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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel 
  einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent 
  verantwortlich. 
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26.05.2021 
 
                Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft 
                                   Innsbruck 
                                   FN 32942 w 
                        ISIN AT0000625504 (Stammaktien) 
                       ISIN AT0000625538 (Vorzugsaktien) 
                                ("Gesellschaft") 
             Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung der 
                Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft 
           für Mittwoch, den 16. Juni 2021 um 10:00 Uhr, Wiener Zeit 
              Ort der Hauptversammlung im Sinne von § 106 Z 1 AktG 
         ist der Sitz der Gesellschaft in 6020 Innsbruck, Stadtforum 1 
 
I. ABHALTUNG ALS VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG 
 
1. Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz (COVID-19-GesG) und 
Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV) 
Der Vorstand hat zum Schutz der Aktionäre und der sonstigen Teilnehmer 
beschlossen, von der gesetzlichen Regelung einer virtuellen außerordentlichen 
Hauptversammlung Gebrauch zu machen. 
 
Die Hauptversammlung der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft am 16. 
Juni 2021 wird auf Grundlage von § 1 Abs 2 COVID-19-GesG, BGBl. I Nr. 16/2020 
idF BGBl. I Nr. 156/2020 und der COVID-19-GesV (BGBl. II Nr. 140/2020 idF BGBl. 
II Nr. 616/2020) unter Berücksichtigung der Interessen sowohl der Gesellschaft 
als auch der Teilnehmer als virtuelle Hauptversammlung durchgeführt. 
 
Dies bedeutet, dass nach dem Beschluss des Vorstands bei der außerordentlichen 
Hauptversammlung der Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaftam 16. Juni 
2021 Aktionäre und ihre Vertreter (mit Ausnahme der besonderen 
Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV) nicht physisch anwesend sein 
können. 
 
Die virtuelle außerordentliche Hauptversammlung findet unter physischer 
Anwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, allenfalls von weiteren 
Mitgliedern des Aufsichtsrats, des Vorsitzenden des Vorstands und der übrigen 
Mitglieder des Vorstands, des beurkundenden öffentlichen Notars und der vier von 
der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter in 6020 
Innsbruck, Stadtforum 1, statt. 
 
Die Durchführung der außerordentlichen Hauptversammlung als virtuelle 
Hauptversammlung nach Maßgabe der COVID-19-GesV führt zu Modifikationen im 
Ablauf der außerordentlichen Hauptversammlung sowie in der Ausübung der Rechte 
der Aktionäre. 
 
Die Stimmrechtsausübung, das Recht Beschlussanträge zu stellen und das Recht 
Widerspruch zu erheben, erfolgen ausschließlich durch einen der von der 
Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 
COVID-19-GesV. 
 
Das Auskunftsrecht kann in der virtuellen außerordentlichen Hauptversammlung von 
den Aktionären selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden, 
und zwar durch Übermittlung von Fragen in Textform ausschließlich per E-Mail 
direkt an die Emailadresse fragen.aohv.btv@hautpversammlung.at 
[fragen.aohv.btv@hautpversammlung.at] der Gesellschaft, sofern die Aktionäre 
rechtzeitig eine Depotbestätigung im Sinne von § 10a AktG gemäß Punkt IV. 
übermittelt und einen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß Punkt V. 
bevollmächtigt haben. 
 
2. Übertragung der außerordentlichen Hauptversammlung im Internet 
Die außerordentliche Hauptversammlung wird gemäß § 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19- 
GesV iVm § 102 Abs 4 AktG vollständig akustisch und optisch in Echtzeit im 
Internet übertragen. 
 
Dies ist datenschutzrechtlich zulässig im Hinblick auf die gesetzliche Grundlage 
von § 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19-GesV. 
 
Alle Aktionäre der Gesellschaft können an der außerordentlichen Hauptversammlung 
am 16. Juni 2021 ab 10:00 Uhr, Wiener Zeit, unter Verwendung von geeigneten 
technischen Hilfsmitteln (z.B. Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone sowie 
Internetanschluss mit ausreichender Bandbreite für das Streaming von Videos) im 
Internet unter www.btv.at/aohv-livestream [http://www.btv.at/aohv-livestream] 
als virtuelle außerordentliche Hauptversammlung teilnehmen. Eine Anmeldung oder 
ein Login sind zur Verfolgung der Hauptversammlung nicht erforderlich. 
 
