Im Zuge der Steuerreform 2015 wurde das zentrale Kontenregister in Österreich eingeführt. Darin sind alle Girokonten, Bausparkonten, Sparbücher und Wertpapier-Depots aller Unternehmen und aller Privatpersonen bei einem in Österreich tätigen Kreditinstitut aufgelistet. Es wird beim BMF geführt und dient der Konteneinschau und dem automatischen Informationsaustausch. Begleitend dazu sind Banken nach dem Kapitalabfluss-Meldegesetz auch verpflichtet, Kapitalabflüsse von privaten Konten ab zumindest € 50.000 von Konten und Depots natürlicher Personen an das Bundesministerium für Finanzen zu melden. Die Finanz prüft nun verstärkt diese Meldungen und fordert oft standardmäßig eine Vielzahl an Unterlagen ein. Dabei geht es darum, die Plausibilität der hinter dem Geldverkehr stehenden wirtschaftlichen Zusammenhänge darauf hin zu analysieren, ob daraus eine allfällige Steuerhinterziehung erkennbar ist.Kapitalabflüsse im Sinne dieser Reglung sind:

  • die Auszahlung und Überweisung von Sicht-, Termin- und Spareinlagen,
  • die Auszahlung und Überweisung im Rahmen der Erbringung von Zahlungsdiensten oder im Zusammenhang mit dem Verkauf von Bundesschätzen,
  • die Übertragung von Eigentum an Wertpapieren mittels Schenkung im Inland sowie
  • die Verlagerung von Wertpapieren in ausländische Depots.
Dabei sind Geldtransfers im Einzelbetrag ab € 50.000,- relevant, die von privaten Konten oder Depots natürlicher Personen abfließen. Wichtig: Auch außerbetriebliche Konten von Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbRs) oder vermögensverwaltenden Personengesellschaften sind davon betroffen, weil diese der natürlichen Person zuzurechnen sind. Ebenso sind Umwidmungen eines bestehenden Kontos in ein Geschäftskonto sowie die Überweisung von einem Privatkonto auf ein Geschäftskonto relevant.

Volksbank Vorarlberg e. Gen. veröffentlichte diesen Inhalt am 07 Mai 2018 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 07 Mai 2018 09:12:02 UTC.

Originaldokumenthttp://www.volksbank-vorarlberg.at/m101/volksbank/zib/de/news/details/steuer/1805_verstaerkte_finanzpruefun.jsp?branch=m001_45710

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