Aktienbrauerei Kaufbeuren AG

Kaufbeuren

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2019 bis zum 30.09.2020

B I L A N Z zum 30.09.2020

A K T I V A

30.09.2020

30.09.2019

  1. Anlagevermögen I. Sachanlagen

1.

Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf

6.637.893,17

6.413.262,49

fremden Grundstücken

2. technische Anlagen und Maschinen

233.565,00

270.261,00

3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

88.849,00

85.681,00

4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

47.457,14

0,00

7.007.764,31

6.769.204,49

II. Finanzanlagen

1.

Beteiligungen

1.000,00

180.000,00

2.

Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

1.870.320,00

884.500,00

3.

Wertpapiere des Anlagevermögens

5.000,00

70.000,00

1.876.320,00

1.134.500,00

  1. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

19.235,19

5.632,45

2. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

0,00

8.262,02

3. sonstige Vermögengsgegenstände

110.458,26

159.649,70

129.693,45

173.544,17

II. Wertpapiere

sonstige Wertpapiere

411,04

411,04

III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

2.504.748,36

3.303.291,37

C.

Rechnungsabgrenzungsposten

8.800,03

6.864,03

11.527.737,19

11.387.815,10

P A S S I V A

30.09.2020

30.09.2019

A.

Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

1.545.700,00

1.545.700,00

II. Kapitalrücklage

2.266.403,94

2.266.403,94

III. Gewinnrücklagen

1. gesetzliche Rücklage

115.040,67

115.040,67

2. andere Gewinnrücklagen

1.700.000,00

1.700.000,00

1.815.040,67

1.815.040,67

IV. Bilanzverlust

-4.378.689,66

-293.211,12

1.248.454,95

5.333.933,49

  1. Rückstellungen

1.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

972.120,00

877.239,00

2. sonstige Rückstellungen

2.031.479,10

723.983,00

3.003.599,10

1.601.222,00

C. Verbindlichkeiten

1.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

4.745.599,54

1.500.482,36

2.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

230.484,40

192.206,69

3.

Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

0,00

24.991,19

4. sonstige Verbindlichkeiten

128.646,20

234.015,37

Seite 1 von 20

30.09.2020

30.09.2019

- davon aus Steuern: € 6.468,27

5.104.730,14

1.951.695,61

(VJ: € 181.519,17)

D. Passive Latente Steuern

2.170.953,00

2.500.964,00

11.527.737,19

11.387.815,10

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

für die Zeit vom 01.10.2019 bis 30.09.2020

2019/2020

2018/2019

1.

Umsatzerlöse

657.605,98

412.483,68

2.

sonstige betriebliche Erträge

405.240,30

261.457,52

3. Materialaufwand

Aufwendungen für bezogene Leistungen

-91.086,53

-86.056,09

4. Personalaufwand

a) Löhne und Gehälter

-321.812,35

-285.849,97

b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung

-87.528,51

-91.560,97

- davon für Altersversorgung: € 72.004,00

(VJ: € 80.924,00)

-409.340,86

-377.410,94

5.

Abschreibungen auf Sachanlagen

-279.843,83

-241.541,80

6.

sonstige betriebliche Aufwendungen

-2.487.733,75

-1.664.212,07

7.

sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

66.625,00

15.188,75

8.

Abschreibungen auf Finanzanlagen

-2.144.000,00

-320.727,00

9.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

-116.569,19

-128.206,55

  • davon Abzinsungsaufwand Rückstellungen: € 22.877,00 (VJ: € 24.358,00)

10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

330.027,84

1.497.085,04

  • davon aus latenten Steuern: € 330.011,00 (VJ: € 1.497.151,00)

11.

Ergebnis nach Steuern

-4.069.075,04

-631.939,46

12.

sonstige Steuern

-16.403,50

-15.509,82

13.

Jahresfehlbetrag

-4.085.478,54

-647.449,28

14.

Gewinn- / Verlustvortrag aus dem Vorjahr

-293.211,12

354.238,16

15.

Bilanzverlust

-4.378.689,66

-293.211,12

Kapitalflussrechnung 2019/2020

2019/2020 2018/2019

TEUR

TEUR

Jahresfehlbetrag

-4.085

-647

+ Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens

280

562

+/- Zunahme/Abnahme der Rückstellungen

1.402

-598

+/- Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge

2.144

743

-/+ Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer

33

-251

Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind

+/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die

-92

59

nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind

-/+ Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens

-199

0

+/- Zinsaufwendungen/Zinserträge

50

89

+/- Ertragsteueraufwand/-ertrag

-330

-1.497

= Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit

-797

-1.540

+ Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens

204

0

- Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen

-523

-5.127

- Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen

-2.878

-1.000

+ Erhaltene Zinsen

67

15

= Cashflow aus der Investitionstätigkeit

-3.130

-6.112

- Aufnahme von Finanzkrediten

3.600

0

- Auszahlungen aus der Tilgung und Finanzkrediten

-281

-70

- Gezahlte Zinsen

-117

-104

- Gezahlte Dividenden an die Aktionäre

0

-62

= Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit

3.202

-236

Seite 2 von 20

2019/2020 2018/2019

TEUR

TEUR

Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds

-725

-7.888

+ Finanzmittelfonds am Anfang der Periode

10.617

= Finanzmittelfonds am Ende der Periode

-725

2.729

Zusammensetzung der Finanzmittelfonds:

Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

2.505

3.303

Kontokorrentverbindlichkeiten

-500

-574

2.005

2.729

Eigenkapitalspiegel 2019/2020

alle Beträge in TEUR

Gewinnrücklagen

Gezeichnetes

Kapital-

gesetzliche

andere

Bilanzgewinn/

Vorjahr

Kapital

Rücklage

Rücklage

Gewinnrücklagen

verlust

Gesamt

Stand 01.10.2018

1.546

2.266

115

1.700

416

6.043

Jahresfehlbetrag 2019

0

0

0

0

-647

-647

gezahlte Dividende

0

0

0

0

-62

-62

Stand 30.09.2019

1.546

2.266

115

1.700

-293

5.334

Gewinnrücklagen

Gezeichnetes

Kapital-

gesetzliche

andere

Geschäftsjahr 2019/2020

Kapital

Rücklage

Rücklage

Gewinnrücklagen

Bilanzverlust

Gesamt

Stand 01.10.2019

1.546

2.266

115

1.700

-293

5.334

Jahresfehlbetrag 2020

0

0

0

0

-4.086

-4.086

Stand 30.09.2020

1.546

2.266

115

1.700

-4.379

1.248

Anmerkung: Einer Ausschüttungssperre unterliegen TEUR 123, gem. § 253 Abs.6 Satz 3 HGB

Anhang

für das Geschäftsjahr 2019/2020

der

AKTIENBRAUEREI KAUFBEUREN Aktiengesellschaft, Kaufbeuren

I. Allgemeine Angaben

Die Aktienbrauerei Kaufbeuren Aktiengesellschaft (im Folgenden "ABK AG") ist registriert beim Registergericht Kempten, HRB- Nr.216. Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften der §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie den einschlägigen Bestimmungen des Aktiengesetzes erstellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften gemäß § 267 Abs.3 i.V.m. § 264d HGB.

Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist vom 1. Oktober bis 30. September.

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet.

Die Kapitalflussrechnung wurde in Anlehnung an DRS 21 erstellt.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um planmäßige und, falls erforderlich, außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Das Sachanlagevermögen wird grundsätzlich auf die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Für die Gebäude kommen Nutzungsdauern von 20 bis 50 Jahren, für die technischen Anlagen und Maschinen bis zu 20 Jahren und für Betriebs- und Geschäftsausstattung von 2 bis 13 Jahren zur Anwendung. Außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden darüber hinaus vorgenommen, wenn eine Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist.

Bei den Finanzanlagen werden die Beteiligungen, die Wertpapiere des Anlagevermögens sowie die Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, zu Anschaffungskosten bzw. im Falle einer dauernden Wertminderung zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Die Überprüfung der Werthaltigkeit der Beteiligung sowie der Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, erfolgt in einem Bewertungsmodell, welches einen abgeleiteten Liquidationswert der Beteiligungsgesellschaft zugrunde legt. Soweit die Gründe für eine Wertminderung entfallen sind, erfolgt eine Zuschreibung bis maximal zu den historischen Anschaffungskosten.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert angesetzt. Individuelle Ausfallrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt, allgemeine Kreditrisiken sind durch eine angemessene Pauschalwertberichtigung, soweit notwendig, erfasst.

Die Wertpapiere des Umlaufvermögens werden mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag bewertet.

Die Kassenbestände und Bankguthaben entsprechen den Nominalwerten.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden für bis zum Bilanzstichtag verausgabte Zahlungen gebildet, die zeitraumbezogene Aufwendungen nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Das Eigenkapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

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Die Pensionsrückstellungen werden zum Bilanzstichtag nach dem modifizierten Teilwertverfahren mit dem errechneten Erfüllungsbetrag der Verpflichtungen unter Verwendung der Heubeck Richttafeln 2018 G sowie einem Zinssatz von 2,41% (Vorjahr: 2,82%) angesetzt. Der Rententrend wurde mit 1,70% p.a. (Vorjahr: 1,70%), die Fluktuationsrate mit 0,00% p.a. (Vorjahr: 0,00%) festgelegt. Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren basierend auf einem 10-Jahresdurchschnitt verwendet.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Für die Zinssicherungsgeschäfte wurde das Wahlrecht gemäß § 254 HGB in Anspruch genommen und mit entsprechend zugrundeliegenden Grundgeschäften eine Bewertungseinheit gebildet.

Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden diese mit dem unternehmensindividuellen Steuersatz im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge der sich daraus insgesamt ergebenden Steuerbe- oder -entlastung nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet ausgewiesen. Für Zwecke der latenten Steuern werden in Anlehnung an DRS 18.21 und in Folge der Ausstrahlungswirkung auf den Jahresabschluss im Berichtsjahr Verlustvorträge unabhängig von ihrem Realisationszeitpunkt bis zur Höhe einer ansonsten bestehenden passiven Abgrenzungsspitze aus temporären Differenzen angesetzt.

III. Angaben zur Bilanz

Sachanlagevermögen:

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem diesem Anhang als Anlage beigefügten Anlagenspiegel zu entnehmen.

Finanzanlagevermögen:

Unter den Beteiligungen bilanziert die Gesellschaft die Anteile an der ABK Betriebsgesellschaft der Aktienbrauerei Kaufbeuren GmbH, Kaufbeuren, im folgenden ABK GmbH genannt, in Höhe von TEUR 1 (Vj.: TEUR 180). Durch die ab März 2020 eingetretenen Beschränkungen des öffentlichen und geschäftlichen Lebens durch die COVID-19 Situation war das Jahr 2020 für Brauereien eine große Herausforderung. Die mehrfachen Schließungen aller Gastronomiebetriebe und die Absage nahezu aller Veranstaltungen hat dazu geführt, dass wir den Wert der Beteiligung auf TEUR 1 abgeschrieben haben. Gleichwohl bleiben wir zuversichtlich, dass sich, mit dem Beginn der Impfungen, die Situation ab dem 2. Halbjahr 2021 wieder verbessert und der Wert der Beteiligung bei nachhaltigem Wegfall der Abwertungsgründe wieder nach oben angepasst werden kann.

Die Gesellschaft ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert mit 45,00 % an der AKB GmbH beteiligt. Die ABK GmbH erzielte im Geschäftsjahr 2019 ein Jahresergebnis TEUR -1.686 (Vorjahr: TEUR -1.391) und weist zum 31.12.2019 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag i.H.v. TEUR 1.465 aus (Vorjahr: Fehlbetrag TEUR 128; zzgl. eine zur Durchführung der Kapitalerhöhung geleistete Einlage von TEUR 350). Das Stammkapital der ABK GmbH beträgt unverändert TEUR 1.381.

In den Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind die unterjährig gewährten Darlehen an die ABK GmbH i.H.v. TEUR 2.885 erfasst. Aufgrund der Gesamtsituation der ABK GmbH wurde eine Abwertung um TEUR 1.900 notwendig, so dass die Position mit TEUR 1.870 (Vorjahr: TEUR 884) bilanziert ist.

