KARLSRUHE (dpa-AFX) - Das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht am Donnerstag (9.30 Uhr) eine Entscheidung zum Europäischen Patentamt. Dabei geht es um die Beschwerdekammern, an die sich Unternehmen wenden können, wenn sie mit einer Entscheidung nicht einverstanden sind. Geklagt haben mehrere Unternehmen, denen die Erteilung eines Patents verweigert wurde. Sie meinen, dass ihnen keine ausreichenden Rechtsschutz-Möglichkeiten offenstehen. (Az. 2 BvR 2480/10 u.a.)

Das 1973 gegründete Europäische Patentamt hat seinen Hauptsitz in München. Es prüft in einem zentralisierten und einheitlichen Verfahren europäische Patentanmeldungen für Erfinder, Wissenschaftler und Unternehmen aus aller Welt. Europäische Patente sind in den 39 Mitgliedstaaten der Europäischen Patentorganisation und in 5 weiteren Staaten geschützt. Als zusätzliche Möglichkeit wird in diesem Jahr das sogenannte Einheitspatent eingeführt./sem/DP/nas