Bund zahlt Ost-Ländern 67,5 Mio. Euro vom SED-Vermögen zu wenig
   Leipzig (ots) - Die ostdeutschen Bundesländer erhalten aus dem 
ehemaligen SED-Vermögen deutlich weniger Geld als ihnen zusteht. Das 
ergaben Recherchen des MDR-Magazins "Umschau". Demnach sollen von 
insgesamt 252,5 Millionen Euro aus dem Kontoguthaben einer 
SED-Tarnfirma in der Schweiz nur 185 Millionen Euro an die Ost-Länder
gehen. Den Differenzbetrag von 67,5 Millionen Euro behält das 
Bundesfinanzministerium ein und begründet dies im Kern mit der 
Absicherung von Risiken. Ein Sprecher erklärt dazu auf 
Umschau-Anfrage: "Im Rahmen der jährlich zu erstellenden 
Einnahmen/Ausgaben-Abrechnung müssen Rückstellungen u. a. für 
Steuern, Anwalts- und Gerichtskosten, Personalkosten und mögliche 
bzw. unbekannte Risiken ... gebildet werden."

   Prof. Ulrich Blum von der Martin-Luther-Universität 
Halle-Wittenberg hält die Rückstellung über 67,5 Millionen Euro für 
unangemessen. "Anwalts- und Gerichtskosten betragen nicht ein Viertel
der strittigen Gesamtsumme. Zudem war diese Sache ab einem bestimmten
Zeitpunkt eindeutig und rechtskräftig entschieden", erklärt der 
Wirtschaftswissenschaftler. Er vermutet eher ein trickreiches 
Vorgehen des Bundes: "Er hat zwar geregelt, dass die Gelder an die 
Länder auszuschütten sind, aber er will natürlich auch seinen Teil 
haben. Darum hat er eine Konstruktion gewählt, die sehr erfolgreich 
ist, einen Teil der Einnahmen über eine Rückstellung einzubehalten."

   Das jetzt zu verteilende Geld stammt aus dem Vermögen der 
SED-Tarnfirma Novum. Die Treuhandnachfolgeorganisation "Bundesanstalt
für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben" hatte sich jahrelang mit 
einer österreichischen Bank und deren Schweizer Rechtsnachfolgern 
über das Novum-Kontoguthaben vor Gericht gestritten und endgültig im 
Frühjahr 2017 gewonnen. Dabei ging es um einen Betrag von 128 
Millionen Euro zzgl. Zinsen. Nach Angaben des 
Bundesfinanzministeriums hatte die Schweizer AKB-Bank ca. 252,5 
Millionen Euro an den Bund überwiesen. Davon sollen 2018 insgesamt 
185 Millionen Euro an die Ost-Länder gehen. Dass das Vermögen der 
ehemaligen Parteien und Massenorganisationen der DDR den Ost-Ländern 
zusteht, wurde im Gesetz über Parteien und andere politische 
Vereinigungen festgelegt.

   Unter Angabe der Quelle sofort frei

   MDR-Magazin "Umschau", Dienstag, 9. Januar, 20.15 Uhr, 
MDR-Fernsehen

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