Ferner bilanziert die Gesellschaft 5.000.000 Aktien der ROK Stars plc. Wolverhampton UK zum Wert von TEUR 5 (Vorjahr: TEUR 70) als Wertpapiere des Anlagevermögens. Die Notierung an der Stuttgarter Börse wurde im Geschäftsjahr 2019/2020 beendet. Die Aktie war zuletzt mit 0,001 EUR/Aktie notiert und wurde zum Stichtag 30. September 2020 in Höhe von TEUR 65 wertberichtigt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit von unter 1 Jahr.

Die sonstigen Vermögensgegenstände betragen TEUR 110 (Vj: TEUR 160) und beinhalten im Wesentlichen eine Forderung aus Marketingmaßnahmen (TEUR 51; Vj TEUR 51), Genossenschaftsanteile (TEUR 6; Vj. TEUR 6) sowie Umsatzsteuerguthaben (TEUR 53; Vj.: TEUR 61).

Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten:

Die liquiden Mittel haben sich im Geschäftsjahr 2019/2020 um TEUR 798 auf TEUR 2.505 (Vj.: TEUR 3.303) reduziert.

Die Veränderung resultiert im Wesentlichen aus Mittelabflüssen des operativen Geschäftsbetriebs, Abflüssen zur Unterstützung der ABK GmbH sowie zugeflossenem Fremdkapital zur Finanzierung einer Investition in das Sachanlagevermögen im Vorjahr.

Aktive Rechnungsabgrenzung:

Der Posten enthält Versicherungsbeiträge, die Aufwand nach dem Geschäftsjahr darstellen.

Eigenkapital:

Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von TEUR 1.546 ist in 54.450 nennwertlose auf den Inhaber lautende Stückaktien unterteilt. Auf eine Aktie entfällt ein anteiliger Betrag von EUR 28,39.

Mit Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 22. Juli 2020 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital

mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 21. Juli 2025 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 772.850,00 zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann.

Die Kapitalrücklage beträgt unverändert TEUR 2.266. Es handelt sich um eine Kapitalrücklage nach § 272 Abs.2 Nr.1 HGB.

Die gesetzliche Rücklage beträgt TEUR 115 (Vj.: TEUR 115) und ist unter Anrechnung der Kapitalrücklage voll dotiert. Die anderen

Gewinnrücklagen betragen unverändert TEUR 1.700 (Vj.: TEUR 1.700).

Der Bilanzverlust setzt sich wie folgt zusammen:

Seite 4 von 20

30.09.2020

Vorjahr

TEUR

TEUR

Jahresfehlbetrag

./. 4.085

./. 647

Verlustvortrag/Gewinnvortrag

./. 293

354

Bilanzverlust

./. 4.378

./. 293

Durch die Verwendung des gesetzlich vorgeschriebenen 10-Jahres-Durchschnittszinssatzes bei der Berechnung der Pensionsrückstellung ergibt sich im Vergleich zum 7-Jahres-Durchschnittszinssatz eine Ausschüttungssperre gemäß §253 Abs. 6 S. 1 und 3 HGB in Höhe von TEUR 123 (Vj.: TEUR 127).

Rückstellungen:

Die sonstigen Rückstellungen erhöhten sich um TEUR 1.307 zum Vorjahr und werden mit TEUR 2.031 (Vorjahr: TEUR 724) ausgewiesen. Die wesentlichen Positionen bilden die Risiken für die Patronatsverpflichtung gegenüber der ABK GmbH über TEUR 1.400 und für Rechtsstreitigkeiten über insgesamt TEUR 365 (Vj.: TEUR 487). Darüber hinaus sind Rückstellungen für Personal, Abschlusserstellungs- und -prüfungskosten, Drohverluste u.a. enthalten.

Verbindlichkeiten:

Die Angaben der Restlaufzeiten zeigt folgender Verbindlichkeitenspiegel:

30. Sep 2020

mit einer Restlaufzeit

< 1 Jahr

1 - 5 Jahre

> 5 Jahre

SUMME

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

787

1.172

2.787

4.746

(Vorjahr)

(651)

(334)

(516)

(1.501)

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

230

0

0

230

(Vorjahr)

(192)

(0)

(0)

(192)

Verbindlichkeiten gg. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

0

0

0

0

(Vorjahr)

(25)

(0)

(0)

(25)

Sonstige Verbindlichkeiten

8

0

121

129

(Vorjahr)

(182)

(0)

(52)

(234)

1.025

1.172

2.908

5.105

(Vorjahr)

(1.050)

(334)

(568)

(1.952)

Zur Sicherung der Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der Kreis- und Stadtsparkasse Kaufbeuren in Höhe von TEUR 417 sind Buchgrundschulden für ein Gaststättengrundstück in Höhe von TEUR 700 eingetragen.

Die Photovoltaikanlage wurde durch die Sparkasse Neu-Ulm/Illertissen finanziert; das Darlehen (TEUR 429) ist durch Grundpfandrechte an zwei Immobilien in Höhe von TEUR 700 abgesichert. Zur Abdeckung von Zinsrisiken aufgrund von Marktzinsschwankungen ist der Zinssatz für dieses Darlehen (Grundgeschäft) in Höhe von ursprünglichen TEUR 920 durch einen sog. Zinssatzswap (Sicherungsgeschäft) abgesichert und zu einer Bewertungseinheit zusammengefasst. Nach einer Sondertilgung wurde für die offene Position, welche nicht mehr im Sicherungszusammenhang mit dem Grundgeschäft steht, eine Rückstellung gebildet.

Die Kreditlinie gegenüber der UniCredit Bank AG besteht aus einem Rahmenkredit in Höhe von TEUR 800, welcher wahlweise als Kontokorrent-, Euro- oder Avalkredit in Anspruch genommen werden kann. Zur Sicherung wurden Buchgrundschulden in Höhe von TEUR 1.050 für zwei Gaststätten eingetragen. Der Rahmenkredit wurde zum 30. September 2020 in Höhe von TEUR 500 in Anspruch genommen.

Die Investition in die Immobilie Bayerischer Hof Kempten im Vorjahr wurde über die UniCredit Bank AG mit TEUR 3.600 finanziert und durch ein Grundpfandrecht in gleicher Höhe sowie durch die Abtretung der Pachtforderungen abgesichert. Zum Stichtag wird das Darlehen mit TEUR 3.400 ausgewiesen. Zur Absicherung von Zinsrisiken aufgrund von Marktzinsschwankungen ist der Zinssatz für dieses Darlehen (Grundgeschäft) in Höhe von ursprünglichen TEUR 3.600 durch einen sog. Zinssatzswap (Sicherungsgeschäft) abgesichert und zu einer Bewertungseinheit zusammengefasst.

Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen TEUR 129 (Vj: TEUR 234) und enthalten neben Lohnsteuern die Pächter-Kautionen (TEUR

120; Vorjahr: TEUR 52). Deren Bestand unterliegt Änderungen, steht jedoch im Durchschnitt langfristig zur Verfügung und ist mit einer Restlaufzeit über fünf Jahren ausgewiesen.

Latente Steuern:

Die passiven latenten Steuern resultieren aus folgenden Sachverhalten:

30.09.2020

30.09.2019

Abw.

TEUR

TEUR

TEUR

Latente Steuerschulden auf Differenzen bilanzieller Wertansätze für

Rücklage gem. § 6b-EStG

2.640

2.706

./. 66

Latente Steuerschulden auf Differenzen bilanzieller Wertansätze

1.503

1.431

+ 72

Sachanlagen (nach Übertragung § 6b-Rücklage)

Latente Steueransprüche auf Differenzen bilanzieller Wertansätze für

Pensionsrückstellung

./. 135

./. 117

./. 18

Drohverlustrückstellungen

./. 13

./. 16

+ 3

Latente Steueransprüche aus steuerlichen Verlustvorträgen

./. 1.824

./. 1.503

./. 321

Latente Steuerschulden netto

2.171

2.501

./.330

Der Berechnung wurde ein Steuersatz von 27,375% zugrunde gelegt. Von den § 6b-EStG-Rücklagen i.H.v. TEUR 9.886 aus den Vorjahren wurden fristgerecht TEUR 444 auf die Erweiterung von zwei Immobilien übertragen. Aus der Veräußerung einer Immobilie wurden TEUR 200 der § 6b-EStG-Rücklage zugeführt, so dass §6b-Rücklagen i.H.v. TEUR 9.642 bestehen bleiben. Die latenten

Seite 5 von 20

Steueransprüche aus steuerlichen Verlustvorträgen basieren auf bestehenden körperschaft- und gewerbesteuerlichen Verlustvorträgen zum Bilanzstichtag.

IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen:

2020/19

2019/18

Abw.

TEUR

TEUR

TEUR

Mieten und Pachten

563

308

255

Weiterbelastete Betriebskosten Gaststätten

89

72

17

Sonstige Umsatzerlöse

6

32

./. 26

Umsatzerlöse gesamt (Inland):

658

412

246

Sonstige betriebliche Erträge:

2020/19

2019/18

Abw.

TEUR

TEUR

TEUR

Erträge aus Immobilienverkäufen

200

0

200

Auflösung von Rückstellungen

191

236

./. 45

Sonstige Erträge

14

25

./. 11

Sonstige betriebliche Erträge gesamt:

405

261

144

Materialaufwand:

In den Materialaufwendungen werden die umlagefähigen Nebenkosten aus der Immobilienverpachtung ausgewiesen (TEUR 91; Vorjahr: TEUR 86).

Abschreibungen auf Sachanlagen:

Durch den Erwerb einer Immobilie erhöhten sich die Abschreibungen auf TEUR 280 (Vorjahr: TEUR 242).

Sonstige betriebliche Aufwendungen:

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich neben Verwaltungsaufwendungen im Wesentlichen aus Beratungs- und Dienstleistungskosten i. H.v. TEUR 253 (Vj.: TEUR 513), Kosten für die Instandhaltung der Immobilien i.H.v. TEUR 373 (Vj.: TEUR

  1. und für Risiken aus einer Patronatserklärung gegenüber der ABK GmbH i.H.v. TEUR 1.400 zusammen. Periodenfremde Aufwendungen sind mit TEUR 99 (Vj.: TEUR 35) für Gebühren des Vorjahres enthalten.

Abschreibungen auf Finanzanlagen:

Die Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von TEUR 2.144 (Vj.: TEUR 321) betreffen mit TEUR 179 die Anpassung der Beteiligung und mit TEUR 1.900 die Wertberichtigung der Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht. Die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden mit TEUR 65 auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag:

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag entfallen ausschließlich auf latente Steuern und verbessern das Jahresergebnis um TEUR 330 (Vorjahr: TEUR 1.497).

V. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres

Zur Sicherung der Liquidität der ABK GmbH wurden nach Abschluss des Geschäftsjahres 2019/2020 weitere TEUR 1.400 kurzfristige Darlehen an die ABK GmbH gewährt, welche im Laufe des Folgejahres 2020/2021 wieder zurückgeführt werden sollen. Für weitere notwendige finanzielle Unterstützung der ABK GmbH sind mit dem Hauptgesellschafter ROK Stars plc. entsprechende Regelungen getroffen worden.

Insbesondere vor dem Hintergrund der andauernden COVID-19 Einschränkungen, die insbesondere die Gastronomie und damit in der Folge die Brauereien betreffen, sind weiterhin große Anstrengungen erforderlich, damit die ABK GmbH mittel- bis langfristig wieder einen positiven Ergebnisbeitrag erwirtschaften kann. Dennoch geben Vorstand und Aufsichtsrat der ABK GmbH unverändert eine positive Zukunftsprognose. Die Gesellschafter sind sich einig und bereit, weitere Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der ABK GmbH vorzunehmen, soweit diese aus Sicht der Gesellschafter wirtschaftlich sinnvoll und vertretbar sind.

VI. Erklärung zum Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat der Aktienbrauerei Kaufbeuren AG haben die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung für das Geschäftsjahr 2020/2021 abgegeben und darüber hinaus den Aktionären auf der Internetseite https://www.aktienbrauerei- ag.de/index.php?4ebaa8d2e9eea dauerhaft zugänglich gemacht.

