Am 30. April 2024 schloss Sweetgreen, Inc. (das ? Unternehmen ?) einen Untermietvertrag (der ? Untermietvertrag ?) mit FPM Development, LLC, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus Wyoming (der ?

Untermieter?), wonach das Unternehmen ca. 57.681 Quadratfuß Fläche (die ?Phase I Räumlichkeiten?) und ca. 36.400 Quadratfuß Fläche (die ?Phase II Räumlichkeiten?) untervermieten wird.

und zusammen mit den Räumlichkeiten der Phase I die ?Räumlichkeiten?) in 3101 Exposition Boulevard, Los Angeles, California 90018. Die Räumlichkeiten sind Gegenstand eines Mietvertrags mit Datum vom 23. Mai 2019 in seiner geänderten Fassung zwischen Welcome to the Dairy, LLC, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus Delaware (der ?

Vermieter ?) und dem Unternehmen (der ? Mietvertrag ?), gemäß dem das Unternehmen die Räumlichkeiten mietet. Der Hauptsitz des Unternehmens befindet sich in den Räumlichkeiten der Phase II.

In Übereinstimmung mit dem Untermietvertrag wurden die Räumlichkeiten der Phase I im Wesentlichen am 1. Mai 2024 an den Untermieter übergeben und das Unternehmen geht davon aus, den Rest der Räumlichkeiten der Phase I und der Phase II am oder um den 1. August 2024 zu übergeben. Gemäß den Bedingungen des Mietvertrags erteilte der Vermieter am 30. April 2024 seine Zustimmung zu dem Untermietvertrag. Die Laufzeit der Untervermietung der Räumlichkeiten an den Untermieter gemäß dem Untermietvertrag begann am 1. Mai 2024 und endet am 28. Februar 2032 (oder an einem früheren Datum, an dem die Laufzeit gemäß dem Untermietvertrag oder dem Mietvertrag früher abläuft).

Der Untermieter wird dem Unternehmen außerdem alle zusätzlichen Beträge zahlen, die das Unternehmen dem Vermieter im Rahmen des Mietvertrags schuldet, einschließlich der Verwaltungsgebühr und des Anteils des Unternehmens an den Kosten und Steuern, wie im Mietvertrag festgelegt. Im Zusammenhang mit der Zustimmung des Vermieters zum Untermietvertrag schlossen die Gesellschaft und der Vermieter eine schriftliche Vereinbarung mit Datum vom 30. April 2024 zur Änderung der Bedingungen des Mietvertrags (die ?schriftliche Vereinbarung?).

Gemäß der Briefvereinbarung hat der Vermieter Anspruch auf 100 % der Gewinne der Gesellschaft aus dem Untermietvertrag, die über die Beträge hinausgehen, die die Gesellschaft im Rahmen des Mietvertrags an den Vermieter zu zahlen hat, und zwar im Gegenzug dafür, dass die Gesellschaft von ihrer Verpflichtung aus dem Mietvertrag entbunden wird, dem Vermieter alle Maklergebühren zu erstatten, die dem Vermieter im Zusammenhang mit dem Untermietvertrag entstehen.