DGAP-News: CECONOMY AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
CECONOMY AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
17.02.2021 in https://www.ceconomy.de/Hauptversammlung mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2021-01-07 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
CECONOMY AG Düsseldorf WKN Stammaktie 725 750
WKN Vorzugsaktie 725 753
ISIN Stammaktie DE 000 725 750 3
ISIN Vorzugsaktie DE 000 725 753 7 Wir laden hiermit unsere
Aktionärinnen und Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung
der CECONOMY AG ein, die am Mittwoch, 17. Februar 2021, 10:00
Uhr MEZ, stattfindet.
Auf der Grundlage von Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur
Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-,
Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020
("*COVID-19-Gesetz*") wird die ordentliche Hauptversammlung
gemäß Beschluss des Vorstands vom 24. November 2020 und
mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 11. Dezember 2020 als
virtuelle Hauptversammlung
ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten
abgehalten (dazu näher die Hinweise unter "Weitere Angaben und
Hinweise").
Die gesamte Versammlung wird für die ordnungsgemäß
angemeldeten Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.ceconomy.de/Hauptversammlung
im zugangsgeschützten Aktionärsportal in Bild und Ton
übertragen.
Ort der Übertragung der ordentlichen Hauptversammlung und
damit der Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes
ist das Congress Center Düsseldorf, CCD Süd, Stockumer
Kirchstraße 61, 40474 Düsseldorf.
Für die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme von
Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft) besteht kein Recht und
keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung.
TAGESORDNUNG
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses für das
Geschäftsjahr 2019/20 mit dem zusammengefassten
Lagebericht für die CECONOMY AG und den
CECONOMY-Konzern, dem nichtfinanziellen Bericht
für den CECONOMY-Konzern und dem Bericht des
Aufsichtsrats*
Die genannten Unterlagen, die auch den
erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289a
Abs. 1 und 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs
(HGB) (in der für den Lagebericht für das
Geschäftsjahr 2019/20 maßgeblichen Fassung)
enthalten, sind von der Einberufung der
Hauptversammlung an über die Internetseite der
CECONOMY AG unter
www.ceconomy.de/Hauptversammlung
zugänglich. Sie werden auch während der gesamten
Hauptversammlung über diese Internetseite
zugänglich sein und vom Vorstand bzw. -
hinsichtlich des Berichts des Aufsichtsrats - vom
Vorsitzenden des Aufsichtsrats erläutert werden.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und
Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss
ist damit festgestellt. Entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem
Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung
vorgesehen.
Der nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellte Jahresabschluss der CECONOMY AG zum
30. September 2020 weist einen Bilanzverlust aus.
Daher sieht die Tagesordnung keine
Beschlussfassung der Hauptversammlung über die
Verwendung eines Bilanzgewinns vor.
2. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2019/20*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2019/20 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen. Es ist beabsichtigt, die
Hauptversammlung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands im Wege der
Einzelentlastung abstimmen zu lassen.
3. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2019/20*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2019/20 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
4. *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2020/21 sowie des Abschlussprüfers für die
prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses
und des Zwischenlageberichts des 1. Halbjahres
des Geschäftsjahres 2020/21*
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines
Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2020/21 sowie zum
Abschlussprüfer für die prüferische Durchsicht
des verkürzten Abschlusses und des
Zwischenlageberichts des 1. Halbjahres des
Geschäftsjahres 2020/21 zu wählen.
Der Prüfungsausschuss hat gemäß Artikel 16
Abs. 2 Unterabs. 3 der
EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr.
537/2014 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 16. April 2014) erklärt, dass seine
Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme
durch Dritte ist und ihm keine Beschränkung im
Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten
Abschlussprüfers (Artikel 16 Abs. 6 der
EU-Abschlussprüferverordnung) auferlegt wurde.