VII. Ergänzende Angaben

Personal:

Neben dem Vorstand ist eine Assistentin in der Aktienbrauerei Kaufbeuren AG beschäftigt. Wesentliche Aufgaben des laufenden Geschäftsbetriebs werden im Rahmen einer Mitarbeiterleihe durch Mitarbeiter der ABK GmbH sowie von externen Dienstleistern ausgeführt; die Aufwendungen hierfür sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten.

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Derivative Finanzinstrumente/Bewertungseinheiten:

Im Geschäftsjahr 2010/11 wurde ein Zinssatzswap mit einer Laufzeit vom 30. Juni 2011 bis 30. Juni 2031 abgeschlossen. Damit sollen Marktzinsschwankungen betreffend ein langfristiges Darlehen (ursprünglich über TEUR 920) abgesichert werden. Der Swap ist als Fest-Zins-Zahler Swap ausgelegt, die Gesellschaft erhält einen variablen vom 3-Monat-Euribor abgeleiteten Zinssatz und zahlt einen festen Zinssatz in Höhe von 4,06 %. Zinssatzswap und Darlehen bilden eine Bewertungseinheit im Sinne des § 254 HGB. Zum Stichtag beträgt das Darlehen noch TEUR 429. Es wird die Einfrierungsmethode angewendet und die sich ausgleichenden Wertänderungen aus dem abgesicherten Risiko werden nicht bilanziert. Zur Messung der Effektivität wurde die Critical-Terms-Match Methode verwendet. Bei einem Nominalwert in Höhe von TEUR 606 beträgt der Marktwert des Derivats TEUR -161. Der Zeitwert wurde mit einer Barwertmethode auf Basis der zugrundeliegenden Zero-Zinskurve anhand von Marktdaten bewertet. Aufgrund einer Sondertilgung des Darlehens gleichen sich die Zahlungsströme nicht mehr vollständig aus. Für die offene Position und den nicht effektiven Teil wurde eine Drohverlustrückstellung in Höhe von TEUR 47 (Vorjahr: TEUR 58) gebildet. Damit ergibt sich ein abgesichertes Zinsrisiko in Höhe von TEUR 114.

Im Geschäftsjahr 2019/2020 wurde ein Zinssatzswap mit einer Laufzeit vom 22.Oktober 2019 bis 30.September 2029 abgeschlossen. Damit sollen Marktzinsschwankungen betreffend ein langfristiges Darlehen (ursprünglich über TEUR 3.600) abgesichert werden. Der Swap ist als Fest-Zins-Zahler Swap ausgelegt, die Gesellschaft erhält einen variablen vom 3-Monat-Euribor abgeleiteten Zinssatz und zahlt einen festen Zinssatz in Höhe von 0,86%. Zinssatzswap und Darlehen bilden eine Bewertungseinheit im Sinne des § 254 HGB. Zum Stichtag beträgt das Darlehen und der zugrundeliegend Wert des Zinsswaps jeweils noch TEUR 3.400. Es wird die Einfrierungsmethode angewendet und die sich ausgleichenden Wertänderungen aus dem abgesicherten Risiko werden nicht bilanziert. Zur Messung der Effektivität wurde die Critical-Terms-Match Methode verwendet.

Honorar des Abschlussprüfers:

Die für unseren Abschlussprüfer, die KPMG AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Augsburg, im Geschäftsjahr 2019/2020 erfassten Honoraraufwendungen für die Abschlussprüfung betragen TEUR 80 (davon TEUR 30 betreffend das Vorjahr). Daneben sind Honorare für sonstige Leistungen betreffend die Begleitung und Beratung im Rahmen der DPR-Prüfung i.H.v. 8 TEUR angefallen.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen:

Gegenüber der AKB GmbH hat die Gesellschaft eine Patronatserklärung in Höhe von insgesamt TEUR 1.980 abgegeben, die hinsichtlich Laufzeit bis zum 31. Juli 2021 befristet ist. Für den noch nicht erfüllten Betrag von TEUR 1.400 zum 30. September 2020 wurde eine Rückstellung gebildet, da die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2020/2021 entsprechende Beträge geleistet hat. Weiterhin bestehen für Verbindlichkeiten der ABK GmbH im Zusammenhang mit der Modernisierung ihrer EDV-Hard- und Software-Ausstattung zwei Bürgschaften in Höhe von TEUR 276, die zum 30. September 2020 noch mit TEUR 148 bestehen. Das Haftungsrisiko wird unter Berücksichtigung der aktuellen Liquiditätsausstattung und -planung der ABK GmbH unter Einbeziehung von weiteren Unterstützungsmaßnahmen des Hauptgesellschafters ROK stars plc insgesamt als derzeit gering erachtet.

Darüber hinaus bestehen vertragliche Verpflichtungen aus einem Leasingvertrag in Höhe von TEUR 39 (Vorjahr: TEUR 22), davon haben TEUR 30 eine Fälligkeit über einem Jahr.

Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen (§ 285 Nr. 21 HGB):

Die ABK GmbH überlässt der ABK AG zu nicht marktüblichen Bedingungen von jährlich 1 EUR die Nutzung einer Gebäudefassade, an welcher eine Photovoltaikanlage angebracht ist.

Im Rahmen der Sanierung der ABK GmbH und unserer Gesellschafterstellung wurde im Geschäftsjahr folgende Rechtsgeschäfte vereinbart: Gewährung von Ausleihungen von TEUR 2.885 und Erhöhung und zeitliche Verlängerung einer Patronatserklärung von TEUR 409 um TEUR 1.571 auf TEUR 1.980 bis zum 31. Juli 2021.

Ergebnisverwendung:

Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen.

VIII. Konzernverhältnis

Mehrheitsaktionär:

Die JP's Nevada Trust, eine Stiftung nach amerikanischem Recht mit Sitz in Henderson, Nevada, USA hält 94,95% des Grundkapitals und der Stimmrechte. Einziges Verwaltungsorgan ist der Trustee, Herr Tom Roger Grimmett, ebenfalls ansässig in Henderson, Nevada.

Mitteilungen nach § 33 und § 43 WpHG

Am 24. August 2017 hat JP's Nevada Trust gemäß § 21 Abs. 1 mitgeteilt, dass durch Erwerb von 49.841 Stückaktien und Stimmrechten am 19. August 2017 die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% und 75% der Stimmrechte an der Aktienbrauerei Kaufbeuren Aktiengesellschaft überschritten wurden und seit diesem Datum der JP's Nevada Trust ein Stimmrechtsanteil von insgesamt 91,54%, entsprechend 49.841 Stückaktien und Stimmrechten von insgesamt 54.450 Stückaktien und Stimmrechten an der Aktienbrauerei Kaufbeuren Aktiengesellschaft ("Gesellschaft"), zusteht.

Hinsichtlich der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele teilt JP's Nevada Trust hiermit gemäß § 27a Abs. 1 S.1 und 3 WpHG mit, dass JP's Nevada Trust

  1. die Beteiligung an der Gesellschaft als langfristiges strategisches Investment betrachtet;
  2. innerhalb der nächsten 12 Monate im Rahmen des Pflichtangebots gemäß § 35 WpÜG aufgrund der am 25. August 2017 veröffentlichten Mitteilung über die Kontrollerlangung nach § 35 Abs. 1 WpÜG beabsichtigt, weitere Stimmrechte zu erwerben;
  3. eine Repräsentanz im Aufsichtsrat anstreben wird und ihre Stimmrechte entsprechend auszuüben beabsichtigt;
  4. derzeit keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, anstrebt.

Des Weiteren teilt die JP's Nevada Trust gemäß § 27a Abs. 1 S. 1 und 4 WpHG insichtlich der Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel mit, dass der Erwerb mit Eigenmitteln finanziert wurde.

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IX. Organe

Aufsichtsrat:

Der Aufsichtsrat wurde in der Hauptversammlung vom 09. Mai 2018 gewählt und setzt sich wie folgt zusammen:

  • Jan S. Kluth, Los Angeles, Kalifornien, USA
    ausgeübter Beruf: selbstständiger Unternehmensberater, Vorsitzender des Aufsichtsrats
  • Tom R. Grimmett, Henderson, Nevada, USA
    ausgeübter Beruf: selbständiger hauptberuflicher Trustee des JP's Nevada Trust
  • Anne Germaine, Los Angeles, Kalifornien, USA ausgeübter Beruf: Assistentin des JP's Nevada Trust

Vorstand:

  • Jonathan Kendrick, Pacific Palisades, Kalifornien,
    USA Mitglied des Vorstands seit 23.05.2018, eingetragen im Handelsregister seit 12.02.2019
  • James Kendrick, Bridgnorth,
    GB Mitglied des Vorstands seit 23.05.2018, eingetragen im Handelsregister seit 04.06.2018
  • Franc Hodnik, Wendlingen am Neckar
    Mitglied des Vorstands seit 10.09.2018, eingetragen im Handelsregister seit 24.09.2018

Bezüge:

Die Vorstandsbezüge im Geschäftsjahr 2019/2020 betrugen insgesamt TEUR 269 (VJ: TEUR 249). Die Bezüge des Aufsichtsrates

betrugen im Geschäftsjahr insgesamt TEUR 48 (Vorjahr: TEUR 49). Für die Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands sind insgesamt TEUR 972 (Vorjahr TEUR 877) zurückgestellt.

Hinsichtlich der restlichen Angaben zur Vergütung der Organmitglieder wird auf die Angaben nach § 289a Abs. 2 HGB im Lagebericht verwiesen.

Kaufbeuren, den 30.12.2020

Aktienbrauerei Kaufbeuren Aktiengesellschaft

Jonathan Kendrick

James Kendrick

Franc Hodnik

Mitglied des Vorstands

Mitglied des Vorstands

Mitglied des Vorstands

Anlagenspiegel auf den 30. September 2020

Anschaffungs- / Herstellungskosten

01.10.2019

Zugänge

Abgänge

30.09.2020

EUR

EUR

EUR

EUR

I. SACHANLAGEN

1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten

10.802.439,89

452.029,07

135.883,63

11.118.585,33

einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken

2. technische Anlagen und Maschinen

733.908,52

0,00

0,00

733.908,52

3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

311.275,62

23.546,65

0,00

334.822,27

4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

0,00

47.457,14

0,00

47.457,14

11.847.624,03

523.032,86

135.883,63

12.234.773,26

II. FINANZANLAGEN

1. Beteiligungen

3.043.608,40

0,00

0,00

3.043.608,40

2. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein

884.500,00

2.885.820,00

0,00

3.770.320,00

Beteiligungsverhältnis besteht

3. Wertpapiere des Anlagevermögens

1.650.000,00

0,00

0,00

1.650.000,00

5.578.108,40

2.885.820,00

0,00

8.463.928,40

17.425.732,43

3.408.852,86

135.883,63

20.698.701,66

Aufgelaufene Abschreibungen

Restbuchwerte

01.10.2019

Zugänge

Abgänge

30.09.2020

30.09.2020

30.09.2019

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

I. SACHANLAGEN

1. Grundstücke, grundstücksgleiche

4.389.177,40

222.769,18

131.254,42

4.480.692,16

6.637.893,17

6.413.262,49

Rechte und Bauten einschließlich der

Bauten auf fremden Grundstücken

2. technische Anlagen und Maschinen

463.647,52

36.696,00

0,00

500.343,52

233.565,00

270.261,00

3. andere Anlagen, Betriebs- und

225.594,62

20.378,65

0,00

245.973,27

88.849,00

85.681,00

Geschäftsausstattung

4. geleistete Anzahlungen und

0,00

0,00

0,00

0,00

47.457,14

0,00

Anlagen im Bau

5.078.419,54

279.843,83

131.254,42

5.227.008,95

7.007.764,31

6.769.204,49

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Aufgelaufene Abschreibungen

Restbuchwerte

01.10.2019

Zugänge

Abgänge

30.09.2020

30.09.2020

30.09.2019

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

II. FINANZANLAGEN

1.

