CECONOMY AG ist es, dabei den Vorgaben des AktG sowie möglichst vollständig den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodexes (DCGK) betreffend die Vorstandsvergütung zu entsprechen. Maßgebend ist dabei der am 20. März 2020 in Kraft getretene DCGK in der Fassung vom 16. Dezember 2019. Den tatsächlich erreichten Stand der Entsprechung und etwaige Abweichungen von den Empfehlungen des DCGK legt die CECONOMY AG in den Entsprechenserklärungen dar, die sie auf der Webseite www.ceconomy.de unter der Rubrik Unternehmen - Corporate Governance dauerhaft zugänglich macht. Wie im AktG und im DCGK vorgesehen, beschließt der Aufsichtsrat der CECONOMY AG das Vergütungssystem. Das zuletzt vom Aufsichtsrat in seinen Sitzungen am 16. September und 7. Oktober 2020 sowie durch weitere Beschlüsse außerhalb einer Sitzung des Aufsichtsrats vom 14. Oktober 2020 festgelegte Vergütungssystem wird nachfolgend in seinen Grundzügen sowie hinsichtlich der Struktur und Höhe der Vorstandsvergütung erläutert. I. *Beitrag der Vergütung zur Förderung der Geschäftsstrategie und zur langfristigen Entwicklung der CECONOMY AG* Das neue Vergütungssystem der CECONOMY AG ist auf die Förderung der Geschäftsstrategie und die langfristige Entwicklung der Gesellschaft ausgerichtet. Dies erfolgt insbesondere durch die deutlich verstärkte Verknüpfung der erfolgsabhängigen variablen Vergütung mit der Entwicklung des Aktienkurses sowie mit klar bestimmbaren Kennziffern, die auf eine nachhaltige Fortentwicklung der Gesellschaft ausgerichtet sind. Im Rahmen seiner Geschäftsstrategie hat der Vorstand verschiedene Initiativen ergriffen, namentlich die Stärkung der Omni-Channel Vertriebsaktivitäten, den Ausbau des Bereiches "Services & Solutions" sowie Profitabilitätssteigerungen im Interesse einer nachhaltigen Wertsteigerung für die Aktionäre, unter anderem aufgrund eines verbesserten "Category & Supply Chain Management" und von Kostenreduktionen. Die kurzfristige erfolgsabhängige Vergütungskomponente (Short-Term Incentive - STI) setzt Anreize für die wiederholte Steigerung des operativen Unternehmenserfolgs und die Umsetzung der Initiativen zur Verbesserung der Profitabilität. Durch ihren fortlaufenden Charakter ist die Komponente auf die Förderung der Geschäftsstrategie ausgerichtet. Das STI honoriert die operative Unternehmensentwicklung anhand von finanziellen Erfolgszielen für das jeweilige Geschäftsjahr. Die Erfolgsziele basieren auf den für die CECONOMY AG bedeutsamsten Unternehmenskennzahlen (KPIs) EBIT, Umsatzwachstum und Net Working Capital (NWC). Die langfristige erfolgsabhängige Vergütungskomponente (Long-Term Incentive - LTI) honoriert die Unternehmensentwicklung anhand von jeweils für einen Vierjahreszeitraum definierten quantitativen finanziellen und nicht-finanziellen Erfolgszielen. Das LTI ist stark und überwiegend am Aktienkurs orientiert und setzt entsprechend Anreize für eine nachhaltige und langfristige Steigerung des Unternehmenswerts unter Berücksichtigung der Belange der Aktionäre und der weiteren Stakeholder des Unternehmens. Die finanziellen Erfolgsziele des LTI sind somit im besonderen Maße auf eine langfristige Entwicklung der Gesellschaft ausgerichtet. Auch die nicht-finanziellen Ziele sollen die nachhaltige und langfristige Entwicklung der Gesellschaft fördern und sie für Aktionärskreise attraktiv machen, welche hierauf besonderen Wert legen. Zudem sorgt die Verknüpfung der Auszahlung des LTI mit der Halteobliegenheit eigener Aktien der CECONOMY AG dafür, dass die Vorstandsmitglieder langfristig an der Steigerung des Wertes der Gesellschaft interessiert sind. II. *Verfahren zur Fest- und Umsetzung sowie zur Überprüfung des Vergütungssystems* Der Aufsichtsrat entscheidet nach Vorbereitung durch das Aufsichtsratspräsidium über das Vergütungssystem und dessen Fest- und Umsetzung. Über dieses Vergütungssystem hat der Aufsichtsrat im Herbst 2020 entschieden und legt es der Hauptversammlung der CECONOMY AG erstmals im Jahr 2021 zur Billigung vor. Eine erneute Vorlage erfolgt bei jeder wesentlichen Änderung des Vergütungssystems, mindestens jedoch alle vier Jahre. Interessenkonflikte der Aufsichtsratsmitglieder sind hinsichtlich des Vergütungssystems nicht ersichtlich. Insbesondere bestimmt sich die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats unabhängig von der Vorstandsvergütung. Für die Behandlung von Interessenkonflikten gelten zudem die allgemeinen Regeln. Interessenkonflikte werden abstrakt vermieden durch die paritätische und unabhängige Besetzung