(zeitanteilige) Vergütung berechnet. 
 
   Die Festvergütung ist nach Auffassung von 
   Vorstand und Aufsichtsrat geeignet, der - 
   unabhängig vom Unternehmenserfolg - zu 
   erfüllenden Kontrollfunktion des Aufsichtsrats 
   Rechnung zu tragen. Die Höhe der in § 13 der 
   Satzung festgelegten Vergütungsleistungen ist - 
   auch im Vergleich zu den Aufsichtsratsvergütungen 
   anderer börsennotierter Unternehmen in 
   Deutschland - angemessen, insbesondere auch nach 
   der Herabsetzung. Hierdurch ist sichergestellt, 
   dass die Gesellschaft auch weiterhin in der Lage 
   sein wird, besonders qualifizierte Kandidaten für 
   eine Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der 
   Gesellschaft zu gewinnen; damit trägt die 
   Aufsichtsratsvergütung nachhaltig zur Förderung 
   der Geschäftsstrategie sowie zur langfristigen 
   positiven Entwicklung der Gesellschaft bei. Die 
   Erhöhung der Vergütung bei Tätigkeit als 
   Vorsitzender des Aufsichtsrats, als 
   stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats, 
   als Vorsitzender eines Ausschusses oder als 
   Mitglied eines Ausschusses trägt der mit den 
   zusätzlichen Funktionen verbundenen gesteigerten 
   Verantwortung und zeitlichen Beanspruchung 
   Rechnung. 
 
   Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wird 
   regelmäßig überprüft. 
8. Beschlussfassung über (i) die Erhöhung des 
   Grundkapitals der Gesellschaft im Wege einer 
   Sachkapitalerhöhung unter Ausschluss des 
   gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre, (ii) die 
   Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen gegen 
   Sacheinlage unter Ausschluss des gesetzlichen 
   Bezugsrechts der Aktionäre und die Schaffung 
   eines neuen Bedingten Kapitals 2021/I sowie (iii) 
   die damit entsprechend verbundenen 
   Satzungsänderungen 
 
   Die Gesellschaft hat am 14. Dezember 2020 mit der 
   Convergenta Invest GmbH mit Sitz in Bad Wiessee, 
   Landkreis Miesbach, Deutschland, eingetragen im 
   Handelsregister des Amtsgerichts München unter HR 
   B 188629 ("*Convergenta*"), eine Vereinbarung 
   abgeschlossen, in der sich die Parteien, 
   vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassung 
   der Hauptversammlung der Gesellschaft, u. a. auf 
   den Erwerb, die Übertragung und die 
   Einbringung der von der Convergenta gehaltenen 
   Geschäftsanteile an der Media-Saturn-Holding GmbH 
   mit Sitz in Ingolstadt, Deutschland, eingetragen 
   im Handelsregister des Amtsgerichts Ingolstadt 
   unter HR B 1123 ("*MSH*"), in die Gesellschaft 
   geeinigt haben ("*Vereinbarung*"). 
 
   Die MSH ist ein von der Gesellschaft indirekt 
   über ihr einhundertprozentiges Tochterunternehmen 
   CECONOMY Retail GmbH mit Sitz in Düsseldorf, 
   Deutschland, eingetragen im Handelsregister des 
   Amtsgerichts Düsseldorf unter HR B 44806 
   ("*CECONOMY Retail*"), gehaltenes, 
   vollkonsolidiertes Tochterunternehmen der 
   Gesellschaft, in der die operativen 
   Geschäftstätigkeiten der Gesellschaft gebündelt 
   sind. 
 
   Das ausgegebene Stammkapital der MSH beträgt DM 
   70.000.000,00 und ist eingeteilt in 34 
   Geschäftsanteile. Alleinige Gesellschafter der 
   MSH sind die CECONOMY Retail mit einem Anteil von 
   rund 78,38 % des Stammkapitals und die 
   Convergenta mit einem Anteil von rund 21,62 % des 
   Stammkapitals. 
 
   Die Vereinbarung sieht vor, dass die Convergenta 
   sämtliche von ihr allein gehaltenen 
   Geschäftsanteile an der MSH mit den laufenden 
   Nummern 16 bis 27 und einem anteiligen Betrag am 
   Stammkapital der MSH von DM 15.134.680,00 sowie 
   das auf die Convergenta entfallende Teilrecht an 
   dem mit der CECONOMY Retail gemeinschaftlich (im 
   Sinne einer Mitberechtigung gemäß § 18 
   GmbHG) gehaltenen Geschäftsanteil an der MSH mit 
   der laufenden Nummer 34 und einem anteiligen 
   Betrag am Stammkapital der MSH von DM 17,00, 
   entsprechend zusammen rund 21,62 % des 
   Stammkapitals der MSH, (insgesamt 
   "*Einzubringende Geschäftsanteile*") gegen (i) 
   die Gewährung von 125.800.000 neuen auf den 
   Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag 
   (Stückaktien) der Gesellschaft aus einer 
   Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage, (ii) die 
   Begebung von Wandelschuldverschreibungen gegen 
   Sacheinlage durch die Gesellschaft im 
   Gesamtnennbetrag von EUR 151.000.000,00 und (iii) 
   eine Barzahlung in Höhe von EUR 130.000.000,00 an 
   die Convergenta in die Gesellschaft einbringt 
   (zusammen "*Transaktion*"). 
 
