Der Bund unterstützt Unternehmen und Selbstständige auch weiterhin in der Corona-Pandemie.

Foto: Bundesregierung

Es gibt in der Pandemie Wirtschaftsbereiche, die erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen. Daher unterstützt der Bund die betroffenen Unternehmen, Soloselbstständigen und selbstständigen Angehörigen der Freien Berufe auch weiterhin finanziell. Bisher sind schon mehr als 126 Milliarden Euro an Hilfen geflossen. Das bewährte und bis Dezember 2021 geltende Instrument der Überbrückungshilfe III Plus wird deshalb als Überbrückungshilfe IVfür die Monate Januar bis Ende März 2022 fortgeführt.

Überbrückungshilfe für Soloselbstständige sowie Unternehmen
Wer hat Anspruch auf Überbrückungshilfe?ÖffnenMinimieren

Kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, können umfassende Zuschüsse als Überbrückungshilfe erhalten.

Voraussetzung für einen Antrag ist ein Corona-bedingter Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent.

Auch Soloselbstständige und Freiberufler können einen Antrag auf "Neustarthilfe für Soloselbstständige" stellen. Dazu zählen auch kurzfristig Beschäftigte aus Kunst und Kultur. Mehr zu den Milliardenhilfen für Kultur und Medien lesen Sie hier.

Weitere Informationen finden sie auf Überbrückungshilfe für Unternehmen.

Wie hoch ist die Überbrückungshilfe?ÖffnenMinimieren
  • Die Höhe der Hilfe richtet sich nach den betrieblichen Fixkosten.
  • Die maximale monatliche Förderung der Überbrückungshilfe III Plus beträgt 10 Milionen Euro.
  • Bei der Überbrückungshilfe IV wurde der beihilfrechtliche Spielraum noch einmal um 2,5 Millionen Euro erhöht. Statt 10 Millionen Euro pro Unternehmen können dann 12 Millionen an Hilfen ausgezahlt werden.
  • Die Überbrückungshilfe III Plus betrifft die Fördermonate September 2021 bis Dezember 2021, die Überbrückungshilfe IV die Fördermonate Janur bis März 2022.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite Überbrückungshilfe für Unternehmenund auf der Webseite des Bundeswirtschaftsministeriums.

Was ändert sich und was bleibt bei der verlängerten Überbrückungshilfe IV?ÖffnenMinimieren
  • Der Eigenkapitalzuschuss, zur Substanzstärkung besonders stark und andauernd betroffener Unternehmen, steht auch über den Dezember hinaus bis März 2022 zur Verfügung.
  • Verlängert wurde auch die Neustarthilfe für Selbständige bis Ende März 2022.
  • Auf Empfehlung des Bundesrechnungshofs erhalten Unternehmen in der Überbrückungshilfe IV bei Umsatzausfällen ab 70 % bis zu 90 % der Fixkosten erstattet. In der Überbrückungshilfe III Plus bleibt es bei einer Erstattung von 100 % für diese Unternehmen.
  • Für betroffene Unternehmen des Handels besteht jetzt schon die Möglichkeit, aufgrund der Maßnahmen nicht verkäufliche Saisonware im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus zu berücksichtigen. Das wird auch in der Überbrückungshilfe IV fortgesetzt.

Weitere Informationen finden Sie unter Überbrückungshilfe für Unternehmen.

Was sind die Voraussetzungen?ÖffnenMinimieren
  • Antragsberechtigung besteht bei Corona-bedingtem Umsatzeinbruch in einem Monat von mindestens 30 Prozent.
  • Das gilt für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 750 Millionen Euro.
  • Bei direkt von den Schließungen betroffenen Unternehmen gibt es keine Umsatzgrenze.
Wie, wo und wann können Betroffene Anträge stellen?ÖffnenMinimieren

Beantragt wird Überbrückungshilfe von allen Betroffenen immer über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer. Das läuft über die gemeinsame Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.Dort können sich Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer registrieren.

