BRAUNSCHWEIG (dpa-AFX) - Die US-Kanzlei Hausfeld will in der Diesel-Affäre Schadenersatz für europäische VW
Seine Argumentation: Weil VW eine Manipulations-Software in Millionen Dieselwagen einbaute, hätten diese überhaupt nicht zugelassen werden dürfen. Deshalb fordert er die Erstattung des vollen Kaufpreises ohne Abzug von Benutzungsgebühren für die Rückgabe des Autos. Sein Mandant hatte Rother zufolge 2014 einen VW Eos gekauft. "Er hat einen Kaufvertrag abgeschlossen, der niemals hätte zustande kommen dürfen."
Die Kanzlei erhofft sich von einer EuGH-Entscheidung Signalwirkung. Gemeinsam mit der Internetplattform my-right.de vertreten die Anwälte nach eigenen Angaben Forderungen gegen VW von inzwischen mehr als 100 000 Autobesitzern. Laut Rother könnten allerdings Jahre vergehen, bis der EuGH entscheidet. Gutachter, die die Kanzlei vor der Einreichung ihrer Braunschweiger Klage beauftragt hatte, waren zu der Einschätzung gekommen, dass sich Volkswagen
VW erklärte, man habe die Ankündigung der Diesel-Klagen zur Kenntnis genommen. "Die Klagen wurden uns bisher noch nicht zugestellt, so dass wir uns zu deren Inhalt aktuell nicht äußern können."/fri/jap/DP/jha