Nürnberg, 27. Januar 2016

8.000 Euro Sozialleistungen zu Unrecht bezogen

Zu einer Geldstrafe von jeweils 3.750 Euro verurteilte das Amtsgericht Nürnberg ein in Nürnberg lebendes Paar wegen Betrugs zum Nachteil des Jobcenters. Beide waren in einer Sicherheitsfirma als Sicherheitskräfte beschäftigt. Zusätzlich erhielten sie vom Jobcenter Arbeitslosengeld .

Im Rahmen der Ermittlungen gegen ihren Arbeitgeber konnten Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Nürnberg nachweisen, dass das Paar neben dem offiziellen Lohn zusätzlich Schwarzlohn erhielt. Diesen teilten sie, entgegen ihrer Verpflichtung, nicht dem Jobcenter mit.

Hierdurch erhielten die beiden als sogenannte Bedarfsgemeinschaft insgesamt fast 8.000 Euro Sozialleistungen zu Unrecht.

Neben der Geldstrafe müssen die Verurteilten den gegenüber dem Jobcenter Nürnberg entstandenen Schaden begleichen.
Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Zollverwaltung veröffentlichte diesen Inhalt am 27 Januar 2016 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen. Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 27 Januar 2016 08:42:26 UTC.

Das Originaldokument ist verfügbar unter: http://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Schwarzarbeitsbekaempfung/2016/z97_schwarzlohn_n.html?nn=20202