-- Fixkostengrenze auf 200.000 Euro angehoben

-- Scholz rechnet mit rund 15 Milliarden Euro für die Dezemberhilfe

-- Bessere Hilfen für Reisebüros, Selbstständige und Kulturwirtschaft

(Neu: mehr Details)

Von Petra Sorge

BERLIN (Dow Jones)--Die Überbrückungshilfen für notleidende kleine und mittlere Betriebe sollen bis Juni 2021 verlängert und deutlich ausgeweitet werden. Das bisherige Regime sei zudem nochmals verbessert worden, sagte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) in Berlin. Zuvor hatte er sich in zentralen Streitpunkten mit Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) geeinigt. Bei der Dezemberhilfe rechnet der Bund mit Ausgaben von 4,5 Milliarden Euro pro Förderwoche. Insgesamt könnten es "15, vielleicht auch noch mehr Milliarden Euro" werden, so Scholz.

Für die Überbrückungshilfe III wird nun die Grenze, bis zu der Betriebsausgaben von pandemiebedingt notleidenden Betrieben erstattet werden, von bisher 50.000 Euro auf 200.000 Euro erhöht. Antragsberechtigt sind künftig Unternehmen bis maximal 500 Millionen Euro Jahresumsatz, hieß es in einer Mitteilung der Ressorts Wirtschaft und Finanzen. Erstmals können bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen für Hygienemaßnahmen sowie Marketing- und Werbekosten in Höhe der Vorjahreswerte gefördert werden, auch Abschreibungen (bis zu 50 Prozent der Wirtschaftsgüter) werden leichter.


   Bis zu 5.000 Euro für Soloselbstständige 

Um speziell der Reisebranche zu helfen, sind künftig nicht nur Erstattungen bei ausgefallenen Pauschalreisen möglich, sondern auch bei kurzfristigen Buchungen. Scholz zufolge soll zudem Geschäften, die im November und Dezember Umsatzrückgänge etwa wegen der Schließung von Nachbarläden hatten, besser geholfen werden.

Große Probleme hatten teils die Soloselbstständigen, weil die bisherigen Überbrückungshilfen nur Betriebsausgaben abdecken, nicht aber die Lebenshaltungskosten. Damit waren viele Betroffene auf Grundsicherung angewiesen. Die Union hatte einen fiktiven Lohn gefordert, den die SPD aber ablehnte. Nun ist für Soloselbstständige eine Neustarthilfe von bis zu 5.000 Euro als Zuschuss geplant. Grundlage ist eine einmalige Betriebskostenpauschale in Höhe von 25 Prozent des Vergleichsumsatzes.


   Sonderfonds für die Kulturbranche 

Geplant ist zudem ein Sonderfonds für die Kulturbranche. "Wir wollen auch, dass Aktivitäten möglich sind und Künstler auftreten können", sagte Scholz. So soll ermöglicht werden, dass Veranstaltungen, die sich wirtschaftlich nicht rechnen würden, dennoch stattfinden können. Wenn das Event coronabedingt abgesagt wird, soll der Ausfallfonds greifen. Details dazu müssen die beiden Ressorts noch ausarbeiten. Veranstaltungs- und Kulturbetriebe können zudem für den Zeitraum März bis Dezember 2020 Ausfallkosten geltend machen.

Unabhängig von den Überbrückungshilfen war am Mittwoch die Antragsplattform für die Novemberhilfen freigeschaltet worden. Damit werden direkt vom Teil-Lockdown betroffene Branchen wie die Gastronomie, Clubs, Kulturwirtschaft oder Fitnessstudios unterstützt. Nach Angaben von Wirtschaftsminister Altmaier sind dazu bereits 28.000 Anträge eingegangen. Für über 10.000 Anträge seien über das automatisierte Verfahren bereits die Auszahlungen veranlasst worden - in Höhe von 18 Millionen Euro.

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November 27, 2020 09:27 ET (14:27 GMT)