(zeitanteilige) Vergütung berechnet. Die Festvergütung ist nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat geeignet, der - unabhängig vom Unternehmenserfolg - zu erfüllenden Kontrollfunktion des Aufsichtsrats Rechnung zu tragen. Die Höhe der in § 13 der Satzung festgelegten Vergütungsleistungen ist - auch im Vergleich zu den Aufsichtsratsvergütungen anderer börsennotierter Unternehmen in Deutschland - angemessen, insbesondere auch nach der Herabsetzung. Hierdurch ist sichergestellt, dass die Gesellschaft auch weiterhin in der Lage sein wird, besonders qualifizierte Kandidaten für eine Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Gesellschaft zu gewinnen; damit trägt die Aufsichtsratsvergütung nachhaltig zur Förderung der Geschäftsstrategie sowie zur langfristigen positiven Entwicklung der Gesellschaft bei. Die Erhöhung der Vergütung bei Tätigkeit als Vorsitzender des Aufsichtsrats, als stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats, als Vorsitzender eines Ausschusses oder als Mitglied eines Ausschusses trägt der mit den zusätzlichen Funktionen verbundenen gesteigerten Verantwortung und zeitlichen Beanspruchung Rechnung. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wird regelmäßig überprüft. 8. Beschlussfassung über (i) die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft im Wege einer Sachkapitalerhöhung unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre, (ii) die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen gegen Sacheinlage unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre und die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2021/I sowie (iii) die damit entsprechend verbundenen Satzungsänderungen Die Gesellschaft hat am 14. Dezember 2020 mit der Convergenta Invest GmbH mit Sitz in Bad Wiessee, Landkreis Miesbach, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HR B 188629 ("*Convergenta*"), eine Vereinbarung abgeschlossen, in der sich die Parteien, vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassung der Hauptversammlung der Gesellschaft, u. a. auf den Erwerb, die Übertragung und die Einbringung der von der Convergenta gehaltenen Geschäftsanteile an der Media-Saturn-Holding GmbH mit Sitz in Ingolstadt, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Ingolstadt unter HR B 1123 ("*MSH*"), in die Gesellschaft geeinigt haben ("*Vereinbarung*"). Die MSH ist ein von der Gesellschaft indirekt über ihr einhundertprozentiges Tochterunternehmen CECONOMY Retail GmbH mit Sitz in Düsseldorf, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HR B 44806 ("*CECONOMY Retail*"), gehaltenes, vollkonsolidiertes Tochterunternehmen der Gesellschaft, in der die operativen Geschäftstätigkeiten der Gesellschaft gebündelt sind. Das ausgegebene Stammkapital der MSH beträgt DM 70.000.000,00 und ist eingeteilt in 34 Geschäftsanteile. Alleinige Gesellschafter der MSH sind die CECONOMY Retail mit einem Anteil von rund 78,38 % des Stammkapitals und die Convergenta mit einem Anteil von rund 21,62 % des Stammkapitals. Die Vereinbarung sieht vor, dass die Convergenta sämtliche von ihr allein gehaltenen Geschäftsanteile an der MSH mit den laufenden Nummern 16 bis 27 und einem anteiligen Betrag am Stammkapital der MSH von DM 15.134.680,00 sowie das auf die Convergenta entfallende Teilrecht an dem mit der CECONOMY Retail gemeinschaftlich (im Sinne einer Mitberechtigung gemäß § 18 GmbHG) gehaltenen Geschäftsanteil an der MSH mit der laufenden Nummer 34 und einem anteiligen Betrag am Stammkapital der MSH von DM 17,00, entsprechend zusammen rund 21,62 % des Stammkapitals der MSH, (insgesamt "*Einzubringende Geschäftsanteile*") gegen (i) die Gewährung von 125.800.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) der Gesellschaft aus einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage, (ii) die Begebung von Wandelschuldverschreibungen gegen Sacheinlage durch die Gesellschaft im Gesamtnennbetrag von EUR 151.000.000,00 und (iii) eine Barzahlung in Höhe von EUR 130.000.000,00 an die Convergenta in die Gesellschaft einbringt (zusammen "*Transaktion*"). Die Einbringung der Einzubringenden Geschäftsanteile im Rahmen der Sachkapitalerhöhung und der Begebung der Wandelschuldverschreibungen erfolgt im Hinblick auf die zusätzliche Zahlungsverpflichtung der Gesellschaft im Wege einer gemischten Sacheinlage. Das Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft ("*Aktionäre*") soll ausgeschlossen werden. Der Vollzug der Transaktion steht unter dem Vorbehalt der entsprechenden Beschlussfassung der Hauptversammlung der Gesellschaft. