ERFURT (AFP) -- Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt verhandelt am Mittwoch (09.Uhr) zur Frage, inwieweit ein länger als drei Monate dauerndes Praktikum mit dem Mindestlohn zu vergüten ist. Die Klägerin wollte Medizin studieren. Nach den Zugangsregelungen ihrer privaten Wunschuniversität musste sie hierfür vor Studienbeginn ein sechsmonatiges Krankenpflegepraktikum nachweisen. (Az: 5 AZR 217/21)

Die Frau absolvierte das Praktikum in einer Klinik in Rheinland-Pfalz. Mit ihrer Klage fordert sie eine Vergütung mit dem Mindestlohn durch die Klinik. Für Lohn und Urlaubsabgeltung verlangt sie insgesamt 10.270 Euro. Praktika ohne Vergütung seien nur für bis zu drei Monate zulässig, argumentiert sie.

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January 18, 2022 23:55 ET (04:55 GMT)