Formular steht auch auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   www.metroag.de/hauptversammlung 
 
   zum Download bereit. 
b) *Stimmrechtsausübung im Wege der Erteilung 
   von Vollmacht und Weisungen an die von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter* 
 
   Zur Stimmrechtsausübung bietet die 
   Gesellschaft den Stammaktionären oder ihren 
   Bevollmächtigten an, den von der Gesellschaft 
   benannten Mitarbeitern als 
   Stimmrechtsvertretern Vollmacht und Weisungen 
   zu erteilen. 
 
   Die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter sind in der 
   Hauptversammlung physisch anwesend. Die 
   Vertretung erfolgt entsprechend dem 
   gesetzlichen Regelfall als verdeckte 
   Stellvertretung, also ohne Offenlegung des 
   Namens des jeweils vertretenen Aktionärs im 
   Teilnehmerverzeichnis. Die 
   Stimmrechtsvertreter werden das Stimmrecht 
   ausschließlich aufgrund ausdrücklicher 
   und eindeutig erteilter Weisungen ausüben. 
   Deshalb müssen die Aktionäre zu den 
   Gegenständen der Tagesordnung, zu denen sie 
   eine Stimmrechtsausübung wünschen, 
   ausdrückliche und eindeutige Weisungen 
   erteilen. Die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, 
   gemäß diesen Weisungen abzustimmen. 
   Soweit eine ausdrückliche und eindeutige 
   Weisung zu einem Gegenstand der Tagesordnung 
   fehlt, werden sich die von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreter für den 
   jeweiligen Abstimmungspunkt der Stimme 
   enthalten. Sie nehmen keine Aufträge zu 
   Wortmeldungen, zur Einlegung von 
   Widersprüchen gegen 
   Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen 
   von Fragen oder Anträgen entgegen. Sie stehen 
   ausschließlich für die Abstimmung über 
   solche Beschlussvorschläge von Vorstand, 
   Aufsichtsrat oder Aktionären zur Verfügung, 
   die mit dieser Einberufung oder später 
   gemäß § 124 Abs. 1 oder 3 AktG bekannt 
   oder gemäß §§ 126, 127 AktG zugänglich 
   gemacht worden sind. 
 
   Vollmachten und Weisungen an die 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können 
   elektronisch im Aktionärsportal der 
   Gesellschaft abgegeben werden. Die 
   Vollmachts- und Weisungserteilung über das 
   Aktionärsportal ist auch noch während der 
   Hauptversammlung möglich, muss jedoch 
   spätestens bis zu dem vom Versammlungsleiter 
   im Rahmen der Abstimmungen festgelegten 
   Zeitpunkt vollständig erfolgt sein. 
 
   Die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreter und die 
   Erteilung von Weisungen an diese können 
   ferner schriftlich, per Telefax oder per 
   E-Mail bis Donnerstag, 18. Februar 2021, 
   18.00 Uhr (MEZ) (Eingang maßgeblich), 
   bei der Gesellschaft über die folgenden 
   Kontaktdaten erfolgen: 
 
    METRO AG 
    c/o HVBEST Event-Service GmbH 
    Mainzer Straße 180 
    66121 Saarbrücken 
    oder per Telefax an: +49 681 9262 929 
    oder per E-Mail an: metro-hv2021@hvbest.de 
 
   Das Formular zur Stimmrechtsausübung, von dem 
   bei der Vollmachts- und Weisungserteilung an 
   die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
   Gebrauch gemacht werden kann, erhalten die 
   Stammaktionäre zusammen mit der 
   Anmeldebestätigung. Das entsprechende 
   Formular steht auch auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   www.metroag.de/hauptversammlung 
 
   zum Download bereit. 
c) *Änderung und Widerruf von 
   Briefwahlstimmen oder erteilten Vollmachten 
   und Weisungen, Verhältnis von 
   Briefwahlstimmen zu erteilten Vollmachten und 
   Weisungen sowie weitere Informationen zur 
   Stimmrechtsausübung* 
 
   Ein Widerruf oder eine Änderung von 
   abgegebenen Briefwahlstimmen oder erteilten 
   Vollmachten und Weisungen an die 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft kann 
   elektronisch über das Aktionärsportal 
   vorgenommen werden. Dies ist auch noch 
   während der virtuellen Hauptversammlung 
   möglich, muss jedoch spätestens bis zu dem 
   vom Versammlungsleiter im Rahmen der 
   Abstimmungen festgelegten Zeitpunkt erfolgt 
   sein. 
 
   Ein Widerruf oder eine Änderung kann 
   schriftlich, per Telefax oder per E-Mail 
   spätestens bis Donnerstag, 18. Februar 2021, 
   18.00 Uhr (MEZ) (Eingang maßgeblich), 
   über die folgenden Kontaktdaten erfolgen: 
 
   METRO AG 
   c/o HVBEST Event-Service GmbH 
   Mainzer Straße 180 
   66121 Saarbrücken 
 
   oder per Telefax an: +49 681 9262 929 
   oder per E-Mail an: metro-hv2021@hvbest.de 
 