Wie wird den Ausstellern auf Weihnachtsmärkten geholfen?ÖffnenMinimieren
  • Bereits jetzt können Aussteller auf Weihnachtsmärkten die Überbrückungshilfe III Plus erhalten, für sie besonders relevant ist die Abschreibung auf verderbliche Ware und Saisonware.
  • Der Zugang zum Eigenkapitalzuschuss wird für Betreiber von Weihnachtsmärkten erleichtert. Mussten bisher 50% Umsatzrückgang für zwei Monate nachgewiesen werden, reicht hier ein Monat aus.
  • Der Bund entwickelt darüber hinaus gemeinsam mit den Ländern weitereMaßnahmen zur Unterstützung der von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Advents- und Weihnachtsmärkte, die dann durch die Länder administriert werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundeswirtschaftsministeriums.

Neustarthilfe für Soloselbstständige
Wer hat Anspruch auf Neustarthilfe?ÖffnenMinimieren

Die Überbrückungshilfe III Plus sowie die Überbrückungshilfe IV umfassen auch die sogenannte "Neustarthilfe für Soloselbstständige". Damit soll der besonderen Situation von Soloselbstständigen, insbesondere Künstlerinnen und Künstler und Kulturschaffenden, Rechnung getragen werden.

Antragsberechtigt sind Soloselbstständige, Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, die keine Überbrückungshilfen in Anspruch genommen haben. Das Einkommen im Referenzzeitraum (im Normalfall das Jahr 2019) muss zumindestens 51 Prozent aus selbständiger Tätigkeit erzielt worden sein.

Wie hoch ist die Neustarthilfe?ÖffnenMinimieren
  • Soloselbständige können hier weiterhin pro Monat bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen erhalten, insgesamt für den verlängerten Förderzeitraum Januar bis März 2022 also bis zu 4.500 Euro beziehungsweise bis zu 9.000 Euro für September 2021 bis März 2022.
  • Auf Leistungen der Grundsicherung und ähnliche Leistungen ist die Neustarthilfe aufgrund ihrer Zweckbindung nicht anzurechnen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundeswirtschaftsministeriums.

Wie und wann können Betroffene Anträge stellen?ÖffnenMinimieren

Die Anträge auf Neustarthilfe können auf der Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.degestellt werden.

Bürgschaften und Garantien für größere Unternehmen, Familienunternehmen und Mittelständler aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds
Was ist der Wirtschaftsstabilisierungsfonds?ÖffnenMinimieren

Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds soll dabei helfen, Unternehmen zu unterstützen, die vor der Corona-Pandemie gesund und wettbewerbsfähig waren. Mit einem Gesamtvolumen von bis zu 600 Milliarden Euro stellt er deutschen Unternehmen branchenübergreifend Stabilisierungsmaßnahmen in Form von Garantien und Bürgschaften zur Stärkung ihrer Kapitalbasis und zur Überwindung von Liquiditätsengpässen bereit.

Wer hat Anspruch auf Unterstützung aus dem Fonds?ÖffnenMinimieren

Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds richtet sich an Unternehmen der Realwirtschaft, deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort oder den Arbeitsmarkt in Deutschland hätte.

Welche Hilfen sind im Wirtschaftsstabilisierungsfonds vorgesehen?ÖffnenMinimieren

Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds sieht zwei Stabilisierungsinstrumente vor (kombinierte Anwendung möglich):

  • Garantien des Bundes zur Absicherung von Krediten einschließlich Kreditlinien, und Kapitalmarktprodukten im Fremdkapitalbereich.
  • Rekapitalisierungen zur direkten Stärkung des Eigenkapitals.
  • Garantien für Anleihen

Nähere Informationen dazu finden Sie auf den Webseiten des Bundeswirtschaftsministeriumsund im Merkblatt Garantien für Anleihen.

