Sie fordern eine Nachzahlung, weil die Deutsche Bank ihrer Meinung nach bei der Postbank-Übernahme zu wenig gezahlt hat. Kurz vor dem Jahreswechsel habe man im Namen von 31 deutschen und internationalen Investoren eine Klage über rund 740 Millionen Euro inklusive Zinsen beim Landgericht Köln eingereicht, sagte Oliver Krauß von der Münchner Anwaltskanzlei Tricon am Mittwoch der Nachrichtenagentur Reuters. Christian Schulter von der Berliner Anwaltskanzlei Schirp & Partner sagte, auch sie hätten im Namen von privaten und institutionellen Anlegern neue Klagen gegen die Deutsche Bank eingereicht. Die Forderungen lägen im hohen zweistelligen Millionenbereich.

Ein Sprecher der Deutschen Bank erklärte am Mittwoch, die Bank halte die Klagen für unbegründet. Eine Sprecherin des Landgerichts Köln sagte, sie könne sich noch nicht äußern. Die zum Jahreswechsel eingegangenen Schriftstücke müssten erst verarbeitet werden. Zum 31. Dezember 2017 endete die Verjährungsfrist - neue Anlegerklagen wegen der Postbank-Übernahme sind nun nicht mehr möglich.

Die Kläger argumentieren, die Deutsche Bank habe bereits am 12. September 2008 die Kontrolle über die Postbank übernommen. Damals hatte das Institut vom damaligen Mehrheitseigner Post einen Anteil von 29,75 Prozent erworben. Damit blieb die Deutsche Bank unter der Marke von 30 Prozent, oberhalb der ein Pflichtangebot an die übrigen Aktionäre fällig wird. Erst 2010 veröffentlichte die Deutsche Bank ein Übernahmeangebot von 25 Euro je Aktie. Krauß argumentiert, den Anlegern hätten tatsächlich rund 64 Euro je Anteilsschein zugestanden.

Die Deutsche Bank muss sich wegen der Postbank-Übernahme bereits mit mehreren Verfahren auseinandersetzen. Im Oktober 2017 sprach das Landgericht Köln klagenden Aktionären eine Nachzahlung von 32,50 Euro je Aktie zu. Ein andere Klage beschäftigt derzeit das Oberlandesgericht Köln. In der mündlichen Verhandlung Anfang November hatte der Vorsitzende Richter allerdings die Argumente der Kläger zerpflückt und deutete ein Urteil im Sinne der Deutschen Bank an. Das ursprünglich im vergangenen Monat erwartete Urteil verzögerte sich aber wegen eines Befangenheitsantrags der Kläger. Die Urteilsverkündung wurde auf den 7. Februar verschoben.

Ein Ende des juristischen Schlagabtausches um die Postbank-Übernahme ist dennoch nicht absehbar. Beobachter erwarten, dass der Streit eines Tages wieder beim Bundesgerichtshof landen wird.