DGAP-News: CECONOMY AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
CECONOMY AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
17.02.2021 in https://www.ceconomy.de/Hauptversammlung mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2021-01-07 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
CECONOMY AG Düsseldorf WKN Stammaktie 725 750 
WKN Vorzugsaktie 725 753 
ISIN Stammaktie DE 000 725 750 3 
ISIN Vorzugsaktie DE 000 725 753 7 Wir laden hiermit unsere 
Aktionärinnen und Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung 
der CECONOMY AG ein, die am Mittwoch, 17. Februar 2021, 10:00 
Uhr MEZ, stattfindet. 
 
Auf der Grundlage von Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur 
Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, 
Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 
("*COVID-19-Gesetz*") wird die ordentliche Hauptversammlung 
gemäß Beschluss des Vorstands vom 24. November 2020 und 
mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 11. Dezember 2020 als 
 
virtuelle Hauptversammlung 
 
ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten 
abgehalten (dazu näher die Hinweise unter "Weitere Angaben und 
Hinweise"). 
 
Die gesamte Versammlung wird für die ordnungsgemäß 
angemeldeten Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.ceconomy.de/Hauptversammlung 
 
im zugangsgeschützten Aktionärsportal in Bild und Ton 
übertragen. 
 
Ort der Übertragung der ordentlichen Hauptversammlung und 
damit der Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes 
ist das Congress Center Düsseldorf, CCD Süd, Stockumer 
Kirchstraße 61, 40474 Düsseldorf. 
 
Für die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme von 
Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft) besteht kein Recht und 
keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung. 
 
TAGESORDNUNG 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
   des gebilligten Konzernabschlusses für das 
   Geschäftsjahr 2019/20 mit dem zusammengefassten 
   Lagebericht für die CECONOMY AG und den 
   CECONOMY-Konzern, dem nichtfinanziellen Bericht 
   für den CECONOMY-Konzern und dem Bericht des 
   Aufsichtsrats* 
 
   Die genannten Unterlagen, die auch den 
   erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289a 
   Abs. 1 und 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs 
   (HGB) (in der für den Lagebericht für das 
   Geschäftsjahr 2019/20 maßgeblichen Fassung) 
   enthalten, sind von der Einberufung der 
   Hauptversammlung an über die Internetseite der 
   CECONOMY AG unter 
 
   www.ceconomy.de/Hauptversammlung 
 
   zugänglich. Sie werden auch während der gesamten 
   Hauptversammlung über diese Internetseite 
   zugänglich sein und vom Vorstand bzw. - 
   hinsichtlich des Berichts des Aufsichtsrats - vom 
   Vorsitzenden des Aufsichtsrats erläutert werden. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und 
   Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss 
   ist damit festgestellt. Entsprechend den 
   gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem 
   Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung 
   vorgesehen. 
 
