Europäisches Parlament

2019-2024

Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz

(03/2019)

19.12.2019

MITTEILUNG AN DIE MITGLIEDER

Betrifft: Legislative Kontrolle der Anwendung der Bauprodukte-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011)

Praktische Vorkehrungen

Auf Antrag seiner Koordinatoren vom 4. Dezember 2019 hält der IMCO-Ausschuss am

22. Januar 2020 eine legislative Kontrollsitzung über den Stand der Anwendung der Bauprodukte-Verordnung1 ab. Gleichzeitig beschlossen die Koordinatoren des IMCO- Ausschusses, einen Bericht über die Anwendung der Verordnung auszuarbeiten.

Ein Vertreter der GD GROW wird vor dem Ausschuss sprechen, gefolgt von einer Aussprache mit den Mitgliedern. Die zuständige Dienststelle in der GD GROW ist das Referat C1 (Saubere Technologien und Produkte).

Hintergrundinformationen zur Verordnung

Die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (die Bauprodukte- Verordnung - BPV) wurde 2011 angenommen und wird in vollem Umfang seit Juli 2013 angewandt. Das Hauptziel dieser Verordnung, wie auch jenes der früheren Bauprodukterichtlinie (Richtlinie 89/106/EWG des Rates), ist es, den Binnenmarkt so zu gestalten, dass er für Bauprodukte in der EU reibungslos funktioniert, indem harmonisierte Bedingungen für deren Vermarktung festgelegt werden.

1 Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates.

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In Vielfalt geeint

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Die Bewertung der BPV durch die Kommission

Am 24. Oktober 2019 veröffentlichte die Kommission eine Bewertung der BPV2. Gleichzeitig nahm sie gemäß Artikel 34 Absatz 2 der BPV einen Bericht über das Ergebnis der Bewertung der Relevanz der durch die Union finanzierten Aufgaben nach Artikel 31 Absatz 4 an.3

Mit der Bewertung soll eingeschätzt werden, inwieweit die BPV ihre Ziele erreicht und dazu beigetragen hat, Hindernisse im Binnenmarkt für Bauprodukte abzubauen.

Die Analyse der Wirksamkeit (Umfang, in dem die Ziele der Bauprodukteverordnung erreicht wurden) hat gezeigt, dass der grenzüberschreitende Handel mit Bauprodukten seit der Einführung der BPV trotz des Fehlens einer nachgewiesenen Kausalitätsverbindung in der EU zugenommen hat. Der Bewertung zufolge befasst sich die BPV unter anderem mit folgenden zentralen Bedürfnissen und Herausforderungen: i) Verbesserung der Handelsmöglichkeiten für Wirtschaftsakteure im EU-Binnenmarkt, ii) größere Auswahl an Produkten für Endverbraucher,

  1. bessere Kommunikation und Information (einschließlich Verfügbarkeit umfassender Produktinformationen) und iv) Verringerung der Rechtsunsicherheit.

Durch diese Bewertung lassen sich folgende Hauptmängel feststellen:

  1. die unzureichende Leistung und Ergebnisqualität des Normungssystems in Bezug auf die BPV,
  2. die alles andere als wirksame Rolle der Mitgliedstaaten bei der Marktüberwachung und
  3. die geringe Umsetzung von Vorschriften zur Vereinfachung.

Die Kommission meint darüber hinaus, dass bei einer Überarbeitung auch Verbesserungen erforderlich wären in Bezug auf:

  1. die Übereinstimmung mit anderen Produktvorschriften,
  2. die Relevanz von Alternativen zur Normung,
  3. das Kosten-Nutzen-Verhältnis,
  4. die Verdoppelung von Informationspflichten und
  5. bestimmte Anforderungen an Prüfungen und Informationen, insbesondere in Bezug auf die Umwelt und die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen, Sicherheit und Gesundheit.

Normung in Bezug auf die BPV

Hinsichtlich der im Rahmen der BPV vorgesehenen und in der Bewertung erwähnten Alternativen zur Normen werden in dem Bericht der Kommission gemäß Artikel 34 Absatz 2 [der BPV] über das Ergebnis der Bewertung der Relevanz der durch die Union finanzierten

  1. SWD(2019) 1770 und SWD(2019) 1771. Bei letzterem handelt es sich um eine Zusammenfassung des ersteren.
  2. COM(2019)800.

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Aufgaben nach Artikel 31 Absatz 4 weitere Informationen und eine detailliertere Bewertung geliefert.

In diesem Bericht wird geprüft, wie die Europäische Organisation für technische Zulassungen (EOTA) die Aufgaben wahrgenommen hat, für die sie EU-Mittel erhalten hat. Hauptziel der EOTA ist es, den Herstellern einen alternativen Weg zur Erlangung der CE-Kennzeichnung für Bauprodukte zu bieten, die nicht von harmonisierten europäischen Normen des Europäischen Komitees für Normung (CEN) erfasst werden. Für diese Bauprodukte können die Hersteller eine Europäische technische Zulassung (ETA) beantragen, die die Grundlage für die Ausstellung der Leistungserklärung und die Anbringung der CE-Kennzeichnung bildet. Die Kommission stellt fest, dass der Weg über die EOTA nicht wie beabsichtigt für innovative Produkte genutzt wird. Daher betrifft die überwiegende Mehrheit der vorbereiteten ETAs keine innovativen Produkte, sondern Produkte, die bereits auf dem Markt sind. Darüber hinaus deuten, wie im Bericht dargelegt, Indizien darauf hin, dass der Weg über die EOTA vor allem von der unzureichenden Leistung des Normungssystems profitiert und dass ETAs sogar als mit alternativen Mitteln entwickelte Normen angesehen werden können. Darüber hinaus ist der Weg aufgrund der hohen Kosten für die Entwicklung von ETAs nach wie vor teuer und nicht KMU-freundlich.

Ziel der Kontrollsitzung

Ziel der legislativen Kontrollsitzung ist es, den Mitgliedern zu ermöglichen, die Bewertung der BPV durch die Kommission zu kontrollieren. In diesem Zusammenhang könnte besonderes Augenmerk auf Normungsprobleme gelegt werden, wie sie im Einzelnen im Bericht über die durch die Union finanzierten Aufgaben im Rahmen der BPV dargelegt werden, die gleichzeitig mit der Bewertung angenommen wurden.

Unter Umständen möchten die Mitglieder auch die Kommission in Bezug auf ihre Vorstellungen zu etwaigen Folgemaßnahmen kontrollieren, die sie auf die Bewertung ergreifen könnte. Dazu gehören auch die Maßnahmen, die sie im Kontext einer etwaigen Überarbeitung der BPV annehmen könnte.

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Europäisches Parlament veröffentlichte diesen Inhalt am 15 Januar 2020 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 15 Januar 2020 12:30:01 UTC.

Originaldokumenthttp://www.europarl.europa.eu/doceo/document/IMCO-CM-645035_DE.pdf

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