   Wenn der Gesellschaft für ein und denselben 
   Aktienbestand voneinander abweichende, formal 
   ordnungsgemäße Erklärungen zur 
   Stimmrechtsausübung zugehen, ist die 
   Reihenfolge ihres Zugangs bei der 
   Gesellschaft maßgeblich. Wenn in diesem 
   Fall die Reihenfolge des Zugangs bei der 
   Gesellschaft nicht erkennbar ist, werden - 
   sofern neben Briefwahlstimmen auch Vollmacht 
   und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der 
   Gesellschaft eingehen - stets die 
   Briefwahlstimmen als vorrangig angesehen; die 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft werden 
   insoweit von einer ihnen erteilten Vollmacht 
   keinen Gebrauch machen und die betreffenden 
   Aktien nicht vertreten. Ist in diesem Fall 
   auch die Art der Stimmrechtsausübung 
   gleichartig (z.B. mehrfache Ausübung des 
   Stimmrechts im Wege der Briefwahl), werden 
   etwaig über das Aktionärsportal zugegangene 
   Erklärungen vorrangig berücksichtigt. Wenn 
   diese fehlen, werden etwaig per E-Mail 
   zugegangene Erklärungen vor solchen, die per 
   Telefax zugehen, und diese wiederum vor 
   solchen, die der Gesellschaft auf dem 
   Postwege zugehen, berücksichtigt. 
 
*6. Ausübung der Aktionärsrechte durch einen 
Bevollmächtigten, insbesondere Stimmabgabe durch einen 
Bevollmächtigten* 
 
Aktionäre können ihre Rechte - insbesondere im Fall von 
Stammaktionären ihr Stimmrecht - nach entsprechender 
Vollmachtserteilung auch durch einen Bevollmächtigten, 
beispielsweise einen Intermediär, einen 
Stimmrechtsberater, eine Aktionärsvereinigung oder 
einen sonstigen Dritten, ausüben lassen. 
 
Bevollmächtigte können ebenfalls nicht physisch an der 
Hauptversammlung teilnehmen. Sie können jedoch die 
Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung im 
Aktionärsportal verfolgen. Bevollmächtigte können das 
Stimmrecht für von ihnen vertretene Stammaktionäre 
daher ebenfalls lediglich im Wege der Briefwahl oder 
durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht an die 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben. Die 
Nutzung des Aktionärsportals der Gesellschaft durch den 
Bevollmächtigten wie auch das Verfolgen der Bild- und 
Tonübertragung der Hauptversammlung im Aktionärsportal 
durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der 
Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber die mit der 
Anmeldebestätigung zur virtuellen Hauptversammlung 
versandten Zugangsdaten erhält, sofern die Zugangsdaten 
nicht direkt an den Bevollmächtigten versandt wurden. 
 
Die Vollmacht kann durch Erklärung ggü. dem 
Bevollmächtigten oder ggü. der Gesellschaft erteilt 
werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und 
der Nachweis der Bevollmächtigung ggü. der Gesellschaft 
bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Sie können über das 
Aktionärsportal vorgenommen werden, sofern keine 
Vollmacht zur Stimmrechtsausübung nach § 135 AktG 
(Vollmachtserteilung an Intermediäre, 
Stimmrechtsberater, Aktionärsvereinigungen oder 
geschäftsmäßig Handelnde) erteilt wird. Die 
Vollmachtserteilung über das Aktionärsportal ist auch 
noch während der virtuellen Hauptversammlung möglich, 
muss jedoch spätestens bis zum Beginn der Abstimmungen 
erfolgt sein. Den genauen Zeitpunkt legt der 
Versammlungsleiter fest. 
 
Wird eine Vollmacht nach § 135 AktG erteilt, besteht 
kein Textformerfordernis. Die Vollmachtserklärung muss 
jedoch vom Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten 
werden. Sie muss zudem vollständig sein und darf nur 
mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen 
enthalten. Das Aktionärsportal kann daher nicht für die 
Bevollmächtigung von Intermediären, 
Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern und 
sonstigen diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG 
gleichgestellten Personen genutzt werden. Wir bitten 
daher Aktionäre, die eine Vollmacht nach § 135 AktG 
erteilen wollen, sich mit dem zu Bevollmächtigenden 
über die Form der Vollmacht abzustimmen. Ein Nachweis 
einer ggü. einem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht 
ist über das Aktionärsportal ebenfalls nicht möglich. 
 
Aktionäre, die einen Vertreter anders als über das 
Aktionärsportal bevollmächtigen möchten, werden 
gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu 
verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereithält. 
Dieses Formular zur Bevollmächtigung eines Dritten 
erhalten die Aktionäre zusammen mit der 
Anmeldebestätigung. Es ist auch im Internet unter 
 
www.metroag.de/hauptversammlung 
 
abrufbar. 
 
Die Vollmacht kann ggü. der Gesellschaft spätestens bis 
Donnerstag, 18. Februar 2021, 18.00 Uhr (MEZ) (Eingang 
maßgeblich), über die folgenden Kontaktdaten 
erteilt werden: 
 
 METRO AG 
 c/o HVBEST Event-Service GmbH 
 Mainzer Straße 180 
 66121 Saarbrücken 
 oder per Telefax an: +49 681 9262 929 
 oder per E-Mail an: metro-hv2021@hvbest.de 
 
Entsprechendes gilt für den Nachweis einer ggü. einem 
Bevollmächtigten erteilten Vollmacht. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

January 08, 2021 09:05 ET (14:05 GMT)