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Beschluss zu fassen: 1. *Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft im Wege einer Sachkapitalerhöhung unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre* a) Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von derzeit EUR 918.845.410,90, eingeteilt in 356.743.118 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) der Gesellschaft und 2.677.966 auf den Inhaber lautende Vorzugsaktien ohne Nennbetrag und Stimmrecht, jeweils mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von rund EUR 2,56, wird um EUR 321.602.593,27 auf EUR 1.240.448.004,17 durch Ausgabe von 125.800.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) der Gesellschaft, jeweils mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von rund EUR 2,56 und voller Gewinnanteilsberechtigung ab dem 1. Oktober 2020 ("*Neue Aktien*"), gegen Sacheinlage erhöht ("*Sachkapitalerhöhung*"). Die Neuen Aktien werden zum geringsten Ausgabebetrag ausgegeben. Der den Ausgabebetrag der Neuen Aktien übersteigende Einbringungswert des Sacheinlagegegenstands wird der Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB, soweit zulässig, zugewiesen werden. b) Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auf die Neuen Aktien ist ausgeschlossen. Die Neuen Aktien werden zu dem Zweck ausgegeben, die Einzubringenden Geschäftsanteile zu erwerben. c) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Sachkapitalerhöhung festzusetzen. d) Der Beschluss über die Sachkapitalerhöhung wird ungültig, wenn die Durchführung der Sachkapitalerhöhung nicht bis zum Ablauf des 17. August 2021 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen worden ist. Sofern dieser Beschluss gerichtlich angefochten wird, verlängert sich die Gültigkeit dieses Beschlusses um die Dauer des entsprechenden gerichtlichen Verfahrens. 2. *Begebung von Wandelschuldverschreibungen gegen Sacheinlage unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre* a) Die Gesellschaft begibt gegen Sacheinlage Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 151.000.000,00, eingeteilt in 1.510 untereinander gleichberechtigte, auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils EUR 100.000,00 ("*Wandelschuldverschreibungen*"). Die Wandelschuldverschreibungen gewähren ihren Inhabern Wandlungsrechte auf anfänglich insgesamt bis zu 27.859.778 neue, auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) der Gesellschaft, jeweils mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von rund EUR 2,56 ("*Wandlungsaktien*"), für deren Ausgabe das Bedingte Kapital 2021/I (wie nachstehend definiert) geschaffen werden soll. b) Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auf die Wandelschuldverschreibungen ist ausgeschlossen. Die Wandelschuldverschreibungen werden zu dem Zweck ausgegeben, die Einzubringenden Geschäftsanteile zu erwerben. c) Die Wandelschuldverschreibungen sehen die folgenden wesentlichen Ausstattungsmerkmale vor: a. Nennbetrag und Einteilung Der Gesamtnennbetrag der Wandelschuldverschreibungen beträgt insgesamt EUR 151.000.000,00 (in Worten: Euro einhunderteinundfünfzig Millionen), eingeteilt in 1.510 Stück untereinander gleichberechtigte, auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils EUR 100.000,00 ("*Nennbetrag*"). b. Ausgabepreis und Wandlungsprämie Der Ausgabepreis der Wandelschuldverschreibungen entspricht ihrem Nennbetrag. Die ursprüngliche Wandlungsprämie beträgt 30 % über dem Referenzpreis von EUR 4,17, was dem volumengewichteten Dreimonatsdurchschnittskurs der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (Bloomberg) vor dem 14. Dezember 2020 entspricht. c. Status Die Wandelschuldverschreibungen begründen nicht nachrangige und nicht besicherte Verbindlichkeiten der Gesellschaft, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten
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January 07, 2021 09:05 ET (14:05 GMT)