durch Briefwahl, sondern auch durch einen Bevollmächtigten, wie z.B. ein Kreditinstitut, eine 3. Aktionärsvereinigung oder sonstige Vertreter, wie z.B. durch von der Gesellschaft benannte sog.
Stimmrechtsvertreter, ausüben. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine fristgemäße Anmeldung und
ein fristgemäßer Zugang des Berechtigungsnachweises in der oben beschriebenen Form erforderlich.
Einzelheiten zum Verfahren der Bevollmächtigung entnehmen Sie bitte den Abschnitten 'Verfahren für die
Stimmabgabe durch Bevollmächtigte' und 'Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter'.
Übertragung der virtuellen Hauptversammlung im Internet Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die sich fristgemäß zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft fristgemäß den Berechtigungsnachweis übermittelt haben, können nach Eingabe ihrer Zugangsdaten die gesamte virtuelle Hauptversammlung über das InvestorPortal der Gesellschaft im Internet in Bild und Ton verfolgen. Das InvestorPortal der Gesellschaft ist über die Internetseite www.ksb.com/hv
erreichbar. Die Anmeldebestätigungen enthalten die individuellen Zugangsdaten für das InvestorPortal
der Gesellschaft.
Verfahren für die Stimmabgabe IV. Nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Übermittlung des Berechtigungsnachweises können Aktionäre ihr
Stimmrecht selbst per Briefwahl ausüben. Sie können ihr Stimmrecht aber auch durch Bevollmächtigte,
insbesondere durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ausüben.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl Die Stimmabgabe per Briefwahl steht für alle in der Hauptversammlung zu fassenden Beschlüsse zur Verfügung und kann entweder (i) per Post, Telefax oder E-Mail, (ii) über das InvestorPortal der Gesellschaft im Internet oder (iii) unter den Voraussetzungen des § 67c AktG im Wege der Übermittlung durch Intermediäre vorgenommen werden. Das InvestorPortal der Gesellschaft ist über die Internetseite www.ksb.com/hv
erreichbar.
Für die Briefwahl per Post, Telefax oder E-Mail verwenden Sie bitte das auf der Anmeldebestätigung vorgesehene Briefwahlformular. Durch Briefwahl per Post, Telefax oder E-Mail abgegebene Stimmen müssen der Gesellschaft bis spätestens 5. Mai 2021, 18.00 Uhr (MESZ), unter der Anschrift KSB SE & Co. KGaA - c/o Computershare Operations Center 80249 München oder a) unter der Telefax-Nummer - +49 (0) 89 30903 74675 oder unter der E-Mail-Adresse - anmeldestelle@computershare.de
zugehen. Das gilt auch für die Änderung oder den Widerruf von Briefwahlstimmen per Post,
Telefax oder E-Mail.
Die Briefwahl über das InvestorPortal der Gesellschaft im Internet kann gemäß dem von
der Gesellschaft festgelegten Verfahren bis zum Beginn der Stimmenauszählung in der
virtuellen Hauptversammlung vorgenommen werden. Das InvestorPortal der Gesellschaft ist 1. über die Internetseite
b) www.ksb.com/hv
erreichbar. Die Anmeldebestätigungen enthalten die hierfür erforderlichen individuellen
Zugangsdaten.
Briefwahlstimmen können der Gesellschaft unter den Voraussetzungen des § 67c AktG bis
zum 5. Mai 2021, 18.00 Uhr (MESZ), auch durch Intermediäre übermittelt werden. Entscheidend
ist der Zugang der Briefwahlstimmen bei der Gesellschaft. Das gilt auch für die Änderung
c) oder den Widerruf von Briefwahlstimmen im Wege der Übermittlung durch Intermediäre. Bitte
beachten Sie, dass es bei der Übermittlung durch Intermediäre gegenwärtig noch zu
unvorhergesehenen Verzögerungen kommen kann, da die dafür erforderlichen elektronischen
Systeme und Vorkehrungen noch nicht von allen Intermediären durchweg gewährleistet werden.
Bis zum Beginn der Stimmenauszählung in der virtuellen Hauptversammlung können bereits
abgegebene Briefwahlstimmen im InvestorPortal der Gesellschaft im Internet mit den
d) genannten Zugangsdaten geändert oder widerrufen werden. Diese Möglichkeit besteht auch für
fristgemäß per Post, Telefax, E-Mail oder unter den Voraussetzungen des § 67c AktG im Wege
der Übermittlung durch Intermediäre abgegebene Briefwahlstimmen.
Wenn Erklärungen zur Abgabe, zur Änderung oder zum Widerruf von Briefwahlstimmen auf
mehreren der möglichen Übermittlungswege (i) Post, (ii) Telefax, (iii) E-Mail, (iv)
e) InvestorPortal der Gesellschaft im Internet und (v) unter den Voraussetzungen des § 67c
AktG durch Intermediäre zugehen, gilt die zuletzt fristgemäß zugegangene Erklärung als
verbindlich.
Die Stimmabgabe per Briefwahl zu Tagesordnungspunkt 2 dieser Einladung gilt auch im Fall
f) der Anpassung des Gewinnverwendungsvorschlags infolge einer Änderung der Zahl
dividendenberechtigter Aktien.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung
g) stattfinden, gilt die zu diesem Tagesordnungspunkt abgegebene Briefwahlstimme entsprechend
für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
Die Stimmabgabe durch Briefwahl schließt eine Stimmabgabe durch Bevollmächtigte nicht
aus (siehe hierzu unten 'Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte'). Die
h) Stimmabgabe durch Bevollmächtigte einschließlich der von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter gilt als Widerruf zuvor abgegebener Briefwahlstimmen.
Auch Intermediäre im Sinn des § 135 Abs. 1 AktG und ihnen nach § 135 Abs. 8 AktG
i) gleichgestellte Personen oder Institutionen (wie z.B. eine Aktionärsvereinigung) können
sich unter Einhaltung der genannten Fristen der Briefwahl bedienen. Die Gesellschaft stellt
ihnen auf Wunsch einen elektronischen Abgabeweg oder entsprechende Formulare zur Verfügung.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Aktionäre, die ihr Stimmrecht nicht selbst per Briefwahl, sondern durch Bevollmächtigte ausüben
wollen, müssen diesen vor der Abstimmung ordnungsgemäß Vollmacht erteilen. Dabei ist Folgendes zu
beachten:
Wenn weder ein Intermediär im Sinn des § 135 Abs. 1 AktG noch eine andere ihm nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person oder Institution (wie z.B. eine Aktionärsvereinigung) bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht entweder gegenüber der Gesellschaft in Textform unter der Anschrift KSB SE & Co. KGaA - c/o Computershare Operations Center 80249 München oder in Textform unter der Telefax-Nummer - +49 (0) 89 30903 74675 aa) oder in Textform unter der E-Mail-Adresse - anmeldestelle@computershare.de a) oder - unter den Voraussetzungen des § 67c AktG im Wege der 2. Übermittlung durch Intermediäre
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 25, 2021 10:05 ET (14:05 GMT)