.102,09 | 2.110.102,09 | |||
Stand am 31.12.2023 | 5.600.000,00 | 13.144.494,72 | 14.736.202,98 | 18.311.678,05 | 51.792.375,75 |
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt TEUR 5.600 und ist in 560.000 Stückaktien zerlegt. Jede Stückaktie gewährt das Recht auf eine Stimme in der Hauptversammlung der Gesellschaft.
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Rückstellungen
Die Rückstellungen gliedern sich wie folgt:
31.12.2023 | Vorjahr | ||
EUR | EUR | ||
1. | Pensionsrückstellung | 164.000,00 | 892.000,00 |
2. | Sonstige Rückstellungen | ||
-Sachrückstellungen | 43.700,00 | 43.040,00 | |
207.700,00 | 935.040,00 | ||
Der Rückgang der Rückstellungen ergibt sich aus der Auflösung vorhandener Pensionsrückstel- lungen.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
31.12.2023 | Vorjahr | ||
EUR | EUR | ||
1. | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.014,00 | 41.559,22 |
2. | Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 0,00 | 33.897,12 |
3. | Sonstige Verbindlichkeiten | 195.056,90 | 25.431,07 |
196.070,90 | 100.887,41 | ||
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Über das geschäfts- gewöhnliche Maß hinausgehende sonstige Verpflichtungen bestehen nicht.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Aufwendungen in Höhe von TEUR 195 (Vorjahr TEUR 25) enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Aufgrund des RÄG 2014 entfiel im Jahr 2016 im Unternehmensrecht die Möglichkeit bei Vermö- gensgegenständen, die in den Vorjahren einer Wertminderung unterlagen, von der Wertaufho- lung (Zuschreibung) abzusehen. Wird nach § 124b Z 270 EStG für bis zum 31. Dezember 2015 unterlassene Zuschreibungen steuerlich eine Zuschreibungsrücklage gebildet, kann der in dieser Rücklage erfasste Betrag in der Bilanz unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten ge- sondert ausgewiesen und entsprechend der Vorgaben des § 124b Z 270 EStG aufgelöst werden.
Ausgewiesen ist die hier bis zum 31.12.2023 vorzunehmende Zuschreibung der Finanzanlagen in Höhe von TEUR 32 (Vorjahr TEUR 363).
Die Reduktion ist darauf zurückzuführen, dass Mitte 2023 ein Großteil des vorhandenen Wertpa- pierportfolios verkauft wurde. Im Zuge des Verkaufs wurden die dafür gebildeten Rücklagen auf- gelöst.
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Stadlauer Malzfabrik AG published this content on 26 April 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 26 April 2024 15:01:15 UTC.