Durch die Übertragung der virtuellen außerordentlichen Hauptversammlung der 
Gesellschaft im Internet haben alle Aktionäre die Möglichkeit, durch diese 
akustische und optische Einwegverbindung in Echtzeit den Verlauf der 
außerordentlichen Hauptversammlung und insbesondere die Präsentation des 
Vorstands, die Beantwortung der Fragen der Aktionäre und das 
Abstimmungsverfahren zu verfolgen. 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Live-Übertragung als virtuelle 
Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und keine 
Fernabstimmung (§ 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG) ermöglicht und die 
Übertragung im Internet keine Zweiweg-Verbindung ist. Der einzelne Aktionär kann 
daher nur dem Verlauf der außerordentlichen Hauptversammlung folgen. 
 
Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz von 
technischen Kommunikationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist, als diese 
ihrer Sphäre zuzurechnen sind (§ 2 Abs 6 COVID-19-GesV). 
 
Im Übrigen wird auf die Information über die organisatorischen und technischen 
Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV 
("Teilnahmeinformation") hingewiesen. 
 
II. TAGESORDNUNG 
 
  1. Beschlussfassung über die Beschränkung, Änderung oder Aufhebung des Vorzugs 
     gemäß § 4 Abs 1 lit b) der Satzung durch Änderung der Satzung, dies 
     beispielsweise durch (a) Umwandlung der Vorzugsaktien in Stammaktien oder 
     (b) Umwandlung der Vorzugsaktien in Instrumente gemäß § 26a BWG und 
     Vornahme der dafür notwendigen Änderungen der Satzung in ihren §§ 4, 20 und 
     25 
 
 
III. UNTERLAGEN ZUR AUSSERORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON 
INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE 
 
Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG 
spätestens ab 26. Mai 2021 auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der 
Gesellschaft unter www.btv.at/ausserordentliche-hauptversammlung [http:// 
www.btv.at/ausserordentliche-hauptversammlung] zugänglich: 
 
* Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die 
  Teilnahme gem § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV ("Teilnahmeinformation"), 
* Beschlussvorschlag des Vorstands und des Aufsichtsrats 
* Vollmachtsformulare für die besonderen Stimmrechtsvertreter gem § 3 Abs 4 
  COVID-19-GesV, 
* Formular für den Widerruf einer Vollmacht, 
* Frageformular, 
* vollständiger Text dieser Einberufung 
 
 
IV. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNG FÜR DIE TEILNAHME AN DER 
AUSSERORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 
 
Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen außerordentlichen 
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen 
Aktionärsrechte, die im Rahmen dieser virtuellen außerordentlichen 
Hauptversammlung nach Maßgabe der COVID-19-GesV geltend zu machen sind, richtet 
sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 6. Juni 2021 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) 
(Nachweisstichtag). 
 
Zur Teilnahme an und zur Ausübung ihrer Aktionärsrechte in dieser virtuellen 
außerordentlichen Hauptversammlung nach Maßgabe der COVID-19-GesV ist nur 
berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der 
Gesellschaft nachweist. 
 
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine 
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft spätestens am 
11. Juni 2021 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden 
Kommunikationswege und Adressen zugehen muss: 
 
(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gemäß 
§ 19 Abs 3 genügen lässt 
Per Telefax: +43 (1)8900 500-44 
Per E-Mail: anmeldung.aohv.btv@hauptversammlung.at 
[anmeldung.aohv.btv@hauptversammlung.at] 
(Depotbestätigungen bitte im Format PDF) 
 
(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform 
per Post oder Boten: Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft 
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH 
Köppel 60 
8242 St. Lorenzen am Wechsel 
Per SWIFT: BTVAAT22XXX 
Message Type MT599 unbedingt 
bei Stammaktien ISIN AT0000625504 
bei Vorzugsaktien ISIN AT0000625538 
im Text angeben) 
 
Ohne rechtzeitig bei der Gesellschaft einlangende Depotbestätigung kann die 
Bestellung eines besonderen Stimmrechtsvertreters und die Ausübung des 
Auskunftsrechts der Aktionäre nicht wirksam erfolgen. 
 
Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu 
wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu 
veranlassen. 
 
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien. 
 
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG 
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem 
Mitglied­staat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat 
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG): 
 

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May 26, 2021 01:50 ET (05:50 GMT)