IRW-PRESS: Advanced Bitcoin Technologies AG: Zwangshaft gegen Ex-ICO-Treuhänder, savedroid
AG erzielt Meilenstein

- Landgericht Bonn hat bis zu 6 Monate Zwangshaft gegen Herrn Rechtsanwalt Axel Hellinger
festgesetzt

Frankfurt am Main, 26. März 2024 / IRW-Press / - Das Landgericht Bonn hat im zweiten
Zwangsvollstreckungsverfahren bis zu 6 Monate Zwangshaft gegen den ehemaligen ICO-Treuhänder
der savedroid AG, Herrn Rechtsanwalt Axel Hellinger festgesetzt, da er Kryptowährungen mit
einem aktuellen Marktwert von mehr als 39 Millionen Euro rechtswidrig zurückhält. Damit
hat die savedroid AG, eine 100%ige Tochtergesellschaft der Advanced Bitcoin Technologies AG (ABT,
ISIN: DE000A2YPJ22), einen signifikanten Meilenstein zur Herausgabe der Kryptowährungsguthaben
aus ihrem ICO (Initial Coin Offering) vom ersten Quartal 2018 erzielt. Herr Rechtsanwalt Axel
Hellinger hat die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde gegen den
Zwangshaftbeschluss einzulegen.

Im Rahmen der mit Hochdruck laufenden Zwangsvollstreckung des rechtskräftigen Urteils des
Oberlandesgerichts Köln zur Herausgabe der Kryptowährungen vom Oktober 2021 hatte das
Landgericht Bonn im ersten Zwangsvollstreckungsverfahren gegen den ehemaligen ICO-Treuhänder im
März 2023 ein Zwangsgeld in Höhe von 25.000,00 Euro und ersatzweise Zwangshaft auf Basis
eines Tagessatzes von 200,00 Euro festgesetzt, was in Summe insgesamt 125 Tagen Zwangshaft
entsprochen hätte. Herr Rechtsanwalt Axel Hellinger hatte damals zwar sofortige Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt, das Oberlandesgericht Köln hatte diese jedoch
zurückgewiesen und ferner keine Rechtsbeschwerde zugelassen. Bereits im Zuge der
Zwangsvollstreckung dieses Zwangsgeldes war Haftbefehl gegen Herrn Rechtsanwalt Axel Hellinger
erlassen worden, nachdem dieser der Vermögensauskunft ferngeblieben war. Die Haft wurde
letztlich durch Zahlung des Zwangsgeldes im Januar 2024 abgewendet.

Weitere Details und Hintergrundinformationen zum Kryptowährungsherausgabeverfahren der
savedroid AG gegen den ehemaligen ICO-Treuhänder finden sich in unseren beiden
Ad-hoc-Mitteilungen vom 28. Oktober 2022:
https://www.eqs-news.com/de/news/adhoc/advanced-bitcoin-technologies-ag-bundesgerichtshof-weist-nichtzulassungsbeschwerde-im-wallet-herausgabeverfahren-der-savedroid-ag-zurueck/1680939
sowie vom 15. Oktober 2021:
https://www.eqs-news.com/de/news/adhoc/advanced-bitcoin-technologies-ag-savedroid-ag-gewinnt-auch-in-zweiter-instanz-den-rechtsstreit-im-wallet-herausgabeverfahren/1481499.

Investoren- und Medienkontakt
Dr. Yassin Hankir
Vorstandsvorsitzender Advanced Bitcoin Technologies AG
Telefon: +49-(0)69-24009842
E-Mail: ir@abt-ag.com



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