   Die Einbringung der Einzubringenden 
   Geschäftsanteile im Rahmen der 
   Sachkapitalerhöhung und der Begebung der 
   Wandelschuldverschreibungen erfolgt im Hinblick 
   auf die zusätzliche Zahlungsverpflichtung der 
   Gesellschaft im Wege einer gemischten 
   Sacheinlage. Das Bezugsrecht der Aktionäre der 
   Gesellschaft ("*Aktionäre*") soll ausgeschlossen 
   werden. Der Vollzug der Transaktion steht unter 
   dem Vorbehalt der entsprechenden Beschlussfassung 
   der Hauptversammlung der Gesellschaft. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   1. *Erhöhung des Grundkapitals der 
      Gesellschaft im Wege einer 
      Sachkapitalerhöhung unter Ausschluss des 
      gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre* 
   a) Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe 
      von derzeit EUR 918.845.410,90, 
      eingeteilt in 356.743.118 auf den Inhaber 
      lautende Stammaktien ohne Nennbetrag 
      (Stückaktien) der Gesellschaft und 
      2.677.966 auf den Inhaber lautende 
      Vorzugsaktien ohne Nennbetrag und 
      Stimmrecht, jeweils mit einem anteiligen 
      Betrag am Grundkapital von rund EUR 2,56, 
      wird um EUR 321.602.593,27 auf EUR 
      1.240.448.004,17 durch Ausgabe von 
      125.800.000 neuen, auf den Inhaber 
      lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag 
      (Stückaktien) der Gesellschaft, jeweils 
      mit einem anteiligen Betrag am 
      Grundkapital von rund EUR 2,56 und voller 
      Gewinnanteilsberechtigung ab dem 1. 
      Oktober 2020 ("*Neue Aktien*"), gegen 
      Sacheinlage erhöht 
      ("*Sachkapitalerhöhung*"). Die Neuen 
      Aktien werden zum geringsten 
      Ausgabebetrag ausgegeben. Der den 
      Ausgabebetrag der Neuen Aktien 
      übersteigende Einbringungswert des 
      Sacheinlagegegenstands wird der 
      Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 
      Nr. 4 HGB, soweit zulässig, zugewiesen 
      werden. 
   b) Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre 
      auf die Neuen Aktien ist ausgeschlossen. 
      Die Neuen Aktien werden zu dem Zweck 
      ausgegeben, die Einzubringenden 
      Geschäftsanteile zu erwerben. 
   c) Der Vorstand wird ermächtigt, mit 
      Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren 
      Einzelheiten der Durchführung der 
      Sachkapitalerhöhung festzusetzen. 
   d) Der Beschluss über die 
      Sachkapitalerhöhung wird ungültig, wenn 
      die Durchführung der Sachkapitalerhöhung 
      nicht bis zum Ablauf des 17. August 2021 
      in das Handelsregister der Gesellschaft 
      eingetragen worden ist. Sofern dieser 
      Beschluss gerichtlich angefochten wird, 
      verlängert sich die Gültigkeit dieses 
      Beschlusses um die Dauer des 
      entsprechenden gerichtlichen Verfahrens. 
   2. *Begebung von Wandelschuldverschreibungen 
      gegen Sacheinlage unter Ausschluss des 
      gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre* 
   a) Die Gesellschaft begibt gegen Sacheinlage 
      Wandelschuldverschreibungen im 
      Gesamtnennbetrag von EUR 151.000.000,00, 
      eingeteilt in 1.510 untereinander 
      gleichberechtigte, auf den Inhaber lautende 
      Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von 
      jeweils EUR 100.000,00 
      ("*Wandelschuldverschreibungen*"). Die 
      Wandelschuldverschreibungen gewähren ihren 
      Inhabern Wandlungsrechte auf anfänglich 
      insgesamt bis zu 27.859.778 neue, auf den 
      Inhaber lautende Stammaktien ohne 
      Nennbetrag (Stückaktien) der Gesellschaft, 
      jeweils mit einem anteiligen Betrag am 
      Grundkapital von rund EUR 2,56 
      ("*Wandlungsaktien*"), für deren Ausgabe 
      das Bedingte Kapital 2021/I (wie 
      nachstehend definiert) geschaffen werden 
      soll. 
   b) Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre 
      auf die Wandelschuldverschreibungen ist 
      ausgeschlossen. Die 
      Wandelschuldverschreibungen werden zu dem 
      Zweck ausgegeben, die Einzubringenden 
      Geschäftsanteile zu erwerben. 
   c) Die Wandelschuldverschreibungen sehen die 
      folgenden wesentlichen Ausstattungsmerkmale 
      vor: 
 
      a. Nennbetrag und Einteilung 
 
         Der Gesamtnennbetrag der 
         Wandelschuldverschreibungen beträgt 
         insgesamt EUR 151.000.000,00 (in 
         Worten: Euro einhunderteinundfünfzig 
         Millionen), eingeteilt in 1.510 Stück 
         untereinander gleichberechtigte, auf 
         den Inhaber lautende 
         Teilschuldverschreibungen im 
         Nennbetrag von jeweils EUR 100.000,00 
         ("*Nennbetrag*"). 
      b. Ausgabepreis und Wandlungsprämie 
 
         Der Ausgabepreis der 
         Wandelschuldverschreibungen 
         entspricht ihrem Nennbetrag. Die 
         ursprüngliche Wandlungsprämie beträgt 
         30 % über dem Referenzpreis von EUR 
         4,17, was dem volumengewichteten 
         Dreimonatsdurchschnittskurs der Aktie 
         der Gesellschaft im Xetra-Handel 
         (Bloomberg) vor dem 14. Dezember 2020 
         entspricht. 
      c. Status 
 
         Die Wandelschuldverschreibungen 
         begründen nicht nachrangige und nicht 
         besicherte Verbindlichkeiten der 
         Gesellschaft, die untereinander und 
         mit allen anderen nicht besicherten 

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