Hauptversammlung, die über die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2023/ 
                                          2024 beschließt, jedes Mitglied des Aufsichtsrats eine variable Vergütung, 
                                          die sich aus einer ROCE-Komponente gemäß nachstehender lit. a) und einer 
                                          EPS-Komponente gemäß nachstehender lit. b) zusammensetzt, und zwar wie folgt: 
                                                        In Abhängigkeit von der Höhe des sich aus dem 
                                                        IFRS-Konzernabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 
                                                        2023/2024 ergebenden Return on Capital Employed ('ROCE') erhält 
                                                        jedes Aufsichtsratsmitglied eine ROCE-basierte variable 
                                                        Vergütung ('ROCE-Komponente') wie folgt: 
                                                                      Ein ROCE von 7,5 % oder weniger entspricht einer 
                                                        *             Zielerreichung von 0 % und einer ROCE-Komponente 
                                                                      in Höhe von EUR 0,00. 
                                                                      Ein ROCE von 14,5 % ('ROCE-Zielgröße') oder mehr 
                                                                      entspricht einer Zielerreichung von 200 % und 
                                                        *             einer ROCE-Komponente in Höhe von EUR 50.000,00 
                                                                      für jedes Mitglied des Aufsichtsrats, für den 
                                                                      Aufsichtsratsvorsitzenden in Höhe von EUR 
                                                                      100.000,00. 

Die anteilige Höhe der ROCE-Komponente bei einem ROCE

zwischen 7,5 % und 14,5 % ermittelt sich linear in Abhängigkeit

vom Grad der Zielerreichung im Hinblick auf die ROCE-Zielgröße.

In keinem Fall beträgt die ROCE-Komponente jedoch mehr als EUR

50.000,00 je Mitglied des Aufsichtsrats bzw. mehr als EUR

100.000,00 für den Aufsichtsratsvorsitzenden.

a)

Der ROCE wird auf der Grundlage des von dem Abschlussprüfer

geprüften und vom Aufsichtsrat gebilligten

IFRS-Konzernabschlusses der Gesellschaft für das Geschäftsjahr

2023/2024 vom Abschlussprüfer der Gesellschaft für das

Geschäftsjähr 2020/2021 verbindlich wie folgt ermittelt:


6.                                                      ROCE = EBIT / Capital Employed x 100 

'EBIT' bezeichnet hierbei das Ergebnis vor Finanzergebnis

und Steuern der KROMI-Unternehmensgruppe ausweislich des

IFRS-Konzernjahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2023/2024.

'Capital Employed' bezeichnet (i) das langfristige Vermögen

der KROMI-Unternehmensgruppe, (ii) zuzüglich Vorräten, (iii)

zuzüglich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, (iv)

zuzüglich einem unter den Sonstigen Vermögensgegenständen

ausgewiesenen Kaufpreiseinbehalt aus Factoring, (v) abzüglich

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie (vi)

abzüglich erhaltener Anzahlungen auf Bestellungen; bezüglich

des Abschlussstichtags sind die Werte des vom Aufsichtsrat

gebilligten, nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften

aufgestellten Konzernabschlusses zum 30. Juni 2024 maßgeblich.

In Abhängigkeit von der Höhe des sich aus dem

IFRS-Konzernabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr

2023/2024 ergebenden Ergebnisses je Aktie ('earnings per

share') ('EPS') erhält jedes Aufsichtsratsmitglied eine

EPS-basierte variable Vergütung ('EPS-Komponente') wie folgt:


                                                                      Ein EPS von EUR 0,30 oder weniger entspricht 
                                                        *             einer Zielerreichung von 0 % und einer 
                                                                      EPS-Komponente in Höhe von EUR 0,00. 
                                                                      Ein EPS von EUR 0,90 ('EPS-Zielgröße') oder mehr 
                                          b)                          entspricht einer Zielerreichung von 200 % und 
                                                        *             einer EPS-Komponente in Höhe von EUR 50.000,00 
                                                                      für jedes Mitglied des Aufsichtsrats, für den 
                                                                      Aufsichtsratsvorsitzenden in Höhe von EUR 
                                                                      100.000,00. 

Die anteilige Höhe der EPS-Komponente bei einem EPS zwischen

EUR 0,30 und EUR 0,90 ermittelt sich linear in Abhängigkeit vom

Grad der Zielerreichung im Hinblick auf die EPS-Zielgröße. In

keinem Fall beträgt die EPS-Komponente jedoch mehr als EUR

50.000,00 je Mitglied des Aufsichtsrats bzw. mehr als EUR

100.000,00 für den Aufsichtsratsvorsitzenden.

Ein Aufsichtsratsmitglied erhält eine variable Vergütung in der sich aus

vorstehender Ziffer (ii) ergebenden Höhe nur insoweit, als es nachweisen

kann, dass es im Zeitraum von spätestens vier Wochen nach der über das 'Long

Term Incentive Program II' beschließenden Hauptversammlung 2021 ('

Eigeninvestitions-Anfangszeitpunkt') bis zum Ablauf des Geschäftsjahres 2023/

2024 ('Eigeninvestitions-Endzeitpunkt') (Zeitraum zwischen

Eigeninvestitions-Anfangszeitpunkt und Eigeninvestitions-Endzeitpunkt '

Eigeninvestitions-Zeitraum') Aktien der Gesellschaft gehalten hat, deren

kumulierter Kaufwert (maßgeblich ist insofern der jeweilige Kaufkurs im

Zeitpunkt des Erwerbs) EUR 30.000,00 - im Falle des Aufsichtsratsvorsitzenden

(iii) EUR 60.000,00 - entspricht ('Eigeninvestitions-Zielgröße'). Erwerbe vor dem

Eigeninvestitions-Anfangszeitpunkt - insbesondere im Rahmen des Long Term

Incentive Program I - sind bei der Feststellung der Erreichung der

Eigeninvestitions-Zielgröße zu berücksichtigen.

Unterschreitet die Eigeninvestition eines Aufsichtsratsmitglieds während

des Eigeninvestitions-Zeitraums - maßgeblich ist die jeweils maximale

Unterschreitung - die jeweilige Eigeninvestitions-Zielgröße, reduziert sich

seine variable Vergütung in entsprechender anteiliger Höhe; eine Erhöhung

findet nicht statt, insbesondere nicht im Falle einer die

Eigeninvestitions-Zielgröße übersteigenden Eigeninvestition.

Einem Aufsichtsratsmitglied steht die variable Vergütung in der sich aus

vorstehenden Ziffern ergebenden Höhe nur insoweit endgültig zu, als es

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October 26, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)