Beteiligungen

2.863.608,40

179.000,00

0,00

3.042.608,40

1.000,00

180.000,00

2.

Ausleihungen an Unternehmen, mit

0,00

1.900.000,00

0,00

1.900.000,00

1.870.320,00

884.500,00

denen ein Beteiligungsverhältnis

besteht

3.

Wertpapiere des Anlagevermögens

1.580.000,00

65.000,00

0,00

1.645.000,00

5.000,00

70.000,00

4.443.608,40

2.144.000,00

0,00

6.587.608,40

1.876.320,00

1.134.500,00

9.522.027,94

2.423.843,83

131.254,42

11.814.617,35

8.884.084,31

7.903.704,49

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019/2020

1. Grundlagen des Unternehmens

1.1. Geschäftsmodell

Kern der Geschäftstätigkeit der Aktienbrauerei Kaufbeuren AG ist die Vermietung und Verwaltung sowie der Erwerb von Immobilien. Darüber hinaus wird eine Photovoltaik-Anlage betrieben sowie eine Beteiligung und ein Aktienpaket gehalten. Ziel der Gesellschaft ist es, den Unternehmenswert durch eine optimale Bewirtschaftung des Immobilienportfolios, eine nachhaltige Finanzpolitik und durch Zukauf ertragsträchtiger Immobilien zu steigern.

1.2. Steuerungssystem

Der Vorstand überwacht anhand geeigneter Steuerungsinstrumente, die Art und Umfang der Geschäftstätigkeit berücksichtigen, die Gesellschaft.

Im Wesentlichen dient die monatlich erstellte betriebswirtschaftliche Auswertung (Erfolgsrechnung), in der insbesondere die Pachterlöse den laufenden Kosten gegenübergestellt werden, als internes Steuerungsinstrument. Den Ist-Zahlen aus der Erfolgsrechnung werden Planzahlen gegenübergestellt und die Abweichungen vom Vorstand überwacht. Eine Erfolgsplanung wurde auch für das folgende Geschäftsjahr erstellt.

Die Beteiligung an der ABK GmbH wird vor allem im Rahmen der monatlichen Besprechungen mit den Geschäftsführern der ABK GmbH überwacht.

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Geschäftsverlauf

Das Ergebnis des Geschäftsjahres 2019/2020 entsprach nicht den Erwartungen des Vorstands. Wesentlich für die Eintrübung des Geschäftsverlaufs war die zum Jahresbeginn 2020 aufgetretene Krankheit COVID-19 und die damit einhergehenden weltweiten Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung mit umfangreichen Beschränkungen des öffentlichen und des privaten Lebens. Auch Deutschland hat entschlossen auf die Herausforderungen reagiert und ebenfalls umfangreiche und einschneidende Beschränkungen erlassen. Für die Immobilienwirtschaft wurden Maßnahmen zum erweiterten Kündigungsschutz aufgrund von COVID-19 Beeinträchtigungen erlassen, welche sich auch auf die Geschäftstätigkeit der Aktienbrauerei Kaufbeuren AG auswirkten. Umfangreiche wirtschaftliche und finanzielle Hilfen wurden auch für die Betriebe in der Hotellerie und Gastronomie aufgesetzt, welche die teils existenzbedrohlichen Einschränkungen abfedern sollen.

Für weitere Objekte wurden umfangreiche Sanierungs- bzw. Erweiterungsmaßnahmen gestartet und teilweise bereits abgeschlossen. Sie werden sich in den nächsten Jahren positiv auf die Mietererträge auswirken. Eine umfangreiche Dachsanierung konnte in Steingaden, unter Einbeziehung des Denkmalschutzes, in 2020 abgeschlossen werden. Ebenso wurde unser Objekt in Trauchgau um insgesamt zehn Hotelzimmer erweitert. Die Gaststätte ,Hirsch' in Pforzen wurde im März 2020 an die Gemeinde Pforzen veräußert. Der Verkauf unseres über viele Jahre leerstehenden Objekts ,Dora' in Scheidegg konnte im Oktober 2020 ebenfalls mit einem Buchgewinn vollzogen werden. Die geplanten Verkäufe von aus unserer Sicht nicht entwicklungsfähigen Objekten sind damit abgeschlossen.

Der Rechtsstreit mit dem ehemaligen Vorstand der Aktienbrauerei Kaufbeuren AG konnte beigelegt werden. Die weiteren Rechtstreitigkeiten sind noch nicht abgeschlossen.

Die deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat im Berichtszeitraum eine Prüfung gemäß § 342b Abs. 2 Satz 3 HGB (stichprobenartige Prüfung) des Jahresabschlusses zum 30. September 2018 nebst zugehörigem Lagebericht durchgeführt. Dabei wurde keine fehlerhafte Rechnungslegung festgestellt.

Die Aktienbrauerei Kaufbeuren AG ist unverändert mit 45,00 % an der ABK GmbH beteiligt. Insgesamt war die Entwicklung der ABK GmbH auch im Geschäftsjahr 2019 weiterhin nicht zufriedenstellend. Die GmbH hat im Geschäftsjahr 2019 einen Verlust in Höhe von ca. 1,69 Mio. EUR erwirtschaftet. Es muss die gemeinsame Anstrengung sein, profitable Vertriebskanäle im In- und Ausland zu identifizieren, ein leistungsfähiges Angebot zu formulieren und die dafür erforderliche Logistik aufzubauen. Wir sind fest davon überzeugt, dass sich Qualität, unterstützt durch entsprechende Marketing- und Werbemaßnahmen, am Ende durchsetzen wird.

Bei der Beteiligung an der ABK GmbH war die Entwicklung aufgrund der umfangeichen COVID-19 Beschränkungen auch in 2020 weiterhin nicht zufriedenstellend. Die ABK GmbH wird auch im Geschäftsjahr 2020 einen erheblichen Verlust erwirtschaften. Die Gesellschafter geben der ABK GmbH unverändert eine langfristig positive Zukunftsprognose und unternahmen geeignete Schritte zur notwendigen finanziellen Unterstützung der Beteiligung in der Pandemie. So wurden zu den bereits bestehenden TEUR 885 weitere TEUR 2.885 an Ausleihungen gewährt, die insbesondere zum Erhalt des Geschäftsbetriebs eingesetzt worden sind. Damit werden nachhaltig sowohl die Produktion als auch der Vertrieb gestärkt. Aufgrund der gegebenen, durch die COVID-19 Pandemie äußerst schwierigen wirtschaftlichen Situation der Beteiligungsgesellschaft wurde bei den gewährten Ausleihungen eine Abwertung in Höhe von TEUR 1.900 auf TEUR 1.870 vorgenommen. Beim Wert der Beteiligung wurde ebenfalls eine Abwertung auf den niedrigeren

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beizulegenden Wert in Höhe von insgesamt TEUR 179 auf TEUR 1 vorgenommen. Beide Maßnahmen belasten das Jahresergebnis entsprechend.

Bei unserem in den Finanzanlagen ausgewiesenen Aktienpaket lagen die Kurse im Geschäftsjahr 2019/2020 dauerhaft unter dem Kurs des Vorjahres. Zum 30.06.2020 erfolgte ein Delisting von der Stuttgarter Börse, so dass weitere Abwertungen in Höhe von insgesamt TEUR 65 auf TEUR 5 vorgenommen wurden, die ebenfalls das Jahresergebnis belastet haben.

2.2. Ertragslage

Die Gesellschaft weist im abgelaufenen Geschäftsjahr Umsatzerlöse i.H.v. TEUR 658 (VJ: TEUR 412) aus. Die Steigerung um 59,4% stammt im Wesentlichen aus den Pachterlösen der neuerworbenen Immobilie Bayerischer Hof. Neben Miet- & Pachterlösen (TEUR 563; VJ: TEUR 308) sind Nebenkosten (TEUR 89; VJ: TEUR 72) sowie die Erlöse der Photovoltaikanlage enthalten.

Die sonstigen betrieblichen Erträge der Gesellschaft haben sich um TEUR 144 auf TEUR 405 (VJ: TEUR 261) erhöht. Wesentliche Posten stammen aus dem Veräußerungsgewinn einer Immobilie sowie der Auflösung von Rückstellungen.

Der Materialaufwand, der die umlegbaren Nebenkosten für die verpachteten Immobilien enthält, erhöhte sich nach dem Erwerb des Bayerischen Hofs ebenfalls und beträgt TEUR 91 (VJ: TEUR 86). Der Personalaufwand beträgt TEUR 409 (VJ: TEUR 377) und enthält laufende und erfolgsabhängige Bezüge sowie Sozialabgaben. Daneben sind Aufwendungen aus der laufenden Zuführung zur Pensionsverpflichtung gegenüber einem ehemaligen Vorstand enthalten. Planmäßige Abschreibungen wurden in Höhe von TEUR 280 (VJ: TEUR 74) für Gaststättengebäude und -einrichtungen sowie für eine Photovoltaikanlage vorgenommen.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind mit TEUR 2.488 gegenüber dem Vorjahr um TEUR 824 gestiegen (VJ: TEUR 1.664)

und betreffen im Wesentlichen Instandhaltungskosten unserer Gaststätten (TEUR 373; VJ: TEUR 99) Verwaltungs- und Beratungskosten (TEUR 606; VJ TEUR 737). Ein wesentlicher Grund für den Anstieg ist die Bildung einer Rückstellung in Höhe von TEUR 1.400 für nach dem 30. September 2020 gewährte Ausleihungen an die Beteiligung an der ABK GmbH aufgrund einer Patronatserklärung zur finanziellen Unterstützung in der Pandemie. Gegenläufig waren im Vorjahr Aufwendungen von TEUR 450 aus Forderungsverzicht gegenüber der ABK GmbH sowie Abwertungen aus sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 293 enthalten.

Die Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von TEUR 2.144 (VJ: TEUR 321) betreffen Wertberichtigungen auf Ausleihungen in Höhe von TEUR 1.900, den Beteiligungsansatz in Höhe von TEUR 179 sowie den Bestand des ROK-Stars-plc.-Aktienpakets in Höhe von TEUR 65.

Das Finanzergebnis (Zinserträge abzgl. -aufwendungen) ist mit TEUR -50 (VJ: TEUR -113) ausgewiesen. Neben Zinserträgen für die Darlehen an die ABK GmbH sind Zinsaufwendungen für Darlehen und Kontokorrentverbindlichkeiten, Verwahrentgelte für Bankguthaben sowie die Aufzinsung der Pensionsrückstellung erfasst.

Infolge des negativen Vorsteuerergebnisses in Höhe von TEUR 4.399 (VJ: TEUR 2.129) und der Erfassung von aktiven latenten

Steuern auf Verlustvorträge wird im Geschäftsjahr ein Steuerertrag in Höhe von TEUR 330 (VJ: TEUR 1.497) ausgewiesen.

Insgesamt weist die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019/2020 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 4.085 aus (VJ: TEUR 647).

2.3. Vermögens- und Finanzlage

Die Bilanzsumme der Gesellschaft ist im Geschäftsjahr 2019/2020 mit TEUR 11.528 (VJ: TEUR 11.388) nahezu unverändert geblieben.

Die Investitionen in Sachanlagen betrugen im Geschäftsjahr TEUR 523 (VJ: TEUR 5.303) und entfallen auf nachträgliche Anschaffungskosten des Objekts Bayerischer Hof sowie Erweiterungen weiterer Immobilien. Das Verhältnis von Anlagevermögen zur Bilanzsumme erhöhte sich auf 77,1% (VJ: 69,4%).

Die sonstigen Vermögensgegenstände reduzierten sich um TEUR 49 auf TEUR 110.

Sie beinhalten vor allem Steuerforderungen mit TEUR 53, Forderungen aus einer Marketingmaßnahme mit TEUR 51 sowie Genossenschaftsanteile.

Das Eigenkapital der Gesellschaft reduzierte sich durch den Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR - 4.085 auf TEUR 1.248 (VJ: TEUR

5.334). Die bilanzielle Eigenkapitalquote der Gesellschaft liegt nun bei 10,8 % (VJ: 46,8%). Die kurzfristigen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 1.026 zuzüglich kurzfristiger Rückstellungen sind durch kurzfristige Vermögensgegenstände und Bankguthaben bzw. freie Kreditlinien gedeckt, wodurch eine dem Geschäftsmodell entsprechende Finanzierungsstruktur besteht.