   Der nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs 
   aufgestellte Jahresabschluss der CECONOMY AG zum 
   30. September 2020 weist einen Bilanzverlust aus. 
   Daher sieht die Tagesordnung keine 
   Beschlussfassung der Hauptversammlung über die 
   Verwendung eines Bilanzgewinns vor. 
2. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2019/20* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019/20 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. Es ist beabsichtigt, die 
   Hauptversammlung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands im Wege der 
   Einzelentlastung abstimmen zu lassen. 
3. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für 
   das Geschäftsjahr 2019/20* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019/20 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2020/21 sowie des Abschlussprüfers für die 
   prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses 
   und des Zwischenlageberichts des 1. Halbjahres 
   des Geschäftsjahres 2020/21* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
   Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
   das Geschäftsjahr 2020/21 sowie zum 
   Abschlussprüfer für die prüferische Durchsicht 
   des verkürzten Abschlusses und des 
   Zwischenlageberichts des 1. Halbjahres des 
   Geschäftsjahres 2020/21 zu wählen. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat gemäß Artikel 16 
   Abs. 2 Unterabs. 3 der 
   EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 
   537/2014 des Europäischen Parlaments und des 
   Rates vom 16. April 2014) erklärt, dass seine 
   Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme 
   durch Dritte ist und ihm keine Beschränkung im 
   Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten 
   Abschlussprüfers (Artikel 16 Abs. 6 der 
   EU-Abschlussprüferverordnung) auferlegt wurde. 
5. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Mit Wirksamkeit der erneuten Bestellung von Herrn 
   Dr. Bernhard Düttmann zum Vorstandsmitglied und 
   Vorsitzenden des Vorstands am 17. Oktober 2020 
   wurde sein bis dahin ruhendes Mandat als Mitglied 
   des Aufsichtsrats der CECONOMY AG endgültig 
   beendet. Die daraus entstandene Vakanz im 
   Aufsichtsrat wurde durch die gerichtliche 
   Bestellung von Frau Sabine Eckhardt zum 
   Aufsichtsratsmitglied auf Seiten der 
   Anteilseignervertreter am 26. Oktober 2020 
   besetzt. Die Bestellung von Frau Sabine Eckhardt 
   ist jedoch befristet bis zum Ende der 
   ordentlichen Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für 
   das Geschäftsjahr 2019/20 beschließt. Mit 
   Beendigung dieser Hauptversammlung enden auch die 
   Amtszeiten von Herrn Jürgen Fitschen, 
   Vorsitzender des Aufsichtsrats, von Frau Karin 
   Dohm und von Frau Claudia Plath als 
   Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner. Daher 
   sind Neuwahlen erforderlich. Frau Karin Dohm, 
   Frau Sabine Eckhardt und Frau Claudia Plath 
   stehen für die Wahl für eine weitere Amtszeit zur 
   Verfügung. Herr Jürgen Fitschen steht für eine 
   Wiederwahl nicht mehr zur Verfügung. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1 und 
   2, 101 Abs. 1 AktG, §§ 1 Abs. 1, 7 Abs. 1 Satz 1 
   Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 MitbestG und § 7 Abs. 
   1 der Satzung der CECONOMY AG aus zehn von der 
   Hauptversammlung und zehn von den Arbeitnehmern 
   zu wählenden Mitgliedern und zu mindestens 30 
   Prozent aus Frauen (also mindestens sechs) und zu 
   mindestens 30 Prozent aus Männern (also 
   mindestens sechs) zusammen. Da der 
   Gesamterfüllung nach § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG 
   widersprochen wurde, ist der Mindestanteil von 
   der Seite der Anteilseigner und der Seite der 
   Arbeitnehmer getrennt zu erfüllen. Von den zehn 
   Sitzen der Anteilseigner im Aufsichtsrat müssen 
   daher mindestens drei mit Frauen und mindestens 
   drei mit Männern besetzt sein. 
 
   Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser 
   Einberufung gehören dem Aufsichtsrat insgesamt 
   zehn weibliche Mitglieder an, davon sechs auf 
   Anteilseignerseite. Weiterhin gehören dem 
   Aufsichtsrat zehn männliche Mitglieder an, davon 
   vier auf Anteilseignerseite. Auf Grundlage der 
   Getrennterfüllung ist das Mindestanteilsgebot 
   damit auf Anteilseignerseite erfüllt und wäre 
   nach den Wahlen in jedem Fall auch weiterhin 
   erfüllt. 
 
   Die nachfolgenden Wahlvorschläge beruhen auf der 
   Beschlussfassung des Aufsichtsrats. Die 
   Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht 
   gebunden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen 
   als Mitglieder des Aufsichtsrats zu wählen: 
 
   a) *Frau Karin Dohm,* 
      Kronberg, Deutschland, 
      Mitglied des Vorstands der Hornbach 
      Baumarkt AG, Bornheim/Pfalz, Deutschland, 
      sowie der Hornbach Management AG, 
      Annweiler am Trifels, Deutschland 
   b) *Frau Sabine Eckhardt,* 
      München, Deutschland, 
      Chief Executive Officer Central Europe 
      der Jones Lang LaSalle SE, Frankfurt, 
      Deutschland 
   c) *Frau Claudia Plath,* 
      Hamburg, Deutschland, 
      Mitglied der Geschäftsführung (Managing 
      Director/Chief Financial Officer) der 
      Verwaltung ECE Projektmanagement 
      G.m.b.H., Hamburg, Deutschland 
      (Komplementärin der ECE Projektmanagement 
      G.m.b.H. & Co. KG, Hamburg, Deutschland) 
   d) *Herr Thomas Dannenfeldt,* 
      Sankt Augustin, Deutschland, 
      Mitglied des Aufsichtsrats von Nokia Oyj, 
      Espoo, Finnland, und des Beirats der 
      axxessio GmbH, Bonn, Deutschland 
 
   Die Wahl erfolgt jeweils mit Wirkung ab 
   Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur 
   Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem 
   Beginn der Amtszeit beschließt. Das 
   Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird 
   dabei nicht mitgerechnet. 
 
   Die Wahlen sollen als Einzelwahlen durchgeführt 
   werden. 
 
   Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats wurden auf 

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