Bei einer Hauptversammlung, die gemäß § 1 Abs. 2 PandemieG ohne physische Präsenz der
Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten stattfindet, wird den angemeldeten Aktionären oder
ihren Bevollmächtigten ein Fragerecht zu Angelegenheiten der Gesellschaft im Wege
elektronischer Kommunikation eingeräumt, soweit die Beantwortung der gestellten Fragen zur
sachgemäßen Erledigung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Das Fragerecht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu
einem verbundenen Unternehmen. Da der hiermit einberufenen Hauptversammlung u.a. der
Konzernabschluss und der Konzernlagebericht vorgelegt werden, erstreckt sich das Fragerecht
grundsätzlich auch auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen.
Die Fragen sind in Übereinstimmung mit § 1 Abs. 2 Satz 2 PandemieG bis spätestens einen
Tag vor der Hauptversammlung (4. Mai 2021, 24:00 MESZ, Eingang bei der Gesellschaft) in
Textform in deutscher Sprache im Wege der elektronischen Kommunikation über das
passwortgeschützte Hauptversammlungsportal der Gesellschaft unter der Internetadresse
http://ir.jost-world.com/hv
einzureichen.
Der Vorstand wird gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 PandemieG nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen
entscheiden, wie er die Fragen beantwortet.
Es gelten die allgemeinen Auskunftsverweigerungsrechte des § 131 Abs. 3 AktG. Der
Vorstand kann von einer Beantwortung der Fragen absehen, etwa weil die Erteilung der
Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder
einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen (z.B. keine
Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen) oder weil er sich durch die Erteilung der Auskunft
strafbar machen würde.
Weitere Angaben zur Beschlussfassung; Veröffentlichungen auf der Internetseite; Ergänzende
Informationen gemäß § 124a AktG
Die Beschlussfassungen zu den Tagesordnungspunkten 2 (Beschlussfassung über die Verwendung
des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020), 3 (Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020), 4 (Beschlussfassung über die
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020) und 7 (Wahl des
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 haben verbindlichen Charakter (BV) im Sinne der
Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 (EU-DVO). Die Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten
5 (Beschlussfassung über die Bestätigung der Vergütung für die Mitglieder des
Aufsichtsrats) und 6 (Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021) haben
empfehlenden Charakter (AV) im Sinne der EU-DVO. Zu Tagesordnungspunkt 1 (Vorlage des
festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des
zusammengefassten Lageberichts (einschl. des erläuternden Berichts des Vorstands zu den
12. übernahmerelevanten Angaben), des Berichts des Aufsichtsrats und des Vorschlags des
Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, jeweils für das am 31. Dezember 2020
endende Geschäftsjahr) wird kein Beschluss gefasst.
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und etwaige
Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen, insbesondere zur Ausübung des
Stimmrechts sowie der sonstigen ausübbaren Aktionärsrechte und zur Vollmachts- und
Weisungserteilung, stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://ir.jost-world.com/hv
zur Verfügung. Dort werden nach der Hauptversammlung auch die festgestellten
Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.
Informationen zum Datenschutz für Aktionäre und Aktionärsvertreter
Die Gesellschaft verarbeitet als verantwortliche Stelle im Sinne von Art. 4 Nr. 7 der Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (nachfolgend 'DS-GVO')) personenbezogene Daten: Kontaktdaten (z.B. Anschrift, E-Mail-Adresse sowie gegebenenfalls den Namen des vom jeweiligen Aktionär bevollmächtigten Aktionärsvertreters), persönliche Daten (z.B. Name, Geburtsdatum), Informationen über die Aktien (z.B. Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien) und Verwaltungsdaten (z.B. Nummer der Anmeldebestätigung) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, um den Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Gesellschaft wird gesetzlich vertreten durch ihren Vorstand, namentlich Herrn Dürr, Herrn Dr. Eichler, und Herrn Dr. Terlinde. Die Kontaktdaten der Gesellschaft als verantwortliche Stelle lauten: JOST Werke AG Vorstand Siemensstraße 2 63263 Neu-Isenburg, Deutschland
Soweit die personenbezogenen Daten nicht von den Aktionären und Aktionärsvertretern im
Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben werden, übermittelt die depotführende
Bank oder ein in den Anmeldevorgang eingebundener Dritter die personenbezogenen Daten der
Aktionäre oder Aktionärsvertreter an die Gesellschaft.
Die Gesellschaft ist rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung nach Maßgabe des
Aktiengesetzes durchzuführen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre
ist für die Ausübung des Stimmrechts und der sonstigen ausübbaren Aktionärsrechte der
Aktionäre zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Gesellschaft die
verantwortliche Stelle.
Die personenbezogenen Daten der Aktionäre werden zum Zwecke der Anmeldung zur
Hauptversammlung, zur Erstellung des Teilnehmerverzeichnisses und zur Vorbereitung des
Abstimmungsverfahrens, zur Erstellung der Niederschrift über den Verlauf der
Hauptversammlung sowie zum Zwecke der Erfüllung aktiengesetzlicher Pflichten der
Gesellschaft nach Durchführung der Hauptversammlung verarbeitet. Rechtsgrundlage für diese
Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO.
Die personenbezogenen Daten werden ferner zu statistischen Zwecken verarbeitet, z.B. zur
Darstellung der Entwicklung der Aktionärsstruktur oder der Handelsvolumina. Rechtsgrundlage
für diese Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. c) und Abs. 4
DS-GVO.
Personenbezogene Daten werden durch die Gesellschaft grundsätzlich nicht an Dritte
weitergegeben. Ausnahmsweise erhalten Dritte, welche zum Zweck der Ausrichtung der
Hauptversammlung beauftragt werden, von der Gesellschaft solche personenbezogenen Daten,
die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind. Sie verarbeiten
die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Bei solchen Dritten handelt es sich 13. z.B. um Hauptversammlungsdienstleister, wie etwa Hauptversammlungsagenturen, Rechtsanwälte
oder Wirtschaftsprüfer.
Die Gesellschaft speichert - vorbehaltlich nach der Hauptversammlung in Kraft tretender
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 26, 2021 10:07 ET (14:07 GMT)