Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 2 MitbestG aus 16 Mitgliedern, von denen acht von der Hauptversammlung
und acht von den Arbeitnehmern gewählt werden.
Bei der Gesellschaft ist der Aufsichtsrat gemäß § 96 Abs. 2 AktG zu mindestens 30 Prozent aus Frauen
und zu mindestens 30 Prozent aus Männern zusammenzusetzen, was - bezogen auf den Gesamtaufsichtsrat -
jeweils mindestens fünf Sitzen entspricht. Der Mindestanteil ist vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen.
Weder die Seite der Anteilseignervertreter noch die der Arbeitnehmervertreter hat auf Grund eines mit
Mehrheit gefassten Beschlusses der Gesamterfüllung gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden widersprochen.
Ohne Berücksichtigung von Herrn Walker als gerichtlich bestelltem Aufsichtsratsmitglied gehören dem
Aufsichtsrat fünf Frauen und zehn Männer an. Damit ist die Geschlechterquote unabhängig von der
anstehenden Wahl bereits erfüllt.
Gestützt auf die Empfehlung des Nominierungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, als Mitglied des
Aufsichtsrats zu wählen:
Herrn Marco Walker, wohnhaft in Hamburg, Chief Operating Officer (COO) Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA, Hamburg, und Geschäftsführer der Asklepios Kliniken Management GmbH, Königstein im Taunus.
Die Bestellung des neuen Mitglieds des Aufsichtsrats erfolgt gemäß § 10 Ziff. 5 der Satzung bis zum
Ende der Amtszeit von Herrn Prof. Dr. Ehninger, also für die Zeit bis zur Beendigung der ordentlichen
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 beschließt.
Der Lebenslauf des vorgeschlagenen Kandidaten ist nachstehend abgedruckt und auch auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.rhoen-klinikum-ag.com/hv
zugänglich.
Weitere Angaben zu dem nominierten Kandidaten:
Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG
Herr Marco Walker ist Mitglied in den folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: - RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft, Bad Neustadt, Mitglied des Aufsichtsrats Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH, Gießen, Mitglied des - Aufsichtsrats - MEDICLIN Aktiengesellschaft, Offenburg, Mitglied des Aufsichtsrats - Meierhofer AG, München, Mitglied des Aufsichtsrats
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen: keine 6 Angaben zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember
2019 ('DCGK')
Empfehlung C.13 DCGK
Es liegen keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen von Herrn Walker zum Unternehmen oder
Organen der RHÖN-KLINIKUM AG vor.
Es liegen folgende Beziehungen von Herrn Walker zu einem wesentlich an der RHÖN-KLINIKUM AG
beteiligten Aktionär vor: Herr Walker ist Chief Operating Officer (COO) der Asklepios Kliniken GmbH & Co.
KGaA und Mitglied der Geschäftsführung der Asklepios Kliniken Management GmbH, der persönlich haftenden
Gesellschafterin der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA. Die Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA hält eine
wesentliche Beteiligung an der RHÖN-KLINIKUM AG im Sinne der Empfehlung C.13 Satz 3 DCGK.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen keine weiteren persönlichen oder geschäftlichen
Beziehungen zwischen dem nominierten Kandidaten einerseits und der RHÖN-KLINIKUM AG, den Organen der
RHÖN-KLINIKUM AG oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien an der
RHÖN-KLINIKUM AG beteiligten Aktionär andererseits, die nach der Empfehlung C.13 DCGK offenzulegen wären.
Empfehlungen C.6, C.7 und C.9 DCGK
Auch unter Berücksichtigung einer Wahl von Herrn Walker in den Aufsichtsrat wird dem Aufsichtsrat auf
Anteilseignerseite nach deren Einschätzung eine ausreichende Anzahl unabhängiger Mitglieder im Sinne der
Empfehlung C.6 DCGK angehören.
Herr Walker ist - wie alle derzeitigen Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat - unabhängig von der
Gesellschaft und vom Vorstand im Sinne der Empfehlung C.7 DCGK. Auch unter Berücksichtigung einer Wahl
von Herrn Walker in den Aufsichtsrat werden dem Aufsichtsrat auf Anteilseignerseite noch vier Mitglieder
angehören, die unabhängig von dem kontrollierenden Aktionär, der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA, sind
(Empfehlung C.9 DCGK).
