Für bestimmte Waren oder Warengruppen mit Ursprung in bestimmten Ländern ist die Einfuhr mengenmäßig beschränkt und wird überwacht. Die Einfuhr dieser Waren bedarf einer Einfuhrgenehmigung oder unterliegt besonderen Verfahrensvorschriften. Diese Einfuhrbeschränkungen ergeben sich aus dem Recht der Gemeinschaften, ergänzt durch die Außenwirtschaftsverordnung. Bisher wurden die einzelnen Maßnahmen in der Einfuhrliste dargestellt, die mit der Novelle des Außenwirtschaftsrechts zum September 2013 abgeschafft wurde. Beschränkungen können nun direkt und tagesaktuell im elektronischen Zolltarif (Bereich Einfuhr) unter www.ezt-online.de anhand der statistischen Warennummer recherchiert werden.


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