PKV-Aufnahmegarantie jetzt auch für Beamte in der Ausbildung (FOTO)
   Berlin (ots) - 
   Wichtige Neuregelung für Beamte in der Ausbildung: Die 
Aufnahmegarantie der Privaten Krankenversicherung (PKV) für 
Beamtenanfänger gilt ab sofort auch für "Beamte auf Widerruf". Sie 
können nun ebenso wie alle anderen Beamten die Vorteile der 
Kombination von Privater Krankenversicherung und Beihilfe in Anspruch
nehmen. Die PKV hat mit Wirkung ab Januar 2019 die seit über zehn 
Jahren bewährten Öffnungsaktionen für Beamte entsprechend erweitert.

   Die Öffnungsaktionen haben mehrere Vorzüge:

   - Niemand wird aufgrund von Vorerkrankungen abgelehnt. Damit 
     können sich auch kranke oder behinderte Beamte bereits in der 
     Ausbildung privat versichern.
   - Eventuelle Risikozuschläge sind auf maximal 30 Prozent begrenzt.
   - Es gibt keine Leistungsausschlüsse.

   Diese Vorteile gelten auch für Kinder und Ehe-/Lebenspartner der 
Beamtenanfänger, sofern diese sich nicht in der Gesetzlichen 
Krankenversicherung versichern müssen.

   Um davon profitieren zu können, müssen die Beamten auf Widerruf 
innerhalb von sechs Monaten nach ihrer erstmaligen Verbeamtung bei 
einem teilnehmenden Versicherungsunternehmen einen Antrag auf 
Aufnahme im Rahmen der Öffnungsaktionen stellen.

   Diese Frist gilt auch, wenn das Beamtenverhältnis bereits im Jahr 
2018 begonnen wurde. Beispiel: Bei Beginn des Beamtenverhältnisses am
1. Oktober 2018 können die Beamten auf Widerruf noch bis zum 31. März
2019 einen Antrag auf Aufnahme im Rahmen der Öffnungsaktionen 
stellen.

   Alle Informationen zu den Öffnungsaktionen und zu den 
teilnehmenden Versicherungsunternehmen finden Sie in einem Merkblatt 
und einer Broschüre des PKV-Verbandes.

OTS:              PKV - Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.
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