Ziel der Konzepte Wolf und Luchs ist, Rahmenbedingungen für den Umgang mit den wachsenden Grossraubtierbeständen in der Schweiz zu schaffen. Es geht insbesondere darum, den Schutz der Wildtiere zu gewährleisten und gleichzeitig die Anliegen der Bevölkerung zu berücksichtigen. Eingriffe in die Bestände sollen nur erfolgen, wenn die Schadenverhütungsmassnahmen ausgeschöpft sind. Die Konzepte dienen vorab den Kantonen bei der Umsetzung der rechtlichen Vorgaben.

Anpassungen im Konzept Wolf

Wie mit Wölfen umgegangen wird, insbesondere wie die Zuständigkeiten und die Verfahren für Abschüsse von Einzelwölfen oder von wenig scheuen Jungwölfen in Rudeln geregelt sind, legt seit Juli 2015 die revidierte Jagdverordnung fest. Um Rechtsbegriffe zu konkretisieren, wurde das Konzept Wolf überarbeitet. Die wichtigste Anpassung ist ein Schema zur Einschätzung von problematischem Verhalten von Jungwölfen in Rudeln.

Anpassungen im Konzept Luchs

Die Jagdverordnung sieht seit 2012 vor, dass der Luchsbestand reguliert werden kann, wenn die Luchse die Bestände ihrer Beutetiere stark reduzieren und damit die Bejagungsmöglichkeiten der Kantone übermässig einschränken. Das angepasste Konzept Luchs unterteilt die Schweiz in 16 Wildräume. In diesen beurteilen Bund und Kantone, wie Luchsbestand, Wildtiere und Waldverjüngung sich gegenseitig beeinflussen. Zudem setzt das Konzept den Rahmen für die Beurteilung allfälliger Abschussgesuche der Kantone.

Das Bundesamt für Umwelt BAFU hat die überarbeiteten Konzepte Wolf und Luchs am 19. Januar 2016 in Kraft gesetzt.

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Reinhard Schnidrig, Chef Sektion Wildtiere und Waldbiodiversität, BAFU, Tel. 058 463 03 07

Herausgeber:

Bundesamt für Umwelt BAFUInternet: http://www.bafu.admin.ch

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