Die Rückstellungen werden mit TEUR 3.004 (VJ: TEUR 1.601) ausgewiesen und beinhalten neben einer Pensionsrückstellung im Wesentlichen sonstige Rückstellungen aus einer Patronatserklärung an die Beteiligung ABK GmbH in Höhe von TEUR 1.400, für Rechtsstreitigkeiten sowie für Abschlusskosten.

Die Bankverbindlichkeiten erhöhten sich wegen der Aufnahme von Fremdmitteln zur Finanzierung einer Immobilieninvestition im Vorjahr auf TEUR 4.746 (VJ: TEUR 1.501). Darin enthalten sind lang- und mittelfristige Darlehen in Höhe von TEUR 3.958 (VJ: TEUR

  1. und kurzfristige Darlehen und Kontokorrentkonten in Höhe von TEUR 787 (VJ: TEUR 650). Alle Darlehen wurden planmäßig getilgt. Die Verzinsung der Darlehen ist festverzinslich, da für die variabel verzinsten Kredite Zinssatzswaps (Sicherungsgeschäft) bestehen bzw. abgeschlossen wurden. Für die Abzinsung eines Zinssatzswaps und die offene Position, welche nicht im Sicherungszusammenhang mit dem Grundgeschäft steht, ist eine Rückstellung gebildet. Die Konditionen zweier Kredite wurden im Geschäftsjahr den Marktkonditionen angepasst. Fremdwährungsverbindlichkeiten bestehen nicht.

Die Kontokorrentkonten sind in Höhe von TEUR 500 (VJ: TEUR 574) in Anspruch genommen, frei verfügbar waren zum Bilanzstichtag

noch TEUR 300. Gleichzeitig verfügt die Gesellschaft über Bankguthaben in Höhe von TEUR 2.505 (VJ: 3.303). Die Minderung der Bankguthaben um TEUR 799 ist wesentlich der Unterstützung der ABK GmbH geschuldet, welche durch den Zufluss eines Investitionsdarlehens zu Beginn des Geschäftsjahres nicht kompensiert werden konnte. Eine Rückführung der gewährten Ausleihungen an die ABK GmbH ist grundsätzlich durch deren Hauptgesellschafter ROK Stars plc. vorgesehen.

Der Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ist auf offene Investitions- und Instandhaltungsrechnungen zurückzuführen.

Die Verminderung der passiven latenten Steuern ergibt sich vor allem aus dem Ansatz aktiver latenter Steuern aus Verlustvorträgen, welche saldiert ausgewiesen werden.

Die Liquidität wird laufend überwacht und aktualisiert.

Die Zahlungsströme stellen sich wie folgt dar:

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2019/20

2018/19

Delta

Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit

-796

-1.540

744

Cashflow aus Investitionstätigkeit

-3.130

-6.112

2.982

Cashflow aus Finanzierungstätigkeit

3.202

-236

3.438

= Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds

-724

-7.888

7.164

Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit ist mit TEUR -796 (VJ: TEUR -1.540) negativ. Die laufenden Kosten, vor allem für die Instandhaltung von Gaststätten können nicht durch die Erlöse gedeckt werden. Wertberichtigungen und Rückstellungen führen im Berichtsjahr zu keinen Mittelabflüssen aus der laufenden Geschäftstätigkeit.

Im Geschäftsjahr 2019/2020 ergaben sich aus der Investitionstätigkeit Mittelabflüsse in Höhe von TEUR 3.130 (VJ: TEUR 6.112). Darin enthalten sind Geldabflüsse aus Investitionen in unsere Immobilien sowie zur Stützung der Beteiligung an der ABK GmbH.

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ist mit TEUR 3.202 positiv (VJ: minus 236) und reflektiert die Darlehensaufnahme zur Finanzierung einer Investition im Vorjahr abzüglich von Tilgungen.

2.4. Gesamtaussage

Die Vermögenslage der Gesellschaft wird bei deutlich reduziertem Eigenkapital als noch angemessen eingeschätzt. Die negative Ertragslage und der rückläufige Finanzmittelfond des Berichtsjahres sind vor allem durch die Unterstützung der ABK GmbH gekennzeichnet. Ohne diese Belastungen hätte sich ein geringfügig niedrigerer Jahresfehlbetrag als im Vorjahr ergeben sowie eine Verbesserung der Finanzlage.

3. Risiko- und Chancenbericht

3.1. Risikobericht

3.1.1. Rechnungslegungsbezogenes Risikomanagementsystem- und Internes Kontrollsystem

Als kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft im Sinne des § 264d HGB sind wir gemäß § 289 Abs. 5 HGB verpflichtet, die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems zu beschreiben.

Grundsätzlich ist es das Ziel des Vorstandes, mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und zu überwachen, um mögliche negative Auswirkungen auf die erwartete Ertrags- und Finanzlage der Aktienbrauerei Kaufbeuren AG zu minimieren. Darüber hinaus sollen jedoch auch mögliche Chancen z.B. im Immobilienbestand identifiziert werden. Die Identifizierung und Bewertung dieser Chancen und Risiken erfolgen dabei auf Basis regelmäßig stattfindender interner Besprechungen sowie durch Analysen. Außerdem überwacht der Vorstand anhand der ihm monatlich vorgelegten Erfolgsrechnung die Entwicklung der Gesellschaft und bespricht quartalsweise die Entwicklung mit dem Aufsichtsrat. Auch Immobilienankäufe oder -verkäufe sowie der Abschluss wesentlicher Verträge werden mit dem Aufsichtsrat besprochen und von diesem genehmigt.

Das im Rechnungslegungsprozess verwendete Software-Programm betrifft branchenbezogene Standard-Software, die durch entsprechende Einrichtungen im EDV-Bereich gegen unbefugte Zugriffe geschützt ist. Kontrollmaßnahmen sind einerseits durch Plausibilitätsprüfungen programmimmanent vorhanden, andererseits durch ein generelles Vier-Augen-Prinzip im Bereich der Buchhaltungsabteilung installiert. Die Unterstützung für steuerliche Fragen sowie zu speziellen Fragen zum Jahresabschluss wurde durch externe Berater abgedeckt.

3.1.2. Risikoberichterstattung aus der Verwendung von Finanzinstrumenten

Die Gesellschaft ist aufgrund ihrer operativen Tätigkeit verschiedenen finanziellen Risiken ausgesetzt, wozu im Besonderen das Zinsänderungsrisiko, allgemeine Kreditrisiken sowie Finanzierungsrisiken zählen. Die genannten Risiken werden direkt und regelmäßig durch den Vorstand analysiert, überwacht und gesteuert. Hierzu dienen die monatlichen betriebswirtschaftlichen Auswertungen. Darüber hinaus werden die Vertragspartner sorgfältig durch den Vorstand ausgewählt, um die nachstehend erläuterten Risiken, insbesondere die Ausfallrisiken, zu minimieren.

Zinsänderungsrisiko

Aufgrund der Inanspruchnahme von Kreditlinien ist die Gesellschaft einem Zinsänderungsrisiko ausgesetzt. Die derzeit eingeräumten Kreditlinien werden zu marktüblichen Zinssätzen für vergleichbare Kontokorrent-/Rahmenkredite verzinst. Die Darlehensverpflichtungen sind langfristig zu im Abschlusszeitpunkt marktkonformen Zinssätzen gewährt. Für variabel verzinsliche Darlehen wurden zur Absicherung von Zinsrisiken Zinssatzswaps abgeschlossen; Darlehen und Zinsswap werden im Jahresabschluss als Bewertungseinheit im Sinne des § 254 HGB abgebildet.

Kreditrisiken

Kreditrisiken bestehen aufgrund von Geldeinlagen bei Kreditinstituten, Kundenforderungen aus Lieferung und Leistung sowie Darlehensforderungen. Bezüglich der Einlagen bei Kreditinstituten ist das Risiko auf den Ausfall des jeweiligen Instituts bezogen, auf Kundenseite und bei Darlehensnehmer auf die verspätete, teilweise oder vollständig ausbleibende Tilgung. Aufgrund der vorgenommenen Wertberichtigungen repräsentiert der Buchwert zum 30. September 2020 das maximale Risiko.

Finanzierungsrisiken

Die Finanzierungssituation ist im Hinblick auf die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft angemessen. Das Unternehmen verfügte zum

30. September 2020 über Kreditlinien in Höhe von TEUR 800, die lediglich zu 62% ausgenutzt waren. Die Kreditlinien enthalten keine Financial Covenants.

3.1.3. Risiken der voraussichtlichen Entwicklung

Die wesentlichen Risiken liegen nach Einschätzung des Vorstandes vor allem im weiteren Verlauf der COVID-19 Pandemie und der damit in Verbindung stehenden Werthaltigkeitsbeurteilung der Beteiligung an der ABK GmbH sowie der ausgereichten Darlehen. Des Weiteren liegen sie im Bereich der Immobilien in der zukünftigen Markt- und Mietentwicklung im gewerblichen und

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wohnwirtschaftlichen Bereich sowie der Instandhaltung von Bestandsimmobilien. Des Weiteren bestehen in Bezug auf künftige Ergebnisse Risiken im Bereich der Steuer sowie aufgrund bestehender Rechtsstreitigkeiten.

Werthaltigkeit Beteiligung und Darlehensforderungen

Die Werthaltigkeit der Beteiligung an der ABK GmbH (TEUR 1; VJ: TEUR 180) sowie der Ausleihungen bzw. Forderungen an die

Beteiligungsgesellschaft (TEUR 1.870; VJ: TEUR 884) und das Risiko aus einer Inanspruchnahme aus der Patronatserklärung werden durch den Vorstand der Aktienbrauerei Kaufbeuren AG auf Basis der quartalsmäßigen Berichterstattung zum Geschäftsverlauf der Geschäftsführung der ABK GmbH überwacht.

In enger Abstimmung mit dem Hauptgesellschafter der ABK Betriebsgesellschaft der Aktienbrauerei Kaufbeuren GmbH besteht Einvernehmen, dass die Beteiligung auch weiterhin auf ihrem Weg in die Profitabilität, soweit wirtschaftlich sinnvoll, unterstützt werden wird.

Hier besteht das Risiko, dass die Sanierungsbemühungen entgegen der aktuellen Erwartung nicht bzw. nicht schnell genug greifen und damit ein weiteres finanzielles Engagement, welches über das zum 30. September 2020 bestehende hinausgeht, entsprechend zu negativen Auswirkungen auf die Finanz- und Ertragslage führen kann.

Immobilien

Der Immobilienmarkt, hier insbesondere die Region, in der sich unsere Objekte befinden, wird aufmerksam verfolgt, um rechtzeitig Veränderungen zu erkennen und geeignete Maßnahmen ergreifen zu können.

Risiken ergeben sich insbesondere aus nicht erwarteten Leerständen der aktuell verpachteten Immobilien hinsichtlich ausbleibender Umsatzerlöse und Zahlungszuflüsse. Für den Fall, dass der Immobilienbestand nicht vollständig zu einem marktüblichen Mietzins vermietet und verpachtet werden kann, kann eine Abwertung der bestehenden Buchwerte mit entsprechend negativen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage notwendig werden. Aktuell sind keine Umstände bekannt, welche auf einen baldigen Leerstand der verpachteten Immobilien hindeuten.

Zudem können sich Risiken aus dem Instandhaltungsstau der Immobilien ergeben. Dieser wird Schritt für Schritt abgebaut. Die Risiken in den Immobilien und deren Verwaltung werden mit Unterstützung von externen Beratern (Gutachtern, Architekten und externen Hausverwaltungen) identifiziert und der Zustand der Immobilien wird mit geeigneten Maßnahmen stetig verbessert.

Insgesamt schätzen wir die Risiken in den Immobilien derzeit als gering ein. Für mehrere Objekte wurden und werden Konzepte entwickelt und die Genehmigungsfähigkeit von Umwidmungen, Flächenerweiterungen und Neuplanungen wird in enger Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden geprüft.

