Ende Januar werden die Grundbesitzabgabenbescheide 2016 an die Bergisch Gladbacher Grundstücks- und Wohnungseigentümer verschickt. Mit diesen Bescheiden setzt die Stadtverwaltung die Grundsteuern sowie die Gebühren für Abfallbeseitigung und Straßenreinigung fest.

Grundsteuererhöhung ist beschlossen, aber noch nicht wirksam

Zur Reduzierung des Haushaltsdefizits hat der Rat im Dezember 2015 eine Erhöhung der Grundsteuer A von 255 v.H. auf 274 v.H. und der Grundsteuer B von 490 v.H. auf 545 v.H. ab 01.01.2016 beschlossen. Die neuen Hebesätze können erst wirksam werden, wenn die Haushaltssatzung der Stadt für das neue Jahr durch den Rheinisch-Bergischen Kreis genehmigt und anschließend veröffentlicht wird. Die Ende Januar versandten Grundbesitzabgabenbescheide enthalten also noch keine erhöhte Grundsteuer, berücksichtigen aber bereits die aktuellen Gebühren für Straßenreinigung, Winterdienst und Abfallbeseitigung. Nach Genehmigung des Haushalts werden im Verlauf des Jahres Grundsteuer-Änderungsbescheide auf der Basis der neuen Hebesätze erteilt. Der erhöhte Steuersatz wird dann rückwirkend ab Jahresbeginn erhoben.

Grundlage für die Besteuerung ist der Grundsteuermessbetrag, der durch das Finanzamt festgesetzt wird. Evtl. Einwendungen gegen die Höhe des Grundsteuermessbetrages sind nicht bei der Stadt Bergisch Gladbach, sondern beim Finanzamt geltend zu machen.

Ganz einfach, sicher und termingenau: Zahlungen mit dem SEPA-Lastschriftmandat

Noch längst nicht alle Steuer- und Abgabenpflichtigen nutzen die Vorteile des SEPA-Lastschriftmandats. Die Stadt Bergisch Gladbach bietet diese Möglichkeit allen Kontoinhabern; wer daran teilnimmt, muss sich um keine Fälligkeitstermine mehr kümmern; evtl. Mahnungen und zusätzliche Kosten entfallen, und die Beträge werden korrekt vom Konto abgebucht.

Die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren muss beantragt werden, und zwar für jedes Kassenzeichen separat. Wenn sich also z.B. Eigentumsverhältnisse ändern und ein neues Kassenzeichen vergeben werden muss, gilt eine früher erteilte Ermächtigung nicht mehr; sie muss der Stadtkasse gegenüber neu erklärt werden.

Die Abgabe der Erklärung ist trotzdem denkbar einfach. Die Stadtkasse stellt den entsprechenden Vordruck im Internet zur Verfügung: www.bergischgladbach.de/Bürgerservice A-Z/Formulare/Steuern. Auch telefonisch (s. unten Zahlungsangelegenheiten) kann der Vordruck angefordert werden. Das Formular wird dann ausgefüllt per Post an die Stadtkasse gesandt. Nur original handschriftlich unterschriebene Mandate sind gültig; dies gilt auch für Folgeaufträge. Die Teilnahme am SEPA-Lastschriftmandat ist jederzeit widerrufbar, völlig risikolos und kostenfrei.

Weitere Informationen und Ansprechpartner für Rückfragen

Fragen beantworten die Kolleginnen und Kollegen der Stadtverwaltung unter den folgenden Kontaktdaten.

- zur Grundsteuer:

Fachbereich Finanzen -Steuerwesen-, Bürogebäude Hauptstraße 192, 1. Etage
Telefon für Anfangsbuchstaben:

A, I, J, O, S 02202/14-2722
B, U 02202/14-2718
C, H, V, W 02202/14-2715
D, G, Q, Z 02202/14-2721
E, M, Ö, Ü, X 02202/14-2719
F, L, N, R 02202/14-2742
K 02202/14-2720
P, T, Y 02202/14-2717
Fax: 02202/14-2666.

- zu Straßenreinigungs- und Abfallentsorgungsgebühren:

(außerdem zu Müllbehältern - vorgeschriebene Größen, Bestellmöglichkeit - , Abfallkalendern und Abfallarten)
Abfallwirtschaftsbetrieb, Obereschbach 1, 51429 Bergisch Gladbach
Telefon: 02202/14-3535, -3305, -3320
Telefax: 02202/14-3330

- zu Zahlungsangelegenheiten:

Fachbereich Finanzen -Stadtkasse-, Stadthaus An der Gohrsmühle 18, Erdgeschoss.
Telefon für Kassenzeichen 001 . . . : 02202/14-2707,
Telefon für Kassenzeichen 006 . . . : 02202/14-2710
oder per Fax: 02202/14-2700.

20.01.2016

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