Hauptversammlung, die über die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2023/ 2024 beschließt, jedes Mitglied des Aufsichtsrats eine variable Vergütung, die sich aus einer ROCE-Komponente gemäß nachstehender lit. a) und einer EPS-Komponente gemäß nachstehender lit. b) zusammensetzt, und zwar wie folgt: In Abhängigkeit von der Höhe des sich aus dem IFRS-Konzernabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023/2024 ergebenden Return on Capital Employed ('ROCE') erhält jedes Aufsichtsratsmitglied eine ROCE-basierte variable Vergütung ('ROCE-Komponente') wie folgt: Ein ROCE von 7,5 % oder weniger entspricht einer * Zielerreichung von 0 % und einer ROCE-Komponente in Höhe von EUR 0,00. Ein ROCE von 14,5 % ('ROCE-Zielgröße') oder mehr entspricht einer Zielerreichung von 200 % und * einer ROCE-Komponente in Höhe von EUR 50.000,00 für jedes Mitglied des Aufsichtsrats, für den Aufsichtsratsvorsitzenden in Höhe von EUR 100.000,00.
Die anteilige Höhe der ROCE-Komponente bei einem ROCE
zwischen 7,5 % und 14,5 % ermittelt sich linear in Abhängigkeit
vom Grad der Zielerreichung im Hinblick auf die ROCE-Zielgröße.
In keinem Fall beträgt die ROCE-Komponente jedoch mehr als EUR
50.000,00 je Mitglied des Aufsichtsrats bzw. mehr als EUR
100.000,00 für den Aufsichtsratsvorsitzenden.
a)
Der ROCE wird auf der Grundlage des von dem Abschlussprüfer
geprüften und vom Aufsichtsrat gebilligten
IFRS-Konzernabschlusses der Gesellschaft für das Geschäftsjahr
2023/2024 vom Abschlussprüfer der Gesellschaft für das
Geschäftsjähr 2020/2021 verbindlich wie folgt ermittelt:
6. ROCE = EBIT / Capital Employed x 100
'EBIT' bezeichnet hierbei das Ergebnis vor Finanzergebnis
und Steuern der KROMI-Unternehmensgruppe ausweislich des
IFRS-Konzernjahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2023/2024.
'Capital Employed' bezeichnet (i) das langfristige Vermögen
der KROMI-Unternehmensgruppe, (ii) zuzüglich Vorräten, (iii)
zuzüglich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, (iv)
zuzüglich einem unter den Sonstigen Vermögensgegenständen
ausgewiesenen Kaufpreiseinbehalt aus Factoring, (v) abzüglich
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie (vi)
abzüglich erhaltener Anzahlungen auf Bestellungen; bezüglich
des Abschlussstichtags sind die Werte des vom Aufsichtsrat
gebilligten, nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften
aufgestellten Konzernabschlusses zum 30. Juni 2024 maßgeblich.
In Abhängigkeit von der Höhe des sich aus dem
IFRS-Konzernabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr
2023/2024 ergebenden Ergebnisses je Aktie ('earnings per
share') ('EPS') erhält jedes Aufsichtsratsmitglied eine
EPS-basierte variable Vergütung ('EPS-Komponente') wie folgt:
Ein EPS von EUR 0,30 oder weniger entspricht * einer Zielerreichung von 0 % und einer EPS-Komponente in Höhe von EUR 0,00. Ein EPS von EUR 0,90 ('EPS-Zielgröße') oder mehr b) entspricht einer Zielerreichung von 200 % und * einer EPS-Komponente in Höhe von EUR 50.000,00 für jedes Mitglied des Aufsichtsrats, für den Aufsichtsratsvorsitzenden in Höhe von EUR 100.000,00.
Die anteilige Höhe der EPS-Komponente bei einem EPS zwischen
EUR 0,30 und EUR 0,90 ermittelt sich linear in Abhängigkeit vom
Grad der Zielerreichung im Hinblick auf die EPS-Zielgröße. In
keinem Fall beträgt die EPS-Komponente jedoch mehr als EUR
50.000,00 je Mitglied des Aufsichtsrats bzw. mehr als EUR
100.000,00 für den Aufsichtsratsvorsitzenden.
Ein Aufsichtsratsmitglied erhält eine variable Vergütung in der sich aus
vorstehender Ziffer (ii) ergebenden Höhe nur insoweit, als es nachweisen
kann, dass es im Zeitraum von spätestens vier Wochen nach der über das 'Long
Term Incentive Program II' beschließenden Hauptversammlung 2021 ('
Eigeninvestitions-Anfangszeitpunkt') bis zum Ablauf des Geschäftsjahres 2023/
2024 ('Eigeninvestitions-Endzeitpunkt') (Zeitraum zwischen
Eigeninvestitions-Anfangszeitpunkt und Eigeninvestitions-Endzeitpunkt '
Eigeninvestitions-Zeitraum') Aktien der Gesellschaft gehalten hat, deren
kumulierter Kaufwert (maßgeblich ist insofern der jeweilige Kaufkurs im
Zeitpunkt des Erwerbs) EUR 30.000,00 - im Falle des Aufsichtsratsvorsitzenden
(iii) EUR 60.000,00 - entspricht ('Eigeninvestitions-Zielgröße'). Erwerbe vor dem
Eigeninvestitions-Anfangszeitpunkt - insbesondere im Rahmen des Long Term
Incentive Program I - sind bei der Feststellung der Erreichung der
Eigeninvestitions-Zielgröße zu berücksichtigen.
Unterschreitet die Eigeninvestition eines Aufsichtsratsmitglieds während
des Eigeninvestitions-Zeitraums - maßgeblich ist die jeweils maximale
Unterschreitung - die jeweilige Eigeninvestitions-Zielgröße, reduziert sich
seine variable Vergütung in entsprechender anteiliger Höhe; eine Erhöhung
findet nicht statt, insbesondere nicht im Falle einer die
Eigeninvestitions-Zielgröße übersteigenden Eigeninvestition.
Einem Aufsichtsratsmitglied steht die variable Vergütung in der sich aus
vorstehenden Ziffern ergebenden Höhe nur insoweit endgültig zu, als es
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October 26, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)