Steuerrisiko

Mit dem Kapital aus den §6b-EStG-Rücklagen ist ein Steuerrisiko verbunden. Alle bis zum 30. September 2020 zur Übertragung anstehenden Beträge konnten durch Investitionen verwendet werden.

Rechtsstreitigkeiten

Weitere Risiken liegen derzeit in offenen Rechtsstreitigkeiten, für welche Rückstellungen in Höhe von TEUR 365 bestehen. Der Rechtsstreit mit dem ehemaligen Vorstand der Aktienbrauerei Kaufbeuren AG konnte beigelegt werden. Die weiteren Rechtstreitigkeiten sind noch nicht abgeschlossen. In einem Verfahren wurde ein erstinstanzliches Urteil zu unseren Gunsten gesprochen, gegen welches Berufung eingelegt wurde. In einem weiteren Verfahren wurde ein erstinstanzliches Urteil zu unseren Ungunsten gesprochen, gegen welches die Aktienbrauerei Kaufbeuren Berufung eingelegt hat.

3.2. Chancen und Ausblick

Identifikation, Beurteilung und Steuerung von Chancen folgen dem Prozess des Risikomanagementsystems. Es ist zu berücksichtigen, dass die Chancen jeweils auch mit Risiken verbunden sein können, die seitens des Vorstandes regelmäßig und sorgfältig abgewogen werden.

Die nunmehr langfristig zu erwartenden niedrigen Zinsen werden die Anlageklasse Immobilie weiterhin positiv unterstützen. Allerdings ist zu erwarten, dass Mieten in den gewerblichen Bereichen, die besonderes von den Einschränkungen betroffen sind, unter Druck geraten können. Die Auswirkungen auf die Bereiche aperiodischer Einzelhandel, Gastronomie und Hotellerie sind noch nicht abschließend abschätzbar. Es kann davon ausgegangen werden, dass trotz staatlicher Hilfsmaßnahmen nicht alle Betriebe fortgeführt werden können. Das hängt wesentlich vom weiteren Verlauf und dem Ende der COVID-19 Pandemie ab. Obgleich durch die Zulassung von Impfstoffen und dem zwischenzeitlich erfolgten Beginn der Impfungen eine Verbesserung der Situation im Jahr 2021 erwartet werden kann, bestehen die umfangreichen Beschränkungen des öffentlichen und des privaten Lebens unvermindert fort.

Eine vollkommene Loslösung von der Gesamtwirtschaft ist demnach nicht zu erwarten, sodass die weitere Wertentwicklung des Portfolios bestenfalls auf dem bestehenden Niveau stagnieren wird. Der Ausblick hat sich insofern eingetrübt.

Für das Wohnungsneubauprojekt ,Goldenes Kreuz' in Kleinkemnat wurde im Dezember 2020 die Aufsichtsrat-Genehmigung erteilt. Insgesamt sollen auf dem Grundstück 24 Wohneinheiten mit 46 Stellplätzen in drei Bauabschnitten entstehen. Die Abbruchmaßnahmen des bestehenden Gebäudes konnten zum Jahresende abgeschlossen werden. Bei entsprechendem Abverkauf ist die Fertigstellung bis Ende 2022 vorgesehen.

Der Erwerb von geeigneten Objekten, welche ins Portfolio der Aktienbrauerei Kaufbeuren AG passen und zugleich der ABK GmbH zusätzliche Vertriebsmöglichkeiten eröffnen, wird laufend geprüft.

Zur Steigerung der Verkäufe im In- und Ausland wurde im Dezember 2020, gemeinsam mit der ABK GmbH, ein Internationales Markenhandbuch für das Konzept ,Haus of ABK' mit den Schwerpunkten Markengestaltung, Markenarchitektur, Raumgestaltung, Kommunikation und dem gastronomischen Konzept beauftragt.

Die Aktienbrauerei AG steht auch in diesen äußerst herausfordernden Zeiten zu ihrer Beteiligung. Nach den Erfahrungen der letzten Monate gilt dies auch uneingeschränkt für den Mehrheitsgesellschafter ROK Stars. Für den Vorstand ist es eine Selbstverständlichkeit, solange die Fortführungsprognosen positiv sind und die Produkte stimmig und marktfähig sind, unsere Beteiligung mit den zur Verfügung stehenden Mitteln aus Kapitalerhöhungen, Darlehen, Forderungsverzichten und Patronatserklärungen bestmöglich zu unterstützen.

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Immobilien

Die Planungen für die Erweiterung des neu erworbenen Hotels in Kempten wurden angestoßen. Eine Umsetzung der Erweiterung hängt wesentlich von den umsetzbaren Baumaßnahmen und den erwirtschaftbaren Pachterlösen ab. Diese bestimmen die Höhe der Investitionen.

Die Planungen für eine gesamtheitliche Revitalisierung des Hirschkellers in Kaufbeuren wurden beauftragt. Derzeit laufen Abstimmungen mit der Denkmalschutzbehörde in Vorbereitung zur Stellung einer Bauvoranfrage. Die umfangreiche Revitalisierung wird in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Kaufbeuren bearbeitet. Die Grundstücksfläche des Objektes Hirschkeller erhält, aufgrund der vorgesehenen Wohnbebauung auf dem Afraberg (ehemaliges Gelände der Rosenbrauerei), eine besondere Bedeutung als Schnittstelle zur Anbindung an die Innenstadtflächen. Die Grundstücksfläche des Hirschkellers wurde in den zu erarbeitenden Bebauungsplan mit einbezogen. Das erlaubt uns, die Belange an einen reibungslosen und möglichst uneingeschränkten Betrieb der ABK GmbH entsprechend zu verfolgen und so die Beteiligung planungsrechtlich zu unterstützen.

Am Standort Landgasthof ,Zum Herz' in Trauchgau/Halblech wurde eine Erweiterung der Hotelkapazitäten um rund 10 Zimmer erfolgreich abgeschlossen.

Die Gespräche zur Revitalisierung des Hotels Goldener Hirsch in Kaufbeuren gestalten sich unverändert anspruchsvoll.

Eine Neuvermietung des Eiscafes ,Cavallino' in Sonthofen ist zu verbesserten Pachtkonditionen im ersten Quartal 2020 erfolgt.

3.3. Gesamtaussage

Die Analyse der Risikosituation des Unternehmens ergab, dass keine erkennbaren Risiken bestehen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten.

4. Prognosebericht

Die zukünftige Strategie der Gesellschaft wird auch in Zukunft in enger Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsrat erarbeitet werden. Sie sieht schwerpunktmäßig den Ausbau des Immobilienportfolios vor, was in den nächsten Jahren zu einem stetigen Zukauf von ertragsstarken Immobilien führen wird. Die Finanzierungszinsen werden mittelfristig auf einem weiterhin niedrigen Niveau erwartet und durch Zukäufe und Investitionen in eigene Objekte wird das Immobilienportfolio weiter zielgerichtet entwickelt. Die bestehenden Nettomieterträge konnten durch den Zukauf des Hotels Bayerischer Hof in Kempten um insgesamt rund 60% gesteigert werden. Im Geschäftsjahr 2020/2021 wird sich diese Mietertragssteigerung weiter positiv auf das operative Geschäft auswirken und weiteres Potential für zielgerichtete Investitionen schaffen. Nach der Beseitigung von bestehendem Instandhaltungs- und Reparaturstau und bei Neuvermietungen von im Eigentum befindlichen Objekten, werden die Miet- und Pachtverträge, im Hinblick auf mögliche Umsatzmieten und Anpassungsklauseln an den Lebenshaltungskostenindex, weiter stetig optimiert.

Abhängig vom jeweiligen Projektfortschritt, den Ergebnissen der Rechtsstreitigkeiten, und der weiteren Entwicklung der ABK GmbH sowie den geplanten Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen erwartet der Vorstand im Geschäftsjahr 2020/2021 ein negatives Ergebnis, aber mit einem deutlich besseren Wert als im Berichtsjahr. Die Reinvestitionen und Neuvermietungen bei den Objekten werden sich erst in den Folgejahren positiv im Ergebnis zeigen.

5. Vergütungsbericht i.S.v. § 289a Abs. 2 HGB

5.1. Vergütung des Vorstands

Das Vorstandsmitglied Franc Hodnik bezog im Geschäftsjahr 2019/2020 ein Festgehalt von TEUR 192 und erhielt eine variable Vergütung über TEUR 77, die im folgenden Geschäftsjahr ausgezahlt wurde. Daneben wurde ihm ein PKW zur dienstlichen und privaten Nutzung zur Verfügung gestellt (TEUR 16). Die Vorstände Jonathan Kendrick und James Kendrick erhalten keine Vergütung für ihre Vorstandstätigkeiten. Spesen und Reisekosten werden ihnen erstattet.

5.2. Vergütung des Aufsichtsrats

Die Vergütung des Aufsichtsrats bestimmt sich nach § 17 der Satzung der Aktienbrauerei Kaufbeuren AG. Gemäß der Satzungsänderung in der Hauptversammlung vom 22. Mai 2019 erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats eine jährliche feste Vergütung in Höhe von EUR 12.000. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält EUR 24.000. Die Gesellschaft hat entsprechende Rückstellungen gebildet und die Vergütungen nach Ende des Geschäftsjahres ausbezahlt. Im Berichtsjahr haben die Bezüge der Aufsichtsratsmitglieder TEUR 48 (VJ: TEUR 49) betragen.

Die Gesellschaft hat für die oben genannten Organe eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abgeschlossen, welche einen fixen Selbstbehalt vorsieht.

6. Übernahmerechtliche Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB

6.1. Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals (§ 289a Abs. 1 Nr. 1 HGB)

Das gezeichnete Kapital der Aktienbrauerei Kaufbeuren AG beträgt zum 30.09.2020 EUR 1.545.700,00. Das Grundkapital ist in 54.450 nennwertlose auf den Inhaber lautende Stückaktien unterteilt. Auf eine Aktie entfällt ein anteiliger Betrag von EUR 28,39. Die Aktien sind voll einbezahlt. Die Gesellschaft ist ermächtigt, Sammelurkunden auszustellen.

Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Jede Aktie gewährt dem jeweiligen Aktionär auf der Hauptversammlung eine Stimme und ist maßgebend für den Anteil des jeweiligen Aktionärs am Gewinn der Gesellschaft.

6.2. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen (§ 289a Abs. 1 Nr. 2 HGB)

Beschränkungen hinsichtlich der Stimmrechte oder der Übertragung von Anteilen an der Gesellschaft liegen nicht vor. Stimmverbote können gemäß § 136 AktG bei Entlastungsbeschlüssen bestehen. Die Satzung der Gesellschaft sieht keine Stimmrechtsbeschränkungen vor. Die Aktionäre der Gesellschaft sind hinsichtlich des Erwerbs oder der Veräußerung von Aktien weder durch das Gesetz noch durch die Satzung der Gesellschaft eingeschränkt. Vertragliche Beschränkungen des Stimmrechts oder der Übertragung von Aktien der Gesellschaft sind dem Vorstand nicht bekannt.

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6.3. Direkte oder indirekte Stimmanteile von mehr als 10 % (§ 289a Abs. 1 Nr. 3 HGB)

Entsprechend den Regelungen des Wertpapierhandelsgesetzes hat jeder Anleger, der durch Kauf, Verkauf oder durch sonstige Transaktionen gesetzlich definierte Anteile an Stimmrechten der Gesellschaft erreicht, überschreitet oder unterschreitet, dies der Gesellschaft als auch der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mitzuteilen.

Die JP's Nevada Trust teilte uns mit, dass sie eine direkte Beteiligung in Höhe von 94,95% der Stimmrechte der Aktienbrauerei Kaufbeuren AG hält. Die JP's Nevada Trust ist eine Stiftung nach amerikanischem Recht mit Sitz in Henderson, Nevada, USA, die am

3. Februar 2005 errichtet wurde. Sie ist eine unabhängige juristische Person nach amerikanischem Recht, registriert beim US Internal Revenue Service unter der Registrierungsnummer EIN 61-6340152 und wurde ursprünglich von John Paul DeJoria als Stifter (Trustor) errichtet. Einziges Verwaltungsorgan ist der Trustee, Herr Tom Roger Grimmett, ebenfalls ansässig in Henderson, Nevada. Der Trustee ist als unabhängiges, nicht weisungsgebundenes Organ für die rechtsgeschäftliche Vertretung und Verwaltung des JP's Nevada Trust zuständig. Ihm steht daher ein Stimmrechtsanteil von mehr als 10% zu.