Empfehlung C.1 DCGK
Gemäß der Entsprechenserklärung der Gesellschaft vom 5. November 2020 hat der Aufsichtsrat von der
Benennung konkreter Ziele für seine Zusammensetzung und von der Ausarbeitung eines Kompetenzprofils für
das Gesamtgremium im Sinne der Empfehlung C.1 Satz 1 und 2 DCGK abgesehen. Folglich konnte auch der
Empfehlung C.1 Satz 3 DCGK, die an die Empfehlung C.1 Satz 1 und 2 DCGK anknüpft, nicht gefolgt werden.
Der Aufsichtsrat hat sich bei seinen Wahlvorschlägen für den Aufsichtsrat bisher ausschließlich von der
Eignung der Kandidatinnen und Kandidaten sowie dem Gesetz leiten lassen. Dabei orientiert sich der
Aufsichtsrat seit Langem an einem grundlegenden Anforderungsprofil, welches bei jeweiligem Bedarf ad-hoc
adaptiert und konkretisiert wird. Dies hat sich nach Überzeugung der Anteilseignervertreter im
Aufsichtsrat bewährt und bedarf nach seinem Dafürhalten keiner weiteren bürokratisierenden
Selbstregulierung.
Lebenslauf
Marco Walker
Geb. 1976, verheiratet, 2 Kinder
Ausbildung
1997 - 2002 Studium der Volkswirtschaftslehre an der Universität Mannheim 2002 - 2004 Trainee Programm, Asklepios Kliniken GmbH
Beruflicher Werdegang
2002 - 2005 Referent des Konzerngeschäftsführers, Asklepios Kliniken GmbH 2004 - 2005 Stv. Verwaltungsleiter, Donaukliniken (Neu-Ulm/Illertissen) 2005 - 2007 Verwaltungsleiter, Asklepios Klinik Bad Tölz 2007 - 2013 Geschäftsführer, Asklepios Westklinikum Hamburg 2007 - 2015 Geschäftsführer, Asklepios Facility Services Hamburg 2013 - 2016 Geschäftsführender Direktor, Asklepios Klinikum Hamburg Harburg 05/2016 - COO der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA, Hamburg, und Geschäftsführer der Asklepios heute Kliniken Management GmbH
Mandate
RHÖN-KLINIKUM AG, Bad Neustadt, Mitglied des Aufsichtsrats (seit März 2021)
Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH, Gießen, Mitglied des Aufsichtsrats
MEDICLIN Aktiengesellschaft, Offenburg, Mitglied des Aufsichtsrats
Meierhofer AG, München, Mitglied des Aufsichtsrats
Beschlussfassung über die Billigung des Systems der Vergütung der Vorstandsmitglieder
Gemäß § 120a Abs. 1 Satz 1 AktG i.d.F. des Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten
Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) hat die Hauptversammlung über die Billigung des vom Aufsichtsrat
vorgelegten Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder bei jeder wesentlichen Änderung des
Vergütungssystems, mindestens jedoch alle vier Jahre, Beschluss zu fassen.
Der Aufsichtsrat hat unter Berücksichtigung der Vorgaben des neuen § 87a AktG in der Fassung des ARUG
II ein System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder entwickelt und im März 2021 beschlossen. Das neue
Vergütungssystem für den Vorstand gilt ab dem 1. April 2021.
Das vom Aufsichtsrat im März 2021 beschlossene, geänderte System für die Vergütung der
Vorstandsmitglieder der Gesellschaft wird im Anschluss an die Tagesordnung ausführlich beschrieben. Diese 7 Beschreibung ist auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.rhoen-klinikum-ag.com/hv
zugänglich. Soweit die bestehenden Vorstandsdienstverträge der aktiven Vorstandsmitglieder noch von
dem neuen Vergütungssystem abweichen, wird auch dies im Rahmen der nachstehenden Beschreibung erläutert.
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Personalausschusses - vor, das vom
Aufsichtsrat im März 2021 beschlossene System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der RHÖN-KLINIKUM AG
zu billigen.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 29, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)