Aegis Logistics Limited hat in seiner Vorstandssitzung vom 30. Mai 2023 die Ernennung von Herrn Raj Kishore Singh als zusätzliches Verwaltungsratsmitglied in der Kategorie "Unabhängig" genehmigt. Unter Berücksichtigung der Änderung der Vorschrift 16(1)(b)(vi)(A) der SEBI (Listing Obligations & Disclosure Requirements), 2015 mit Wirkung vom 1. Januar 2022, hat der Ernennungs- und Vergütungsausschuss der Gesellschaft die Ernennung von Herrn Raj Kishore Singh (DIN: 00071024) als unabhängiges Mitglied des Verwaltungsrats erwogen und dem Verwaltungsrat empfohlen. Gemäß der oben genannten Empfehlung ist Herr Raj Kishore Singh mit Ablauf des 30. Mai 2023 als nicht unabhängiges Verwaltungsratsmitglied des Unternehmens zurückgetreten.

Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am selben Tag die Ernennung von Herrn Raj Kishore Singh als zusätzliches Verwaltungsratsmitglied in der Kategorie "Unabhängig" mit Wirkung vom 01. Juni 2023 geprüft und genehmigt. Die Dauer seiner Ernennung als unabhängiges Verwaltungsratsmitglied wird vorbehaltlich der Zustimmung der Aktionäre 5 Jahre betragen. Raj Kishore Singh, im Alter von 69 Jahren, war Vorstandsvorsitzender und geschäftsführender Direktor des Navratna- und Fortune 500-Unternehmens Bharat Petroleum Corporation Limited (BPCL).

Er ist ein anerkannter Visionär und Experte für alle Aspekte des Ölgeschäfts. Er war federführend bei der Erschließung von Ölblöcken in Brasilien, Gasfunden in Mosambik, Schiefergas in Australien und E&P-Aktivitäten auf indischem und ausländischem Grund und Boden. Gegenwärtig bietet er in Indien und weltweit Beratungs- und Betreuungsdienste für Unternehmen an, die im Öl- und Gassektor tätig sind oder in diesen investieren.

Er ist Bachelor of Technology (Honours), Mechanical Engineering, Banaras Hindu University, Indien Herr Raj Kishore Singh ist mit keinem Direktor der Gesellschaft verwandt. Herr Raj Kishore Singh erfüllt die im Companies Act, 2013 und den SEBI Listing Regulations vorgeschriebenen Kriterien der Unabhängigkeit. Ferner hat das Unternehmen bestätigt, dass Herr Raj Kishore Singh nicht aufgrund einer Anordnung der SEBI oder einer anderen Behörde von der Ausübung des Amtes eines Verwaltungsrats ausgeschlossen ist.