6.4. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen (§ 289a Abs. 1 Nr. 4 HGB)

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht.

6.5. Mittelbare Arbeitnehmerbeteiligung (§ 289a Abs. 1 Nr. 5 HGB)

Mitarbeiter, die Aktien der Gesellschaft halten, können ihre Kontrollrechte wie jeder andere Aktionär unmittelbar entsprechend den Bestimmungen der Satzung ausüben.

6.6. Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und die Änderung der Satzung (§ 289a Abs. 1 Nr. 6 HGB)

Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands der Aktienbrauerei Kaufbeuren AG ergibt sich aus § 84 des Aktiengesetzes in Verbindung mit § 7 der Satzung. Danach können Vorstandsmitglieder durch den Aufsichtsrat für maximal fünf Jahre bestellt werden. Eine erneute Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit ist zulässig. Entsprechend § 7 der Satzung besteht der Vorstand aus einer oder mehreren Personen(en), die Zahl der Vorstände wird durch den Aufsichtsrat bestimmt.

Im Übrigen können Änderungen der Satzung nur von der Hauptversammlung nach Maßgabe der §§ 179 ff. AktG in Verbindung mit § 22 der Satzung beschlossen werden. Satzungsänderungen bedürfen gemäß § 22 der Satzung stets einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel der bei der Beschlussfassung vertretenen Stimmen umfasst. Gesetzliche Bestimmungen, die darüber hinaus eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals verlangen, bleiben unberührt.

6.7. Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen (§ 289a Abs. 1 Nr. 7 HGB)

Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe und zum Rückkauf von Aktien können sich aus genehmigtem Kapital, bedingtem Kapital und aus den Bestimmungen des Aktiengesetzes (§§ 71 ff. AktG) ergeben.

Mit Beschluss der virtuellen Hauptversammlung vom 22.Juli 2020 wurde der Vorstand ermächtigt das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 21. Juli 2025 einmalig oder mehrmalig in Höhe von bis zu insgesamt EUR 772.850,00 (Nennbetrag) durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlage und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Weiterhin wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe, festzulegen.

6.8. Vereinbarungen für den Fall des Wechsels der Unternehmenskontrolle (§ 289a Abs. 1 Nr. 8 HGB)

Vereinbarungen für den Fall des Wechsels der Unternehmenskontrolle bestehen nicht.

6.9. Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots (§ 289a Abs. 1 Nr. 9 HGB)

Vereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots bestehen nicht.

7. Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

Der Vorstand hat gemäß § 312 Abs. 1 AktG einen Abhängigkeitsbericht erstellt, in dem er folgende Erklärung abgegeben hat:

"Als Vorstand der Gesellschaft erklären wir hiermit, dass nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäfte durchgeführt oder Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, die Gesellschaft bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat und dadurch, dass die Maßnahme getroffen oder unterlassen wurde, nicht benachteiligt wurde."

8. Erklärung zur Unternehmensführung (§ 289f HGB)

Die Unternehmensführung der Aktienbrauerei Kaufbeuren AG als börsennotierte deutsche Aktiengesellschaft wird in erster Linie durch das Aktiengesetz, die Unternehmenssatzung und daneben durch die Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner jeweils aktuellen Fassung bestimmt.

Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften unterliegt die Aktienbrauerei Kaufbeuren AG dem so genannten "dualen Führungssystem". Dieses ist durch eine strikte personelle Trennung zwischen dem Vorstand als Leitungsorgan und dem Aufsichtsrat als Überwachungsorgan gekennzeichnet. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten dabei im Unternehmensinteresse eng zusammen.

Der Vorstand leitet das Unternehmen mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung in eigener Verantwortung. Der Vorstand entwickelt die Unternehmensstrategie und sorgt in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat für deren Umsetzung. Die Grundsätze der Zusammenarbeit des Vorstands der Aktienbrauerei Kaufbeuren AG sind in der Geschäftsordnung des Vorstands zusammengefasst.

Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für die Aktienbrauerei Kaufbeuren AG wesentlichen Aspekte der Geschäftsentwicklung, bedeutende Geschäftsvorfälle sowie die aktuelle Ertragssituation einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von früher aufgestellten Planungen und Zielen werden ausführlich erläutert und begründet.

Außerdem berichtet der Vorstand regelmäßig über das Thema Compliance, also die Maßnahmen zur Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und unternehmensinterner Richtlinien, das gleichfalls im Verantwortungsbereich des Vorstands liegt.

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Der Aufsichtsrat berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens und überwacht seine Tätigkeit. Er bestellt und entlässt den Vorstand und die Prokuristen, beschließt das Vergütungssystem für den Vorstand und setzt deren jeweilige Gesamtvergütung fest. Er wird in alle Entscheidungen eingebunden, die für die Aktienbrauerei Kaufbeuren AG von grundlegender Bedeutung sind.

Der Aufsichtsrat der Aktienbrauerei Kaufbeuren AG besteht aus 3 Mitgliedern, welche in der Hauptversammlung vom 09. Mai 2018 neu gewählt wurden. Einzelheiten zur konkreten Arbeit des Aufsichtsrats können dem aktuellen Bericht des Aufsichtsrats und zur personellen Zusammensetzung dem Anhang entnommen werden.

Der Aufsichtsrat beschloss einstimmig auf einen Zeitraum von 5 Jahren die Zielgröße für Frauen im Vorstand auf 0% festzusetzen. Die Verpflichtung nach § 76 Abs. 4 AktG ist bei der Gesellschaft nicht anwendbar, da bei der Gesellschaft keine Führungsebene unterhalb des Vorstands besteht.

Die Geschäftsordnung des Vorstands enthält einen Katalog von Geschäften, für die der Vorstand der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf.

Die Aktienbrauerei Kaufbeuren AG sieht in einer verantwortungsvollen und transparenten Corporate Governance die Basis für langfristigen wirtschaftlichen Erfolg. Leitbild ist dabei der 2002 eingeführte Deutsche Corporate Governance Kodex in seiner jeweils aktuellen Fassung. Vorstand und Aufsichtsrat der Aktienbrauerei Kaufbeuren AG geben daher nach pflichtgemäßer Prüfung einmal jährlich die Entsprechens-Erklärung nach § 161 AktG ab, die auf der Internetseite der Gesellschaft einsehbar ist.

Kaufbeuren, 30.12.2020

Aktienbrauerei Kaufbeuren Aktiengesellschaft

Jonathan Kendrick

James Kendrick

Franc Hodnik

Mitglied des Vorstands

Mitglied des Vorstands

Mitglied des Vorstands

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

Kaufbeuren, den 30.12.2020

Aktienbrauerei Kaufbeuren Aktiengesellschaft

Jonathan Kendrick

James Kendrick

Franc Hodnik

Mitglied des Vorstands

Mitglied des Vorstands

Mitglied des Vorstands

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Aktienbrauerei Kaufbeuren Aktiengesellschaft, Kaufbeuren

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Aktienbrauerei Kaufbeuren Aktiengesellschaft, Kaufbeuren, - bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2020, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Kapitalflussrechnung und dem Eigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Aktienbrauerei Kaufbeuren Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 geprüft.

Die Erklärung zur Unternehmensführung, die in Abschnitt 8. Erklärung zu Unternehmensführung (§ 289f HGB) im Lagebericht enthalten ist, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. September 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 und
  • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU- Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO

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erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Die Werthaltigkeit der Beteiligungen sowie der Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis

besteht

Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf den Anhang, Abschnitt II. Erläuterungen zur voraussichtlichen Entwicklung finden sich im Lagebericht Abschnitt 3.

DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS

Im Jahresabschluss der Aktienbrauerei Kaufbeuren Aktiengesellschaft zum 30. September 2020 werden unter den Finanzanlagen Beteiligungen in Höhe von TEUR 1 und Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, in Höhe von TEUR 1.870 ausgewiesen. Auf den Buchwert der Beteiligung des Vorjahres von TEUR 180 wurden in Höhe von TEUR 179 und auf Zugänge auf die Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, von TEUR 2.885 sowie dem dazugehörigen Vorjahreswert von TEUR 885 wurden in Höhe von TEUR 1.900 außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert.

Die Werthaltigkeitsbeurteilung der genannten Finanzanlagen betreffend die Beteiligungsgesellschaft ,ABK Betriebsgesellschaft der Aktienbrauerei Kaufbeuren GmbH' (im Folgenden auch ,Brauereigesellschaft') basiert auf der Ermittlung eines Liquidationswerts und ist in hohem Maße von Einschätzungen und Beurteilungen der Gesellschaft abhängig.

Die wirtschaftliche Lage der Beteiligungsgesellschaft ist weiterhin angespannt und hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verbessert. Mittelfristig sind keine Rückflüsse aus der Gesellschaft zu erwarten. Es besteht das Risiko für den Jahresabschluss, dass die Finanzanlagen nicht werthaltig sind.

UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG

Zunächst haben wir anhand der im Rahmen unserer Prüfung gewonnenen Informationen beurteilt, ob hinsichtlich der Beteiligung und der Ausleihungen an die Brauereigesellschaft Anhaltspunkte für einen Abschreibungsbedarf bestehen. Anschließend haben wir uns durch Erläuterungen der gesetzlichen Vertreter sowie Würdigung der Dokumentation ein Verständnis über den Prozess der Gesellschaft zur Beurteilung der Werthaltigkeit der gehaltenen Finanzanlagen verschafft.

In diesem Zusammenhang haben wir uns mit dem Modell zur Ermittlung des Liquidationswertes auseinandergesetzt. Die zugrunde liegenden Annahmen zur Anpassung der Buchwerte der Vermögensgegenstände und Schulden der Brauereigesellschaft auf die jeweiligen Liquidationswerte haben wir mit den gesetzlichen Vertretern erörtert. Zusätzlich haben wir die Konsistenz der Annahmen mit externen Informationen beurteilt.

UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN

Das der Werthaltigkeitsprüfung der Beteiligungen und Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, zugrunde liegende Vorgehen ist sachgerecht und steht im Einklang mit den Bewertungsgrundsätzen. Die Annahmen der Gesellschaft sind sachgerecht.

Die Bewertung von Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten

Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf den Anhang Abschnitt II.

DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS

Zum 30. September 2020 wurden im Jahresabschluss der Aktienbrauerei Kaufbeuren Aktiengesellschaft Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten in Höhe von TEUR 365 erfasst.

Für Risiken aus Rechtsstreitigkeiten sind bei Vorliegen der allgemeinen sowie konkretisierenden Ansatzvoraussetzungen der einschlägigen Vorschriften entsprechende Rückstellungen zu bilden. Die Risiken für Rechtsstreitigkeiten werden zum nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Bewertung der betragsmäßig bedeutsamen Rückstellung für Rechtstreitigkeiten ist dabei in hohem Maße von den Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich des Grundes und der Höhe sowie der Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme aus den Klageverfahren sowie von den damit zusammenhängenden Anwaltskosten abhängig.

Die Risiken für den Jahresabschluss bestehen darin, dass die Voraussetzungen für den Ansatz der Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten nicht vorliegen bzw. diese unzutreffend bewertet sind.

UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG

Wir haben uns von den gesetzlichen Vertretern die den Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten zugrunde liegenden Annahmen für den Ansatz dem Grund nach sowie deren Bewertung erläutern lassen. Wir haben die Konsistenz der Annahmen anhand von eingeholten Rechtsanwaltsbestätigungen beurteilt. Außerdem haben wir die Annahmen mit in der Vergangenheit umgesetzten Maßnahmen verglichen sowie die zugrunde liegenden Verträge und Vereinbarungen gewürdigt.

UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN

Die Annahmen der gesetzlichen Vertreter sind sachgerecht.

