Ab Februar 2016 gelten für Verbraucher ausschließlich die europäischen
SEPA-Zahlverfahren mit der IBAN als Bankkontonummer (FOTO)
Berlin (ots) -
Der bargeldlose Zahlungsverkehr erfolgt ab 1. Februar 2016
vollständig nach den europaweit einheitlichen Zahlverfahren der
Single Euro Payments Area (SEPA). An diesem Tag enden die bisherigen,
vom europäischen Gesetzgeber gewährten Übergangsfristen für
Verbraucher, die während der letzten beiden Jahre neben den
SEPA-Zahlverfahren auch noch die alten nationalen Verfahren anwenden
konnten. Somit gilt bei Überweisungen und Lastschriften ab 1. Februar
dieses Jahres ausschließlich die internationale Bankkontonummer IBAN
(International Bank Account Number). Ab diesem Stichtag tritt zudem
eine Vereinfachung in Kraft: Die internationale Bankleitzahl BIC
(Business Identifier Code) ist nur noch bei grenzüberschreitenden
Zahlungen in Länder außerhalb der Europäischen Union beziehungsweise
außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, zum Beispiel in die
Türkei, anzugeben.
Die IBAN setzt sich in Deutschland aus bekannten Bestandteilen,
die insgesamt 22 Zeichen umfassen, zusammen. Sie besteht aus einem
internationalen Teil, dem zweistelligen Länderkennzeichen (in
Deutschland "DE") und einer zweistelligen Prüfziffer, sowie den
ehemaligen nationalen Komponenten, der bisherigen nationalen
Kontonummer und Bankleitzahl. Die Prüfziffer dient dazu, eventuelle
Zahlendreher zu erkennen, um Fehlüberweisungen zu verhindern, und
schafft so noch mehr Sicherheit für die Bankkunden. Ihre IBAN finden
Verbraucher beispielsweise auf ihrer girocard oder ihren
Kontoauszügen. Wer eine Rechnung begleichen muss, entnimmt die IBAN
der Rechnung oder dem Briefbogen des Vertragspartners. Findet man
diese Angaben dort nicht, sollte man den Vertragspartner danach
fragen.
Unternehmen und Vereine setzen bereits seit 2014 ausschließlich
die SEPA-Verfahren ein. "Die Umstellung unserer Firmenkunden auf die
SEPA-Verfahren ist seinerzeit reibungslos verlaufen. Seitdem ist SEPA
für Unternehmen gelebter Alltag und damit haben sich auch die
Verbraucher bereits an die IBAN gewöhnt. Wir gehen auch aufgrund der
seit Jahren laufenden intensiven Kundeninformationen aller an SEPA
Beteiligten davon aus, dass nun auch dieser letzte Schritt der
Umstellung auf SEPA erfolgreich verlaufen wird", so Ralf-Christoph
Arnoldt, Abteilungsleiter Zahlungsverkehr beim Bundesverband der
Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR).
Die Volksbanken und Raiffeisenbanken haben die Kontodaten aller
Kunden längst auf die SEPA-Zahlverfahren umgestellt. Dies erfolgte
für die Daueraufträge sowie für die gespeicherten
Überweisungsvorlagen im Onlinebanking bereits Ende 2013 automatisch.
Wer noch eine nicht SEPA-fähige Banking-Software zu Hause verwendet,
dem helfen die Bankberaterinnen und -berater dieser Institute gerne.
Alle Softwareprodukte der genossenschaftlichen FinanzGruppe sind seit
Jahren fit für SEPA.
Kunden, die Onlinebanking auf Smartphone oder Tablet betreiben,
können mobile Banking-Apps wie etwa "VR-Banking" oder
"Online-Filiale+" der Volksbanken und Raiffeisenbanken bequem nutzen.
Seit Ende 2014 sind zudem sogenannte QR-Codes bei Überweisungen
nutzbar. Diese Codes werden künftig immer häufiger auf Rechnungen
oder Zahlscheinvordrucken zu finden sein. Sie enthalten analog zum
Überweisungsbeleg relevante Zahlungsdaten wie Empfängername, IBAN,
Zahlbetrag und Verwendungszweck. Die Nutzung des QR-Codes ist
schnell, bequem und reduziert die Gefahr von Fehleingaben. Um eine
Überweisung so zu tätigen, scannt man den QR-Code der Rechnung oder
des Überweisungszahlscheines mit der entsprechenden Funktion in der
Banking-App ein.
Ein aktuelles Audio-Interview zu SEPA mit Ralf-Christoph Arnoldt,
Abteilungsleiter Zahlungsverkehr beim BVR, finden Sie auf www.bvr.de,
Presse, Verbraucherservice. Pressegrafiken zur SEPA-Überweisung und
-Lastschrift finden Sie unter www.bvr.de, Presse, Bilddatenbank,
Stichwort "SEPA".
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