5. *Wahlen zum Aufsichtsrat*
Mit Wirksamkeit der erneuten Bestellung von Herrn
Dr. Bernhard Düttmann zum Vorstandsmitglied und
Vorsitzenden des Vorstands am 17. Oktober 2020
wurde sein bis dahin ruhendes Mandat als Mitglied
des Aufsichtsrats der CECONOMY AG endgültig
beendet. Die daraus entstandene Vakanz im
Aufsichtsrat wurde durch die gerichtliche
Bestellung von Frau Sabine Eckhardt zum
Aufsichtsratsmitglied auf Seiten der
Anteilseignervertreter am 26. Oktober 2020
besetzt. Die Bestellung von Frau Sabine Eckhardt
ist jedoch befristet bis zum Ende der
ordentlichen Hauptversammlung, die über die
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2019/20 beschließt. Mit
Beendigung dieser Hauptversammlung enden auch die
Amtszeiten von Herrn Jürgen Fitschen,
Vorsitzender des Aufsichtsrats, von Frau Karin
Dohm und von Frau Claudia Plath als
Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner. Daher
sind Neuwahlen erforderlich. Frau Karin Dohm,
Frau Sabine Eckhardt und Frau Claudia Plath
stehen für die Wahl für eine weitere Amtszeit zur
Verfügung. Herr Jürgen Fitschen steht für eine
Wiederwahl nicht mehr zur Verfügung.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1 und
2, 101 Abs. 1 AktG, §§ 1 Abs. 1, 7 Abs. 1 Satz 1
Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 MitbestG und § 7 Abs.
1 der Satzung der CECONOMY AG aus zehn von der
Hauptversammlung und zehn von den Arbeitnehmern
zu wählenden Mitgliedern und zu mindestens 30
Prozent aus Frauen (also mindestens sechs) und zu
mindestens 30 Prozent aus Männern (also
mindestens sechs) zusammen. Da der
Gesamterfüllung nach § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG
widersprochen wurde, ist der Mindestanteil von
der Seite der Anteilseigner und der Seite der
Arbeitnehmer getrennt zu erfüllen. Von den zehn
Sitzen der Anteilseigner im Aufsichtsrat müssen
daher mindestens drei mit Frauen und mindestens
drei mit Männern besetzt sein.
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser
Einberufung gehören dem Aufsichtsrat insgesamt
zehn weibliche Mitglieder an, davon sechs auf
Anteilseignerseite. Weiterhin gehören dem
Aufsichtsrat zehn männliche Mitglieder an, davon
vier auf Anteilseignerseite. Auf Grundlage der
Getrennterfüllung ist das Mindestanteilsgebot
damit auf Anteilseignerseite erfüllt und wäre
nach den Wahlen in jedem Fall auch weiterhin
erfüllt.
Die nachfolgenden Wahlvorschläge beruhen auf der
Beschlussfassung des Aufsichtsrats. Die
Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht
gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen
als Mitglieder des Aufsichtsrats zu wählen:
a) *Frau Karin Dohm,*
Kronberg, Deutschland,
Mitglied des Vorstands der Hornbach
Baumarkt AG, Bornheim/Pfalz, Deutschland,
sowie der Hornbach Management AG,
Annweiler am Trifels, Deutschland
b) *Frau Sabine Eckhardt,*
München, Deutschland,
Chief Executive Officer Central Europe
der Jones Lang LaSalle SE, Frankfurt,
Deutschland
c) *Frau Claudia Plath,*
Hamburg, Deutschland,
Mitglied der Geschäftsführung (Managing
Director/Chief Financial Officer) der
Verwaltung ECE Projektmanagement
G.m.b.H., Hamburg, Deutschland
(Komplementärin der ECE Projektmanagement
G.m.b.H. & Co. KG, Hamburg, Deutschland)
d) *Herr Thomas Dannenfeldt,*
Sankt Augustin, Deutschland,
Mitglied des Aufsichtsrats von Nokia Oyj,
Espoo, Finnland, und des Beirats der
axxessio GmbH, Bonn, Deutschland
Die Wahl erfolgt jeweils mit Wirkung ab
Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem
Beginn der Amtszeit beschließt. Das
Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird
dabei nicht mitgerechnet.
Die Wahlen sollen als Einzelwahlen durchgeführt
werden.
Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats wurden auf
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January 07, 2021 09:05 ET (14:05 GMT)