b38afd64-85e4-4247-b528-baf0c62371be.pdf Hauptversammlung der BTBS Born to be styled AG am 06. Juli 2016 Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Wenn Sie nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können Sie bereits jetzt, also vor der Hauptversammlung, eine Vollmacht mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erteilen. Zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft füllen Sie bitte dieses Formular vollständig aus und senden dieses dann so rechtzeitig an folgende Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse (z.B. als eingescannte Datei im pdf-Format), dass der Eingang des Nachweises der Bevollmächtigung bis spätestens zum Ablauf des 05. Juli 2016 sichergestellt ist:

BTBS Born to be styled AG Fax: +49 (0)89 210 27 289

c/o HCE Haubrok AG E-Mail: vollmacht@hce.de

Landshuter Allee 10

80637 München Deutschland

Vollmacht (bitte ausfüllen)

Die Stimmrechtsvertreter der BTBS Born to be styled AG, Frau Mareike Kuliberda und Herrn Markus Laue, Mitarbeiter der HCE Haubrok AG, München, werden von mir/uns

(Name, Vorname bzw. Firma des Aktionärs): ,

gegebenenfalls unter Widerruf einer bereits zu einem früheren Zeitpunkt erteilten Vollmacht, bevollmächtigt, mich/uns unter Offenlegung meines/unseres Namens in der Hauptversammlung der BTBS Born to be styled AG am 06. Juli 2016 mit dem Recht der weiteren Unterbevollmächtigung zu vertreten, und mein/unser Stimmrecht für

(Anzahl Aktien): gemäß Eintrittskarte Nr. gemäß der nachstehenden Weisungen (bitte ausfüllen) auszuüben:

  • Ich/Wir stimme(n) in allen Tagesordnungspunkten für den in der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger bekanntgemachten Vorschlag der Verwaltung.

  • Ich/Wir erteile(n) Einzelweisungen zu den jeweiligen in der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger bekanntgemachten Vorschlägen der Verwaltung:

Einzelweisung zu Tagesordnungspunkt:

JA

NEIN

ENTHALTUNG

2

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 wie von Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagen

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3

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 wie von Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagen

(bei Einzelabstimmung sind die nachfolgenden Einzelweisungen für die jeweiligen Aufsichtsratsmitglieder zu erteilen)

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Entlastung des Aufsichtsratsmitglieds Herr Thomas Kordick für seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2015

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Entlastung des Aufsichtsratsmitglieds Herr Heinz Kempen für seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2015

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Entlastung des Aufsichtsratsmitglieds Herr Christian Igel für seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2015

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Entlastung des Aufsichtsratsmitglieds Herr Rolf Ackermann für seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2015

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4

Beschlussfassung über die Wahl des neuen Aufsichtsratsmitglied Herrn Romas Kvaselis

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Ich/Wir bestätige(n) hiermit, die nachfolgenden unter "Rechtliche Hinweise zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft" dargestellten Erläuterungen gelesen und akzeptiert zu haben.

, den

(Ort) (Datum) (Unterschrift(en)/Person des Erklärenden gem. §126b BGB) Telefonnummer für Rückfragen (Angabe freiwillig): Rechtliche Hinweise zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft:

Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus und

sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Den Stimmrechtsvertretern steht bei der Ausübung des Stimmrechts kein eigener Ermessensspielraum zu. Bei der Abstimmung werden sich die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft in folgenden Fällen bei Anwendung des Subtraktionsverfahrens der Stimme enthalten bzw. bei Anwendung des Additionsverfahrens nicht an der Abstimmung teilnehmen: Bei fehlenden oder nicht eindeutig erteilten Weisungen, bei der Abstimmung über einen Gegenantrag oder einen Wahlvorschlag von Aktionären zu den bekanntgemachten Tagesordnungspunkten, bei im Vorfeld der Hauptversammlung nicht bekannten Abstimmungen (z.B. bei Verfahrensanträgen) sowie bei der Abstimmung über einen Verwaltungsvorschlag mit einem vom in der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger bekanntgemachten abweichenden Beschlussinhalt.

Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen.

Für den Fall, dass die Stimmrechtsvertreter mehrere Vollmachten mit Weisungen und/oder auf verschiedenen Wegen erhalten, wird die zuletzt eingegangene gültige Vollmacht mit den entsprechenden Weisungen als verbindlich erachtet.

Auch nach Erteilung einer Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind Sie zur persönlichen Teilnahme an der Hauptversammlung am 06.Juli 2016 berechtigt. Hierzu muss jedoch die im Vorfeld der Hauptversammlung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erteilte Vollmacht in Textform widerrufen werden. Ein Formular für den Widerruf der ursprünglich erteilten Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft steht am Tag der Hauptversammlung an der Akkreditierung und auch unter http://www.btbs-ag.de zum Download zur Verfügung.

Darüber hinaus haben an der Hauptversammlung teilnehmende Aktionäre und Aktionärsvertreter auch während der Hauptversammlung die Möglichkeit, den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft mit der weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.

BTBS Born to be styled AG veröffentlichte diesen Inhalt am 30 May 2016 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 30 May 2016 15:50:05 UTC.

Originaldokumenthttp://btbs.de/wordpress/wp-content/uploads/2016/05/BTBS_Vollmacht_an_Stimmrechtsvertreter_der_Gesellschaft_Anmeldung_DG.pdf

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