Europäische Kommission

Pressemitteilung

Brüssel, 31. Januar 2012

Kartellrecht: Kommission stellt Untersuchung der Schifffahrtsgenossenschaften European Minibulk und Container Feeder ein

Die Europäische Kommission hat die kartellrechtliche Untersuchung der Zusammenarbeit von Schiffseignern in den Genossenschaften European Minibulk eG und Container Feeder eG eingestellt. Diese beiden deutschen Schifffahrtsgenossenschaften wollten bestimmte Tätigkeiten der Eigentümer von Minibulkern und Container-Feederschiffen vor allem in Nordeuropa koordinieren und beispielsweise Betriebsmittel (z. B. Kraftstoff) gemeinsam ankaufen. Die Kommission befürchtete, dass eine Ausgleichsregelung für Schiffseigner, die ihre Schiffe auflegen (d. h. vorübergehend außer Betrieb nehmen), für die Eigner einen Anreiz darstellen könnte, Kapazitäten vom Markt zu nehmen. Sie hatte ferner Bedenken, dass eine Regelung bezüglich des Informationsaustauschs die Abstimmung der Charterraten mit Wettbewerbern ermöglicht haben könnte. Nach Gesprächen mit der Kommission sagten die Genossenschaften zu, auf diese beiden Aspekte ihrer Zusammenarbeit noch vor deren Umsetzung zu verzichten. Da somit der Wettbewerb auf dem Markt gewahrt wird, konnte die Kommission nun den Fall abschließen, ohne ein förmliches Prüfverfahren einleiten zu müssen.

Container-Feederschiffe befördern Container zwischen kleinen regionalen Häfen und großen Tiefwasser-Terminals. Minibulker werden dagegen für den Transport kleinerer Schüttgutfrachten (z. B. Erz, Getreide) im regionalen Handel genutzt. Die Eigner vermieten diese Schiffe in der Regel über Makler an Reedereien.

Die Kommission leitete die Ermittlungen gegen die beiden Schifffahrtsgenossenschaften im Januar 2012 auf Informationen von Marktteilnehmern hin ein. Sie wollte prüfen, ob eine geplante Ausgleichsregelung zugunsten von Eignern, die ihre Schiffe auflegen, mit den EU-Vorschriften, die wettbewerbswidrige Praktiken verbieten (Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union - AEUV) vereinbar war. Die Kommission befürchtete, dass das Ausgleichssystem einen Anreiz darstellen könnte, Kapazitäten vom Markt zu nehmen, was zu einem Anstieg der Charterraten führen würde.

Ferner hatte die Kommission Bedenken bezüglich eines Aspekts der Bestimmungen zum Informationsaustausch. Danach hätten die Schiffseigner Empfehlungen für die Festsetzung ihrer Charterraten erhalten, die sich auf die von den Genossenschaftsmitgliedern eingeholten Angaben zu ihren eigenen Charterraten stützten. Dies würde Wettbewerbern die Möglichkeit zur Abstimmung ihrer Charterraten bieten, was ebenfalls höhere Charterraten zur Folge haben dürfte.

Hintergrund

2010 hatte die Kommission eine Untersuchung des "Baltic-Max-Feeder"-Konzepts eingeleitet, das eine Zusammenarbeit in ähnlicher Form vorsah ( IP/10/21). Nachdem das Konzept daraufhin aufgegeben wurde, stellte die Kommission die Untersuchung des Falls ein ( IP/10/374).

Kontakt:

Antoine Colombani(+32 229-74513)

Marisa Gonzalez Iglesias(+32 229-51925)

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