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Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

  • die Erklärung zur Unternehmensführung und
  • die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

  • wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
  • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die

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bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

  • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
  • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.
  • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 22. Juli 2020 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 8. September 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2018/2019 als Abschlussprüfer die Aktienbrauerei Kaufbeuren Aktiengesellschaft tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Hans Querfurth.

Augsburg, den 22. Januar 2021

KPMG AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Querfurth

Klopsch-Rauhut

Wirtschaftsprüfer

Wirtschaftsprüferin

Bericht des Aufsichtsrats der Aktienbrauerei Kaufbeuren Aktiengesellschaft über das Geschäftsjahr

2019/2020

Im Geschäftsjahr 2019/2020 nahm der Aufsichtsrat der Aktienbrauerei Kaufbeuren Aktiengesellschaft (nachfolgend "ABK AG") die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben und Pflichten wahr. Zu diesen Aufgaben gehörten insbesondere die Diskussion und Entscheidungsfindung zur Weiterentwicklung der Gesellschaft zu verschiedenen Sachthemen und zustimmungspflichtigen Geschäftsvorfällen, die Überwachung der Einhaltung des Deutschen Corporate Governance Kodexes sowie die Prüfung der Jahresabschlussunterlagen der ABK AG.

Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat überwachte und begleitete den Vorstand beratend bei der Leitung des Unternehmens. Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat durch schriftliche und mündliche Berichte regelmäßig, zeitnah und umfassend. Die Berichte beinhalteten alle relevanten Informationen zur Strategieentwicklung, zur Planung, zur Geschäftsentwicklung und zur Lage der Gesellschaft und ihrer Immobilien einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den durch den Aufsichtsrat bereits genehmigten Plänen wurden vorgetragen, begründet und diskutiert. Der Aufsichtsrat erörterte mit dem Vorstand die für das Unternehmen bedeutenden Geschäftsvorgänge. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen, die für das Unternehmen von wesentlicher Bedeutung waren, eingebunden. Der Aufsichtsrat fasste die nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung für den Vorstand erforderlichen Beschlüsse. Auch bei besonderen Absichten und für die ABK AG eilbedürftigen Vorhaben informierte der Vorstand den Aufsichtsrat stets umfassend und zeitnah. Anhaltspunkte für Interessenkonflikte von Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat hätten offengelegt werden müssen, bestanden nicht.

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Im Geschäftsjahr 2019/2020 fanden insgesamt fünf Aufsichtsratssitzungen statt, die aufgrund der COVID-19 Pandemiesituation alle im Rahmen von Telefonkonferenzen erfolgten. An allen Aufsichtsratssitzungen haben jeweils alle Aufsichtsratsmitglieder teilgenommen und jeweils Beschlüsse gefasst. Ausschüsse wurden aufgrund der Größe des Aufsichtsrats nicht gebildet.

Beratungen im Aufsichtsrat zur Geschäftstätigkeit

Durch geeignete Investitionen konnten die anteiligen §6b-EStG-Rücklagen bis einschließlich Ende 2021 vollständig gesichert werden. Maßgeblich durch den Erwerb der Hotelimmobilie in Kempten konnten die Mieteinnahmen auch im herausfordernden Jahr der COVID- 19-Pandemie um nahezu 60% zum Vorjahr gesteigert werden.

Der Aufsichtsrat hat im Dezember 2020 der Umsetzung des Wohnungsneubauprojektes 'Goldenes Kreuz' in Kleinkemnat zugestimmt. Insgesamt sollen auf dem Grundstück 24 Wohneinheiten mit 46 Stellplätzen in drei Bauabschnitten entstehen. Bei entsprechendem Abverkauf ist die Fertigstellung bis Ende 2022 vorgesehen. Des Weiteren wurden zwei große Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen genehmigt und weitestgehend ausgeführt. Ein neues Dach in unserem Objekt in Steingaden sowie die Herstellung eines neuen Kanalsystems in Neugablonz. Für das Objekt in Trauchgau wurden ein Dachausbau und die Herstellung von zusätzlichen zehn Hotelzimmern genehmigt.

Die vom Vorstand vorgelegten Planzahlen zur Immobilienstrategie wurden eingehend diskutiert und in der Aufsichtsratssitzung vom 27.01.2021 beschlossen.

Die strukturelle und strategische Weiterentwicklung der Immobilien sowie die Entwicklung von Umsatz, Ergebnis und Finanzlage der ABK Betriebsgesellschaft der Aktienbrauerei Kaufbeuren GmbH (nachfolgend "ABK GmbH") waren Gegenstand regelmäßiger Berichterstattung durch den Vorstand und der Beratungen des Aufsichtsrats. Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie und zur Sicherung des Geschäftsbetriebes wurden der ABK GmbH im Geschäftsjahr 2019/2020 Darlehen gewährt, die am Ende des Geschäftsjahres vorsorglich teilweise abgeschrieben wurden, da sie zukünftig möglicherweise nicht vollständig zurückgeführt werden können.

Veränderungen im Aufsichtsrat

Im Geschäftsjahr 2019/2020 gab es keine Veränderungen im Aufsichtsrat.

Veränderungen im Vorstand

Im Geschäftsjahr 2019/2020 gab es keine Veränderungen im Vorstand.

Der im Zusammenhang mit dem Widerruf der Bestellung von Herrn Sill sowie der außerordentlichen Kündigung seines Anstellungsverhältnisses stehende Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht München konnte im Februar 2020 beigelegt werden. Herr Sill hat seine Berufungsklage beim OLG München zurückgezogen. Somit wurde das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Kempten zu Gunsten der ABK AG rechtswirksam.

Jahresabschluss 2019/2020, Abschlussprüfung, Abhängigkeitsbericht und Entsprechenserklärung

Der Aufsichtsrat holte von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Augsburg, als von der Hauptversammlung der ABK AG am 22. Juli 2020 gewählter Abschlussprüfer der ABK AG, die Unabhängigkeitserklärung ein.

Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüfte den nach HGB vom Vorstand erstellten Jahresabschluss sowie den Lagebericht der ABK AG jeweils für das Geschäftsjahr 2019/2020 und versah den Jahresabschluss mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Zum Risikofrüherkennungssystem (nach § 91 Abs. 2 AktG) der Gesellschaft stellte die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft fest, dass der Vorstand der ABK AG die erforderlichen Maßnahmen getroffen hat und das Risikofrüherkennungssystem der Gesellschaft grundsätzlich geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen.

Der Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019/2020, der Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers lagen allen Aufsichtsratsmitgliedern vor der Bilanzsitzung am 27. Januar 2021 vor und wurden in dieser Sitzung gemeinsam mit dem Abschlussprüfer ausführlich erörtert, der dabei ausführlich über das Ergebnis seiner Prüfung berichtete. Pandemiebedingt konnte die Bilanzsitzung mit dem Abschlussprüfer nicht vor Ort, sondern nur im Rahmen einer Telefonkonferenz erfolgen. Der Aufsichtsrat prüfte den Jahresabschluss und Lagebericht, erhebt nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfungen keine Einwendungen. Die im Lagebericht getroffenen Aussagen stimmen mit den unterjährigen Aussagen des Vorstandes überein und entsprechen den Einschätzungen des Aufsichtsrats zur Lage der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat billigte den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019/2020 mit Beschluss vom 27. Januar 2021. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019/2020 ist somit gemäß § 172 AktG festgestellt.

Darüber hinaus prüfte der Aufsichtsrat auch den Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG (Abhängigkeitsbericht). Der Aufsichtsrat hat keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen. Er schließt sich dem Ergebnis des Abschlussprüfers an, der zu diesem Abhängigkeitsberichts den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk gemäß § 313 Abs. 3 AktG wie folgt erteilt hat:

"Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

  1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,
  2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war."

Der Aufsichtsrat hat sich mit der Corporate Governance der ABK AG befasst und die aktualisierte Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG für das Geschäftsjahr 2020/2021 beschlossen, die im Dezember 2020 der Öffentlichkeit auf der Internetseite der ABK AG dauerhaft zugänglich gemacht wurde. Die ABK AG entspricht demnach bis auf einige wenige Ausnahmen den aktuellen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodexes.

Die Mitglieder des Aufsichtsrates sprechen dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre erfolgreiche Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr Dank und Anerkennung aus.

Kaufbeuren, 27. Januar 2021

Jan S. Kluth

Aufsichtsratsvorsitzender

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Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex für das Geschäftsjahr 2020/2021

Vorstand und Aufsichtsrat der Aktienbrauerei Kaufbeuren AG erklären gemäß § 161 AktG:

Die Aktienbrauerei Kaufbeuren AG hat in den abgelaufenen Geschäftsjahren den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner jeweiligen Fassung mit denjenigen Ausnahmen entsprochen, die in den Erklärungen gemäß § 161 AktG für die Vorjahre jeweils aufgeführt sind.

Vom Geschäftsjahr 2020/2021 an wird die Gesellschaft den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 ("Kodex") mit folgenden Ausnahmen entsprechen:

  • Abweichend von den Empfehlungen B.2 und B.5 des Kodex bestehen keine langfristigen Nachfolgeplanungen für den Vorstand und keine Altersgrenze für die Vorstandsmitglieder. Der Aufsichtsrat beruft Vorstandsmitglieder ausschließlich nach fachlicher, persönlicher und charakterlicher Eignung und vermeidet jede Form von Diskriminierung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder sexuellen Identität. Eine besondere Nachfolgeregelung, die über die Beachtung dieser Kriterien hinausgeht, ist aus Sicht des Aufsichtsrats daher nicht erforderlich.
  • Abweichend von den Empfehlungen C.1 und C.2 hat der Aufsichtsrat keine konkreten Ziele für seine Zusammensetzung benannt und kein Kompetenzprofil erarbeitet; es besteht auch keine Altersgrenze für die Aufsichtsratsmitglieder. Angesichts der Eigentümerstruktur und der Größe des Aufsichtsrats hält der Aufsichtsrat dies nicht für sinnvoll.
  • Abweichend von Empfehlung D.1 des Kodex besteht keine Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat, da dies der Aufsichtsrat aufgrund seiner Größe und der bereits in der Satzung vorhandenen Regelungen über die Arbeitsweise des Aufsichtsrats nicht für erforderlich hält.
  • Abweichend von den Empfehlungen D.2 bis D.5 des Kodex bildet der Aufsichtsrat keinen Prüfungsausschuss, Nominierungsausschuss oder anderen Ausschuss, da dies bei einem nur dreiköpfigen Aufsichtsrat nicht die Wirksamkeit der Arbeit des Aufsichtsrat erhöhen würde.
  • Abweichend von den Empfehlungen G.1, G.3, G.4, G.6, G.10 und G.11 enthält das Vergütungssystem aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Überarbeitung noch nicht die Angaben der Empfehlung G.1 und setzt sich die Vergütung des Vorstandes gegenwärtig noch aus einem Festgehalt und einer variablen Vergütung zusammen. Die variable Vergütung orientiert sich an der wirtschaftlichen Entwicklung der Gesellschaft und wird im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festgelegt. Die Berücksichtigung weitergehender Aspekte hält der Aufsichtsrat nicht für zweckdienlich.
  • Abweichend von der Empfehlung G.13 beurteilt der Aufsichtsrat nicht regelmäßig die Wirksamkeit seiner Arbeit. Angesichts der geringen Größe des Aufsichtsrats, des Nichtvorhandenseins von Ausschüssen und des Umfangs der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft hält der Aufsichtsrat ein solchermaßen formalisiertes Überprüfungsvorgehen nicht für angezeigt.
  • Abweichend von Empfehlung G.17 erhält der stellvertretende Vorsitzende im Aufsichtsrat keine höhere Vergütung, da diese Position keinen wesentlichen Mehraufwand bedeutet.

Kaufbeuren, im Dezember 2020

Jan S. Kluth

Vorsitzender des Aufsichtsrats

James Kendrick

Jonathan Kendrick

Franc Hodnik

Mitglied des Vorstands

Mitglied des Vorstands

Mitglied des Vorstands

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Aktienbrauerei Kaufbeuren AG published this content on 28 January 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 29 January 2021 08:21:03 UTC.