DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: adidas AG / Aktienrückkauf Herzogenaurach, 20. November 2018 adidas AG: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / 1. Tranche - 31. Zwischenmeldung Die adidas AG hat im Zeitraum vom 12. November 2018 bis einschließlich 16. November 2018 insgesamt 34.829 Stückaktien der adidas AG im Rahmen des Aktienrückkaufs erworben. Mit Bekanntmachung vom 21. März 2018 gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 wurde der Beginn des Rückerwerbs eigener Aktien im Rahmen einer ersten Tranche für den 22. März 2018 mitgeteilt. Das Gesamtvolumen der im Zeitraum vom 12. November 2018 bis einschließlich 16. November 2018 täglich zurückerworbenen Aktien sowie die täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse betragen:
1) Ohne Erwerbsnebenkosten, kaufmännisch gerundet auf 4 Nachkommastellen Die Gesamtzahl der bislang im Rahmen der ersten Tranche des Aktienrückkaufs seit dem 22. März 2018 durch die adidas AG erworbenen Aktien beläuft sich somit auf 4.447.160 Stückaktien. Weitere Informationen gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter http://www.adidasgroup. com/s/aktienrueckkauf abrufbar. Der Erwerb der Stückaktien der adidas AG erfolgte durch ein von der adidas AG beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel). Herzogenaurach, 20. November 2018 adidas AG
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Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | adidas AG |
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