EANS-Adhoc: Bank für Tirol und Vorarlberg AG / Richtigstellung der ad hoc-Meldung der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft (BTV) vom 09.07.2018 --------------------------------------------------------------------------------

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Unternehmen 23.08.2018

Innsbruck - Innsbruck, am 23.8.2018 - Die mit ad hoc-Meldung der BTV vom 09.07.2018 bekannt gegebenen Werte hinsichtlich der konsolidierten Eigenmittel der BTV sind wie folgt richtig zu stellen:

Im Konzernabschluss zum 31.12.2014 betrug der Fehlausweis bei den konsolidierten Eigenmittel korrekt ermittelt EUR 118,8 Mio. (statt wie am 09.07.2018 irrtümlich mitgeteilt EUR 73,3 Mio.) welcher Betrag bis zum 31.12.2017 auf EUR 152,6 Mio. (statt wie am 09.07.2018 mitgeteilt auf EUR 108,8 Mio.) sowie zuletzt zum 31.03.2018 auf EUR 161,0 Mio. (statt wie am 09.07.2018 mitgeteilt auf EUR 115,5 Mio.) angewachsen ist.

Korrekt ermittelt haben die konsolidierten Eigenmittel der BTV:

* Zum 31.12.2014 EUR 811,3 Mio. (statt wie am 09.07.2018 irrtümlich mitgeteilt EUR 856,8 Mio.), entsprechend einer Eigenmittelquote von 13,04 % (statt wie am 9.7.2018 mitgeteilt 13,83 %) sowie einer harten Kernkapitalquote (CET-1) von 11,21 % (statt wie am 09.07.2018 mitgeteilt 11,69 %);

* zum 31.12.2017 EUR 972,4 Mio. (statt wie am 09.07.2018 irrtümlich mitgeteilt EUR 1.016,2 Mio.), entsprechend einer Eigenmittelquote von 13,62 % (statt wie am 09.07.2018 mitgeteilt 14,36 %) sowie einer harten Kernkapitalquote (CET-1) von 12,81 % (statt wie am 09.07.2018 mitgeteilt 13,50 %), sowie

* zum 31.03.2018 EUR 1.006,4 Mio. (statt wie am 09.07.2018 irrtümlich mitgeteilt EUR 1.051,9 Mio.), entsprechend einer Eigenmittelquote von 14,05 % (statt wie am 09.07.2018 mitgeteilt 14,65 %) sowie einer harten Kernkapitalquote (CET-1) von 12,41 % (statt wie am 09.07.2018 mitgeteilt 13,02 %) betragen.

Die BTV hat zu keinem Zeitpunkt die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel- sowie Kernkapitalanforderungen unterschritten.

Zum 31.03.2018 lag die Quote der konsolidierten Eigenmittel nicht, wie am 09.07.2018 mitgeteilt bei 14,65 %, sondern bei 14,05 %. Dies bei einem für die BTV aufsichtsrechtlich erforderlichen Minimum von 9,875 %. Die Quote an konsolidiertem harten Kernkapital (CET-1) lag zum selben Datum nicht, wie am 09.07.2018 mitgeteilt, bei 13,02 %, sondern bei 12,41 %. Letzteres bei einem für die BTV aufsichtsrechtlich erforderlichen Minimum von 6,375 %. Beide Quoten wurden somit von der BTV gegenüber den geltenden aufsichtsrechtlich erforderlichen Mindestquoten weiterhin beträchtlich übererfüllt.

Diese weitere Richtigstellung der konsolidierten Eigenmittel der BTV wurde aufgrund einer in der ersten Richtigstellung vom 09.07.2018 irrtümlich nicht korrekt einbezogenen Gewinnrücklage notwendig. Die Richtigstellung erfolgt gemäß den Bestimmungen des IAS 8 mit dem Konzernhalbjahresabschluss zum 30.06.2018, welcher, wie im Finanzkalender der BTV vorgesehen, am 24.08.2018 veröffentlicht wird.

Rückfragehinweis:

Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft MMag. Daniel Stöckl-Leitner

Tel.: +43 505 333-1400daniel.stoeckl-leitner@btv.at

23.08.2018 1 von 2

Ende der Mitteilung

euro adhoc

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23.08.2018

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BTV - Bank für Tirol und Vorarlberg AG veröffentlichte diesen Inhalt am 23 August 2018 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 23 August 2018 12:58:02 UTC.

Originaldokumenthttps://www.btv.at/media/91623-8981/20180823_euroadhoc.pdf

Public permalinkhttp://www.publicnow.com/view/91985705EFDF8F20FFCB5E91B00191258FC68698