der betreffenden Gremien. Weitere besondere Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten sind nicht erforderlich. Die Ziel-Gesamtvergütung soll so bemessen sein, dass im Regelfall die Zielbeträge der variablen Vergütungsbestandteile die festen Vergütungsbestandteile (Grundvergütung und Nebenleistungen) überwiegen und dass innerhalb der variablen Vergütungsbestandteile der Anteil der langfristig variablen Vergütungsbestandteile den Anteil der kurzfristig variablen Vergütungsbestandteile überwiegt. Im Regelfall sollen von der Ziel-Gesamtvergütung des einzelnen Vorstandsmitglieds ein Anteil von etwa 43 % auf die jährliche Grundvergütung und Nebenleistungen, ein Anteil von etwa 34 % auf den jährlichen Zielbetrag des LTI und ein Anteil von etwa 23 % auf den jährlichen Zielbetrag des STI entfallen (mit der Möglichkeit des Aufsichtsrats, die prozentuale Gewichtung innerhalb der Ziel-Gesamtvergütung bei den einzelnen Komponenten im Einzelfall um bis zu 3 Prozentpunkte zu variieren). Der relative Anteil der Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung soll die Spanne von 3-6 % der Ziel-Gesamtvergütung sowie bei den weiteren Nebenleistungen 1,5-3 % der Ziel-Gesamtvergütung nicht übersteigen. Graphisch stellt sich der relative Anteil der verschiedenen Vergütungskomponenten an der Ziel-Gesamtvergütung wie folgt dar: Der Aufsichtsrat hat die Möglichkeit, außergewöhnlichen Entwicklungen, insbesondere bei der Gewährung der variablen Bezüge, in angemessenem Rahmen Rechnung zu tragen. In begründeten Fällen können Ansprüche auf Auszahlung einer variablen Vergütung entfallen (Malus) oder eine bereits ausgezahlte Vergütung zurückgefordert werden (Clawback). Eine nachträgliche Änderung der Zielwerte oder der Vergleichsparameter für die variable Vergütung (Repricing) ist ausgeschlossen. Wenn es allerdings im Interesse des langfristigen Wohlergehens der Gesellschaft notwendig ist, kann der Aufsichtsrat vorübergehend von diesem Vergütungssystem abweichen. Ein Abweichen erfolgt jedoch nur aufgrund eines Beschlusses des Gesamt-Aufsichtsrats, der die Gründe für das Abweichen und die Dauer des Abweichens bezeichnet. Ein vorübergehendes Abweichen ist von allen Bestandteilen dieses Vergütungssystems und insbesondere von den variablen Vergütungsbestandteilen möglich. Im Rahmen der regelmäßigen Überprüfung des Vergütungssystems durch den Aufsichtsrat beurteilt dieser auch die Angemessenheit und Üblichkeit der konkreten Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder. Die Beurteilung erfolgt dabei einerseits durch den horizontalen Vergleich zu den Unternehmen des MDAX. Seit 2018 ist die CECONOMY AG im SDAX und nicht mehr im MDAX gelistet. Aufgrund der verhältnismäßig hohen Beteiligungen der Ankeraktionäre der CECONOMY AG weisen die Gesellschaft nicht die für den MDAX erforderliche Freefloat-Marktkapitalisierung und ihre Aktie nicht das notwendige Handelsvolumen auf. Gemessen an den Größenkriterien Umsatz, EBIT, Mitarbeiter und Gesamt-Marktkapitalisierung ist die CECONOMY AG aber mit den Unternehmen des MDAX vergleichbar. Bei der Überprüfung der Angemessenheit erfolgt andererseits ein vertikaler Vergleich mit den oberen Führungskräften und der Belegschaft der CECONOMY in Deutschland insgesamt. Das Verhältnis der Vorstandsvergütung zu der Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt berücksichtigt der Aufsichtsrat auch in Bezug auf seine zeitliche Entwicklung. Hierzu wird gemäß den durch den Aufsichtsrat festgelegten Abgrenzungen des relevanten oberen Führungskreises und der relevanten Belegschaft insgesamt seit dem Geschäftsjahr 2016/17 jährlich ein vertikaler Vergütungsvergleich durchgeführt. *Relation der Gesamtvergütung des Durchschnitts aller Vorstandsmitglieder zur durchschnittlichen .* *Geschäftsjahr* *. *. Gesamtvergütung Gesamtvergütung des oberen der relevanten Führungskreises Belegschaft* * 2016/17 7 72 2017/18 5 56 2018/19 4 39 2019/20 4 34 Die für die jeweiligen Geschäftsjahre ermittelten Ergebnisse werden im Vergütungsbericht veröffentlicht, der in dem Geschäftsbericht der CECONOMY AG enthalten ist. Sofern der Aufsichtsrat zur Weiterentwicklung des Vergütungssystems und zur Beurteilung der Angemessenheit und Üblichkeit der konkreten Vorstandsvergütung externe Vergütungsexperten hinzuzieht, überzeugt er sich vor der Beauftragung von deren Unabhängigkeit. Bei der Erarbeitung des nunmehr der Hauptversammlung vorliegenden Vergütungssystems hat
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January 07, 2021 09:05 ET (14:05 GMT)