CECONOMY AG ist es, dabei den Vorgaben des AktG sowie möglichst 
vollständig den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance 
Kodexes (DCGK) betreffend die Vorstandsvergütung zu 
entsprechen. Maßgebend ist dabei der am 20. März 2020 in 
Kraft getretene DCGK in der Fassung vom 16. Dezember 2019. 
 
Den tatsächlich erreichten Stand der Entsprechung und etwaige 
Abweichungen von den Empfehlungen des DCGK legt die CECONOMY AG 
in den Entsprechenserklärungen dar, die sie auf der Webseite 
 
www.ceconomy.de 
 
unter der Rubrik Unternehmen - Corporate Governance dauerhaft 
zugänglich macht. 
 
Wie im AktG und im DCGK vorgesehen, beschließt der 
Aufsichtsrat der CECONOMY AG das Vergütungssystem. Das zuletzt 
vom Aufsichtsrat in seinen Sitzungen am 16. September und 7. 
Oktober 2020 sowie durch weitere Beschlüsse außerhalb 
einer Sitzung des Aufsichtsrats vom 14. Oktober 2020 
festgelegte Vergütungssystem wird nachfolgend in seinen 
Grundzügen sowie hinsichtlich der Struktur und Höhe der 
Vorstandsvergütung erläutert. 
 
I. *Beitrag der Vergütung zur Förderung der 
   Geschäftsstrategie und zur langfristigen 
   Entwicklung der CECONOMY AG* 
 
Das neue Vergütungssystem der CECONOMY AG ist auf die Förderung 
der Geschäftsstrategie und die langfristige Entwicklung der 
Gesellschaft ausgerichtet. Dies erfolgt insbesondere durch die 
deutlich verstärkte Verknüpfung der erfolgsabhängigen variablen 
Vergütung mit der Entwicklung des Aktienkurses sowie mit klar 
bestimmbaren Kennziffern, die auf eine nachhaltige 
Fortentwicklung der Gesellschaft ausgerichtet sind. 
 
Im Rahmen seiner Geschäftsstrategie hat der Vorstand 
verschiedene Initiativen ergriffen, namentlich die Stärkung der 
Omni-Channel Vertriebsaktivitäten, den Ausbau des Bereiches 
"Services & Solutions" sowie Profitabilitätssteigerungen im 
Interesse einer nachhaltigen Wertsteigerung für die Aktionäre, 
unter anderem aufgrund eines verbesserten "Category & Supply 
Chain Management" und von Kostenreduktionen. 
 
Die kurzfristige erfolgsabhängige Vergütungskomponente 
(Short-Term Incentive - STI) setzt Anreize für die wiederholte 
Steigerung des operativen Unternehmenserfolgs und die Umsetzung 
der Initiativen zur Verbesserung der Profitabilität. Durch 
ihren fortlaufenden Charakter ist die Komponente auf die 
Förderung der Geschäftsstrategie ausgerichtet. Das STI 
honoriert die operative Unternehmensentwicklung anhand von 
finanziellen Erfolgszielen für das jeweilige Geschäftsjahr. Die 
Erfolgsziele basieren auf den für die CECONOMY AG bedeutsamsten 
Unternehmenskennzahlen (KPIs) EBIT, Umsatzwachstum und Net 
Working Capital (NWC). 
 
Die langfristige erfolgsabhängige Vergütungskomponente 
(Long-Term Incentive - LTI) honoriert die 
Unternehmensentwicklung anhand von jeweils für einen 
Vierjahreszeitraum definierten quantitativen finanziellen und 
nicht-finanziellen Erfolgszielen. Das LTI ist stark und 
überwiegend am Aktienkurs orientiert und setzt entsprechend 
Anreize für eine nachhaltige und langfristige Steigerung des 
Unternehmenswerts unter Berücksichtigung der Belange der 
Aktionäre und der weiteren Stakeholder des Unternehmens. Die 
finanziellen Erfolgsziele des LTI sind somit im besonderen 
Maße auf eine langfristige Entwicklung der Gesellschaft 
ausgerichtet. Auch die nicht-finanziellen Ziele sollen die 
nachhaltige und langfristige Entwicklung der Gesellschaft 
fördern und sie für Aktionärskreise attraktiv machen, welche 
hierauf besonderen Wert legen. Zudem sorgt die Verknüpfung der 
Auszahlung des LTI mit der Halteobliegenheit eigener Aktien der 
CECONOMY AG dafür, dass die Vorstandsmitglieder langfristig an 
der Steigerung des Wertes der Gesellschaft interessiert sind. 
 
II. *Verfahren zur Fest- und Umsetzung sowie zur 
    Überprüfung des Vergütungssystems* 
 
Der Aufsichtsrat entscheidet nach Vorbereitung durch das 
Aufsichtsratspräsidium über das Vergütungssystem und dessen 
Fest- und Umsetzung. 
 
Über dieses Vergütungssystem hat der Aufsichtsrat im 
Herbst 2020 entschieden und legt es der Hauptversammlung der 
CECONOMY AG erstmals im Jahr 2021 zur Billigung vor. Eine 
erneute Vorlage erfolgt bei jeder wesentlichen Änderung 
des Vergütungssystems, mindestens jedoch alle vier Jahre. 
 
Interessenkonflikte der Aufsichtsratsmitglieder sind 
hinsichtlich des Vergütungssystems nicht ersichtlich. 
Insbesondere bestimmt sich die Vergütung der Mitglieder des 
Aufsichtsrats unabhängig von der Vorstandsvergütung. Für die 
Behandlung von Interessenkonflikten gelten zudem die 
allgemeinen Regeln. Interessenkonflikte werden abstrakt 
vermieden durch die paritätische und unabhängige Besetzung der 
betreffenden Gremien. Weitere besondere Maßnahmen zur 
Vermeidung von Interessenkonflikten sind nicht erforderlich. 
 