Steuerliche Hilfsmaßnahmen
Wer kann die steuerlichen Hilfsmaßnahmen in Anspruch nehmen?ÖffnenMinimieren

Um Unternehmen und Beschäftigte in der Corona-Pandemie zu unterstützen, erhalten sie vielfältige auch steuerliche Hilfen. Die Bundesregierung hat mit dem Corona-Steuerhilfegesetz dafür die Grundlage geschaffen. Alle Selbstständige und Unternehmen, die unmittelbar vom Coronavirus betroffen sind, haben einen Anspruch auf die steuerlichen Erleichterungen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums.

Welche steuerlichen Erleichterungen gibt es?ÖffnenMinimieren
  • Der steuerliche Verlustrücktrag wird für die Jahre 2020 und 2021 wird nochmals erweitert und auf 10 Millionen Euro beziehungsweise 20 Millionen Euro (bei Zusammenveranlagung) angehoben.
  • Der mit den Schließungsanordnungen verbundene Wertverlust von Waren und anderen Wirtschaftsgütern im Einzelhandel und anderen Branchen soll aufgefangen werden, indem Teilabschreibungen unbürokratisch und schnell möglich gemacht werden.
  • Zu inventarisierende Güter können ausgebucht werden. Damit kann der Handel die insoweit entstehenden Verluste unmittelbar verrechnen und steuermindernd ansetzen. Das sichert Liquidität.
  • Durch eine pauschalisierte Verlustrechnung im Jahr 2020 kann eine Steuererstattung sowohl für bereits in diesem Jahr geleistete Vorauszahlungen als auch für 2019 gezahlte Beträge beantragt werden.
  • Für Steuerschulden aus der Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie der Umsatzsteuer bis Ende 2020 gibt es die Möglichkeit der Stundung.
  • Steuervorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftssteuer können angepasst werden.
  • Der Messbetrag für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen kann ebenfalls angepasst werden.
  • Die Finanzbehörden verzichten auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie der Umsatzsteuer.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums.

Welche steuerliche Hilfe ist für die besonders betroffenen Betriebe in der Gastronomie vorgesehen?ÖffnenMinimieren

Die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie ist seit dem 1. Juli 2020 befristet bis zum 31. Dezember 2022 auf den ermäßigten Mehrwertsteuersatz gesenkt worden. Das soll Restaurants, Cafés und anderen Gastronomiebetrieben schnell helfen.

Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung
Wer kann die Grundsicherung in Anspruch nehmen?ÖffnenMinimieren

Grundsicherung können Selbstständige beanspruchen, denen durch die jetzige Krise das Einkommen oder die wirtschaftliche Existenz wegbrechen.

Was sind die Voraussetzungen?ÖffnenMinimieren
  • Das Kabinett hat die Verlängerung für den erleichterten Zugang zur Grundsicherung beschlossen.
  • Wer bis zum 31. Dezember 2021 einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt, erhält erleichterten Zugang zu den SGB-II-Leistungen (wie ALG II).
  • Für alle Neuanträge gilt ein Vereinfachtes Verfahren bei der Vermögensprüfung für sechs Monate. Dazu reicht eine Eigenerklärung von Antragstellern, nicht über erhebliche Vermögenswerte zu verfügen.
Welche Leistungen beinhaltet die Grundsicherung und wie lange gilt der Anspruch?ÖffnenMinimieren
  • Grundsicherung meint SGB-II-Leistungen (wie ALG II). Das beinhaltet eine Pauschale für Kosten des Lebensunterhalts und Mietzahlungen.
  • Die Ausgaben für Wohnung und Heizung werden in den ersten sechs Monaten des Grundsicherungsbezugs in tatsächlicher Höhe anerkannt.
  • Die übliche Bedürftigkeitsprüfung (Privatvermögen, angemessene Miete und anderes) erfolgt erst dann, wenn Sie auch nach den sechs Monaten auf die Grundsicherung angewiesen sind.
  • Auch Folgeanträge werden unbürokratisch für zwölf Monate weiterbewilligt.
  • Erwachsene Grundsicherungsempfänger erhalten eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 150 Euro.
Wo können Betroffene einen Antrag stellen?ÖffnenMinimieren

Anträge können bei der Bundesagentur für Arbeit beziehungsweise dem jeweils zuständigen Jobcentergestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie im FAQ der Bundesagentur für Arbeit.

Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau für Unternehmen
Wer ist antragsberechtigt?ÖffnenMinimieren
  • Unternehmen, die länger als fünf Jahre am Markt sind, können Kredite erhalten. Voraussetzung: Bis zum 31. Dezember 2019 war das Unternehmen nicht in finanziellen Schwierigkeiten.
  • Unternehmen, die mindestens drei Jahre am Markt aktiv sind beziehungsweise zwei Jahresabschlüsse vorweisen können, sind ebenfalls dazu berechtigt.
  • Unternehmen mit 11 bis 249 Mitarbeitern, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind, erhalten auch Kredite.
  • Außerdem wird der KfW-Schnellkredit für Soloselbstständige und kleine Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten geöffnet und angepasst.

    Für Unternehmen und ihren Beschäftigten gibt es ein milliardenschweres Schutzschild.

    Foto: Bundesregierung

Welche Kredite stehen zur Wahl?ÖffnenMinimieren
  • KfW-Kredit für Unternehmen
  • Sie beantragen einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel. Dabei übernimmt die KfW einen Teil des Risikos Ihrer Bank. Das erhöht Ihre Chance, eine Kreditzusage zu erhalten.
  • Für große Unternehmen bis zu 80 Prozent Risiko­übernahme.
  • Für kleine und mittlere Unternehmen bis zu 90 Prozent Risikoübernahme.
  • KfW-Schnellkredit für den Mittelstand
  • Sie beantragen einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel. Dabei übernimmt der Staat 100 Prozent der Haftung. Das ermöglicht die besonders schnelle und unbürokratische Auszahlung von KfW-Krediten durch die Banken.
  • Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erhalten maximal 500.000 Euro.
  • Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten erhalten maximal 800.000 Euro.
  • KfW-Schnellkredit für Soloselbstständige und kleine Unternehmen
  • Über die Hausbanken können die Unternehmen diese KfW-Schnellkredite mit einer Höhe von bis zu 300.000 Euro beantragen, abhängig vom im Jahre 2019 erzielten Umsatz. Der Bund übernimmt dafür das vollständige Risiko und stellt die Hausbanken von der Haftung frei.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der KfWund auf der Seite des Bundesfinanzministeriums.

Was ist mit ganz jungen Unternehmen?ÖffnenMinimieren
  • Unternehmen, die schon in 2019 Umsätze erzielt haben, können den KfW-Schnellkredit beantragen.
  • Unternehmen, die weniger als drei Jahre am Markt aktiv sind oder noch keinen Jahresabschluss vorweisen können, qualifizieren sich für den ERP-Gründerkredit-Universell für Investitionen und Betriebsmittel beantragen. Voraussetzung: Ihre Bank oder Sparkasse trägt das volle Risiko.
  • Hinweis: Eine Alternative kann der ERP-Gründerkredit-Startgeld sein. Mit diesem Kredit erhalten Sie bis zu 30.000 Euro für Betriebsmittel - mit bis zu 80 Prozent Risiko­übernahme durch die KfW.
Weitere Fragen
Wo finden Sie weitere Informationen?ÖffnenMinimieren

Verlängerung Überbrückungshilfen
Überbrückungshilfe für Unternehmen
Informationen für Selbständige, Freiberufler und kleine Unternehmen bis 10 Beschäftigte
Coronahilfen Bundeswirtschaftsministerium
Corona-Schutzschild Kleinstunternehmen
Corona-Hilfe für Start-ups
Corona-Bürgschaft für Landwirte
Corona-Schutzschirm für Lieferketten
Corona-Schutzschild Steuern
Verlustverrechnung für Zahlungsfähigkeit
Corona-Virus: FAQ zur Grundsicherung
KfW
Wirtschaftliche Existenz in der Corona-Krise

Donnerstag, 25. November 2021
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