Bestimmte Stammaktien der Klasse B der Twin Ridge Capital Acquisition Corp. unterliegen einer Lock-Up-Vereinbarung, die am 31-AUG-2021 endet. Diese Stammaktien der Klasse B unterliegen einer Sperrfrist von 181 Tagen, beginnend am 3. März 2021 bis zum 31. August 2021. Einzelheiten: Das Unternehmen und sein Sponsor, seine leitenden Angestellten und Direktoren haben mit den Konsortialbanken vereinbart, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, keine Anteile, Optionsscheine, Stammaktien der Klasse A oder andere Wertpapiere, die in Stammaktien der Klasse A umgewandelt, ausgeübt oder umgetauscht werden können, während des Zeitraums vom Datum dieses Prospekts bis zum Datum 180 Tage nach dem Datum dieses Prospekts anzubieten, zu verkaufen, zu verpfänden oder anderweitig zu veräußern, es sei denn, die Konsortialbanken haben vorher schriftlich zugestimmt; jedoch unter der Voraussetzung, dass das Unternehmen (1) die Optionsscheine für die Privatplatzierung ausgeben und verkaufen kann, (2) die zusätzlichen Einheiten ausgeben und verkaufen kann, um die Mehrzuteilungsoption der Konsortialbanken (falls vorhanden) zu decken, (3) sich bei der SEC gemäß einer Vereinbarung registrieren lassen kann, die gleichzeitig mit der Ausgabe und dem Verkauf der Wertpapiere in diesem Angebot, dem Weiterverkauf der Gründeraktien und der Optionsscheine für die Privatplatzierung oder der Optionsscheine und der Stammaktien der Klasse A, die bei Ausübung der Optionsscheine ausgegeben werden können, geschlossen wird, und (4) Wertpapiere in Verbindung mit einem Unternehmenszusammenschluss ausgeben kann. Die Konsortialbanken können nach eigenem Ermessen jederzeit und ohne Vorankündigung alle Wertpapiere freigeben, die diesen Lock-up-Vereinbarungen unterliegen.