Die Ziel-Gesamtvergütung soll so bemessen sein, dass im 
Regelfall die Zielbeträge der variablen Vergütungsbestandteile 
die festen Vergütungsbestandteile (Grundvergütung und 
Nebenleistungen) überwiegen und dass innerhalb der variablen 
Vergütungsbestandteile der Anteil der langfristig variablen 
Vergütungsbestandteile den Anteil der kurzfristig variablen 
Vergütungsbestandteile überwiegt. Im Regelfall sollen von der 
Ziel-Gesamtvergütung des einzelnen Vorstandsmitglieds ein 
Anteil von etwa 43 % auf die jährliche Grundvergütung und 
Nebenleistungen, ein Anteil von etwa 34 % auf den jährlichen 
Zielbetrag des LTI und ein Anteil von etwa 23 % auf den 
jährlichen Zielbetrag des STI entfallen (mit der Möglichkeit 
des Aufsichtsrats, die prozentuale Gewichtung innerhalb der 
Ziel-Gesamtvergütung bei den einzelnen Komponenten im 
Einzelfall um bis zu 3 Prozentpunkte zu variieren). Der 
relative Anteil der Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung 
soll die Spanne von 3-6 % der Ziel-Gesamtvergütung sowie bei 
den weiteren Nebenleistungen 1,5-3 % der Ziel-Gesamtvergütung 
nicht übersteigen. 
 
Graphisch stellt sich der relative Anteil der verschiedenen 
Vergütungskomponenten an der Ziel-Gesamtvergütung wie folgt 
dar: 
 
Der Aufsichtsrat hat die Möglichkeit, außergewöhnlichen 
Entwicklungen, insbesondere bei der Gewährung der variablen 
Bezüge, in angemessenem Rahmen Rechnung zu tragen. In 
begründeten Fällen können Ansprüche auf Auszahlung einer 
variablen Vergütung entfallen (Malus) oder eine bereits 
ausgezahlte Vergütung zurückgefordert werden (Clawback). 
 
Eine nachträgliche Änderung der Zielwerte oder der 
Vergleichsparameter für die variable Vergütung (Repricing) ist 
ausgeschlossen. Wenn es allerdings im Interesse des 
langfristigen Wohlergehens der Gesellschaft notwendig ist, kann 
der Aufsichtsrat vorübergehend von diesem Vergütungssystem 
abweichen. Ein Abweichen erfolgt jedoch nur aufgrund eines 
Beschlusses des Gesamt-Aufsichtsrats, der die Gründe für das 
Abweichen und die Dauer des Abweichens bezeichnet. Ein 
vorübergehendes Abweichen ist von allen Bestandteilen dieses 
Vergütungssystems und insbesondere von den variablen 
Vergütungsbestandteilen möglich. 
 
Im Rahmen der regelmäßigen Überprüfung des 
Vergütungssystems durch den Aufsichtsrat beurteilt dieser auch 
die Angemessenheit und Üblichkeit der konkreten 
Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder. Die Beurteilung 
erfolgt dabei einerseits durch den horizontalen Vergleich zu 
den Unternehmen des MDAX. Seit 2018 ist die CECONOMY AG im SDAX 
und nicht mehr im MDAX gelistet. Aufgrund der 
verhältnismäßig hohen Beteiligungen der Ankeraktionäre der 
CECONOMY AG weisen die Gesellschaft nicht die für den MDAX 
erforderliche Freefloat-Marktkapitalisierung und ihre Aktie 
nicht das notwendige Handelsvolumen auf. Gemessen an den 
Größenkriterien Umsatz, EBIT, Mitarbeiter und 
Gesamt-Marktkapitalisierung ist die CECONOMY AG aber mit den 
Unternehmen des MDAX vergleichbar. Bei der Überprüfung der 
Angemessenheit erfolgt andererseits ein vertikaler Vergleich 
mit den oberen Führungskräften und der Belegschaft der CECONOMY 
in Deutschland insgesamt. Das Verhältnis der Vorstandsvergütung 
zu der Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft 
insgesamt berücksichtigt der Aufsichtsrat auch in Bezug auf 
seine zeitliche Entwicklung. Hierzu wird gemäß den durch 
den Aufsichtsrat festgelegten Abgrenzungen des relevanten 
oberen Führungskreises und der relevanten Belegschaft insgesamt 
seit dem Geschäftsjahr 2016/17 jährlich ein vertikaler 
Vergütungsvergleich durchgeführt. 
 
*Relation der Gesamtvergütung des Durchschnitts aller 
Vorstandsmitglieder zur durchschnittlichen .* 
 
*Geschäftsjahr* *.              *. 
                Gesamtvergütung Gesamtvergütung 
                des oberen      der relevanten 
                Führungskreises Belegschaft* 
                * 
2016/17         7               72 
2017/18         5               56 
2018/19         4               39 
2019/20         4               34 
 
Die für die jeweiligen Geschäftsjahre ermittelten Ergebnisse 
werden im Vergütungsbericht veröffentlicht, der in dem 
Geschäftsbericht der CECONOMY AG enthalten ist. 
 
Sofern der Aufsichtsrat zur Weiterentwicklung des 
Vergütungssystems und zur Beurteilung der Angemessenheit und 
Üblichkeit der konkreten Vorstandsvergütung externe 
Vergütungsexperten hinzuzieht, überzeugt er sich vor der 
Beauftragung von deren Unabhängigkeit. Bei der Erarbeitung des 
nunmehr der Hauptversammlung vorliegenden Vergütungssystems hat 

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January 07, 2021 09:05 ET (14:05 GMT)