Am 27. Januar 2016 werden zahlreiche Staaten und Territorien, darunter auch die Schweiz, in Paris die multilaterale Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte (Multilateral Competent Authority Agreement on the Exchange of Country-by-Country Reports) unterzeichnen.

Die Unterzeichnung der multilateralen Vereinbarung erfolgt im Rahmen des gemeinsamen Projekts der G20-Staaten und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und -verlagerung (Base Erosion and Profit Shifting, BEPS). Die Schlussergebnisse des Projekts wurden am 5. Oktober 2015 veröffentlicht. Einige dieser Ergebnisse wie der automatische Austausch länderbezogener Berichte gelten als neue Mindeststandards, zu deren Einhaltung sich alle G20- und OECD-Staaten verpflichtet haben.

Der länderbezogene Bericht soll einen Überblick über die weltweite Verteilung der Gewinne und entrichteten Steuern multinationaler Unternehmen sowie weitere Indikatoren zur Lage von Aktivitäten des Konzerns ermöglichen. Der länderbezogene Bericht wird automatisch zwischen den Steuerbehörden der Länder ausgetauscht, in denen sich ein Rechtsträger des Konzerns befindet.

Die multilaterale Vereinbarung regelt die Voraussetzungen, unter denen die Steuerbehörden zweier Staaten den automatischen Austausch der länderbezogenen Berichte multinationaler Unternehmen auf ihrem Gebiet vornehmen. Sie stützt sich auf das multilaterale Überein-kommen des Europarats und der OECD über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (Amtshilfeübereinkommen), das von der Bundesversammlung im Dezember 2015 genehmigt wurde. Die Voraussetzungen für den Austausch im internen Recht werden in einem Umsetzungsgesetz zu schaffen sein.

Der Bundesrat wird die multilaterale Vereinbarung und das Umsetzungsgesetz im ersten Halbjahr 2016 in die Vernehmlassung schicken. Vor dem Inkrafttreten werden sie das ordentliche Genehmigungsverfahren (Botschaft des Bundesrates an das Parlament, Genehmigung durch das Parlament und fakultatives Referendum) durchlaufen.

Die Unterzeichnung der multilateralen Vereinbarung überlässt der Schweiz die Wahl der Länder, mit denen sie den automatischen Austausch des länderbezogenen Berichts vornehmen will. Diese Länder wird die Schweiz zu einem späteren Zeitpunkt bestimmen.

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